AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Bauleitplanung der Hansestadt Wipperfürth Flächennutzungsplan der Hansestadt Wipperfürth, 5. Änderung, Bereich Biesenbach Öffentliche Entwurfsauslegung gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 08.06.2016 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans beraten und dem Planentwurf zugestimmt. Der Änderungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung umfasst einen Bereich von ca. 3.000 m² und befindet sich im Bereich Biesenbach. Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Planungsziel ist die Änderung der Darstellung in gewerbliche Baufläche. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans steht im unmittelbaren Zusammenhang zur 6. Änderung. Die Änderung erfolgt, um einen Gewerbestandort zu sichern und Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Änderungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt. © Geobasisdaten: Oberbergischer Kreis, Gummersbach Seite 2 Die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 4a (3) BauGB erfolgt in der Zeit vom 18.07. bis 19.08.2016 während der Dienststunden: Montag bis Freitag Und Mittwochnachmittag 08.00 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Der Planentwurf der Änderung liegt mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht im Alten Stadthaus, Marktplatz 15, während der oben genannten Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. Außerdem sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar, die ebenfalls eingesehen werden können: Umweltbericht: Beurteilt wird der Zustand im Plangebiet zum aktuellen Zeitpunkt (bestehendes Planungsrecht) im Vergleich zu den Auswirkungen bei Umsetzung des Vorhabens. Beurteilte Themen: o Schutzgut Tiere und Pflanzen Teilweise geringe Bedeutung der Lebensräume, Kompensation durch die Maßnahmenfestsetzungen des parallel aufzustellenden Bebauungsplans. o Schutzgut Boden, Wasser Vorhandene Böden haben überwiegend keine besondere Schutzkategorie. Im weiteren Planungsprozess sind die Auflagen des Oberbergischen Kreises für Erdarbeiten zu beachten. Der parallel aufzustellende Bebauungsplan regelt eine gewässerverträgliche Entwässerungsplanung. o Schutzgut Klima, Luft Negative Auswirkungen auf die klimatischen Bedingungen der Siedlungsstrukturen in der Nachbarschaft sind nicht zu erwarten. o Schutzgut Landschaft Landschaftsverträgliche Industrieentwicklung ist an diesem Standort möglich. o Schutzgut Biologische Vielfalt Der zu erwartende Verlust kann im Rahmen der landschaftspflegerischen Kompensation ausgeglichen werden, so dass langfristig keine Schäden für die biologische Vielfalt entstehen. o Schutzgut Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung Keine nachteiligen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit zu erwarten. o Schutzgut Kultur und Sachgüter nicht vorhanden Seite 3 o Schutzgut Imissionen Durch die 5. Änderung des FNPs werden keine Konflikte in Bezug auf eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft vorbereitet. o Schutzgut Abfall und Abwasser Dimensionierung der Rückhalteeinrichtungen werden im nachfolgenden Genehmigungsverfahren geregelt. o Im Plangebiet und angrenzend liegen keine Vogelschutzgebiete gemäß EU-Richtlinie 20009-147-EG sowie auch keine FFHGebiete. o Auf der Ebene des Bebauungsplans mit den zugehörigen Fachgutachten werden alle Aspekte der Umweltvorsorge und deren maßgebliche Wechselwirkungen präzisiert und berücksichtigt. Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren: o Stellungnahme aus bodenschutzrechtlicher Sicht mit Hinweis auf die Altablagerung Wasserfuhr im ehemaligen Eisenbahneinschnitt o Stellungnahme aus wasserwirtschaftlicher Sicht zur Entwässerung der Grundstücke Während der Dauer des Aushanges können Anregungen und Stellungnahmen mündlich und zur Niederschrift vor Ort oder schriftlich beim Bürgermeister vorgebracht werden.Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Terminvereinbarung unter Telefon 02267/64-226 oder Fax: 02267/64-282. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Auf die Berücksichtigung nur rechtzeitig abgegebener Stellungnahmen wird gemäß § 4a (6) BauGB hingewiesen. Weiterhin wird gemäß §3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen entscheidet der Rat der Hansestadt Wipperfürth. Wipperfürth, den 30.06.2016 Friedrich Hachenberg -Städt. VerwaltungsdirektorDatum ausgehängt am abgehängt am Uhrzeit Unterschrift
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