amtliche bekanntmachung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Wipperfürth
Flächennutzungsplan der Hansestadt Wipperfürth, 5. Änderung, Bereich
Biesenbach
Öffentliche Entwurfsauslegung gemäß § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am
08.06.2016 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen
Beteiligung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans beraten und dem
Planentwurf zugestimmt.
Der Änderungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung umfasst einen
Bereich von ca. 3.000 m² und befindet sich im Bereich Biesenbach.
Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche
Fläche dargestellt. Planungsziel ist die Änderung der Darstellung in
gewerbliche Baufläche. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans steht im
unmittelbaren Zusammenhang zur 6. Änderung. Die Änderung erfolgt, um
einen Gewerbestandort zu sichern und Erweiterungsmöglichkeiten zu
schaffen.
Der Änderungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan (ohne Maßstab)
dargestellt.
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Geobasisdaten: Oberbergischer Kreis, Gummersbach
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Die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 4a (3) BauGB erfolgt in der
Zeit vom
18.07. bis 19.08.2016
während der Dienststunden:
Montag bis Freitag
Und Mittwochnachmittag
08.00 – 12.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Der Planentwurf der Änderung liegt mit der dazugehörigen Begründung mit
Umweltbericht im Alten Stadthaus, Marktplatz 15, während der oben
genannten Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Außerdem sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar, die
ebenfalls eingesehen werden können:
 Umweltbericht: Beurteilt wird der Zustand im Plangebiet zum aktuellen
Zeitpunkt (bestehendes Planungsrecht) im Vergleich zu den
Auswirkungen bei Umsetzung des Vorhabens.
Beurteilte Themen:
o Schutzgut Tiere und Pflanzen  Teilweise geringe Bedeutung der
Lebensräume, Kompensation durch die
Maßnahmenfestsetzungen des parallel aufzustellenden
Bebauungsplans.
o Schutzgut Boden, Wasser  Vorhandene Böden haben
überwiegend keine besondere Schutzkategorie. Im weiteren
Planungsprozess sind die Auflagen des Oberbergischen Kreises
für Erdarbeiten zu beachten. Der parallel aufzustellende
Bebauungsplan regelt eine gewässerverträgliche
Entwässerungsplanung.
o Schutzgut Klima, Luft  Negative Auswirkungen auf die
klimatischen Bedingungen der Siedlungsstrukturen in der
Nachbarschaft sind nicht zu erwarten.
o Schutzgut Landschaft  Landschaftsverträgliche
Industrieentwicklung ist an diesem Standort möglich.
o Schutzgut Biologische Vielfalt  Der zu erwartende Verlust kann
im Rahmen der landschaftspflegerischen Kompensation
ausgeglichen werden, so dass langfristig keine Schäden für die
biologische Vielfalt entstehen.
o Schutzgut Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung  Keine
nachteiligen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit zu
erwarten.
o Schutzgut Kultur und Sachgüter  nicht vorhanden
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o Schutzgut Imissionen  Durch die 5. Änderung des FNPs werden
keine Konflikte in Bezug auf eine Lärmbelästigung der
Nachbarschaft vorbereitet.
o Schutzgut Abfall und Abwasser  Dimensionierung der
Rückhalteeinrichtungen werden im nachfolgenden
Genehmigungsverfahren geregelt.
o Im Plangebiet und angrenzend liegen keine Vogelschutzgebiete
gemäß EU-Richtlinie 20009-147-EG sowie auch keine FFHGebiete.
o Auf der Ebene des Bebauungsplans mit den zugehörigen
Fachgutachten werden alle Aspekte der Umweltvorsorge und
deren maßgebliche Wechselwirkungen präzisiert und
berücksichtigt.
 Stellungnahmen aus den bisherigen Beteiligungsverfahren:
o Stellungnahme aus bodenschutzrechtlicher Sicht mit Hinweis auf
die Altablagerung Wasserfuhr im ehemaligen Eisenbahneinschnitt
o Stellungnahme
aus
wasserwirtschaftlicher
Sicht
zur
Entwässerung der Grundstücke
Während der Dauer des Aushanges können Anregungen und
Stellungnahmen mündlich und zur Niederschrift vor Ort oder schriftlich beim
Bürgermeister vorgebracht werden.Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer
Terminvereinbarung unter Telefon 02267/64-226 oder Fax: 02267/64-282.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Auf die Berücksichtigung nur
rechtzeitig abgegebener Stellungnahmen wird gemäß § 4a (6) BauGB
hingewiesen. Weiterhin wird gemäß §3 (2) BauGB darauf hingewiesen, dass
ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Über die Berücksichtigung der Anregungen und Stellungnahmen entscheidet
der Rat der Hansestadt Wipperfürth.
Wipperfürth, den 30.06.2016
Friedrich Hachenberg
-Städt. VerwaltungsdirektorDatum
ausgehängt am
abgehängt am
Uhrzeit
Unterschrift