Für Ihre Unterlagen Regelungen und Pflichten im Rahmen der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening Maßnahmenspezifische Regelungen und Pflichten Generelle Hinweise zur regionalen Vereinbarung: Neuerungen der regionalen Vereinbarung „Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern“ gemeinsam mit der Knappschaft ab 01. Oktober 2015. Teilnehmen können alle Fachärzte für Augenheilkunde. Teilnahmevoraussetzungen • • An der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening können alle im Bereich der KVB zugelassenen und angestellten Fachärzte für Augenheilkunde teilnehmen. Hinweis: Ermächtigte Ärzte können ebenso an der regionalen Vereinbarung teilnehmen. Um am Vertrag teilnehmen zu können, muss eine schriftliche Teilnahmeerklärung (Anlage 2) ausgefüllt und an die KVB versendet werden. Ein weiterer Nachweis ist nicht notwendig. Die beantragte Leistung kann erst erbracht und abgerechnet werden, wenn die schriftliche Teilnahmebestätigung der KVB zugegangen ist. eine Kopie erhält der Erziehungsberechtigte zur Vorlage beim Kinderarzt. • Vollständige Dokumentation der festgelegten Leistungen (s. o.) in der Patientenakte. • Sie wirken darauf hin, den Versicherten der Knappschaft innerhalb von vier Wochen nach deren erster Kontaktaufnahme bei Ihnen einen Untersuchungstermin anzubieten. • Die Wartezeit in der Praxis bei vereinbarten Terminen ist in aller Regel auf maximal 45 Minuten zu begrenzen. Notfälle sind stets vorrangig zu behandeln. • Initiierung der Weiterbehandlung bei Verdacht. • Vorhalten der zur Erbringung der Leistung notwendigen apparativen Ausstattung nach aktuellem technischen Standard. Teilnahmeverpflichtungen • Um das Amblyopiescreening abrechnen zu können, muss die Vorsorgeuntersuchung folgende Inhalte umfassen: - Anamnese des Kindes, ophthalmologische Familienanamnese, Sichtung evtl. Vorbefunde des Kinderarztes - Visusbestimmung (monokular rechts und links mit altersgemäßer Methodik, bei Nystagmus auch binokular) - eine objektive Refraktionsbestimmung (mit Skiaskopie und fakultativ zusätzlich Autorefraktometrie) Spezifische Abrechnungsbestimmungen: • Um die Vergütung zu erhalten, müssen Sie die jeweilige GOP in Ihrer Quartalsabrechnung aktiv ansetzen. • Voraussetzung für die Vergütung ist die schriftliche Teilnahmebestätigung der KVB sowie eine vom Sorgeberechtigten unterzeichnete Teilnahmeerklärung (Anlage 3). Diese ist innerhalb einer Woche durch den Arzt an die Knappschaft (Adresse und Faxnummer befinden sich auf der Teilnahmeerklärung) weiterzuleiten. • Für eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kindern, die bei der Knappschaft versichert sind, können Sie die GOP 97034A ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42. Lebensmonats einmalig (einmal im Leben) abrechnen. - eine Untersuchung auf Stellung der Motilität → Hirschberg- und Brückner-Test → Abdeck- und Aufdecktest → Motilität in die 4 Sekundärpositionen → Stereotest - eine morphologische Untersuchung (Vorderabschnittsbeurteilung, Funduskopie in Miose) - Abschlussgespräch: Befunderläuterung, Beratung zur Sehentwicklung, Ausfüllen und Übergabe des Befundbogens (Anlage 4). Das Original verbleibt in der Praxis des Augenarztes; Regelungen und Pflichten der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening Stand: September 2015 Seite 1 von 2 Wenn bei einem bei der Knappschaft versicherten Kind Risikofaktoren vorliegen, können Sie die GOP 97034B bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats einmalig (einmal im Leben) abrechnen. • Als Risikofaktoren gelten insbesondere eine Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche sowie bei Eltern oder Geschwistern eine diagnostizierte Amblyopie, Schielen, größere Anisometropie oder deutliche Hyperopie. • Sie erhalten je abgerechneter und anerkannter GOP (97034A und 97034B) 40 €. Die Leistungen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) – und damit auch außerhalb von RLV und QZV – vergütet. • Die vergüteten Leistungen werden in Ihren Abrechnungsunterlagen in der Datei „Honorarzusammenstellung GOP-Liste“ mit den GOPen 97034A und 97034B ausgewiesen. Regelungen und Pflichten der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening Stand: September 2015 Seite 2 von 2
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