Für Ihre Unterlagen Regelungen und Pflichten im Rahmen der

Für Ihre Unterlagen
Regelungen und Pflichten im Rahmen der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening
Maßnahmenspezifische Regelungen und Pflichten
Generelle Hinweise zur regionalen Vereinbarung:
Neuerungen der regionalen Vereinbarung „Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei
Kleinkindern“ gemeinsam mit der Knappschaft ab 01. Oktober 2015.
Teilnehmen können alle Fachärzte für Augenheilkunde.
Teilnahmevoraussetzungen
•
•
An der regionalen Vereinbarung
Amblyopiescreening können alle im Bereich der
KVB zugelassenen und angestellten Fachärzte für
Augenheilkunde teilnehmen.
Hinweis: Ermächtigte Ärzte können ebenso an der
regionalen Vereinbarung teilnehmen.
Um am Vertrag teilnehmen zu können, muss eine
schriftliche Teilnahmeerklärung (Anlage 2)
ausgefüllt und an die KVB versendet werden. Ein
weiterer Nachweis ist nicht notwendig. Die
beantragte Leistung kann erst erbracht und
abgerechnet werden, wenn die schriftliche
Teilnahmebestätigung der KVB zugegangen ist.
eine Kopie erhält der Erziehungsberechtigte zur
Vorlage beim Kinderarzt.
•
Vollständige Dokumentation der festgelegten
Leistungen (s. o.) in der Patientenakte.
•
Sie wirken darauf hin, den Versicherten der
Knappschaft innerhalb von vier Wochen nach
deren erster Kontaktaufnahme bei Ihnen einen
Untersuchungstermin anzubieten.
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Die Wartezeit in der Praxis bei vereinbarten
Terminen ist in aller Regel auf maximal 45 Minuten
zu begrenzen. Notfälle sind stets vorrangig zu
behandeln.
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Initiierung der Weiterbehandlung bei Verdacht.
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Vorhalten der zur Erbringung der Leistung
notwendigen apparativen Ausstattung nach
aktuellem technischen Standard.
Teilnahmeverpflichtungen
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Um das Amblyopiescreening abrechnen zu
können, muss die Vorsorgeuntersuchung folgende
Inhalte umfassen:
- Anamnese des Kindes, ophthalmologische
Familienanamnese, Sichtung evtl. Vorbefunde
des Kinderarztes
- Visusbestimmung (monokular rechts und links
mit altersgemäßer Methodik, bei Nystagmus
auch binokular)
- eine objektive Refraktionsbestimmung (mit
Skiaskopie und fakultativ zusätzlich
Autorefraktometrie)
Spezifische Abrechnungsbestimmungen:
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Um die Vergütung zu erhalten, müssen Sie die
jeweilige GOP in Ihrer Quartalsabrechnung aktiv
ansetzen.
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Voraussetzung für die Vergütung ist die schriftliche
Teilnahmebestätigung der KVB sowie eine vom
Sorgeberechtigten unterzeichnete
Teilnahmeerklärung (Anlage 3). Diese ist innerhalb
einer Woche durch den Arzt an die Knappschaft
(Adresse und Faxnummer befinden sich auf der
Teilnahmeerklärung) weiterzuleiten.
•
Für eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei
Kindern, die bei der Knappschaft versichert sind,
können Sie die GOP 97034A ab dem vollendeten
30. Lebensmonat bis zur Vollendung des 42.
Lebensmonats einmalig (einmal im Leben)
abrechnen.
- eine Untersuchung auf Stellung der Motilität
→ Hirschberg- und Brückner-Test
→ Abdeck- und Aufdecktest
→ Motilität in die 4 Sekundärpositionen
→ Stereotest
- eine morphologische Untersuchung (Vorderabschnittsbeurteilung, Funduskopie in Miose)
- Abschlussgespräch: Befunderläuterung,
Beratung zur Sehentwicklung, Ausfüllen und
Übergabe des Befundbogens (Anlage 4). Das
Original verbleibt in der Praxis des Augenarztes;
Regelungen und Pflichten der regionalen Vereinbarung Amblyopiescreening
Stand: September 2015
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Wenn bei einem bei der Knappschaft versicherten
Kind Risikofaktoren vorliegen, können Sie die GOP
97034B bereits ab dem vollendeten 6.
Lebensmonat bis zur Vollendung des 12.
Lebensmonats einmalig (einmal im Leben)
abrechnen.
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Als Risikofaktoren gelten insbesondere eine
Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche
sowie bei Eltern oder Geschwistern eine
diagnostizierte Amblyopie, Schielen, größere
Anisometropie oder deutliche Hyperopie.
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Sie erhalten je abgerechneter und anerkannter
GOP (97034A und 97034B) 40 €. Die Leistungen
werden außerhalb der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung (MGV) – und damit auch
außerhalb von RLV und QZV – vergütet.
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Die vergüteten Leistungen werden in Ihren
Abrechnungsunterlagen in der Datei
„Honorarzusammenstellung GOP-Liste“ mit den
GOPen 97034A und 97034B ausgewiesen.
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