AktivBonus - Knappschaft

kranken- und pflegeversicherung
AktivBonus
Das Bonusprogramm der Knappschaft
AktivBonus
AktivBonus –
Das Bonusprogramm der Knappschaft
Belohnen Sie sich
Nehmen Sie am umfangreichen Präventions- und Früherkennungsangebot der Knappschaft teil und erhalten Sie einen attraktiven Geldbonus. Den Bonus gibt es für Schutzimpfungen,
die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten („Check-up“) und verschiedene Untersuchungen zur
Früherkennung von Krebserkrankungen – einschließlich der
Hautkrebsvorsorge. Auch für die Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U11 sowie die J1 und die J2 vergeben wir
einen Bonus. Und er kommt Ihnen nochmals zugute, wenn Sie
sportlich aktiv sind mit qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten im Sportverein und im Fitnessstudio.
Vielleicht haben Sie aktuell ein Sportabzeichen erworben?
Auch das belohnen wir!
3
Wer kann am AktivBonus teilnehmen und
wie werden die bonusrelevanten Maßnahmen
dokumentiert?
Alle Versicherten der Knappschaft können den AktivBonus für
sich nutzen.
Lassen Sie sich die Teilnahme an der Maßnahme durch Datum,
Stempel und Unterschrift bestätigen. Dafür steht ein eigener
und personifizierter Nachweisbogen zur Verfügung, welchen
Sie in Ihrer Geschäftsstelle erhalten. Bei ärztlichen Leistungen­bitten Sie Ihren Arzt die Eintragung vorzunehmen. Diese
Eintragung ist kostenfrei, wenn sie im gleichen Quartal wie die
Leistungserbringung erfolgt. Bitte reichen Sie nur den Nachweisbogen und keine weiteren Belege ein.
AktivBonus
Der AktivBonus im Einzelnen
Der AktivBonus besteht aus verschiedenen Maßnahmen, die
Sie je nach Lebensphase und Geschlecht in Anspruch nehmen
können. Jeder Maßnahme ist ein Eurobetrag zugeordnet, den
Sie für die Inanspruchnahme erhalten.
Der AktivBonus auf einen Blick
(In Klammern die Gewährung und Berücksichtigung pro
­Kalenderjahr)
Wert: 50 Euro
Qualitätsgesichertes Bewegungsangebot im
Fitnessstudio (1x)
Wert: 25 Euro
Qualitätsgesichertes Bewegungsangebot im Sportverein (1x)
Wert: je 15 Euro
Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (1x)
Check-up Untersuchung (alle 2 Jahre)
Krebsfrüherkennung unterteilt nach
_ klassischer Krebsfrüherkennung (1x)
_ Darmspiegelung (für zwei Untersuchungen
im Abstand von 10 Jahren)
_ Mammographie-Screening (alle zwei Jahre)
_ Hautkrebsvorsorge (alle zwei Jahre)
5
Wert: je 10 Euro
Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen
Schutzimpfungen
Was genau sind die Maßnahmen des AktivBonus?
Fitnessstudio und Sportverein
Sie nehmen regelmäßig aktiv an qualifiziert angeleiteten
Bewegungsangeboten in einem Sportverein oder Fitnessstudio teil. Dies können Sie in der Gruppe tun, aber natürlich
auch individuell. Lassen Sie sich einfach je einmal im Kalenderjahr Ihre Teilnahme im Nachweisbogen bestätigen.
Sportabzeichen
Für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens und
die Dokumentation im Nachweisbogen erhalten Sie diesen
Bonus einmal im Kalenderjahr.
AktivBonus
Gesundheitsuntersuchung zur Früh­erkennung von
­Krankheiten („Check-up“)
Ab dem Alter von 35 Jahren haben Sie im zweijährigen
Rhythmus Anspruch auf eine ärztliche Gesundheits­
untersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislaufund N
­ ierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Die
­Untersuchung ermöglicht die Früherkennung und damit
auch die rechtzeitige Behandlung der am häufigsten
­auftretenden Volkskrankheiten. Darüber hinaus in Anspruch
­genommene und eigen­finanzierte Untersuchungen werden
nicht zusätzlich mit einem Bonus honoriert.
Untersuchungen zur Früherkennung von
­Krebs­erkrankungen
Einmal im Kalenderjahr haben Sie Anspruch auf eine
­Unter­suchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
und entsprechende Bonuspunkte. Dies gilt für
_ Frauen – frühestens ab dem Alter von 20 Jahren ­(Genitaluntersuchung)
_ Männer – frühestens ab dem Alter von 45 Jahren ­
(Prostata- und Genitaluntersuchung)
Die bei Frauen ab dem Alter von 30 Jahren jährlich mit
durchgeführte Brustuntersuchung sowie die bei Frauen
und Männern ab dem Alter von 50 Jahren jährlich mit
durchgeführte Dickdarm- und Rektumuntersuchung ist Teil
7
der zuvor genannten Krebsfrüherkennung und wird nicht
zusätzlich mit einem Bonus honoriert.
Ab dem Alter von 55 Jahren besteht zusätzlich der Anspruch
auf Durchführung von zwei Darmspiegelungen (Koloskopie)
im Abstand von 10 Jahren. Diese honorieren wir jeweils mit
einem Bonus.
Zudem vergeben wir bei Frauen ab dem Alter von 50 Jahren
bis zum Ende des 70. Lebensjahres für das alle zwei Jahre
durchgeführte Mammographie-Screening einen Bonus.
Versicherte der Knappschaft, und zwar Erwachsene als auch
Kinder und Jugendliche, können alle zwei Jahre ein ärztliches
Hautkrebs-Screening zu Lasten der Knappschaft in Anspruch
nehmen. Dieses honorieren wir ebenfalls mit einem Bonus.
Kinder- und Jugendgesundheitsunter­suchungen
Die Gesundheit Ihrer Kinder liegt uns am Herzen. Deshalb
haben Kinder Anspruch auf ärztliche Untersuchungen zur
Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche und
geistige Entwicklung gefährden könnten einschließlich einer
begleitenden Beratung bei der Berufswahl. Hierbei handelt
es sich um insgesamt vierzehn ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die bis zum Alter von 17 Jahren durchgeführt
werden.
AktivBonus
Schutzimpfungen
Hierzu gehören alle einzelnen von der „Ständigen Impf­
kommission“ empfohlenen Standardimpfungen wie z. B. gegen Tetanus als auch Indikationsimpfungen wie z. B. gegen
Hepatitis, die bei Vorliegen eines entsprechenden Merkmales
oder für bestimmte Altersgruppen übernommen werden.
Mehrfachimpfungen, die nach und nach einen Impfschutz
aufbauen bewerten wir als eine Maßnahme wie auch
Impfungen, die aufgrund des verwendeten Impfstoffs einen
Impfschutz gegen mehrere Krankheiten aufbauen.
Regelmäßigkeit
Regelmäßig heißt, dass Sie mindestens alle 24 Monate
an einer der aufgeführten bonusrelevanten Maßnahmen
­teilnehmen. Ansonsten verfällt der Bonus für die entsprechenden Maßnahmen.
Wann erhalte ich den Bonus?
Immer wenn Sie die Einträge in Ihrem Nachweisbogen als
Bonus ausgezahlt haben möchten, können Sie den Bogen
bei der Knappschaft einreichen oder ihn an die im Bogen
genannte Adresse senden. Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise. Gerne können Sie auch mehrere Einträge sammeln und
so den Auszahlungsbetrag erhöhen. Der Nachweisbogen ist
während der Versicherung bei der Knappschaft einzureichen,
9
da ansonsten der Bonus verfällt. Mit der Auszahlung erhalten
Sie einen neuen Nachweisbogen.
AktivBonus junge Familie!?
Kennen Sie schon unseren Sonderbonus, der zusätzlich zum
AktivBonus gewährt wird? Mit dem AktivBonus junge Familie
fördern und belohnen wir die kontinuierliche Vorsorge für Sie
und das Baby in der Zeit der Schwangerschaft. Sie erhalten
den Bonus in Höhe von 100 Euro, wenn Sie in der Zeit von der
Feststellung der Schwangerschaft bis zur Geburt die nach den
Mutterschafts-Richtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und Ihr Kind bei uns versichert
wird.
AktivBonus junior!?
Wir halten einen weiteren eigenständigen Bonus für Sie bereit.
Der AktivBonus junior ist ein Zusatzbonus, den die Knappschaft für die Inanspruchnahme der Kinder- und Jugendunter­
suchungen und weiterer Leistungen zusätzlich vergibt. Die
durchgehende und regelmäßige Vorsorge belohnen wir zum
18. Geburtstag mit bis zu 500 Euro.
In Ihrer Geschäftsstelle und am Service-Telefon der Knappschaft beraten wir Sie gern. Passend dazu haben wir auch
Broschüren mit weiteren Informationen für Sie.
AktivBonus
Steuerrechtliche Auswirkungen
Alle gesetzlichen Krankenkassen und somit auch die Knappschaft sind verpflichtet, die ihren Versicherten in einem Jahr
zugeflossenen Bonuszahlungen jeweils bis zum 28. Februar
des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu melden. Die
Zuordnung dieser Meldung erfolgt bei der Finanzverwaltung
immer - und hierbei spielt es keine Rolle, ob nur das Mitglied,
nur seine familienversicherten Angehörigen oder beide einen
Bonus erhalten haben - unter der steuerlichen Identifikationsnummer des Mitglieds der Knappschaft.
Service und Kontakt
Kranken- und Pflegeversicherung
Tel. 08000 200 501 (kostenfrei)
E-Mail: [email protected]
11
Herausgegeben von:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
www.knappschaft.de
[email protected]
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers
gestattet.
Stand: Januar 2016
Vordr. 10022 12. 15 – BAL I – 250 000 (1. TL 120 000) – 2769
impressum