kranken- und pflegeversicherung AktivBonus Das Bonusprogramm der Knappschaft AktivBonus AktivBonus – Das Bonusprogramm der Knappschaft Belohnen Sie sich Nehmen Sie am umfangreichen Präventions- und Früherkennungsangebot der Knappschaft teil und erhalten Sie einen attraktiven Geldbonus. Den Bonus gibt es für Schutzimpfungen, die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten („Check-up“) und verschiedene Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen – einschließlich der Hautkrebsvorsorge. Auch für die Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen U1 bis U11 sowie die J1 und die J2 vergeben wir einen Bonus. Und er kommt Ihnen nochmals zugute, wenn Sie sportlich aktiv sind mit qualitätsgesicherten Bewegungsangeboten im Sportverein und im Fitnessstudio. Vielleicht haben Sie aktuell ein Sportabzeichen erworben? Auch das belohnen wir! 3 Wer kann am AktivBonus teilnehmen und wie werden die bonusrelevanten Maßnahmen dokumentiert? Alle Versicherten der Knappschaft können den AktivBonus für sich nutzen. Lassen Sie sich die Teilnahme an der Maßnahme durch Datum, Stempel und Unterschrift bestätigen. Dafür steht ein eigener und personifizierter Nachweisbogen zur Verfügung, welchen Sie in Ihrer Geschäftsstelle erhalten. Bei ärztlichen Leistungenbitten Sie Ihren Arzt die Eintragung vorzunehmen. Diese Eintragung ist kostenfrei, wenn sie im gleichen Quartal wie die Leistungserbringung erfolgt. Bitte reichen Sie nur den Nachweisbogen und keine weiteren Belege ein. AktivBonus Der AktivBonus im Einzelnen Der AktivBonus besteht aus verschiedenen Maßnahmen, die Sie je nach Lebensphase und Geschlecht in Anspruch nehmen können. Jeder Maßnahme ist ein Eurobetrag zugeordnet, den Sie für die Inanspruchnahme erhalten. Der AktivBonus auf einen Blick (In Klammern die Gewährung und Berücksichtigung pro Kalenderjahr) Wert: 50 Euro Qualitätsgesichertes Bewegungsangebot im Fitnessstudio (1x) Wert: 25 Euro Qualitätsgesichertes Bewegungsangebot im Sportverein (1x) Wert: je 15 Euro Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens (1x) Check-up Untersuchung (alle 2 Jahre) Krebsfrüherkennung unterteilt nach _ klassischer Krebsfrüherkennung (1x) _ Darmspiegelung (für zwei Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren) _ Mammographie-Screening (alle zwei Jahre) _ Hautkrebsvorsorge (alle zwei Jahre) 5 Wert: je 10 Euro Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen Schutzimpfungen Was genau sind die Maßnahmen des AktivBonus? Fitnessstudio und Sportverein Sie nehmen regelmäßig aktiv an qualifiziert angeleiteten Bewegungsangeboten in einem Sportverein oder Fitnessstudio teil. Dies können Sie in der Gruppe tun, aber natürlich auch individuell. Lassen Sie sich einfach je einmal im Kalenderjahr Ihre Teilnahme im Nachweisbogen bestätigen. Sportabzeichen Für den Erwerb eines anerkannten Sportabzeichens und die Dokumentation im Nachweisbogen erhalten Sie diesen Bonus einmal im Kalenderjahr. AktivBonus Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten („Check-up“) Ab dem Alter von 35 Jahren haben Sie im zweijährigen Rhythmus Anspruch auf eine ärztliche Gesundheits untersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislaufund N ierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit. Die Untersuchung ermöglicht die Früherkennung und damit auch die rechtzeitige Behandlung der am häufigsten auftretenden Volkskrankheiten. Darüber hinaus in Anspruch genommene und eigenfinanzierte Untersuchungen werden nicht zusätzlich mit einem Bonus honoriert. Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen Einmal im Kalenderjahr haben Sie Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen und entsprechende Bonuspunkte. Dies gilt für _ Frauen – frühestens ab dem Alter von 20 Jahren (Genitaluntersuchung) _ Männer – frühestens ab dem Alter von 45 Jahren (Prostata- und Genitaluntersuchung) Die bei Frauen ab dem Alter von 30 Jahren jährlich mit durchgeführte Brustuntersuchung sowie die bei Frauen und Männern ab dem Alter von 50 Jahren jährlich mit durchgeführte Dickdarm- und Rektumuntersuchung ist Teil 7 der zuvor genannten Krebsfrüherkennung und wird nicht zusätzlich mit einem Bonus honoriert. Ab dem Alter von 55 Jahren besteht zusätzlich der Anspruch auf Durchführung von zwei Darmspiegelungen (Koloskopie) im Abstand von 10 Jahren. Diese honorieren wir jeweils mit einem Bonus. Zudem vergeben wir bei Frauen ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres für das alle zwei Jahre durchgeführte Mammographie-Screening einen Bonus. Versicherte der Knappschaft, und zwar Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche, können alle zwei Jahre ein ärztliches Hautkrebs-Screening zu Lasten der Knappschaft in Anspruch nehmen. Dieses honorieren wir ebenfalls mit einem Bonus. Kinder- und Jugendgesundheitsuntersuchungen Die Gesundheit Ihrer Kinder liegt uns am Herzen. Deshalb haben Kinder Anspruch auf ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung gefährden könnten einschließlich einer begleitenden Beratung bei der Berufswahl. Hierbei handelt es sich um insgesamt vierzehn ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die bis zum Alter von 17 Jahren durchgeführt werden. AktivBonus Schutzimpfungen Hierzu gehören alle einzelnen von der „Ständigen Impf kommission“ empfohlenen Standardimpfungen wie z. B. gegen Tetanus als auch Indikationsimpfungen wie z. B. gegen Hepatitis, die bei Vorliegen eines entsprechenden Merkmales oder für bestimmte Altersgruppen übernommen werden. Mehrfachimpfungen, die nach und nach einen Impfschutz aufbauen bewerten wir als eine Maßnahme wie auch Impfungen, die aufgrund des verwendeten Impfstoffs einen Impfschutz gegen mehrere Krankheiten aufbauen. Regelmäßigkeit Regelmäßig heißt, dass Sie mindestens alle 24 Monate an einer der aufgeführten bonusrelevanten Maßnahmen teilnehmen. Ansonsten verfällt der Bonus für die entsprechenden Maßnahmen. Wann erhalte ich den Bonus? Immer wenn Sie die Einträge in Ihrem Nachweisbogen als Bonus ausgezahlt haben möchten, können Sie den Bogen bei der Knappschaft einreichen oder ihn an die im Bogen genannte Adresse senden. Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise. Gerne können Sie auch mehrere Einträge sammeln und so den Auszahlungsbetrag erhöhen. Der Nachweisbogen ist während der Versicherung bei der Knappschaft einzureichen, 9 da ansonsten der Bonus verfällt. Mit der Auszahlung erhalten Sie einen neuen Nachweisbogen. AktivBonus junge Familie!? Kennen Sie schon unseren Sonderbonus, der zusätzlich zum AktivBonus gewährt wird? Mit dem AktivBonus junge Familie fördern und belohnen wir die kontinuierliche Vorsorge für Sie und das Baby in der Zeit der Schwangerschaft. Sie erhalten den Bonus in Höhe von 100 Euro, wenn Sie in der Zeit von der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Geburt die nach den Mutterschafts-Richtlinien vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen und Ihr Kind bei uns versichert wird. AktivBonus junior!? Wir halten einen weiteren eigenständigen Bonus für Sie bereit. Der AktivBonus junior ist ein Zusatzbonus, den die Knappschaft für die Inanspruchnahme der Kinder- und Jugendunter suchungen und weiterer Leistungen zusätzlich vergibt. Die durchgehende und regelmäßige Vorsorge belohnen wir zum 18. Geburtstag mit bis zu 500 Euro. In Ihrer Geschäftsstelle und am Service-Telefon der Knappschaft beraten wir Sie gern. Passend dazu haben wir auch Broschüren mit weiteren Informationen für Sie. AktivBonus Steuerrechtliche Auswirkungen Alle gesetzlichen Krankenkassen und somit auch die Knappschaft sind verpflichtet, die ihren Versicherten in einem Jahr zugeflossenen Bonuszahlungen jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu melden. Die Zuordnung dieser Meldung erfolgt bei der Finanzverwaltung immer - und hierbei spielt es keine Rolle, ob nur das Mitglied, nur seine familienversicherten Angehörigen oder beide einen Bonus erhalten haben - unter der steuerlichen Identifikationsnummer des Mitglieds der Knappschaft. Service und Kontakt Kranken- und Pflegeversicherung Tel. 08000 200 501 (kostenfrei) E-Mail: [email protected] 11 Herausgegeben von: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum www.knappschaft.de [email protected] Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: Januar 2016 Vordr. 10022 12. 15 – BAL I – 250 000 (1. TL 120 000) – 2769 impressum
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