KVB 80684 München An alle vertragsärztlich tätigen Urologen mit Belegarztgenehmigung Qualitätssicherung Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 11 E-Mail: [email protected] Unser Zeichen: QS 02.02.2016 Neue Qualitätssicherungsvereinbarung und Gebührenordnungspositionen zur Holmium-Laser-Behandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) ab 01.04.2016 Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, sehr geehrte Damen und Herren, am 01.04.2016 tritt die neue Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zur Holmium-Laser-Behandlung bei bPS in Kraft. Zeitgleich werden in den EBM die neuen Gebührenordnungspositionen 36289, 36290 und 36829 aufgenommen, vgl. Anlage. Der Holmium-Laser-Eingriff kann als Holmium-LaserEnukleation (HoLEP) oder als Holmium-Laser-Resektion (HoLRP) der Prostata durchgeführt werden. Voraussetzung für die Durchführung und Abrechnung der neuen Leistungen ist eine durch die KVB erteilte Belegarztgenehmigung und eine Genehmigung nach der QSV Holmium-Laser bei bPS. Die Genehmigung nach der QSV können Sie auf zwei Wegen beantragen: 1. Antrag nach Übergangsregelung Dieser Antrag ermöglicht Ihnen einen Zugang zur Genehmigung unter erleichterten Voraussetzungen, wenn Sie • bereits vor dem 01.04.2016 Leistungen der Holmium-Laser-Behandlung bei bPS regelmäßig in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht haben (z.B. im Wege der Kostenerstattung), • die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Dokumentation von 30 Holmium-Laser-Behandlungen bei bPS innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung nachweisen und • die apparativen, räumlichen und organisatorischen Anforderungen nach den §§ 4 und 5 QSV nachweisen; abweichend von § 4 genügt der Nachweis eines Geräts mit einer maximalen Leistung von mindestens 50 W (bestätigt durch eine Gewährleistungserklärung des Herstellers). Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München Seite 2 zum Schreiben vom 02.02.2016 Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Antragsformular auf unserer Internetseite in der Rubrik Service / Formulare / H / Holmium-Laser-Behandlung / Antrag nach Übergangsregelung. Dort finden Sie auch das Formular für die Gewährleistungserklärung. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach Übergangsregelung spätestens bis 30.09.2016 gestellt werden muss. Danach sind nur noch Neuanträge möglich. Wenn Sie unter die Übergangsregelung fallen und den entsprechenden Antrag stellen, können Sie die neuen Leistungen ab 01.04.2016 abrechnen bis über Ihren Antrag entschieden wird, vgl. § 10 Abs. 2 QSV. Dennoch sollten Sie auch den Antrag nach Übergangsregelung so schnell wie möglich einreichen, damit Ihnen die Genehmigung zeitnah erteilt werden kann. 2. Neuantrag Sofern Sie erstmalig Leistungen der Holmium-Laser-Behandlung bei bPS in der vertragsärztlichen Versorgung durchführen und abrechnen wollen, können Sie einen Neuantrag stellen. In diesem Fall müssen Sie folgende Voraussetzungen nachweisen: • Durchführung von mindestens 40 Holmium-Laser-Behandlungen bei bPS (HoLEP/HoLRP) unter Anleitung in einer Einrichtung; die Anleitung muss durch einen Arzt erfolgt sein, der mindestens 100 HoLEP/HoLRP selbständig durchgeführt hat, zum Zeitpunkt der Anleitung diese Leistungen regelmäßig erbringt und in dessen Einrichtung mindestens 30 Eingriffe pro Jahr durchgeführt werden, und • apparative, räumliche und organisatorische Anforderungen nach den §§ 4 und 5 QSV; das Gerät muss über eine maximale Leistung von mindestens 80 W verfügen (bestätigt durch eine Gewährleistungserklärung des Herstellers) Näheres entnehmen Sie bitte dem Antragsformular sowie der Gewährleistungserklärung auf unserer Internetseite in der Rubrik Service / Formulare / H / Holmium-Laser-Behandlung / Neuantrag. Wenn Sie den Neuantrag stellen, können Sie die Leistungen erst ab Erteilung des Genehmigungsbescheides durchführen und abrechnen. Nach §§ 5 und 6 QSV sind weiterhin organisatorische Voraussetzungen, u.a. die Nachbeobachtung durch qualifiziertes Fachpersonal und die Gewährleistung einer intensivmedizinischen Behandlung, sowie Vorgaben zur Dokumentation zu erfüllen. Zudem ist jährlich eine zusammenfassende Jahresstatistik für alle Holmium-Laser-Behandlungen in elektronischer Form zu erstellen (§ 7 QSV). Die Pflicht zur Datenerfassung beginnt am 01.10.2016. Zur Jahresstatistik erhalten Sie in den nächsten Wochen weitere Informationen von uns. Den Volltext der QSV finden Sie auf unserer Internetseite in der Rubrik Praxis / Qualität / Qualitätssicherung / Holmium-Laser-Behandlung bei bPS. Freundliche Grüße gez. P. Hausbeck Leiter Qualitätssicherung Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Seite 3 zum Schreiben vom 02.02.2016 Anlage: Aufnahme der Holmium-Laserresektion (HoLRP) und der Holmium-Laserenukleation (HoLEP) zum 01.04.2016 in den EBM Die HoLRP und die HoLEP zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (bPS) gehören seit 16.12.2010 zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und konnten bisher im Wege der Kostenerstattung abgerechnet werden. Die Abrechnung im Wege der Kostenerstattung bzw. Privatliquidation ist ab 01.04.2016 nicht mehr möglich. Neu: GOP 36289 - Laserendoskopischer urologischer Eingriff der Kategorie RW3 mit einer Schnitt-Naht-Zeit bis 45 Minuten EBM-Bewertung: 2.108 Punkte Preis B€GO1): 220,00 € - Die Berechnung setzt eine Genehmigung nach der QSV Holmium-Laser bei bPS voraus. - Die Durchführung hat nach den Vorgaben der QSV Holmium-Laser bei bPS sowie der Ziffern 17 und 18 der Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu erfolgen. Neu: GOP 36290 - Zuschlag zur GOP 36289 EBM-Bewertung: 364 Punkte Preis B€GO1): 37,99 € - Die Berechnung setzt eine Genehmigung nach der QSV Holmium-Laser bei bPS voraus. Nur berechnungsfähig, wenn in derselben Sitzung die GOP 36289 abgerechnet wurde. - Je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit, aber höchstens dreimal je Eingriff berechnungsfähig. Neu: GOP 36829 - Zuschlag zur GOP 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose für jeweils vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit bei Verlängerung eines Eingriffes nach der GOP 36289 entsprechend dem Zuschlag nach der GOP 36290 EBM-Bewertung: 191 Punkte Preis B€GO1): 19,93 € - Nur berechnungsfähig, wenn in derselben Sitzung die GOP 36823 für die Narkose / Anästhesie für HoLEP oder HoLRP abgerechnet wurde. Der OPS-Code ist in der Feldkennung 5035 anzugeben. - Je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit. In derselben Sitzung nicht neben den GOP 01220 bis 01222, 01856, 01913, 02100, 02101, 02300 bis 02302, 02320 bis 02323, 02330, 02331, 02340 bis 02343, 05320, 05330, 05331, 05340, 05341, 05350, 05360, 30708 und 36820 berechnungsfähig. 1) Die ausgewiesenen B€GO-Preise stehen unter dem Vorbehalt des Vertragsabschlusses zwischen der KVB und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen oder einer Entscheidung des Landesschiedsamts. Aufnahme von OPS-Codes in den Anhang 2 zum EBM OPS-Code Seite Bezeichnung OPS Kat. 5-601.70 N Transurethrale Exzision und Destruktion von OP-Leistung Überwachung Narkose RW3 36289 36505 36823 RW3 36289 36505 36823 Prostatagewebe: Holmium-Laser-Enukleation 5-601.71 N Transurethrale Exzision und Destruktion von Prostatagewebe: Holmium-Laser-Resektion Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
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