Antrag auf Exmatrikulation - Studium an der JGU

Antrag auf Exmatrikulation
Abteilung Studium und Lehre
Wichtige Hinweise zu Fristen und benötigten Unterlagen finden Sie auf S. 2
Name
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
(JGU)
55099 Mainz
Geburtsdatum
Vorname
Matrikelnummer / Bewerbernummer
Telefon (tagsüber für Rückfragen)
E-Mail
Hiermit beantrage ich die Exmatrikulation
 mit Ende des SoSe
 mit Ende des WiSe
 mit sofortiger Wirkung im SoSe (Ausnahmefälle)
 mit sofortiger Wirkung im WiSe (Ausnahmefälle)
Exmatrikulation zum Semesterende
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Beendigung des Studiums nach bestandener
Abschlussprüfung
Unterbrechung des Studiums
Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da keine
mehr möglich
Hochschulwechsel
Endgültiger Abbruch des Studiums
Beendigung des Studiums nach endgültig nicht
bestandener Prüfung/Vorprüfung
Sonstiger Grund
Studierendensekretariat
Tel. +49 6131 39-22122 (Hotline)
Fax +49 6131 39-25402
Mail: [email protected]
www.studium.uni-mainz.de
Besucheradresse:
Studierenden Service Center
Forum universitatis, Eingang 1, 1.OG
Öffnungszeiten:
www.studium.uni-mainz.de/studsek
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Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung (nur in Ausnahmefällen)
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Beendigung des Studiums nach bestandener
Abschlussprüfung
Hochschulwechsel
Beendigung des Studiums nach endgültig nicht
bestandener Prüfung/Vorprüfung
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
Beantragung von Sozialleistungen
Mir ist bekannt, dass ich ab dem Datum meiner Exmatrikulation nicht mehr an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz als Student/in
eingeschrieben bin. Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung wirkt mein Studierendenstatus nicht bis zum Ende des laufenden Semesters.
Ich verpflichte mich, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung, Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über meine
Exmatrikulation und die damit verbundene Änderung meines Status zu machen.
Ich bin darüber informiert, dass bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung die Fach- und Hochschulsemester für das laufende Semester
weiterhin zählen. Dies ist z.B. relevant bei einer erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule. Die Rücknahme der Exmatrikulation mit
sofortiger Wirkung ist ausgeschlossen.
Datum, Ort
Unterschrift
Bitte lassen Sie hier von der Universitätsbibliothek bestätigen, dass Sie entlastet werden, d. h. keine Medien mehr ausgeliehen und keine
Gebühren mehr ausstehen haben.
Datum, Ort
Unterschrift und Stempel (Ausleihe der Universitätsbibliothek)
Exmatrikulationsbescheinigung und Bescheinigung für die Rentenversicherung erhalten:
Stand: 31.07.2015
Seite 2 des Antrags auf Exmatrikulation
Wichtige Hinweise:
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Vorgehen: Bitte füllen Sie das Formular leserlich aus und reichen Sie es postalisch oder persönlich beim Studierendensekretariat ein.
Fristen: Eine Exmatrikulation wird in der Regel zum Semesterende durchgeführt (Antragsfristen: SoSe: 30.9./ WiSe: 31.3.).
Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester ist in Ausnahmefällen möglich. Eine rückwirkende Exmatrikulation für
vergangene Semester ist ausgeschlossen.
Wiedereinschreibung nach Nicht-Bestehen der letzten Studienleistung: Sie müssen zwar für das Ablegen einer universitären
Abschlussprüfung / Studienleistung eingeschrieben sein, nicht aber für Korrekturzeiten. Die Exmatrikulation können Sie deswegen nach
dem Ablegen der letzten Studienleistung beantragen; in der Regel wird sie zum Ende des Semesters wirksam. Falls Sie die letzte
Studienleistung nicht bestanden haben sollten, können Sie wieder eingeschrieben werden. Wenden Sie sich innerhalb von einer Frist von 6
Wochen, nachdem Sie die Mitteilung über das Nicht-Bestehen erhalten haben, an das Studierendensekretariat.
Hinweis zur Rückerstattung bei der Exmatrikulation
o Zum Semesterende:
 Wenn Sie den Semesterbeitrag und ggf. Studiengebühren bereits zum Folgesemester, in dem Sie nicht mehr
eingeschrieben sein werden, bezahlt haben, beantragen Sie bitte die Rückerstattung mit dem Antrag auf
Rückerstattung. Evtl. gezahlte Säumnisbeiträge für eine verspätete Rückmeldung werden nicht erstattet
 Der bereits gezahlte Semesterbeitrag sowie ggf. gezahlte Studiengebühren werden nur bei fristgerechter Stellung der
Anträge auf Exmatrikulation und Rückerstattung (Antragsfristen: bis 30.09. bzw. 31.03.) erstattet. Eine
Rückerstattung des Semesterbeitrags kann nur unter Vorlage des Stammdatenblattes und des
Studierendenausweises erfolgen.
o Mit sofortiger Wirkung:
 Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester werden der bereits gezahlte Semesterbeitrag
sowie ggf. gezahlte Studiengebühren erstattet, wenn die Anträge auf Exmatrikulation und Rückerstattung in den ersten
vier Wochen des Semesters (Antragsfristen bis 31.10. bzw. 30.4.) gestellt werden.
 Eine Rückerstattung des Semesterbeitrags kann nur unter Vorlage des Stammdatenblattes und des
Studierendenausweises erfolgen..
 Evtl. gezahlte Säumnisbeiträge für eine verspätete Rückmeldung werden nicht erstattet.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf Exmatrikulation folgende Unterlagen bei:
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Wenn Sie die Exmatrikulationsbescheinigung per Post zugeschickt haben möchten, fügen Sie bitte einen an Sie selbst adressierten und
ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Ausländische Studierende und Studierende, die vor dem WS 1995 an der Universität Mainz von
Amts wegen exmatrikuliert wurden, legen bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag im Format A4 bei.
Alle anderen Studierenden erhalten weniger umfangreiche Unterlagen zurück; deswegen reicht ein ausreichend frankierter
Rückumschlag im Format C6 aus.
Studierende, die vom Studierendenwerk ein Darlehen erhalten haben, welches noch nicht vollständig zurückgezahlt ist, werden gebeten,
sich mit dem Darlehensgeber in Verbindung zu setzen.
Wenn Sie vor dem WS 1995 an der Universität Mainz von Amts wegen exmatrikuliert wurden und nun eine ordentliche Exmatrikulation
beantragen, benötigen wir Ihr Studienbuch.
Wenn Sie die Exmatrikulation wegen Abschluss des Studiums beantragen:
einfache Kopie des Abschlusszeugnisses. Haben Sie die Abschlussprüfungen bereits erfolgreich abgelegt, verfügen aber noch nicht über
das Abschlusszeugnis, reichen Sie bitte eine vorläufige Bescheinigung über Ihren Abschluss ein, die Sie bei Ihrem Prüfungsamt erhalten.
Zusätzlich benötigen wir für eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung aufgrund von:
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Beendigung des Studiums nach bestandener Abschlussprüfung: Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes, aus der hervorgeht, dass Sie
Ihr Studium erfolgreich absolviert haben oder einfache Kopie des Abschlusszeugnisses.
Hochschulwechsel : einfache Kopie des Zulassungsbescheides der anderen Hochschule.
Beendigung des Studiums nach endgültig nicht bestandener Prüfung: Bescheinigung Ihres Prüfungsamtes, aus der hervorgeht, dass
Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses: einfache Kopie des Arbeits- oder Ausbildungsvertrages
Beantragung von Sozialleistungen: Bescheinigung der zuständigen Behörde (Agentur für Arbeit)