Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV ab 01.01

Individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV ab
01.01.2016
Für nachfolgende Entnahmestellen werden individuelle Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV,
kalkuliert auf Basis des „Leitfadens der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sonderentgelten
nach § 20 Abs. 2 GasNEV“, angewendet. Mit dem Ziel eines möglichst effizienten Netzbetriebes und
der Vermeidung parallelen Leitungsbaus wurden die anteiligen Netzkosten auf Basis
gaswirtschaftlicher Leistungen berechnet. Der Ermittlung der gaswirtschaftlichen Leistung liegen die
spezifischen Kosten der Netzelemente gemäß Kostenkalkulation nach GasNEV zugrunde.
Die Veröffentlichung der individuellen Netzentgelte erfolgt gemäß § 27 Abs. 1 GasNEV.
Zählpunktbezeichnung
DE70076301561GP000000000000004231
DE70076301609GV000000000000106114
DE70076301609GP000000000000105507
DE70076301612GP000000000000007056
DE70076301640GP000000000000074399
DE70076301705GP000000000000074393
DE70076301796GP000000000000074392
DE70076302625GP000000000000074394
DE7011910270800000000000000000E01
DE70076301454GP000000000000108227
DE70076301619GP000000000000005721
Individuelles Netzentgelt nach § 20 Abs. 2
GasNEV und gemäß Bestellleistung
338.451,80
457.052,46
81.750,49
654.003,94
925.096,55
699.287,14
782.703,67
704.502,98
319.840,96
591.943,54
326.819,33
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
EUR/Jahr
Die individuellen Netzentgelte beinhalten die mit der jeweiligen Netznutzung in Verbindung stehenden
Kosten für das vorgelagerte Netz. Bei Änderung der Bestellleistung oder Änderung der Kosten für das
vorgelagerte Netz werden die individuellen Netzentgelte entsprechend angepasst. Es fallen weitere
Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie die Konzessionsabgabe an.
Umsatzsteuer
Das jeweilige individuelle Netzentgelt wird auf Basis von Nettopreisen ermittelt. Die Nettopreise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Hinweis/Vorbehalt:
Die vorstehend aufgeführten Netzentgelte beinhalten im Rahmen der Kostenwälzung auch den
Entgeltanteil des vorgelagerten Netzbetreibers ONTRAS Gastransport GmbH. Die Entgelte für
Systemdienstleistungen sind im Preis enthalten.
Die Entgelte für den Netzzugang Gas beruhen auf den durch die Regulierungsbehörde festgelegten
kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die 2. Regulierungsperiode. ENSO NETZ GmbH weist darauf
hin, dass Entscheidungen der Regulierungsbehörde zu Erweiterungsfaktoranträgen und
Netzübergängen noch ausstehen. Insofern bleibt eine Anpassung der vorstehenden Entgelte
vorbehalten.
Zudem bleibt eine Anpassung der aufgeführten Entgelte und Bedingungen durch ENSO NETZ GmbH,
insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder laufenden
Rechtsmittelverfahren - soweit erforderlich nach Erteilung bzw. Vorliegen einer entsprechenden
behördlichen und/oder gerichtlichen Genehmigung bzw. sonstigen Entscheidung - ausdrücklich
vorbehalten.
ENSO NETZ GmbH, www.enso-netz.de
gültig ab 01.01.2016