Gesonderte Netzentgelte der Syna GmbH nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV Abweichend von § 18 GasNEV hat die Syna GmbH für u. g. Einzelfall zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung errechnet. Vereinbart wurde gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV folgendes gesonderte Netzentgelt. Virtueller Ausspeisepunkt Gesondertes Netzentgelt € /Jahr DE 700925 65623 10000000000000080697 377.207 207,58 Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Gültig ab: 1. Januar 2016
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