Gesondertes Netzentgelt 2012 nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV

Gesonderte Netzentgelte der Syna GmbH nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
Abweichend von § 18 GasNEV hat die Syna GmbH für u. g. Einzelfall zur Vermeidung eines
Direktleitungsbaus ein gesondertes Netzentgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen
Leistung errechnet. Vereinbart wurde gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV folgendes gesonderte
Netzentgelt.
Virtueller Ausspeisepunkt
Gesondertes
Netzentgelt
€ /Jahr
DE 700925 65623 10000000000000080697
377.207
207,58
Die Preise verstehen sich zuzüglich jeweiliger Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der gesetzlichen
Höhe.
Gültig ab: 1. Januar 2016