Präsentation Dr. Berlin und Herr Braun Workshop 4

Alternative Streitbeilegung
in Verbraucherkonflikten
2. Bayerischer Mediationstag
München, 30. April 2015
Felix Braun
Dr. Christof Berlin
Alternative Streitbeilegung in Verbraucherkonflikten
Gliederung

Praxisbeispiel Online-Schlichter

Praxisbeispiel SÖP

Weitere Erkenntnisse aus Deutschland
und Europa
Alternative Streitbeilegung in Verbraucherkonflikten
Gliederung

Praxisbeispiel Online-Schlichter

Praxisbeispiel SÖP

Weitere Erkenntnisse aus Deutschland
und Europa
Praxisbeispiel Online-Schlichter –
Praktische Erfahrungen mit dem Online-Schlichter
•
Start des Projekts Online-Schlichter.de im Sommer 2009 mit der
Grundannahme: „Wer online einkauft, sollte sich auch online
beschweren können!“
•
Von Anfang an Einhaltung der Kriterien der Empfehlung 98/257
der EU-KOM und Notifizierung und daher schon heute hohe
Kompatibilität mit den Erfordernissen der ADR-Richtlinie
2013/11/EU
•
Schwerpunkt: Warenkauf, geringe Streitwerte
Praxisbeispiel Online-Schlichter –
Der Online-Schlichter.de in Zahlen
•
Erfolg in zwei Dritteln der Fälle seit 2009 - trotz Freiwilligkeit des
Verfahrens und im Vorfeld bereits gescheiterter Einigung der
Parteien
•
Schnelle Verfahren dank hoher Spezialisierung: Durchschnittliche
Verfahrensdauer ca. 1,5 Monate, in manchen Fälle Erfolge binnen
24 Stunden
•
Deutlich gestiegene Nachfrage seit dem Einstieg einiger neuer
Partner seit 2012 – seitdem Öffentlich-Private Partnerschaft
•
Übertragbarkeit der Idee auf andere Offline-Sektoren ->
Auffangschlichtungsstelle
Praxisbeispiel Online-Schlichter –
Wesentliche Vorteile der Online-Schlichtung
•
Asynchrone Kommunikation der Parteien
•
Überwindung weiter Wege
•
Versachlichung der Diskussion
•
Beschwerdeformulare: Checkliste für Beschwerdeführer und Filter
für Schlichter zugleich
•
Komplette elektronische Aktenführung
•
Teilautomatisierte Arbeitsabläufe
•
Automatische Statistikfunktionen
Praxisbeispiel Online-Schlichter –
Grenzüberschreitende Fällen in Kooperation mit dem ECC-Net:
Effizienter Abbau sprachlicher und juristischer Hürden
Verbraucher
Händler
Schlichtungs
-stelle
ECC A
Mitgliedstaat A
ECC B
Mitgliedstaat B
Alternative Streitbeilegung in Verbraucherkonflikten
Gliederung

Praxisbeispiel Online-Schlichter

Praxisbeispiel SÖP

Weitere Erkenntnisse aus Deutschland
und Europa
Praxisbeispiel söp –
Übersicht
• Private Schlichtung
 Privater Trägerverein (> 250 Verkehrsunternehmen)
 Vollständig unternehmensfinanziert (Fallpauschale und
Jahresbeitrag)
• Unabhängige Schlichtung
 Leitung durch Edgar Isermann, Präsident OLG a.D.
 Beirat mit Vertretern von Seiten Verbraucher, Unternehmen, Politik,
Staat und Wissenschaft
• Verkehrsträgerübergreifende Schlichtung
 Schlichtung für Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsreisen
 Schwerpunkt auf Bahn und Flug
• Freiwillige Schlichtung
 Teilnahme grundsätzlich fakultativ (Besonderheit Luftverkehr)
 Schlichtungsempfehlungen für beide Seiten zunächst unverbindlich
Praxisbeispiel söp –
Typische Beschwerdefälle
• Charakteristika




Niedriger Streitwert
Standardisierte Vorkorrespondenz
Reisende fühlen sich nicht ernst genommen
Rechtsweg keine Option
• Beispiele:




Verspätungen
Ausfälle / Annullierungen
Nichtbeförderung
Gepäckprobleme
Praxisbeispiel söp –
Ablauf Schlichtungsverfahren
1. Vorverfahren
 Beschwerde des Reisenden an Unternehmen
 Keine befriedigende Antwort vom Unternehmen
2. Schlichtungsantrag, Weiterleitung an Unternehmen
3.
Stellungnahme Unternehmen


Falls mit Forderung einverstanden: sof. Anerkenntnis
Falls nicht einverstanden: Stellungnahme zu Sachlage
4. Prüfung Schlichtungsantrag söp



Falls unzulässig: Ablehnung des Schlichtungsantrags
Falls offensichtlich unbegründet : Kurzentscheid
Falls nicht offensichtlich unbegründet: Schlichtungsempfehlung
5. Rückmeldung Parteien
 Parteien erklären Annahme/Ablehnung
 Falls beiderseitige Annahme (> 80%): Vertragl. Einigung
Praxisbeispie söp –
Schlichtungsempfehlung
ca. 2–4 Seiten
Rubrum und Tenor
Sachverhalt
„Nach den uns mitgeteilten Angaben gehen wir von
folgendem Sachverhalt aus:…“
Argumente pro Verbraucher / Unternehmen
„Zugunsten des Beschwerdeführers /
des Beschwerdegegners haben wir folgende Aspekte
berücksichtigt: …“
Gesamtabwägung
„Nach Abwägung aller Umstände (…) erscheint es uns
angemessen, dass ….“
Vorschlag und Antwortfrist
Alternative Streitbeilegung in Verbraucherkonflikten
Gliederung

Praxisbeispiel Online-Schlichter

Praxisbeispiel SÖP

Weitere Erkenntnisse aus Deutschland
und Europa
Forschung zu Best Practice
Dissertation 2011 – 2014
Forschung zu Best Practice
Fallstudien
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen
1.
Verbraucher-ADR ist noch eine „verborgene Welt“.
2.
Verbraucher-ADR ist ein Sammelbegriff für ein breites Verfahrensspektrum.
3.
Verbraucher-ADR ist in mehrfacher Hinsicht alternativ.
4.
Verbraucher-ADR und Justiz stehen nicht in Konkurrenz zueinander.
5.
Die Qualitätskriterien der Richtlinie bedürfen weiterer Konkretisierung.
6.
Die Konkretisierung sollte interessenorientiert auf Grundlage von best
practice erfolgen.
7.
Ohne aktive Förderung wird sich Verbraucher-ADR nicht durchsetzen.
Vielen Dank!
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (1/7)
Verbraucher-ADR ist noch eine „verborgene Welt“.
Stuyck u.a. 2007
Alleweldt u.a. 2009
Hodges u.a. 2012
„widespread ignorance about exactly how consumer ADR systems work ‘on the ground’.
(Hodges)
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (2/7)
Verbraucher-ADR ist ein Sammelbegriff für ein
breites Verfahrensspektrum.
Erdsieb-Modell
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (3/7)
Verbraucher-ADR ist in mehrfacher Hinsicht alternativ.
Mehr als „außergerichtliche“ Streitbeilegung
Rechtsanwalt/
Gerichtsverfahren
„Verbraucherinkass
o“
AS
Verzicht auf
weitere
Schritte
Verbraucherberatung
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (4/7)
Verbraucher-ADR und Justiz stehen
nicht in Konkurrenz zueinander.
Verschiedene Schwerpunkte trotz Schnittmengen
Parteiautonomie
Intervention Dritter
Freiwilligkeit
Informell
Individuelle
Lösungen
Interessenausgleich/
Befriedungsfunktion
Verbindlichkeit
AS
Justiz
Formell
GrundsatzEntscheidungen
„Kampf ums Recht“/
Rechtsdurchsetzung
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (4/7)
Verbraucher-ADR und Justiz stehen
nicht in Konkurrenz zueinander.
Möglichkeiten zur Förderung der Durchlässigkeit
• Freiwilligkeit für Verbraucher
• Abbruch von AS jederzeit möglich
• Abgabe von Verfahren mit
rechtsgrundsätzlicher Bedeutung
• Verjährungsschutz während AS
• Nach gescheiterter AS normaler
Instanzenzug vor Gericht möglich
• „Berufung“ gegen AS-Entscheidung
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (5/7)
Die Qualitätskriterien der Richtlinie bedürfen
weiterer Konkretisierung.
Fallstudien zeigen Vielfalt –
kein „one-size-fits-all“
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (6/7)
Die Konkretisierung sollte interessenorientiert
auf Grundlage von best practice erfolgen.
Beispiel der Veröffentlichung von Verfahrensergebnissen:
Typisierte Interessen der beteiligten Akteure
Verbraucher
• Niedrigschwellige
Konfliktbearbeitung
• Schnelle Lösung
• Individuelle
Konfliktbearbeitung
Unternehmen
• Vertraulichkeit
• Kundenvertrauen
und Reputation
• Flexible
Konfliktlösungen
Allgemeinheit
• Transparenz
• Rechtssicherheit/
Rechtsfortbildung
• Verwirklichung des
materiellen Rechts
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (6/7)
Die Konkretisierung sollte interessenorientiert
auf Grundlage von best practice erfolgen.
Beispiel der Veröffentlichung von Verfahrensergebnissen:
Differenzierte Empfehlungen für die Umsetzung
Entscheidungsverfahren
Vorschlagsverfahren
Einigungsverfahren
•
•
•
Zusammenfassung
Jahresbericht o.ä.
Eingeschränkte
Veröffentlichung
Zusammenfassungen von
Standardfällen
•
•
•
Vollumfängliche
Veröffentlichung
Anonymisiert im Volltext
online
Verknüpfung mit
juristischen
Datenbanken
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (7/7)
Ohne aktive Förderung
wird sich Verbraucher-ADR nicht durchsetzen.
„Teufelskreislauf“ bei fehlenden Erfahrungen
Unkenntnis und Skepsis
bei Unternehmen
Zweifel an Fachkompetenz der
Streitmittler
Zweifel an Unabhängigkeit der
Streitmittler
keine
Akzeptanz
keine
Erfahrung
keine
Teilnahme
Fehlendes Bewusstsein
bei Verbrauchern
Unkenntnis über Option
Verbraucher-AS
Unkenntnis über Angebote für
Verbraucher-AS
Forschung zu Best Practice
Erkenntnisse und Empfehlungen (7/7)
Ohne aktive Förderung
wird sich Verbraucher-ADR nicht durchsetzen.
Aufbrechen des „Teufelskreislaufs“
Teilnahme
von Unternehmen
Teilnahme durch Branchenlösung
Teilnahme durch gesetzliche
Regelung
Bewusstsein
bei Verbrauchern
Zentrale, gut auffindbare ASStellen
Hinweise auf AS-Stelle durch die
Unternehmen
Akzeptanz
Erfahrung
Teilnahme