Nichtöffentlicher Teil

Gemeinderat Beilrode
Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015
öffentliche Sitzung
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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2015
Ort:
Beginn:
Ende:
Vereinsraum am Sportplatz in 04886 Kreischau
19.00 Uhr
20.30 Uhr
Anwesend:
Heike Schmidt
13 Gemeinderäte
Entschuldigt:
Ingrid Bernhardt
Oliver Schröter
Karl-Friedrich Dierkes
Ortsvorsteher:
Anja Uischner
Thomas Götze
Christian Götze
Steffen Kretzschmar
Kerstin Tempel
Manfred Koch
5 Gäste
Presse
SB Bauamt
SB Brand- und Katastrophenschutz
Gemeindewehrleiter
Bürgermeisterin Vorsitz
siehe Anwesenheitsliste
Herr Wendt
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Hinweis auf § 20 SächsGemO
2. Kontrolle der Niederschrift zur Sitzung am 21.05.2015
3. Wasserwehrsatzung der Gemeinde Beilrode – Beratung
4. Kostensatzung der FFW Beilrode – Beratung
5. Änderung Hundesteuersatzung - Beratung
6. Bauangelegenheiten
6.1. Vergabe der Leistungen zur Herstellung des Horstgrabens
– Beratung und Beschlussfassung
6.2. Vergabe Bauleistungen für Straßenbauarbeiten zur Beseitigung der Winterschäden
- Beratung und Beschlussfassung
7. Liegenschaften – Vorkaufsrechte
– Beratung und Beschlussfassung
8. Terminplanung 2. Halbjahr 2015
- Beratung und Beschlussfassung
9. Sonstiges
10. Bürgerfragestunde
Nichtöffentlicher Teil
Zu 1.)
Frau Schmidt eröffnete die letzte Sitzung vor der Sommerpause, begrüßte alle Anwesenden, stellte
die Beschlussfähigkeit fest und verwies auf § 20 SächsGemO.
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Zur vorliegenden Tagesordnung schlug sie vor, im TOP 9 über die Annahme von Spenden zu
beschließen, die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.Für den nichtöffentlichen Teil
liegen keine Beratungspunkte vor.
Die Gemeinderäte erklärten ihr Einverständnis.
Zu 2.)
Hinsichtlich der Niederschrift vom 21.05.2015 erklärte Frau Götze, dass sie im Rahmen der
Haushaltsdebatte die Einberufung einer Einwohnerversammlung nicht gefordert, sondern diese
lediglich vorgeschlagen hat. Sie hält das Thema Haushaltsplanung für eine geeignete Thematik, eine
Einwohnerversammlung, entsprechend § 22 SächsGemO, einzuberufen.
Sie erklärte weiterhin, dass es ausreichend wäre, wenn die von ihr gewünschte Aufstellung über die
Entwicklung der Steuereinnahmen, der gesamten Schulden sowie den allgemeinen und investiven
Schlüsselzuweisungen bis zum Herbst ausgereicht wird.
Frau Schmidt erklärte, dass sie die Kämmerin dazu bereits informiert habe.
Frau Krieg wies darauf hin, dass ihre Wortmeldung zur Haushaltsdiskussion in der Niederschrift fehle.
Sie habe sich hinsichtlich des Fehlens der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten als auch zu
den Rückstellungen aus ATZ geäußert.
Frau Schmidt erklärte, dass dies geändert wird.
Hinweis: Die Rückstellungen ATZ wurden nicht angesprochen. Insofern erfolgt auch keine Korrektur.
Dr. Landschreiber erkundigte sich nach dem Stand zu den Asylanten in Rosenfeld.
Frau Schmidt erklärte, dass sie hierzu im TOP Sonstiges informieren wird.
Herr Reinboth kam nochmals auf den Hinweis von Frau Götze, die vom Bund in Aussicht gestellten
Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Infrastruktur in den Kommunen zu
sprechen.Er verwies darauf, dass bei dieser Summe ca. 160 Millionen für Sachsen und demzufolge
nur verschwindend wenig für Beilrode übrig bleiben würde – wenn überhaupt.
Ansonsten gab es keine weiteren Hinweise zur Niederschrift.
Zur Unterzeichnung der Niederschrift der heutigen Sitzung wurden Herr Pulver und Frau Götze
bestimmt.
Zu 3.)
Frau Schmidt erläuterte einführend, dass die entsprechenden Unterlagen zur Wasserwehrsatzung
zeitig an die Gemeinderäte, Ortsvorsteher und den Gemeindewehrleiter ausgereicht wurden, um eine
intensive Beschäftigung mit dieser Materie zu gewährleisten.
Auf Grundlage der vorliegenden Satzungen der ehemaligen Gemeinden Beilrode und
Großtreben/Zwethau sowie der Mustersatzung des SSG liegt der Entwurf der neuen
Wasserwehrsatzung in Form einer Synopse vor. Hinsichtlich der Mustersatzung des SSG musste
allerdings festgestellt werden, dass diese nicht mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften des
Sächsischen Wassergesetzes übereinstimmt.
Eine gültige Wasserwehrsatzung ist ein
Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind.
Muss
für
alle
Kommunen
in
Sachsen,
wo
Im Rahmen der Neufassung der Wasserwehrsatzung müssen auch die Hochwasserdokumente. die
für die Verwaltungsgemeinschaft insgesamt gelten, überarbeitet werden.
Deshalb müssen die Hochwasserdokumente als Grundlage für die Umsetzung der
Wasserwehrsatzungen der Gemeinden Arzberg und Beilrode im Gemeinschaftsausschuss der
Verwaltungsgemeinschaft beschlossen werden.
Im Gemeindefeuerwehrausschuss wurde die gesamte Problematik ebenfalls beraten.
Über den weiteren Verfahrensablauf muss man sich verständigen. Es wäre nützlich, hierzu eine
Arbeitsgruppe zu bilden.
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Frau Götze fragte an, ob die Aufgaben der Wasserwehr zu den Pflichtaufgaben der Kommune zählen.
Frau Schmidt erläuterte, dass dies eine Weisungsaufgabe der Kommune ist.
Weiterhin erkundigte sich Frau Götze nach der finanziellen Ausstattung dazu.
Frau Schmidt erklärte, dass es ihrer Kenntnis nach derzeit keine Fördermöglichkeiten gibt. Dies wird
aber im Zuge des Verfahrens jetzt mit geklärt.
Herr Thomas Götze bedankte sich für die frühzeitige Ausreichung der Unterlagen, so konnte man sich
im Ortschaftsrat zeitnah einen Standpunkt bilden.
Ziel des Ortschaftsrates Großtreben, Dautzschen, Last ist es, die Notwendigkeit einer eigenen
Wasserwehr deutlich zu machen.Diese Wasserwehr soll parallel und zur Unterstützung der
Ortsfeuerwehren zum Einsatz kommen.Durch eine entsprechende fachliche Ausbildung wirken sie als
Multiplikator im Katastrophenfall.Die Mitglieder der Wasserwehr sind Erfahrungsträger, die eine
optimale Koordination der Helfer bewirken.
Eine eigene Wasserwehr begründet sich ebenfalls in der besonderen geographischen Lage, d.h., die
Nähe zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt und zum Binnendeich am Bockdamm.
Der Leiter der Wasserwehr versteht sich als lokaler Einsatzleiter, der unter Leitung der
Bürgermeisterin agiert.
Im Ergebnis liegt nun ein eigenständiger separater Entwurf einer Wasserwehrsatzung vor.
Es ist eine vereinfachte Satzung, basierend auf der Wasserwehrsatzung der VG Annaburg-Prettin.
Frau Schmidt stellte hier die Öffentlichkeit her, um den anwesenden Gästen die Möglichkeit zu geben,
sich zum Thema zu äußern.
Herr Zaydler aus Großtreben unterstrich ebenfalls die Notwendigkeit einer eigenen Ortsgruppe der
Wasserwehr für Großtreben, Dautzschen und Last.Im Katastrophenfall wäre die Feuerwehr aus
personellen Gründen nicht in der Lage, alle notwendigen Aufgaben allein zu bewältigen.Es geht
darum, dass die Leute, die vor Ort sind, mit entscheiden können.
Frau Schmidt verwies darauf, dass es ihr in erster Linie darum ging, die beiden noch bestehenden
Satzungen zu einer gültigen zusammen zu fassen.
Frau Schmidt schlug vor, den Entwurf der Wasserwehrsatzung des Ortschaftsrates schon im Vorfeld
an das Kommunalamt zu reichen, um dann eine Basis für die weitere Arbeit zu haben.
Bezüglich der Arbeitsgruppe fragte Frau Schmidt nach Freiwilligen.
Hierzu erklärtenihre Bereitschaft
- Herr Jahn
- Herr Malter
- Herr Thomas Götze
- Herr Christian Götze
- Herr Zaydler
- Vertreter FFW
Nach Beschlussfassung muss die Wasserwehrsatzung dann zur Bestätigung an die Untere
Wasserbehörde gereicht werden.
In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag, diese Behörde eventuell schon im Vorfeld der
Beschlussfassung zur ersten Beratung der Arbeitsgruppe dazu zu laden.
Herr Reinboth gab noch den Hinweis, vor Beschlussfassung der Wasserwehrsatzung und der
Hochwasserdokumente den Kontakt zum OT Graditz zu suchen.
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Frau Schmidt schlug vor, im Amtsblatt einen Aufruf zu veröffentlichen, wer in der Wasserwehr
mitarbeiten möchte.
Sie verwies weiterhin auf eine Schulung HoWa am 8./9.10.2015 mit praktischer Anleitung.
Bezüglich der Entschädigung der Wasserwehr erklärte sie, dass diese genauso behandelt wird wie die
Feuerwehr.
Zu 4.)
Auch die beiden Kostensatzungen der Feuerwehren der ehemaligen Gemeinde Beilrode und
Großtreben/Zwethau müssen nach dem Zusammenschluss noch zu einer gemeinsamen Satzung
zusammengefasst werden, um hier einheitlich verfahren zu können.
Die FFW-Kostensatzung wurde ebenfalls im Gemeindefeuerwehrausschuss beraten, Hinweise der
Wehr wurden aufgenommen.
Die Beschlussfassung soll dann im September erfolgen.
Zu 5.)
Auf Grund von Hinweisen aus der Verwaltung machen sich Änderungen in der Hundesteuersatzung
erforderlich.
An der Steuer selbst ändert sich nichts. Die Änderungen sollen nur zu einer vereinfachten
Handhabung führen.Außerdem wurden die Regelungen zum Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten mit
aufgenommen.
Frau Götze fragte an, ob hinsichtlich § 2 Abs. 3, gefährliche Hunde bis zu 6 Monaten nicht als
gefährlich gelten.
Frau Schmidt erklärte, dass dem so sei, von 3-6 Monate werden diese Hunde als normale Hunde
behandelt.
Weiterhin wies Frau Götze noch darauf hin, dass es im § 14 Abs. 4 - § 12 heißen muss, auch die
folgenden Paragraphen 13, 14 und 15 müssen entsprechend korrigiert werden.
Herr Malter schlug an dieser Stelle vor, wichtige Details der Hundesteuersatzung im Amtsblatt zu
veröffentlichen.
Frau Schmidt erklärte, dass nach Beschlussfassung die gesamte Satzung veröffentlicht werden muss.
Frau Walther gab noch den Hinweis, dass man sich innerhalb der Satzung auf einen Begriff einigen
sollte, entweder Rechnungsjahr oder Kalenderjahr.
Die Beschlussfassung der Satzung wird ebenfalls im September erfolgen.
Zu 6.1.)
Die Instandsetzung des Horstgrabens erfolgt im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserschäden.
Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.9 Bieter haben die Vergabeunterlagen
abgefordert, 5 Bieter gaben ein Angebot ab.Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma Straßen- &
Natursteinbau Köhler ab.
Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag:
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt zu, die Bauleistung zur Instandsetzung des Horstgrabens an die Firma
Straßen- & Natursteinbau André Köhler zu vergeben.
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Beschluss 70/06/15-6 - einstimmig
Zu 6.2.)
Die Beseitigung der Winterschäden betrifft die Eulenauer Straße in Kreischau. Ausbesserungen und
Reparaturen erfolgen weiter an der Betonstraße von Dautzschen nach Großtreben, am Labruner Weg
und an der Züllsdorfer Straße in Döbrichau.
Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt zu, die Bauleistung zur Beseitigung der Winterschäden 2015 an die Firma
Rabe GmbH Bau zu vergeben.
Beschluss 71/06/15-6 - einstimmig
Herr Sonntag aus Kreischau wies an dieser Stelle darauf hin, dass im Eulenauer Weg in Richtung
Dorfplatz in Kreischau viele und zum Teil tiefe Löcher in der Straße sind.
Herr Kretzschmar wird dies prüfen.
Zu 7.)
Verzichte Vorkaufsrecht
Frau Schmidt verlas die Beschlussanträge zu den Verzichten auf das Vorkaufsrecht.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen
der BVVG (Verkäufer) und Herrn Karl-Friedrich Dierkes (Käufer)
Beschluss 72/06/15-6 - einstimmig
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen
Herrn Helmut Pankrath (Verkäufer) und Herrn Robert Carsten Schaffernicht (Käufer).
Beschluss 73/06/15-6 - einstimmig
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen
den Eheleuten Zimmerling (Verkäufer) und Herrn Enrico Birke/Frau Diana Kröger (Käufer).
Beschluss 74/06/15-6 - einstimmig
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen
Frau Gisa und Herrn Ronald Kattner (Verkäufer) und Frau Diana Kröger (Käufer).
Beschluss 75/06/15-6 - einstimmig
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen
Frau Marina Finke/Herrn Frank Schubert (Verkäufer) und Herrn Sebastian Schmidt (Käufer).
Beschluss 76/06/15-6 - einstimmig
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen
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der Erbengemeinschaft Hamann (Verkäufer) und Frau Steffi Hartert/Herrn Christian Hinz (Käufer).
Beschluss 78/06/15-6 - einstimmig
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen
Frau Isolde Gellert (Verkäufer) und Frau Rosemarie Schönherr (Käufer).
Beschluss 79/06/15-6 - einstimmig
Zu 8.)
Zur Terminplanung der Gemeinderatssitzungen hat man sich dahingehend geeinigt, diese jeweils am
3. Dienstag im Monat durchzuführen.
Ausnahme bildet der November mit dem Feiertag, da findet die Sitzung am 4. Dienstag im Monat statt.
Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses ist am 07.07.2015, die nichtöffentliche
Beratung des Verwaltungs-, Kultur und Sozialausschusses am 14.07.2015.
Frau Götze erkundigte sich nach den nächsten Terminen für die Verbandsversammlung des
Zweckverbandes.
Frau Schmidt erklärte, dass hierzu der Verband selbst einlädt, sie hat die Termine aber vorliegen.
Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt den vorläufigen Terminplan für die Sitzungen des Gemeinderates und
der Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2015.
Beschluss 77/06/15-6 - einstimmig
Zu 9.)
Frau Schmidt informierte, dass man in der SächsGemO die Festlegung wieder geändert habe, die
Annahme von Spenden im Gemeinderat zu beschließen.Frau Schmidt schlägt aber vor, diese
Verfahrensweise jetzt so zu belassen.
Zur folgenden Beschlussfassung erklärte Frau Walther ihre Befangenheit.
Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der beigefügten Anlage aufgeführten Spenden zu.
Beschluss 80/06/15-6 - einstimmig
Zu 10.)
Sonstiges
a) Breitbandversorgung
Frau Schmidt erklärte, dass die Breitbandversorgung für Dautzschen, Großtreben und Last so
realisiert wird, wie bereits geplant und beschlossen.
Konkrete Förderrichtlinien zu einer Förderung durch den Bund liegen zurzeit nicht vor, dem Landkreis
ist auch nichts bekannt.
Es liegt aber ein Schreiben des Landrates vor, mit der Bitte zur Beteiligung der Gemeinde Beilrode an
der Erstellung einer Studie zum Stand der Versorgung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung.
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Der Gemeinde entstehen keinerlei Kosten, sie muss lediglich eine Ansprechpartner benennen.
Die Gemeinderäte haben nichts dagegen einzuwenden.
Herr Thomas Götze erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Breitbandversorgung für
Großtreben, Dautzschen, Last.
Frau Schmidt erklärte, dass in der kommenden Woche ein gemeinsames Gespräch mit der INNOK@
GmbH und der DIOS als Förderstelle aus Dresden zur weiteren Realisierung der Maßnahme
stattfindet.
Über das Ergebnis wird Frau Schmidt dann informieren.
b) Lutherweg
Weiterhin informierte Frau Schmidt über die Initiative „Auf Luthers Spuren“, die sich für die
Weiterführung des Lutherweges von Torgau über Beilrode nach Herzberg einsetzt. Gemeinsam mit
Vertretern der Stadt Herzberg, Falkenberg und Herrn Dr. Alex haben schon erste Beratungen
stattgefunden. Frau Schmidt schlug vor, Vertreter der Lutherwegsgesellschaft zur
Gemeinderatssitzung im September einzuladen und zu überlegen, ob Beilrode diesem Verein
beitreten möchte.
c) Asylbewerber in Rosenfeld
Frau Götze erkundigte sich zum Stand der Asylbewerberproblematik.
Frau Schmidt erläuterte, bevor Asylanten in die vorbereiteten Wohnungen einziehen, die Gemeinde 12 Wochen vorher Bescheid erhält, dann wird auch eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden.
Zu den Hinweisen zum Zustand des Hauses kann nur so viel gesagt werden, als dass der Landkreis
der Mieter der Wohnungen ist, diese vorrichtet und möbliert. Die Hinweise über den Zustand des
Hauses wurde aber an den Landkreis weiter gegeben.
Frau Brähler-Kollmann wies darauf hin, dass die Eigentümerin besagten Hauses weit entfernt wohnt,
sprich die Miete problemlos erhält, von den Problemen selbst aber nichts mitbekommt.
Frau Schmidt betonte nochmals, dass man sich mit dem Landkreis verständigt habe und sobald es
neue Informationen gibt, entsprechende Informationen weiter gegeben werden. Künftig werden auch
die Ortsvorsteher informiert.
Frau Brähler-Kollmann gab weiterhin zu bedenken, dass es in Rosenfeld weder eine Kita noch
Einkaufsmöglichkeiten gäbe.
Frau Schmidt erklärte, dass es diesbezüglich keinerlei negative Erfahrungen gibt. Die Asylanten
laufen bzw. fahren mit gespendeten Fahrrädern in die größeren Ortschaften.
d) sonstige Hinweise
Frau Brähler-Kollmann fragte weiter an, ob es möglich sei, eine Straßenbeleuchtung am Ende der
Teichstraße (Grundstück Fischer) zu installieren.
Herr Kretzschmar erklärte, dass dieses Problem bekannt, aber mit erheblichem Aufwand verbunden
ist. Leuchten wären wohl noch vorhanden, aber ob das anliegende Kabel noch nutzbar ist, muss
geprüft werden.
Zur Beleuchtung im Allgemeinen erklärte sie, dass in Rosenfeld ab 23.00 Uhr die Straßenbeleuchtung
abgestellt wird.
Herr Kretzschmar erklärte, dass diesbezüglich nichts bekannt sei, er sich aber erkundigen wird.
Bettina Heinrich fragte an, ob sich in Sachen Nettomarkt etwas Neues getan habe.
Frau Schmidt erklärte, dass sich die Parteien nicht einig werden, die Verhandlungen aber im
Hintergrund weiter laufen.
Anja Uischner wies darauf hin, dass das Geländer am Teich in Döbrichau defekt ist und das
Straßenschild von der B 87 in Richtungen Löhsten fehlt.
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Thomas Götze erkundigte sich noch, wann nun die Verlegung der Stromkabel in Großtreben durch die
enviaM erfolgen wird.
Herr Kretzschmar erklärte, dass diese Maßnahme auf das nächste Jahr verschoben wurde, die
Gemeinde aber mit der enviaM in Kontakt ist.
Herr Reinboth kam auf die Aktion „Sonnenblume“ des Ortschaftsrates Dautzschen, Großtreben, Last
zu sprechen und erkundigte sich nach der Resonanz.
Herr Thomas Götze erklärte, dass die Resonanz größer sein könnte, man aber im nächsten Amtsblatt
nochmals einen Aufruf dazu schalten wird.
Zu 10.)
Herr Zaydler erkundigte sich, wo und wann der Horstgraben instand gesetzt werden soll.
Herr Kretzschmar erläuterte, dass zum einen am Deichdurchlass etwas gemacht wird, dann der
Graben selbst und die Bepflanzung wird auf der Seite zu Neubleesern erfolgen.
…………………….. …………………….. ………………………..
Heike Schmidt
Renate Götze
Jochen Pulver
Bürgermeisterin
Gemeinderat
Gemeinderat
……………………….
Protokollführer