Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 1 von 8 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2015 Ort: Beginn: Ende: Vereinsraum am Sportplatz in 04886 Kreischau 19.00 Uhr 20.30 Uhr Anwesend: Heike Schmidt 13 Gemeinderäte Entschuldigt: Ingrid Bernhardt Oliver Schröter Karl-Friedrich Dierkes Ortsvorsteher: Anja Uischner Thomas Götze Christian Götze Steffen Kretzschmar Kerstin Tempel Manfred Koch 5 Gäste Presse SB Bauamt SB Brand- und Katastrophenschutz Gemeindewehrleiter Bürgermeisterin Vorsitz siehe Anwesenheitsliste Herr Wendt Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Hinweis auf § 20 SächsGemO 2. Kontrolle der Niederschrift zur Sitzung am 21.05.2015 3. Wasserwehrsatzung der Gemeinde Beilrode – Beratung 4. Kostensatzung der FFW Beilrode – Beratung 5. Änderung Hundesteuersatzung - Beratung 6. Bauangelegenheiten 6.1. Vergabe der Leistungen zur Herstellung des Horstgrabens – Beratung und Beschlussfassung 6.2. Vergabe Bauleistungen für Straßenbauarbeiten zur Beseitigung der Winterschäden - Beratung und Beschlussfassung 7. Liegenschaften – Vorkaufsrechte – Beratung und Beschlussfassung 8. Terminplanung 2. Halbjahr 2015 - Beratung und Beschlussfassung 9. Sonstiges 10. Bürgerfragestunde Nichtöffentlicher Teil Zu 1.) Frau Schmidt eröffnete die letzte Sitzung vor der Sommerpause, begrüßte alle Anwesenden, stellte die Beschlussfähigkeit fest und verwies auf § 20 SächsGemO. Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 2 von 8 Zur vorliegenden Tagesordnung schlug sie vor, im TOP 9 über die Annahme von Spenden zu beschließen, die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend.Für den nichtöffentlichen Teil liegen keine Beratungspunkte vor. Die Gemeinderäte erklärten ihr Einverständnis. Zu 2.) Hinsichtlich der Niederschrift vom 21.05.2015 erklärte Frau Götze, dass sie im Rahmen der Haushaltsdebatte die Einberufung einer Einwohnerversammlung nicht gefordert, sondern diese lediglich vorgeschlagen hat. Sie hält das Thema Haushaltsplanung für eine geeignete Thematik, eine Einwohnerversammlung, entsprechend § 22 SächsGemO, einzuberufen. Sie erklärte weiterhin, dass es ausreichend wäre, wenn die von ihr gewünschte Aufstellung über die Entwicklung der Steuereinnahmen, der gesamten Schulden sowie den allgemeinen und investiven Schlüsselzuweisungen bis zum Herbst ausgereicht wird. Frau Schmidt erklärte, dass sie die Kämmerin dazu bereits informiert habe. Frau Krieg wies darauf hin, dass ihre Wortmeldung zur Haushaltsdiskussion in der Niederschrift fehle. Sie habe sich hinsichtlich des Fehlens der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten als auch zu den Rückstellungen aus ATZ geäußert. Frau Schmidt erklärte, dass dies geändert wird. Hinweis: Die Rückstellungen ATZ wurden nicht angesprochen. Insofern erfolgt auch keine Korrektur. Dr. Landschreiber erkundigte sich nach dem Stand zu den Asylanten in Rosenfeld. Frau Schmidt erklärte, dass sie hierzu im TOP Sonstiges informieren wird. Herr Reinboth kam nochmals auf den Hinweis von Frau Götze, die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Infrastruktur in den Kommunen zu sprechen.Er verwies darauf, dass bei dieser Summe ca. 160 Millionen für Sachsen und demzufolge nur verschwindend wenig für Beilrode übrig bleiben würde – wenn überhaupt. Ansonsten gab es keine weiteren Hinweise zur Niederschrift. Zur Unterzeichnung der Niederschrift der heutigen Sitzung wurden Herr Pulver und Frau Götze bestimmt. Zu 3.) Frau Schmidt erläuterte einführend, dass die entsprechenden Unterlagen zur Wasserwehrsatzung zeitig an die Gemeinderäte, Ortsvorsteher und den Gemeindewehrleiter ausgereicht wurden, um eine intensive Beschäftigung mit dieser Materie zu gewährleisten. Auf Grundlage der vorliegenden Satzungen der ehemaligen Gemeinden Beilrode und Großtreben/Zwethau sowie der Mustersatzung des SSG liegt der Entwurf der neuen Wasserwehrsatzung in Form einer Synopse vor. Hinsichtlich der Mustersatzung des SSG musste allerdings festgestellt werden, dass diese nicht mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften des Sächsischen Wassergesetzes übereinstimmt. Eine gültige Wasserwehrsatzung ist ein Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind. Muss für alle Kommunen in Sachsen, wo Im Rahmen der Neufassung der Wasserwehrsatzung müssen auch die Hochwasserdokumente. die für die Verwaltungsgemeinschaft insgesamt gelten, überarbeitet werden. Deshalb müssen die Hochwasserdokumente als Grundlage für die Umsetzung der Wasserwehrsatzungen der Gemeinden Arzberg und Beilrode im Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft beschlossen werden. Im Gemeindefeuerwehrausschuss wurde die gesamte Problematik ebenfalls beraten. Über den weiteren Verfahrensablauf muss man sich verständigen. Es wäre nützlich, hierzu eine Arbeitsgruppe zu bilden. Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 3 von 8 Frau Götze fragte an, ob die Aufgaben der Wasserwehr zu den Pflichtaufgaben der Kommune zählen. Frau Schmidt erläuterte, dass dies eine Weisungsaufgabe der Kommune ist. Weiterhin erkundigte sich Frau Götze nach der finanziellen Ausstattung dazu. Frau Schmidt erklärte, dass es ihrer Kenntnis nach derzeit keine Fördermöglichkeiten gibt. Dies wird aber im Zuge des Verfahrens jetzt mit geklärt. Herr Thomas Götze bedankte sich für die frühzeitige Ausreichung der Unterlagen, so konnte man sich im Ortschaftsrat zeitnah einen Standpunkt bilden. Ziel des Ortschaftsrates Großtreben, Dautzschen, Last ist es, die Notwendigkeit einer eigenen Wasserwehr deutlich zu machen.Diese Wasserwehr soll parallel und zur Unterstützung der Ortsfeuerwehren zum Einsatz kommen.Durch eine entsprechende fachliche Ausbildung wirken sie als Multiplikator im Katastrophenfall.Die Mitglieder der Wasserwehr sind Erfahrungsträger, die eine optimale Koordination der Helfer bewirken. Eine eigene Wasserwehr begründet sich ebenfalls in der besonderen geographischen Lage, d.h., die Nähe zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt und zum Binnendeich am Bockdamm. Der Leiter der Wasserwehr versteht sich als lokaler Einsatzleiter, der unter Leitung der Bürgermeisterin agiert. Im Ergebnis liegt nun ein eigenständiger separater Entwurf einer Wasserwehrsatzung vor. Es ist eine vereinfachte Satzung, basierend auf der Wasserwehrsatzung der VG Annaburg-Prettin. Frau Schmidt stellte hier die Öffentlichkeit her, um den anwesenden Gästen die Möglichkeit zu geben, sich zum Thema zu äußern. Herr Zaydler aus Großtreben unterstrich ebenfalls die Notwendigkeit einer eigenen Ortsgruppe der Wasserwehr für Großtreben, Dautzschen und Last.Im Katastrophenfall wäre die Feuerwehr aus personellen Gründen nicht in der Lage, alle notwendigen Aufgaben allein zu bewältigen.Es geht darum, dass die Leute, die vor Ort sind, mit entscheiden können. Frau Schmidt verwies darauf, dass es ihr in erster Linie darum ging, die beiden noch bestehenden Satzungen zu einer gültigen zusammen zu fassen. Frau Schmidt schlug vor, den Entwurf der Wasserwehrsatzung des Ortschaftsrates schon im Vorfeld an das Kommunalamt zu reichen, um dann eine Basis für die weitere Arbeit zu haben. Bezüglich der Arbeitsgruppe fragte Frau Schmidt nach Freiwilligen. Hierzu erklärtenihre Bereitschaft - Herr Jahn - Herr Malter - Herr Thomas Götze - Herr Christian Götze - Herr Zaydler - Vertreter FFW Nach Beschlussfassung muss die Wasserwehrsatzung dann zur Bestätigung an die Untere Wasserbehörde gereicht werden. In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag, diese Behörde eventuell schon im Vorfeld der Beschlussfassung zur ersten Beratung der Arbeitsgruppe dazu zu laden. Herr Reinboth gab noch den Hinweis, vor Beschlussfassung der Wasserwehrsatzung und der Hochwasserdokumente den Kontakt zum OT Graditz zu suchen. Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 4 von 8 Frau Schmidt schlug vor, im Amtsblatt einen Aufruf zu veröffentlichen, wer in der Wasserwehr mitarbeiten möchte. Sie verwies weiterhin auf eine Schulung HoWa am 8./9.10.2015 mit praktischer Anleitung. Bezüglich der Entschädigung der Wasserwehr erklärte sie, dass diese genauso behandelt wird wie die Feuerwehr. Zu 4.) Auch die beiden Kostensatzungen der Feuerwehren der ehemaligen Gemeinde Beilrode und Großtreben/Zwethau müssen nach dem Zusammenschluss noch zu einer gemeinsamen Satzung zusammengefasst werden, um hier einheitlich verfahren zu können. Die FFW-Kostensatzung wurde ebenfalls im Gemeindefeuerwehrausschuss beraten, Hinweise der Wehr wurden aufgenommen. Die Beschlussfassung soll dann im September erfolgen. Zu 5.) Auf Grund von Hinweisen aus der Verwaltung machen sich Änderungen in der Hundesteuersatzung erforderlich. An der Steuer selbst ändert sich nichts. Die Änderungen sollen nur zu einer vereinfachten Handhabung führen.Außerdem wurden die Regelungen zum Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten mit aufgenommen. Frau Götze fragte an, ob hinsichtlich § 2 Abs. 3, gefährliche Hunde bis zu 6 Monaten nicht als gefährlich gelten. Frau Schmidt erklärte, dass dem so sei, von 3-6 Monate werden diese Hunde als normale Hunde behandelt. Weiterhin wies Frau Götze noch darauf hin, dass es im § 14 Abs. 4 - § 12 heißen muss, auch die folgenden Paragraphen 13, 14 und 15 müssen entsprechend korrigiert werden. Herr Malter schlug an dieser Stelle vor, wichtige Details der Hundesteuersatzung im Amtsblatt zu veröffentlichen. Frau Schmidt erklärte, dass nach Beschlussfassung die gesamte Satzung veröffentlicht werden muss. Frau Walther gab noch den Hinweis, dass man sich innerhalb der Satzung auf einen Begriff einigen sollte, entweder Rechnungsjahr oder Kalenderjahr. Die Beschlussfassung der Satzung wird ebenfalls im September erfolgen. Zu 6.1.) Die Instandsetzung des Horstgrabens erfolgt im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserschäden. Hierzu wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.9 Bieter haben die Vergabeunterlagen abgefordert, 5 Bieter gaben ein Angebot ab.Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma Straßen- & Natursteinbau Köhler ab. Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag: Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt zu, die Bauleistung zur Instandsetzung des Horstgrabens an die Firma Straßen- & Natursteinbau André Köhler zu vergeben. Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 5 von 8 Beschluss 70/06/15-6 - einstimmig Zu 6.2.) Die Beseitigung der Winterschäden betrifft die Eulenauer Straße in Kreischau. Ausbesserungen und Reparaturen erfolgen weiter an der Betonstraße von Dautzschen nach Großtreben, am Labruner Weg und an der Züllsdorfer Straße in Döbrichau. Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag. Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt zu, die Bauleistung zur Beseitigung der Winterschäden 2015 an die Firma Rabe GmbH Bau zu vergeben. Beschluss 71/06/15-6 - einstimmig Herr Sonntag aus Kreischau wies an dieser Stelle darauf hin, dass im Eulenauer Weg in Richtung Dorfplatz in Kreischau viele und zum Teil tiefe Löcher in der Straße sind. Herr Kretzschmar wird dies prüfen. Zu 7.) Verzichte Vorkaufsrecht Frau Schmidt verlas die Beschlussanträge zu den Verzichten auf das Vorkaufsrecht. Beschlussantrag: Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen der BVVG (Verkäufer) und Herrn Karl-Friedrich Dierkes (Käufer) Beschluss 72/06/15-6 - einstimmig Beschlussantrag: Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen Herrn Helmut Pankrath (Verkäufer) und Herrn Robert Carsten Schaffernicht (Käufer). Beschluss 73/06/15-6 - einstimmig Beschlussantrag: Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen den Eheleuten Zimmerling (Verkäufer) und Herrn Enrico Birke/Frau Diana Kröger (Käufer). Beschluss 74/06/15-6 - einstimmig Beschlussantrag: Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen Frau Gisa und Herrn Ronald Kattner (Verkäufer) und Frau Diana Kröger (Käufer). Beschluss 75/06/15-6 - einstimmig Beschlussantrag: Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen Frau Marina Finke/Herrn Frank Schubert (Verkäufer) und Herrn Sebastian Schmidt (Käufer). Beschluss 76/06/15-6 - einstimmig Beschlussantrag: Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 6 von 8 der Erbengemeinschaft Hamann (Verkäufer) und Frau Steffi Hartert/Herrn Christian Hinz (Käufer). Beschluss 78/06/15-6 - einstimmig Beschlussantrag: Der Gemeinderat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen Frau Isolde Gellert (Verkäufer) und Frau Rosemarie Schönherr (Käufer). Beschluss 79/06/15-6 - einstimmig Zu 8.) Zur Terminplanung der Gemeinderatssitzungen hat man sich dahingehend geeinigt, diese jeweils am 3. Dienstag im Monat durchzuführen. Ausnahme bildet der November mit dem Feiertag, da findet die Sitzung am 4. Dienstag im Monat statt. Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses ist am 07.07.2015, die nichtöffentliche Beratung des Verwaltungs-, Kultur und Sozialausschusses am 14.07.2015. Frau Götze erkundigte sich nach den nächsten Terminen für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes. Frau Schmidt erklärte, dass hierzu der Verband selbst einlädt, sie hat die Termine aber vorliegen. Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag. Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt den vorläufigen Terminplan für die Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse für das 2. Halbjahr 2015. Beschluss 77/06/15-6 - einstimmig Zu 9.) Frau Schmidt informierte, dass man in der SächsGemO die Festlegung wieder geändert habe, die Annahme von Spenden im Gemeinderat zu beschließen.Frau Schmidt schlägt aber vor, diese Verfahrensweise jetzt so zu belassen. Zur folgenden Beschlussfassung erklärte Frau Walther ihre Befangenheit. Frau Schmidt verlas den Beschlussantrag. Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt der Annahme der in der beigefügten Anlage aufgeführten Spenden zu. Beschluss 80/06/15-6 - einstimmig Zu 10.) Sonstiges a) Breitbandversorgung Frau Schmidt erklärte, dass die Breitbandversorgung für Dautzschen, Großtreben und Last so realisiert wird, wie bereits geplant und beschlossen. Konkrete Förderrichtlinien zu einer Förderung durch den Bund liegen zurzeit nicht vor, dem Landkreis ist auch nichts bekannt. Es liegt aber ein Schreiben des Landrates vor, mit der Bitte zur Beteiligung der Gemeinde Beilrode an der Erstellung einer Studie zum Stand der Versorgung im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 7 von 8 Der Gemeinde entstehen keinerlei Kosten, sie muss lediglich eine Ansprechpartner benennen. Die Gemeinderäte haben nichts dagegen einzuwenden. Herr Thomas Götze erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Breitbandversorgung für Großtreben, Dautzschen, Last. Frau Schmidt erklärte, dass in der kommenden Woche ein gemeinsames Gespräch mit der INNOK@ GmbH und der DIOS als Förderstelle aus Dresden zur weiteren Realisierung der Maßnahme stattfindet. Über das Ergebnis wird Frau Schmidt dann informieren. b) Lutherweg Weiterhin informierte Frau Schmidt über die Initiative „Auf Luthers Spuren“, die sich für die Weiterführung des Lutherweges von Torgau über Beilrode nach Herzberg einsetzt. Gemeinsam mit Vertretern der Stadt Herzberg, Falkenberg und Herrn Dr. Alex haben schon erste Beratungen stattgefunden. Frau Schmidt schlug vor, Vertreter der Lutherwegsgesellschaft zur Gemeinderatssitzung im September einzuladen und zu überlegen, ob Beilrode diesem Verein beitreten möchte. c) Asylbewerber in Rosenfeld Frau Götze erkundigte sich zum Stand der Asylbewerberproblematik. Frau Schmidt erläuterte, bevor Asylanten in die vorbereiteten Wohnungen einziehen, die Gemeinde 12 Wochen vorher Bescheid erhält, dann wird auch eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden. Zu den Hinweisen zum Zustand des Hauses kann nur so viel gesagt werden, als dass der Landkreis der Mieter der Wohnungen ist, diese vorrichtet und möbliert. Die Hinweise über den Zustand des Hauses wurde aber an den Landkreis weiter gegeben. Frau Brähler-Kollmann wies darauf hin, dass die Eigentümerin besagten Hauses weit entfernt wohnt, sprich die Miete problemlos erhält, von den Problemen selbst aber nichts mitbekommt. Frau Schmidt betonte nochmals, dass man sich mit dem Landkreis verständigt habe und sobald es neue Informationen gibt, entsprechende Informationen weiter gegeben werden. Künftig werden auch die Ortsvorsteher informiert. Frau Brähler-Kollmann gab weiterhin zu bedenken, dass es in Rosenfeld weder eine Kita noch Einkaufsmöglichkeiten gäbe. Frau Schmidt erklärte, dass es diesbezüglich keinerlei negative Erfahrungen gibt. Die Asylanten laufen bzw. fahren mit gespendeten Fahrrädern in die größeren Ortschaften. d) sonstige Hinweise Frau Brähler-Kollmann fragte weiter an, ob es möglich sei, eine Straßenbeleuchtung am Ende der Teichstraße (Grundstück Fischer) zu installieren. Herr Kretzschmar erklärte, dass dieses Problem bekannt, aber mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Leuchten wären wohl noch vorhanden, aber ob das anliegende Kabel noch nutzbar ist, muss geprüft werden. Zur Beleuchtung im Allgemeinen erklärte sie, dass in Rosenfeld ab 23.00 Uhr die Straßenbeleuchtung abgestellt wird. Herr Kretzschmar erklärte, dass diesbezüglich nichts bekannt sei, er sich aber erkundigen wird. Bettina Heinrich fragte an, ob sich in Sachen Nettomarkt etwas Neues getan habe. Frau Schmidt erklärte, dass sich die Parteien nicht einig werden, die Verhandlungen aber im Hintergrund weiter laufen. Anja Uischner wies darauf hin, dass das Geländer am Teich in Döbrichau defekt ist und das Straßenschild von der B 87 in Richtungen Löhsten fehlt. Gemeinderat Beilrode Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 22.06.2015 öffentliche Sitzung Seite 8 von 8 Thomas Götze erkundigte sich noch, wann nun die Verlegung der Stromkabel in Großtreben durch die enviaM erfolgen wird. Herr Kretzschmar erklärte, dass diese Maßnahme auf das nächste Jahr verschoben wurde, die Gemeinde aber mit der enviaM in Kontakt ist. Herr Reinboth kam auf die Aktion „Sonnenblume“ des Ortschaftsrates Dautzschen, Großtreben, Last zu sprechen und erkundigte sich nach der Resonanz. Herr Thomas Götze erklärte, dass die Resonanz größer sein könnte, man aber im nächsten Amtsblatt nochmals einen Aufruf dazu schalten wird. Zu 10.) Herr Zaydler erkundigte sich, wo und wann der Horstgraben instand gesetzt werden soll. Herr Kretzschmar erläuterte, dass zum einen am Deichdurchlass etwas gemacht wird, dann der Graben selbst und die Bepflanzung wird auf der Seite zu Neubleesern erfolgen. …………………….. …………………….. ……………………….. Heike Schmidt Renate Götze Jochen Pulver Bürgermeisterin Gemeinderat Gemeinderat ………………………. Protokollführer
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