Newsletter B-GIS, Juni 2015, Nr. 2

Newsletter B-GIS, Juni 2015, Nr. 2
Der Steirische Landesverband informiert
Einsatz von Ameisensäure in der Varroa-Behandlung
Aus gegebenem Anlass sei noch einmal nachdrücklich darauf hingewiesen, dass
für die Varroa-Behandlung mit dem Wirkstoff Ameisensäure nach den derzeit in
Österreich geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§4 Tierarzneimittelkontrollgesetz) nur das Tierarzneimittel „AMO Varroxal 85% AmeisensäureLösung zum Verdunsten im Bienenstock für Honigbienen“ der Firma Rösch &
Handel GmbH & Co KG verwendet werden darf. Alle anderen AmeisensäureProdukte, selbst wenn sie dieselben technischen Eigenschaften besitzen sollten,
dürfen nicht für die Behandlung gegen die Varroa-Milbe eingesetzt werden. Die
Missachtung dieser Vorschrift ist strafbar.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei der Anwendung eines Tierarzneimittels folgende
Daten aufzuzeichnen, mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen
Behörden zur Einsicht vorzulegen sind: Zeitpunkt der verordneten oder durchgeführten
Behandlungen; Art der verordneten oder durchgeführten Behandlungen (Bezeichnung des
Tierarzneimittels, Menge des Tierarzneimittels, Art der Anwendung); Angaben zur Identität der
behandelten Bienenvölker (z.B. Stocknummer); Bezeichnung des Standortes; Wartezeit; Name des
Anwenders; Name des Tierarztes (wenn zutreffend). Vernünftigerweise wird man auch den Beleg
über den Kauf des jeweiligen Tierarzneimittels gemeinsam mit den Aufzeichnungen aufbewahren.
Wir erlauben uns auch darauf hinzuweisen, dass die Missachtung der gesetzlichen Vorschriften nicht
nur für die betroffenen Imkerinnen und Imker selbst, sondern für die gesamte Imkereibranche
negative Auswirkungen haben kann. Sollten Sie Fragen zur aktuellen gesetzlichen Lage haben,
wenden Sie sich bitte direkt an den Steirischen Landesverband für Bienenzucht. Wir bieten auch
regelmäßige Schulungen zu diesem Thema an. Das aktuelle Kursprogramm finden Sie auf
www.imkerzentrum.at/ausbildung/basiskurse/.
Aus der Praxis
Brutentzug als Vorbeugemaßnahme gegen Varroa
Da sich ein Großteil der Milben in verdeckelter oder kurz (15-20 Stunden) vor der Verdeckelung
stehender Brut aufhält, ist die Brutentnahme ein probates Mittel zur Vorbeugung gegen den
Varroabefall vor der Honigentnahme, wenn also
aufgrund der Wartezeit nach der Behandlung keine
Tierarzneimittel verabreicht werden dürfen. Der
Steirische Landesverband für Bienenzucht hat im
Rahmen des Projektes BIOVAR die Effizienz und die
Auswirkungen des Brutentzuges auf den
Varroabefall und auf die Leistungsfähigkeit von
Bienenvölkern untersucht. Der Endbericht dieser
Studie ist auf der Homepage des Landesverbandes
(www.imkerzentrum.at/imkerzentrum/forschung)
erhältlich.
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Grundsätzlich ist zu sagen, dass eine teilweise Entnahme von verdeckelten Brutwaben zur
Vorbeugung und eine totale Brutentnahme zur Varroa-Behandlung, wie sie im oben genannten
Bericht beschrieben wird, unterschiedliche Auswirkungen auf die Milbenpopulation im Stock und auf
das Bienenvolk haben. Die teilweise Entnahme von verdeckelter Brut kann eine Hauptentmilbung
nicht ersetzen. Die totale Brutentnahme war in der genannten Studie wiederum weniger effizient als
die Kontrollbehandlung mit Ameisensäure und wird von uns daher nur erfahrenen Imkerinnen und
Imkern empfohlen. Eine genaue Anleitung zur Brutentnahme wird in Kürze auf www.b-gis.at
erscheinen.
Zeitpunkt der Hauptentmilbung
Für eine optimale Wirksamkeit der Hauptentmilbung ist – neben anderen Faktoren – der Zeitpunkt
der Behandlung entscheidend. Wir empfehlen, die Hauptentmilbung mit Ameisensäure in Form einer
Langzeitbehandlung (Dauer der Behandlung 12 Tage) unbedingt in der letzten Juliwoche einzuleiten.
Bei späteren Terminen kommt es zu einem vermehrten Anstieg der Milbenpopulation im Bienenvolk
und damit zu einer vermehrten Schädigung der Winterbienen. Zudem ist bei einem koordinierten
Beginn der Behandlung in einem größeren Gebiet der Erfolg der Behandlung nachweislich größer.
Wir empfehlen auch, nach der Behandlung regelmäßig den Befallsgrad der eigenen Bienenvölker zu
überwachen oder sich regelmäßig auf www.b-gis.at über den Befallsgrad in ausgewählten
Monitoring-Bienenständen zu informieren und die Warnhinweise auf der Website zu befolgen.
Registrierte Benutzer des B-GIS werden vom Steirischen Landeverband für Bienenzucht rechtzeitig
via E-Mail an die Einleitung der Hauptentmilbung erinnert.
Aus der Wissenschaft
Kleiner Bienenstockkäfer
Laut Bericht der italienischen Veterinäranstalt „Istituto Zooprofilattico Sperimentale delle Venezie“
wurde bei den, im Jahr 2015 durchgeführten stichprobenartigen Kontrollen an rund 870
Bienenstöcken in den Regionen Calabrien und Sizilien vorerst kein weiteres Auftreten des Kleinen
Bienenstockkäfers (Aethina tumida) festgestellt. Um beurteilen zu können, ob die bislang getroffenen
Maßnahmen gegen den Schädling wirksam waren, muss jedoch noch abgewartet werden, bis die
aktive Saison des Käfers beendet ist bzw. bis die Resultate weiterer Überwachungsprogramme
bekanntgegeben werden. Inzwischen bemüht sich der Steirische Landesverband unter anderem,
auch praxisrelevante Forschungsergebnisse zu diesem Thema zu präsentieren.
Eine der möglichen praktischen Maßnahmen gegen den Kleinen Bienenstockkäfer ist das Anbringen
von Fallen im Bienenstock. Viele dieser Fallen wurden auf ihre Effizienz getestet. Die meisten, in den
Beuten angebrachten Fallen funktionieren nach demselben Prinzip: Aufgrund der viel geringeren
Körpergröße des Beutenkäfers im Vergleich zur Honigbiene und seinem Bedürfnis, dunkle Räume
zum Schutz aufzusuchen, wird der erwachsene Käfer in Fallen gelockt, in die Bienen keinen Zugang
haben. Dort wird er dann durch Kontakt mit einem Pestizid oder durch Ertrinken in einer Flüssigkeit
getötet. Das gängigste Pestizid, das verwendet wird, ist der Wirkstoff Coumaphos, der übrigens auch
in dem, von der Firma Bayer vertriebenen Varroa-Bekämpfungsmittel Checkmite® enthalten ist. Die
Wirksamkeit dieser Fallen im Feld liegt zwischen 50 und 95%. Zum Zweck des Ertränkens hat sich eine
Kombination aus lebensmittelechtem Paraffinöl und Apfelessig als wirksam erwiesen, wobei der
Apfelessig die Käfer anlocken soll und das Paraffinöl diese abtötet. Der Nachteil des Apfelessigs ist
sein Geruch, der die Bienen dazu veranlassen kann, die Löcher der Fallen zu verkleben. Zu bedenken
ist auch, dass lebensmittelechtes Paraffinöl – trotz der harmlos klingenden Bezeichnung
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„lebensmittelecht“ – gesundheitlich nicht unbedenklich ist und in der EU nicht als Lebensmittelzusatz
zugelassen ist. In der Praxis wird man daher vernünftigerweise Pflanzenöl verwenden. Was den
Wirkstoff Coumaphos betrifft, sind die jeweiligen veterinärrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Was den Ort der Aufstellung betrifft, scheinen im Bodenbrett aufgestellte Fallen zwar effektiver zu
sein als solche, die auf der Rähmchenoberleiste eingesetzt werden. Es ist aber unklar, in welchem Teil
des Bienenstockes der Erfolg einer Falle am höchsten ist.
Von den drei Fallentypen, die kanadische Forscher
(Bernier et al. 2014) kürzlich getestet haben,
schnitten die Modelle AJ’s Beetle Eater®
(www.ajsbeetleeater.com.au siehe Abbildung links
oben) und Beetle Barn® (www.gabees.com siehe
Abbildung rechts unten) laut Autor hinsichtlich
ihrer Effizienz am besten ab. Es muss allerdings
einschränkend erwähnt werden, dass die Resultate
der Studie nicht eindeutig waren. Ein Nachteil bei Beetle Barn®-Fallen, bei denen Coumaphos zum
Abtöten verwendet wird, war, dass die Eingangsöffnungen der Fallen, die im Bodenbrett aufgestellt
wurden, mit Propolis verklebt wurden. Ein Nachteil von AJ’s Beetle Eater®- Fallen, die über dem
Brutnest in die Wabengassen gehängt wurden und bei denen die Käfer mit Paraffinöl getötet
werden, war neben dem Verkleben der
Eingangsöffnungen unter anderem die Tatsache,
dass der Bienenstock bei der Reinigung der Falle
geöffnet werden muss. Als Nachteil des dritten
Produktes, Hood® trap (nicht abgebildet), das auf ein
Rähmchen montiert und in die Wabengasse gehängt
wird, wurde neben der geringen Effizienz der
zusätzliche Platzverbrauch genannt.
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Abgefragt am 24.06.2015.
www.blv.admin.ch/gesundheit_tiere/01065/01456/01457/index.html?lang=de
Istituto Zooprofilattico Sperimentale delle Venezie. Abgefragt am 24.06.2015. www.izsvenezie.it/aethina-tumida-in-italia/
Bernier M, Fournier V, Eccles L, Giovenazzo P 2014. Control of Aethina tumida (Coleoptera: Nitidulidae) using in-hive traps. The Canadian
Entomologist 147, 97-108.
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