Inventar-Liste für Tierarzneimittel die auf Vorrat abgegeben wurden

casura & partner AG
Inventar - Liste
Die Abgabe von Arzneimitteln gemäss Art. 26 Tierarzneimittelverordnung auf Vorrat ist nur mit abgeschlossener TAM-Vereinbarung zulässig. Für verschiedene TAMVereinbarungen (verschiedene Tierarten) müssen separate Inventar-Listen geführt werden. Für jedes Arzneimittel muss eine unmissverständliche Anwendungsanweisung
vorliegen.
Jahr
Betriebs-Nr. TVD:
Name und Adresse der Tierhaltung:
Tierart :
Blatt:
.........
.........................
...................................................................
…………………………..
........
Bezugsdatum
Tierarzneimittel
(Handelsname)
Erhaltene
Menge
Herkunft des
Tierarzneimittels
Aufgebraucht
am
Rückgabe an (Person; Menge)
Bezugsdatum
Tierarzneimittel
(Handelsname)
Erhaltene
Menge
Herkunft des
Tierarzneimittels
aufgebraucht
am
Rückgabe an (Person; Menge)