Integrationshilfe für Schulkinder mit besonderem Bedarf gemäß § 35a SGB VIII Ambulante Dienste Die Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft der Ev. Jugendund Familienhilfe. Sie zählt mit ihren zahlreichen Angeboten zu den größten Trägern der Jugendhilfe im Rheinland und ist der Diakonie Rheinland-WestfalenLippe e.V. angeschlossen. Sie ist dezentral aufgebaut und in den unterschiedlichsten Regionen mit ihren differenzierten Angeboten auf den Bedarf vor Ort ausgerichtet. Das Stammhaus mit Sitz der Geschäftsführung liegt in Büttgen, einem Ortsteil von Kaarst, im Rhein-Kreis Neuss. Mit den derzeitig angebotenen Wohngruppen, Abteilungen der Ambulanten Dienste, Tagesgruppen, der Kooperation im Bereich der Inobhutnahme mit 25 Jugendämtern im Umkreis und ihren weiteren Angeboten ist sie in den Städten Jülich, Kaarst, Krefeld, Meerbusch, Mönchengladbach, den Kreisen Heinsberg, Mettmann, Viersen, Wesel, dem Rhein-Kreis Neuss und der Städteregion Aachen vertreten. Die Einzugsgebiete der einzelnen Angebote reichen noch weit über diese Gebiete hinaus. Unsere Erziehungsarbeit geschieht auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen des BGB, SGB VIII, SGB XII in Form der stationären Unterbringung, ambulanter Hilfeangebote und beratender Angebote. Kontakt Ambulante Dienste Standort Erkelenz Beecker Straße 26 · 41812 Erkelenz Koordinatorin: Frau Schumacher Tel. 02431 . 901 519 6 oder Mob. 0172 . 2376748 [email protected] Standort Grevenbroich Richard Wagner Str. 19 · 41515 Grevenbroich Koordinatorin: Frau Keller Mob. 0173 . 608 25 03 keller @jugend-und-familienhilfe.de Standort Mönchengladbach Jülicher Str. 18 · 41199 Mönchengladbach Koordinatorin: Frau Laufs Tel. 02166 . 969 84 50 oder Mob. 0173 . 740 66 50 laufs @jugend-und-familienhilfe.de Geschäftsstelle Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH Sebastianusstr. 1 · 41564 Kaarst Tel. 02131 . 9258-0 Fax 02131 . 9258-38 Fotos: Titel: adina80xx, S.5: photögraphy.com / photocase; Olesia Bilkei / fotolia Einrichtungsbeschreibung evangelische Jugend- & Familienhilfe gGmbH www.jugend-und-familienhilfe.de Stand 07/2015 EJFH_IGH_Flyer_150702.indd 1 04.07.15 00:24 Im Bereich der Integrationshilfe arbeiten der/die SchulbegleiterIn und eine fallverantwortliche pädagogische Fachkraft zusammen. Der/die IntegrationshelferIn ist persönliche/r BegleiterIn des Kindes im Schulalltag, die pädagogische Fachkraft übernimmt die Bereiche Vernetzung und Fallsteuerung sowie die Dienst- und Fachaufsicht. Hierfür werden in der Regel 5 pädagogische Fachleistungsstunden pro Monat in Rechnung gestellt. Das Angebot Die Schule ist hierbei der Hauptort für die Förderungen, an dem je nach Integrationsbedarf unterschiedliche Hilfen realisiert werden können. Dieser Ansatz wird dem Inklusionsgedanken als besondere staatliche wie gesellschaftliche Verpflichtung in hohem Maße gerecht. Weitere Teilleistungen der Integrationshilfe finden bei Bedarf ggf. auch im häuslichen Umfeld statt. Hier kann auf Wunsch die fallverantwortliche päd. Fachkraft auch ein gezieltes Elterntraining auf zusätzl. Fachleistungsstundenbasis ( z. B. bei Autismus nach der Teach-Methode ) anbieten. EJFH_IGH_Flyer_150702.indd 2 Die Aufgaben des Schulbegleiters in der Schule sind an den jeweiligen individuellen Bedarf des Kindes gebunden. Hierzu gehören insbesondere: • Hilfen im Unterricht ( z.B. Konzentration, Motivation und Durchhaltevermögen ) • Betreuung und Integration im Klassenverband • Mitgestaltung von Förder- und Integrationsplänen • Gespräche mit den Eltern und Lehrkräften • Kooperation mit dem Jugendamt und Teilnahme an Hilfeplangesprächen • Fallcoaching und Transferleistungen • Bei Bedarf Begleitung auf dem Schulweg, in der Klasse und auf Klassenfahrten Rahmen und Struktur Kind familie Schule @ Die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung, oder solchen, die von Behinderung bedroht sind, sowie die Befähigung dieser Menschen zu einem möglichst selbstbestimmten Leben, sind grundlegende Kernziele von Eingliederungshilfe allgemein. Integrationshilfe als Schulbegleitung ist immer dann wichtig, wenn es darum geht, Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen Teilhabe und eine fundierte Schulausbildung zu ermöglichen. Mit Hilfe eines qualifizierten Schulbegleiters wird der Besuch einer Regelschule ermöglicht. Integrationshilfe (IGH) Aufgaben der Integrationshilfe Jugendamt Arbeit und Ziele In der Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf möchten wir: • Förder- und Bildungsziele erreichbar machen • Motivation aufbauen und erhalten • die Selbstständigkeit des Kindes unterstützen • Gruppenfähigkeit fördern • mögliche Vorurteile abbauen • vorhandene Ressourcen ermitteln und nutzen • akzeptierte und stabile Problemlösungen finden • Selbstwirksamkeit erfahrbar machen • Lebensqualität erhöhen Die Integrationshilfe arbeitet im Hilfedreieck von Schule, Familie und Jugendamt. Die gesetzlichen Grundlagen sind die §§ 53 und 54 SGB XII sowie der § 35a SGB VIII. Im Mittelpunkt steht das Kind. Umfang und Ausgestaltung der jeweiligen Hilfe werden individuell mit allen Beteiligten in der Hilfeplanung genau besprochen und verbindlich vereinbart. Mit Hilfebeginn wird die Maßnahme immer bis zum Ende des laufenden Schuljahres vereinbart, um einerseits dem individuellen Anspruch des Kindes gerecht zu werden und andererseits eine entsprechende Nachhaltigkeit zu erreichen. Beispielhafter Tagesablauf 07:45 Uhr Absprachen LehrerInnen / Schulbegleiter 08:00 Uhr Schulbeginn / Schulbegleitung 09:35 Uhr ggf. Pausenbegleitung 10:05 Uhr Schulbegleitung 11:40 Uhr ggf. Pausenbegleitung 11:55 UhrSchulbegleitung 13:15 UhrSchulschluss 13:20 Uhr Reflexion mit den LehrerInnen ggf. Eltern 04.07.15 00:24
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