Integrationshilfe für Schulkinder mit besonderem Bedarf gemäß

Integrationshilfe
für Schulkinder mit besonderem
Bedarf gemäß § 35a SGB VIII
Ambulante Dienste
Die Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH
ist eine gemeinnützige Gesellschaft der Ev. Jugendund Familienhilfe. Sie zählt mit ihren zahlreichen
Angeboten zu den größten Trägern der Jugendhilfe im
Rheinland und ist der Diakonie Rheinland-WestfalenLippe e.V. angeschlossen. Sie ist dezentral aufgebaut
und in den unterschiedlichsten Regionen mit ihren
differenzierten Angeboten auf den Bedarf vor Ort
ausgerichtet.
Das Stammhaus mit Sitz der Geschäftsführung liegt
in Büttgen, einem Ortsteil von Kaarst, im Rhein-Kreis
Neuss. Mit den derzeitig angebotenen Wohngruppen,
Abteilungen der Ambulanten Dienste, Tagesgruppen,
der Kooperation im Bereich der Inobhutnahme mit
25 Jugendämtern im Umkreis und ihren weiteren Angeboten ist sie in den Städten Jülich, Kaarst, Krefeld,
Meerbusch, Mönchengladbach, den Kreisen Heinsberg, Mettmann, Viersen, Wesel, dem Rhein-Kreis
Neuss und der Städteregion Aachen vertreten.
Die Einzugsgebiete der einzelnen Angebote reichen
noch weit über diese Gebiete hinaus.
Unsere Erziehungsarbeit geschieht auf der Basis der
gesetzlichen Bestimmungen des BGB, SGB VIII, SGB
XII in Form der stationären Unterbringung, ambulanter Hilfeangebote und beratender Angebote.
Kontakt
Ambulante Dienste
Standort Erkelenz
Beecker Straße 26 · 41812 Erkelenz
Koordinatorin: Frau Schumacher
Tel. 02431 . 901 519 6 oder Mob. 0172 . 2376748
[email protected]
Standort Grevenbroich
Richard Wagner Str. 19 · 41515 Grevenbroich
Koordinatorin: Frau Keller
Mob. 0173 . 608 25 03
keller @jugend-und-familienhilfe.de
Standort Mönchengladbach
Jülicher Str. 18 · 41199 Mönchengladbach
Koordinatorin: Frau Laufs
Tel. 02166 . 969 84 50 oder Mob. 0173 . 740 66 50
laufs @jugend-und-familienhilfe.de
Geschäftsstelle
Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH
Sebastianusstr. 1 · 41564 Kaarst
Tel. 02131 . 9258-0
Fax 02131 . 9258-38
Fotos: Titel: adina80xx, S.5: photögraphy.com / photocase; Olesia Bilkei / fotolia
Einrichtungsbeschreibung
evangelische
Jugend- &
Familienhilfe
gGmbH
www.jugend-und-familienhilfe.de
Stand 07/2015
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Im Bereich der Integrationshilfe arbeiten der/die
SchulbegleiterIn und eine fallverantwortliche
pädagogische Fachkraft zusammen.
Der/die IntegrationshelferIn ist persönliche/r
BegleiterIn des Kindes im Schulalltag, die
pädagogische Fachkraft übernimmt die Bereiche
Vernetzung und Fallsteuerung sowie die
Dienst- und Fachaufsicht.
Hierfür werden in der Regel 5 pädagogische Fachleistungsstunden pro Monat in Rechnung gestellt.
Das Angebot
Die Schule ist hierbei der Hauptort für die Förderungen,
an dem je nach Integrationsbedarf unterschiedliche
Hilfen realisiert werden können. Dieser Ansatz wird
dem Inklusionsgedanken als besondere staatliche wie
gesellschaftliche Verpflichtung in hohem Maße gerecht.
Weitere Teilleistungen der Integrationshilfe finden bei
Bedarf ggf. auch im häuslichen Umfeld statt. Hier kann
auf Wunsch die fallverantwortliche päd. Fachkraft auch
ein gezieltes Elterntraining auf zusätzl. Fachleistungsstundenbasis ( z. B. bei Autismus nach der Teach-Methode ) anbieten.
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Die Aufgaben des Schulbegleiters in der Schule sind
an den jeweiligen individuellen Bedarf des Kindes
gebunden. Hierzu gehören insbesondere:
• Hilfen im Unterricht ( z.B. Konzentration, Motivation und Durchhaltevermögen )
• Betreuung und Integration im Klassenverband
• Mitgestaltung von Förder- und Integrationsplänen
• Gespräche mit den Eltern und Lehrkräften
• Kooperation mit dem Jugendamt und Teilnahme an Hilfeplangesprächen
• Fallcoaching und Transferleistungen
• Bei Bedarf Begleitung auf dem Schulweg, in der Klasse und auf Klassenfahrten
Rahmen und Struktur
Kind
familie
Schule
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Die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung, oder solchen, die von Behinderung bedroht
sind, sowie die Befähigung dieser Menschen zu einem
möglichst selbstbestimmten Leben, sind grundlegende
Kernziele von Eingliederungshilfe allgemein. Integrationshilfe als Schulbegleitung ist immer dann wichtig,
wenn es darum geht, Kindern und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen Teilhabe und eine fundierte Schulausbildung zu ermöglichen. Mit Hilfe eines qualifizierten Schulbegleiters wird der Besuch einer Regelschule
ermöglicht.
Integrationshilfe (IGH)
Aufgaben der Integrationshilfe
Jugendamt
Arbeit und Ziele
In der Arbeit mit Kindern mit besonderem
Förderbedarf möchten wir:
• Förder- und Bildungsziele erreichbar machen
• Motivation aufbauen und erhalten
• die Selbstständigkeit des Kindes unterstützen
• Gruppenfähigkeit fördern
• mögliche Vorurteile abbauen
• vorhandene Ressourcen ermitteln und nutzen
• akzeptierte und stabile Problemlösungen finden
• Selbstwirksamkeit erfahrbar machen
• Lebensqualität erhöhen
Die Integrationshilfe arbeitet im Hilfedreieck von
Schule, Familie und Jugendamt. Die gesetzlichen
Grundlagen sind die §§ 53 und 54 SGB XII sowie der
§ 35a SGB VIII. Im Mittelpunkt steht das Kind.
Umfang und Ausgestaltung der jeweiligen Hilfe
werden individuell mit allen Beteiligten in der Hilfeplanung genau besprochen und verbindlich vereinbart. Mit Hilfebeginn wird die Maßnahme immer
bis zum Ende des laufenden Schuljahres vereinbart,
um einerseits dem individuellen Anspruch des
Kindes gerecht zu werden und andererseits eine
entsprechende Nachhaltigkeit zu erreichen.
Beispielhafter Tagesablauf
07:45 Uhr Absprachen LehrerInnen / Schulbegleiter
08:00 Uhr Schulbeginn / Schulbegleitung
09:35 Uhr ggf. Pausenbegleitung
10:05 Uhr Schulbegleitung
11:40 Uhr ggf. Pausenbegleitung
11:55 UhrSchulbegleitung
13:15 UhrSchulschluss
13:20 Uhr Reflexion mit den LehrerInnen ggf. Eltern
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