STADT SURSEE ORTSPLANUNG TEILREVISION 2015 Änderungen des Bau- und Zonenreglements Art. 36a, Arbeitszone Öffentliche Auflage vom 24. August bis 22. September 2015 Von der Gemeindeversammlung beschlossen am ………………. Der Stadtpräsident Der Stadtschreiber Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. ……….. vom………….. Die Änderungen gegenüber dem geltenden Bau- und Zonenreglement sind rot eingetragen. Artikel 36a Arbeitszone (Ar) 1 Die Arbeitszone ist für Bauten und Anlagen für alle Arbeitsaktivitäten, für Sport und Freizeit sowie für Gastwirtschaft bestimmt. Der Stadtrat kann Wohnungen im Rahmen des Wohnanteils und Hotels gestatten, soweit sie die Anforderungen an die Wohnqualität insbesondere an den Lärmschutz erfüllen. 2 Einkaufszentren sind - ausser in den mit der Zone „Einkaufszentren mit Foodanteil“ überlagerten Teilflächen - nicht gestattet. Gestattet sind Fachmarktzentren für Güter des mittel- und langfristigen Bedarfs mit fachspezifischem Angebot. Sie dürfen keine Güter des täglichen und des häufigen periodischen Bedarfs anbieten. 3 Gestattet sind: Vollgeschosszahl: Gebäudehöhe: Grenzabstand: Gebäudeabstand: Wohnanteil: Grünflächenziffer: im Zonenteil B höchstens 4; im Zonenteil C höchstens 3; im Zonenteil A höchstens 20.00 m; 1/3 der Fassadenhöhe, mindestens jedoch 3.50 m; es wird kein Mehrlängenzuschlag berechnet; zwischen Gebäuden auf demselben Grundstück kann der Stadtrat Minderabstände bewilligen; in den Zonenteilen B und C sowie im Zonenteil A im Gebiet nördlich Ringstrasse / westlich Zeughausstrasse höchstens 40 %, im übrigen Zonenteil A 20 % der zu realisierenden Geschossfläche pro Parzelle oder Beizugsgebiet eines Gestaltungsplanes; Pflicht zur Weiterbelastung bei Abparzellierungen. Bei einem Wohnanteil über 20 % beträgt die minimale Grünflächenziffer 0.2. 4 Weitere Geschosse: - Im Zonenteil C ist bei erreichter Vollgeschosszahl kein zusätzliches Dach- oder Attikageschoss gestattet. - In den Zonenteilen A und C ist kein zusätzliches Geschoss gestützt auf einen Gestaltungsplan gestattet. 5 Im Gestaltungsplanpflichtgebiet des Zonenteils C ist die geschlossene Bauweise entlang der Zeughausstrasse und der Ringstrasse vorgeschrieben. 6 Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
© Copyright 2024 ExpyDoc