ortsplanung teilrevision 2015

STADT SURSEE
ORTSPLANUNG
TEILREVISION 2015
Änderungen des
Bau- und Zonenreglements
Art. 36a, Arbeitszone
Öffentliche Auflage
vom 24. August bis 22. September 2015
Von der Gemeindeversammlung beschlossen
am ……………….
Der Stadtpräsident
Der Stadtschreiber
Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. ……….. vom…………..
Die Änderungen gegenüber dem geltenden Bau- und Zonenreglement sind rot eingetragen.
Artikel 36a
Arbeitszone (Ar)
1 Die Arbeitszone ist für Bauten und Anlagen für alle Arbeitsaktivitäten, für Sport und Freizeit
sowie für Gastwirtschaft bestimmt. Der Stadtrat kann Wohnungen im Rahmen des Wohnanteils und Hotels gestatten, soweit sie die Anforderungen an die Wohnqualität insbesondere
an den Lärmschutz erfüllen.
2 Einkaufszentren sind - ausser in den mit der Zone „Einkaufszentren mit Foodanteil“ überlagerten Teilflächen - nicht gestattet. Gestattet sind Fachmarktzentren für Güter des mittel- und
langfristigen Bedarfs mit fachspezifischem Angebot. Sie dürfen keine Güter des täglichen
und des häufigen periodischen Bedarfs anbieten.
3 Gestattet sind:
Vollgeschosszahl:
Gebäudehöhe:
Grenzabstand:
Gebäudeabstand:
Wohnanteil:
Grünflächenziffer:
im Zonenteil B höchstens 4; im Zonenteil C höchstens 3;
im Zonenteil A höchstens 20.00 m;
1/3 der Fassadenhöhe, mindestens jedoch 3.50 m; es wird kein
Mehrlängenzuschlag berechnet;
zwischen Gebäuden auf demselben Grundstück kann der Stadtrat
Minderabstände bewilligen;
in den Zonenteilen B und C sowie im Zonenteil A im Gebiet nördlich
Ringstrasse / westlich Zeughausstrasse höchstens 40 %, im übrigen
Zonenteil A 20 % der zu realisierenden Geschossfläche pro Parzelle
oder Beizugsgebiet eines Gestaltungsplanes; Pflicht zur Weiterbelastung bei Abparzellierungen.
Bei einem Wohnanteil über 20 % beträgt die minimale Grünflächenziffer 0.2.
4 Weitere Geschosse:
- Im Zonenteil C ist bei erreichter Vollgeschosszahl kein zusätzliches Dach- oder Attikageschoss gestattet.
- In den Zonenteilen A und C ist kein zusätzliches Geschoss gestützt auf einen Gestaltungsplan gestattet.
5 Im Gestaltungsplanpflichtgebiet des Zonenteils C ist die geschlossene Bauweise entlang
der Zeughausstrasse und der Ringstrasse vorgeschrieben.
6 Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.