Notwendige Dokumente

Zivilstandskreis
Benötigte Dokumente für die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
1. Schweizerische Staatsangehörigkeit
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Keine Zivilstandsdokumente, da Personendaten bereits im informatisierten Standesregister (Infostar) erfasst sind.
Wohnsitzbescheinigung im Original, nicht älter als 2 Monate (wenn Wohnsitz
nicht im Kanton Aargau)
Pass oder Identitätskarte (Kopie einreichen und am Termin vorzeigen)
Gesuch für die Eintragung der Partnerschaft
2. Ausländische Staatsangehörigkeit
Die für ausländische Staatsangehörige erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat verschieden und deren Beschaffung kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an den Zivilstandskreis Ihres Wohnortes, damit man
Ihnen eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten zustellen kann. Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Dokumente, die nicht in Deutsch, Französisch oder Italienisch (im Zivilstandskreis Baden akzeptieren wir ausserdem Originaldokumente in
Englisch) abgefasst sind, bedürfen einer beglaubigten deutschen Übersetzung.
Ausländische Dokumente müssen unter Umständen noch im Heimatstaat überprüft werden, was das Vorverfahren verlängern kann und mit höheren Kosten verbunden ist. Wir
informieren Sie gerne.
3. Fristen
Schweizerische Partner/-innen können das Vorverfahren frühestens 3 Monate vor der
Eintragung der Partnerschaft einleiten.
Ist eines der Partner/-innen Ausländer bzw. Ausländerin, so ist die Einleitung des Vorverfahrens aufgrund der zu beschaffenden ausländischen Dokumente früher als 3 Monate möglich und auch empfehlenswert. Fragen Sie uns an.
Die Eintragung der Partnerschaft findet frühestens gleichentags und spätestens 3 Monate nach dem positiven Entscheid des Vorverfahrens statt. In der Regel wird das Datum der Eintragung beim Abschluss des Vorverfahrens mit den Partnern/-innen auf einen späteren Termin vereinbart.
4. Reservation
Die Reservation für das spätere Eintragungslokal kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 12 Monate vor der Eintragung gemacht werden. Sie ist gebührenpflichtig. Wir
geben Ihnen gerne telefonisch Auskunft.
Stand 04.02.2016