Bodenbearbeitung nach Mais Reststickstoffwerte nach der Ernte

Ausgabe 2015/4
OKTOBER 2015
Das Info-Blatt des Wasserschutzberatungsdienstes
der Landwirtschaftskammer
Reststickstoffwerte nach der Ernte 2015
Starker Regenmangel, extreme Sommertrockenheit
In dieser Ausgabe:
Nmin-Kampagne 2015
1
Bodenbearbeitung nach Mais
1
Herbstdüngung
2
FILL-Projekt EFFO
2
Anwendung von PSM (5)
3
Alternativkulturen
4
Im Rahmen unserer Beratungsprojekte wurden im Sommer auf insgesamt 453 Ackerparzellen (863 ha) Nmin-Analysen nach der Ernte durchgeführt. Aus Wasserschutzsicht sind nach
der Ernte N min-Werte unter 30 kg N/ha anzustreben. In den oberen 25 cm Boden wurde
im Durchschnitt mit 29 kg N/ha das Ziel erreicht. Die im Rahmen des Agrarumweltprogrammes (AUP) der verringerten Stickstoffdüngung beprobten 396 ha (206 Proben) lagen
im Durchschnitt bei 26 kg N/ha. Auf weiteren 467 ha (Flächen ohne AUP) wurden 247 Proben mit einem durchschnittlichen Ernte-Nmin von 33 kg N/ha gemessen.
Reststickstoffwerte nach der Ernte 2015
kein Agrarumweltprogramm
Kultur
Anzahl
Proben
beprobte
Fläche [ha]
Nmin [kg N/ha]
(0-25 cm)
Anzahl
Proben
beprobte
Fläche [ha]
Nmin [kg N/ha]
(0-25 cm)
Winterraps
15
43
28
20
49
30
Sommergetreide
17
32
40
26
40
33
Wintergetreide
210
387
33
160
307
24
206
396
26
Leguminosen
Gesamt:
Düngeplanung
ein wichtiges Instrument
(nicht nur)
für den Wasserschutz
Agrarumweltprogramm 332/432
(Reduzierte Düngung)
5
6
18
247
467
33
Die aktuellen Messwerte sind weitestgehend
zufriedenstellend (Momentaufnahme in einer Tiefe von 0 – 25 cm): Die Ackerflächen
im reduzierten Stickstoffprogramm haben um 22% niedrigere Reststickstoffwerte als die restlichen Parzellen.
Im Rahmen der AUP sind die Ergebnisse der
Nmin-Proben im Raps und Sommergetreide
gegenüber den vorherigen Jahren signifikant
höher ausgefallen (± 10 kg N/ha). Bei den
Nmin-Werten nach Wintergetreide ist hingegen keine wesentliche Abweichung festzustellen. Bedingt durch die anhaltende Som-
mertrockenheit wurde die letzte N-Gabe von
der Kultur nicht mehr vollständig in Ertrag
umgesetzt.
Stickstoffverluste durch Sickerwasser sind
im ersten Halbjahr 2015 nicht aufgetreten.
Aufgrund des trockenen und verhärteten
Bodens konnten die Proben nicht überall auf
25 cm gezogen werden, demnach ist eine
vollständige Interpretation der Rest-NminErgebnisse schwierig. Abzuwarten bleibt
wie sich der Niederschlang der letzten Wochen auf die Mineralisation im Boden auswirkt.
Bodenbearbeitung nach Mais
Der Termin für den Einstieg
in die Düngeplanung der
Landwirtschaftskammer für
die Saison 2015/2016 ist jetzt
ideal. Weitere Informationen
erhalten Sie gerne bei einem
Berater der Landwirtschaftskammer (Tel.: 31 38 76 - 1).
In diesem Jahr hat die Silomaisernte tendenziell etwas früher begonnen. Die regional
sehr unterschiedlichen Erträge sind eher
unterdurchschnittlich. Nach der Maisernte
stehen die nächsten Schritte auf den Feldern
an: Mulchen, Bodenbearbeitung und ggf. die
Getreide-Aussaat im Herbst. Für die Strohrotte, Krankheits- (Fusarien, Blattkrankheiten)
sowie
Schädlingsreduzierung
(Maiszünsler) ist das Zerkleinern und flache
Einmischen der Maisstängel und WurzelbalWaasserschutzberodung - Oktober 2015
len notwendig. Dafür sind besonders Mulchgeräte, Messerwalzen oder schwere Scheibeneggen geeignet. Der Einsatz von Mulchgeräten verbessert die Bestellbedingungen
und reduziert die Fusarienbelastung für die
Folgekultur. Das Zerkleinern der Stängel
muss vor der eigentlichen Bodenbearbeitung
erfolgen. Ein sofortiges Unterpflügen der
Erntereste ist nicht vorteilhaft, weil eine
Strohschicht entsteht, die selten vollständig
verrottet.
Seite 1
Gewässerschonende Herbstdüngung der Ackerflächen
Vom 1. Sept. - 14. Nov.
sind auf Grünland
landesweit max. 80 kg
N o rg /ha zugelassen!
Ab dem 15. Oktober darf
keine Gülle mehr auf
Ackerland und
ab dem 15. November
keine Gülle mehr
auf Grünland
ausgebracht werden.
„Keine Düngung
des Winterweizens
nach Mais!“
Eine Gülledüngung zu
Winterweizen, Roggen
und Triticale
ist in WSG im Herbst generell verboten.
Das Ende der Vegetationsperiode (Mitte November) ist gleichzeitig der Beginn der Sickerwasserperiode, da die Niederschläge in der vegetationslosen Zeit fast vollständig versickern. In dieser Zeit findet also der Hauptteil der Grundwasserneubildung statt. Der zu Vegetationsende vorhandene wasserlösliche Nitrat-Stickstoff wird weitestgehend über den
Winter ins Grundwasser ausgewaschen. Er geht einerseits der Pflanzenproduktion verloren
und verursacht andererseits Qualitätsprobleme im Grundwasser. Nur eine kultur- und standortangepasste N-Düngung kann einen vorbeugenden Gewässerschutz gewährleisten. Sowohl aus Sicht des Gewässerschutzes, als auch aus pflanzenbaulicher Sicht ist eine späte
Herbstgülledüngung grundsätzlich nicht erforderlich. Ausreichende Lagerkapazitäten
für Wirtschaftsdünger sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, denn die Gülle lässt sich
optimal und viel effizienter zu Vegetationsbeginn im Frühjahr auf Grünland einsetzen. Bei
knapper Lagerkapazität ist es sinnvoller, die Gülle im Herbst auf Grünland zu verwerten.
Eine Ausbringung auf Ackerland ist zu vermeiden (in WSG sogar verboten!).
Bei der Herbstdüngung sind die gesetzli- Die Vorfruchtart bestimmt maßgeblich, ob
chen Vorgaben unbedingt zu beachten. Bei für die nachfolgende Kultur überhaupt ein
den landesweit gültigen Bestimmungen ist Düngebedarf besteht. Eine gute Stickstoffeine Gülledüngung zu Winterkulturen und verfügbarkeit ist bei N-haltigen ErnterückZwischenfrüchten von max. 80 kg Norg/ha ständen wie Winterraps oder Leguminosen
vom 1. Sept. – 14. Okt. Erlaubt. In ausge- bereits im Herbst gegeben. Neben der Vorwiesenen WSG dürfen max. 80 kg Norg/ha fruchtwirkung ist auch die Stickstoffmineravom. 1. Aug. - 30. Sept. auf Dauergrünland, lisation im Boden nach der Ernte zu berückFeldfutter, Zwischenfrüchte, Winterraps und sichtigen, welche in Abhängigkeit von BoWintergerste gedüngt werden. Die org. denbearbeitung,
Witterungsbedingungen,
Herbstdüngung zu Winterweizen, Triticale Bodenart und Bodenfruchtbarkeit zwischen
und Winterroggen hingegen ist verboten!
20 und 40 kg N/ha betragen kann.
Bei Wintergetreide ist neben der Vorfruchtwirkung und der Stickstoffmineralisation im
Boden auch der Aussaatzeitpunkt der Folgekultur für die Notwendigkeit einer Düngungsmaßnahme ausschlaggebend. Eine N-Düngung im Herbst ist aus pflanzenbaulicher
Sicht nicht generell notwendig und muss daher im Einzelfall entschieden werden. Unter den Wintergetreidearten entwickelt sich die Wintergerste im Herbst am stärksten. Der N
-Bedarf beträgt ca. 30 kg/ha und kann mit ca. 10 m³ Gülle abgedeckt werden. Bei guter
Vorfruchtwirkung (z.B. Winterraps, Leguminosen) ist aber keine Düngung notwendig.
Winterweizen, Roggen und Triticale benötigen für eine normale Herbstentwicklung nur ca.
10 kg/ha N, die problemlos über den Bodenvorrat abgedeckt werden.
FILL-Projekt: Effiziente Fruchtfolgen und Wasserschutz
Wie bereits in der Ausgabe 2015/3 vorgestellt, startete die FILL (Fördergemeinschaft Integrierte Landbewirtschaftung Luxemburg) in diesem Herbst das EFFO-Projekt (Effiziente
Fruchtfolgen und Wasserschutz).
Das Projekt ist in zwei Bereiche gegliedert und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. In
Hobscheid (Luxemburger Sandstein), Flatzbour und Wahl (Ösling, Stauseeregion) sowie in
Reisdorf und Bettendorf wurden fünfgliedrige Fruchtfolgen sowie Rapsanbauversuche angelegt.
1. Jahr
2. Jahr
A
Winterweizen
Sommererbsen
B
Silomais
Winterweizen
4. Jahr
5. Jahr
Winterraps/
Öllein/
Leindotter
Wintergerste
Silomais
Sommererbsen
Winterraps/
Öllein/
Leindotter
Wintergerste
3. Jahr
Schema: Versuchsanlage der fünfgliedrigen Fruchtfolge
„Die Erweiterung der
Fruchtfolgen
ein wichtiger Baustein der
Wasserschutzberatung.“
An jedem Standort wurde der Versuch auf zwei jeweils rund 0,5 ha großen Parzellen angelegt. Um Jahreseffekte ausgleichen zu können, wird der Versuch dabei um ein Fruchtfolgeglied versetzt angelegt (siehe oben). Im dritten Anbaujahr wird als mögliche Alternative
zum Winterraps zusätzlich Öllein und Leindotter eingesät. Mit der vorliegenden Fruchtfolge sollen die Ziele des integrierten Pflanzenbaus verfolgt und nach einer Alternative zu den
oftmals zu engen 3-gliedrigen Fruchtfolgen (z.B. Raps-Weizen-Wintergerste) aufgezeigt
werden. Durch die Integration von Sommererbsen in die Fruchtfolge wird eine zusätzliche
Sommerung erreicht, der Blattfruchtanteil erhöht und der Raps etwas weiter in der Fruchtfolge gestellt. Hierdurch werden zu enge Rapsfruchtfolgen vermieden ohne einen zu hohen
Getreide- oder Maisanteil nach sich zu ziehen.
Waasserschutzberodung - Oktober 2015
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Bezüglich des Rapsanbauversuchs wurden pünktlich zur Rapsaussaat an den drei Standorten
die Versuchsparzellen angelegt. Insgesamt wurden 8 Varianten in vierfacher Wiederholung
eingesät. Schwerpunktmäßig werden unterschiedliche Unkrautbekämpfungsstrategien untersucht:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Kontrollvariante mit Metazachlor
Integrierter Winterrapsanbau mit alternativen Wirkstoffen
Weite-Reihe-Verfahren mit mechanischer Unkrautbekämpfung (Hacke)
Ökologischer Winterrapsanbau (Weite-Reihe-Verfahren, ohne PSM- und Mineraldüngereinsatz)
Mechanische Unkrautbekämpfung mit Striegel
„Colza associé“: Raps im Gemenge mit abfrierenden Leguminosen als Untersaat
Öllein
Leindotter
Einsaat des Rapsversuchsfeldes in Hobscheid
Das Projekt ist an eine umfangreiche Datenerfassung (Ertragsmessungen, Unkrautbonitierungen, Bodenanalysen sowie ein Krankheits- und Schädlingsmonitoring) geknüpft. In den kommenden Ausgaben werden wir über den weiteren Verlauf des Projektes berichten.
Konkrete Ansätze zur nachhaltigen Anwendung von PSM
Teil 5: Fruchtfolge und Saattermin als Hilfsmittel in der Unkrautbekämpfung
Der Pflanzenschutz darf nicht ausschließlich auf die reine Ausbringung von chemischen Mitteln begrenzt werden. Der gewünschte Erfolg wird sich nur mit einer angepassten Pflanzenschutzstrategie bestehend aus ackerbaulichen und pflanzenbaulichen Elementen einstellen.
Neben einem effizienten Herbizideinsatz stellt die Unterbrechung des Entwicklungsszyklus
der Herbstungräser (Ackerfuchsschwanz, jährige Rispe, Trespen…) ein unverzichtbarer Lösungsansatz zu deren Bekämpfung dar. Aufgelockerte Fruchtfolgen mit Sommerungen,
sowie verzögerte Saattermine sind dabei die Hauptansatzpunkte.
Die Fruchtfolge ist als ein wichtiges Element
der Unkrautbekämpfung anzusehen. Ihre
phytosanitären Effekte sind nicht zu vernachlässigen, besonders bei reduzierter Bodenbearbeitung. In einem zehnjährigen Dauerversuch mit Wechsel von Blatt- und Halmfrucht konnte der Besatz mit Unkräutern und
Windhalm z.B. um 50 % verringert werden.
Dies ist auf einen geringeren Samenvorrat
im Oberboden zurückzuführen. Mit einer
steigenden Anzahl an Fruchtfolgegliedern
nimmt der Unkraut- und Selektionsdruck ab.
Ein weiterer Aspekt ist der Wechsel zwischen Winter- und Sommerkulturen. Durch
die alternierenden Saatzeitpunkte wird sowohl der Entwicklungszyklus als auch die
Ausbreitung schwer bekämpfbarer Unkräuter gestört bzw. gebremst. Es ist einfacher
einen breit verunkrauteten Bestand zu kontrollieren als einen, in dem nur wenige Ar-
ten, dafür aber in hoher Dichte, vorhanden
sind. Durch den Wechsel von Getreide, Blatt
- und Hackfrüchten können Herbizide aus
verschiedenen Wirkstoffgruppen eingesetzt,
der Selektionsdruck begrenzt und eine Resistenzbildung verhindert werden. Bei einer
reinen Winterkultur-Fruchtfolge überlagern
sich Auflauf von Kultur und Herbstunkräutern. Eine Sommerung (Mais, Erbsen, Sommergetreide) in der Fruchtfolge bricht diesen
Zyklus und kann den Unkrautdruck beachtlich senken. Eine weitere Möglichkeit zur
Diversifizierung der Fruchtfolge ist der Anbau von Luzerne. Neben seinen positiven
ackerbaulichen Vorzügen (sehr gutes Unkrautunterdrückungspotential, gute Bodengare, hoher Vorfruchtwert, …) stellt sie bestes Grundfutter in der Rinderfütterung dar.
Zu einseitige getreideintensive Fruchtfolgen in Kombination mit reduzierter Bodenbearbeitung führen kurz- bis mittelfristig zu erhöhten Problemen bei der Unkrautkontrolle. Weite
und diversifizierte Fruchtfolgen können zu der Entschärfung dieser Problematik beitragen.
Die neuen Agrarumweltprogramme sehen übrigens ein spezielles Fruchtfolgeprogramm
mit Entschädigungen von bis zu 100 €/ha vor.
Eine weitere ackerbauliche Stellschraube zur
Verringerung des herbstlichen Unkrautdrucks ist der Saattermin. Durch einen späteren Saatzeitpunkt laufen im Getreide wesentlich weniger Ackerfuchsschwanz, Trespen
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und Rispen auf. Eine um 10 Tage verzögerte
Saat führte in Versuchen zu einer Halbierung
der aufgelaufenen Ungräser im Vergleich zu
einer Frühsaat und dies sowohl bei konventioneller als auch bei reduzierter BodenbearWaasserschutzberodung - Oktober 2015
„stark bestockter
Ackerfuchsschwanz
in Wintergetreide“
„Um die Anreicherung
eines Wirkstoffs im Boden
zu vermeiden, sollte man
auf einen ausreichenden
Wirkstoffwechsel achten.
Dies kann auch über die
Fruchtfolgegestaltung
gezielt unterstützt werden.“
Isoproturon
in WSG!
(ArelonL, Javelin
& Herbaflex)
Beachten Sie das komplette
Anwendungsverbot
für
Isoproturon in der Zone II
von Wasserschutzgebieten.
In der Zone III darf der
Wirkstoff nicht zwischen
dem 16. Oktober und dem
letzten Februartag eingesetzt werden.
Fortsetzung: Fruchfolge & Saattermin als Hilfsmittel zur Unkrautbekämpfung
beitung (Quelle: Arvalis). In diesem Fall muss die Wahl natürlich auch auf eine spätsaatverträgliche Getreidesorte fallen. Durch diese, auf den ersten Blick unkonventionelle Methode
lassen sich durchaus Pflanzenschutzmittel einsparen. Nichtsdestotrotz dürfen die mit einer
späteren Saat verbundenen Risiken nicht verschwiegen werden. Bei späteren Terminen ist die
Befahrbarkeit der Parzellen nicht mehr unbedingt gegeben. Eine um 10 Tage spätere Aussaat
im Vergleich zum optimalen Termin kann das Ertragspotential zwischen 2 dt auf tiefgründigen Böden und 4 dt auf leichten Böden schmälern. Des Weiteren steigt das Auswinterungsrisiko aufgrund einer zu schwachen Bestandesentwicklung im Herbst an. Die Verschiebung des
Saatzeitpunkts soll demnach nicht unbedingt auf Betriebsebene, sondern lediglich auf den am
stärksten betroffenen Parzellen (über 100 Ackerfuchsschwanz-Pflanzen pro m2) durchgeführt
werden. Diese Maßnahme eignet sich hervorragend in Kombination mit der im WS-Info
02/2014 beschriebenen „Faux Semis“-Technik um den Unkrautdruck nachhaltig zu senken.
Bleibt zu bemerken, dass der Raps immer zum optimalen Termin gedrillt werden soll.
Alternativkulturen für WSG: Erste Bilanz
Im Rahmen der Rückstandsproblematik verschiedener landwirtschaftlicher Pflanzenschutzmittel und der Nitratbelastung der Quellen, testet die Landwirtschaftskammer derzeit die
Anbaueignung von Kulturen mit geringem Stickstoffbedarf sowie gutem Unkrautunterdrückungspotential und sucht nach regionalen Absatzmöglichkeiten (siehe WS-Info
02/2015). Neben einer Miscanthus-Neupflanzung wurden im ersten Testjahr auch jeweils 1
ha Nutzhanf und Öllein in einem Wasserschutzgebiet des SES angebaut. Die Kulturen entwickelten sich trotz der Trockenheit und des für die Wasserschutzgebiete typischen Sandbodens gut.
Entwicklung des Leinbestandes vom 15. Mai bis zum 22. August 2015
Unter optimalen Bedingungen wurden am 22. August mit einem handelsüblich ausgestatteten Mähdrescher 12 dt/ha Öllein mit einer Restfeuchte von 5,2 % geerntet. Aufgrund der
niedrigen Bestandeshöhe (ca. 50 cm) verlief die Ernte problemlos. Die Leinkultur hinterlässt
eine exzellente Bodenstruktur, die der Folgekultur zugute kommt. Leinsamen ist vielseitig
verwendbar. Sowohl der Samen als auch das daraus gewonnene hochwertige Öl (reich an
Omega-3-Fettsäuren) können in der Lebensmittel – und Futtermittelproduktion eingesetzt
werden. Die Verwendung in der Lebensmittelindustrie ist durch hohe Standards im Bereich
Sauberkeit und Reinheit gekennzeichnet. Die Leinsamen müssen frei von Fremdbesatz sowie Pilzrückständen abgeliefert werden und strengen optischen Kriterien entsprechen. Für
eine Verwertung in der Lebensmittelindustrie spricht der höhere Erzeugerpreis. In der Futtermittelindustrie kann die Ernte hingegen nach dem Drusch ohne Reinigung direkt an den
Verarbeitungsbetrieb abgeliefert werden. Hochinteressant beim Öllein ist der Umstand, dass
der Leinkuchen (Rückstand nach der Kaltpressung des Öls) ohne zusätzliche Arbeitsschritte
in der Viehfütterung als sehr hochwertiges Eiweiß-Ergänzungsfutter eingesetzt werden
kann.
Das Leinstroh des Versuchs konnte trotz einiger Bedenken problemlos gehäckselt werden.
Der Einsatz als Einstreu für Rinder wird derzeit geprüft. Eine weitere nachhaltige Lösung
wäre die Faser vom Stroh zu trennen und daraus Dämmmaterial herzustellen. Hierzu bedarf
es aber einer entsprechenden (momentan nicht vorhandenen) Verarbeitungsindustrie.
Die Ernte des Nutzhanfes steht noch an. Je nach Witterungsbedingungen wird er ab Ende
Oktober geerntet werden. In der nächsten WS-Info-Ausgabe werden wir darüber berichten.
Beim Miscanthus wird die erste Ernte frühestens im Frühling 2017 erfolgen können.
Impressum:
Feldbegehung des
Schauversuchs
„Zwischenfruchtanbau“
In Junglinster und Biwer
hat die Landwirtschaftskammer im August
zwei Schauversuche mit 21
Zwischenfruchtvarianten
(Reinsaaten, Gemenge)
angelegt. Ende Oktober
wird eine Feldbegehung
stattfinden. Weitere Informationen werden zu einem
späteren Zeitpunkt bekannt
gegeben.
Chambre d'Agriculture
B.P. 81
L-8001 Strassen
261, route d'Arlon
L-8011 Strassen
Waasserschutzberodung - Oktober 2015
Telefon: 31 38 76 - 1
Fax: 31 38 75
E-Mail: [email protected]
www.lwk.lu
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