Ausgabe 2015/4 OKTOBER 2015 Das Info-Blatt des Wasserschutzberatungsdienstes der Landwirtschaftskammer Reststickstoffwerte nach der Ernte 2015 Starker Regenmangel, extreme Sommertrockenheit In dieser Ausgabe: Nmin-Kampagne 2015 1 Bodenbearbeitung nach Mais 1 Herbstdüngung 2 FILL-Projekt EFFO 2 Anwendung von PSM (5) 3 Alternativkulturen 4 Im Rahmen unserer Beratungsprojekte wurden im Sommer auf insgesamt 453 Ackerparzellen (863 ha) Nmin-Analysen nach der Ernte durchgeführt. Aus Wasserschutzsicht sind nach der Ernte N min-Werte unter 30 kg N/ha anzustreben. In den oberen 25 cm Boden wurde im Durchschnitt mit 29 kg N/ha das Ziel erreicht. Die im Rahmen des Agrarumweltprogrammes (AUP) der verringerten Stickstoffdüngung beprobten 396 ha (206 Proben) lagen im Durchschnitt bei 26 kg N/ha. Auf weiteren 467 ha (Flächen ohne AUP) wurden 247 Proben mit einem durchschnittlichen Ernte-Nmin von 33 kg N/ha gemessen. Reststickstoffwerte nach der Ernte 2015 kein Agrarumweltprogramm Kultur Anzahl Proben beprobte Fläche [ha] Nmin [kg N/ha] (0-25 cm) Anzahl Proben beprobte Fläche [ha] Nmin [kg N/ha] (0-25 cm) Winterraps 15 43 28 20 49 30 Sommergetreide 17 32 40 26 40 33 Wintergetreide 210 387 33 160 307 24 206 396 26 Leguminosen Gesamt: Düngeplanung ein wichtiges Instrument (nicht nur) für den Wasserschutz Agrarumweltprogramm 332/432 (Reduzierte Düngung) 5 6 18 247 467 33 Die aktuellen Messwerte sind weitestgehend zufriedenstellend (Momentaufnahme in einer Tiefe von 0 – 25 cm): Die Ackerflächen im reduzierten Stickstoffprogramm haben um 22% niedrigere Reststickstoffwerte als die restlichen Parzellen. Im Rahmen der AUP sind die Ergebnisse der Nmin-Proben im Raps und Sommergetreide gegenüber den vorherigen Jahren signifikant höher ausgefallen (± 10 kg N/ha). Bei den Nmin-Werten nach Wintergetreide ist hingegen keine wesentliche Abweichung festzustellen. Bedingt durch die anhaltende Som- mertrockenheit wurde die letzte N-Gabe von der Kultur nicht mehr vollständig in Ertrag umgesetzt. Stickstoffverluste durch Sickerwasser sind im ersten Halbjahr 2015 nicht aufgetreten. Aufgrund des trockenen und verhärteten Bodens konnten die Proben nicht überall auf 25 cm gezogen werden, demnach ist eine vollständige Interpretation der Rest-NminErgebnisse schwierig. Abzuwarten bleibt wie sich der Niederschlang der letzten Wochen auf die Mineralisation im Boden auswirkt. Bodenbearbeitung nach Mais Der Termin für den Einstieg in die Düngeplanung der Landwirtschaftskammer für die Saison 2015/2016 ist jetzt ideal. Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei einem Berater der Landwirtschaftskammer (Tel.: 31 38 76 - 1). In diesem Jahr hat die Silomaisernte tendenziell etwas früher begonnen. Die regional sehr unterschiedlichen Erträge sind eher unterdurchschnittlich. Nach der Maisernte stehen die nächsten Schritte auf den Feldern an: Mulchen, Bodenbearbeitung und ggf. die Getreide-Aussaat im Herbst. Für die Strohrotte, Krankheits- (Fusarien, Blattkrankheiten) sowie Schädlingsreduzierung (Maiszünsler) ist das Zerkleinern und flache Einmischen der Maisstängel und WurzelbalWaasserschutzberodung - Oktober 2015 len notwendig. Dafür sind besonders Mulchgeräte, Messerwalzen oder schwere Scheibeneggen geeignet. Der Einsatz von Mulchgeräten verbessert die Bestellbedingungen und reduziert die Fusarienbelastung für die Folgekultur. Das Zerkleinern der Stängel muss vor der eigentlichen Bodenbearbeitung erfolgen. Ein sofortiges Unterpflügen der Erntereste ist nicht vorteilhaft, weil eine Strohschicht entsteht, die selten vollständig verrottet. Seite 1 Gewässerschonende Herbstdüngung der Ackerflächen Vom 1. Sept. - 14. Nov. sind auf Grünland landesweit max. 80 kg N o rg /ha zugelassen! Ab dem 15. Oktober darf keine Gülle mehr auf Ackerland und ab dem 15. November keine Gülle mehr auf Grünland ausgebracht werden. „Keine Düngung des Winterweizens nach Mais!“ Eine Gülledüngung zu Winterweizen, Roggen und Triticale ist in WSG im Herbst generell verboten. Das Ende der Vegetationsperiode (Mitte November) ist gleichzeitig der Beginn der Sickerwasserperiode, da die Niederschläge in der vegetationslosen Zeit fast vollständig versickern. In dieser Zeit findet also der Hauptteil der Grundwasserneubildung statt. Der zu Vegetationsende vorhandene wasserlösliche Nitrat-Stickstoff wird weitestgehend über den Winter ins Grundwasser ausgewaschen. Er geht einerseits der Pflanzenproduktion verloren und verursacht andererseits Qualitätsprobleme im Grundwasser. Nur eine kultur- und standortangepasste N-Düngung kann einen vorbeugenden Gewässerschutz gewährleisten. Sowohl aus Sicht des Gewässerschutzes, als auch aus pflanzenbaulicher Sicht ist eine späte Herbstgülledüngung grundsätzlich nicht erforderlich. Ausreichende Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, denn die Gülle lässt sich optimal und viel effizienter zu Vegetationsbeginn im Frühjahr auf Grünland einsetzen. Bei knapper Lagerkapazität ist es sinnvoller, die Gülle im Herbst auf Grünland zu verwerten. Eine Ausbringung auf Ackerland ist zu vermeiden (in WSG sogar verboten!). Bei der Herbstdüngung sind die gesetzli- Die Vorfruchtart bestimmt maßgeblich, ob chen Vorgaben unbedingt zu beachten. Bei für die nachfolgende Kultur überhaupt ein den landesweit gültigen Bestimmungen ist Düngebedarf besteht. Eine gute Stickstoffeine Gülledüngung zu Winterkulturen und verfügbarkeit ist bei N-haltigen ErnterückZwischenfrüchten von max. 80 kg Norg/ha ständen wie Winterraps oder Leguminosen vom 1. Sept. – 14. Okt. Erlaubt. In ausge- bereits im Herbst gegeben. Neben der Vorwiesenen WSG dürfen max. 80 kg Norg/ha fruchtwirkung ist auch die Stickstoffmineravom. 1. Aug. - 30. Sept. auf Dauergrünland, lisation im Boden nach der Ernte zu berückFeldfutter, Zwischenfrüchte, Winterraps und sichtigen, welche in Abhängigkeit von BoWintergerste gedüngt werden. Die org. denbearbeitung, Witterungsbedingungen, Herbstdüngung zu Winterweizen, Triticale Bodenart und Bodenfruchtbarkeit zwischen und Winterroggen hingegen ist verboten! 20 und 40 kg N/ha betragen kann. Bei Wintergetreide ist neben der Vorfruchtwirkung und der Stickstoffmineralisation im Boden auch der Aussaatzeitpunkt der Folgekultur für die Notwendigkeit einer Düngungsmaßnahme ausschlaggebend. Eine N-Düngung im Herbst ist aus pflanzenbaulicher Sicht nicht generell notwendig und muss daher im Einzelfall entschieden werden. Unter den Wintergetreidearten entwickelt sich die Wintergerste im Herbst am stärksten. Der N -Bedarf beträgt ca. 30 kg/ha und kann mit ca. 10 m³ Gülle abgedeckt werden. Bei guter Vorfruchtwirkung (z.B. Winterraps, Leguminosen) ist aber keine Düngung notwendig. Winterweizen, Roggen und Triticale benötigen für eine normale Herbstentwicklung nur ca. 10 kg/ha N, die problemlos über den Bodenvorrat abgedeckt werden. FILL-Projekt: Effiziente Fruchtfolgen und Wasserschutz Wie bereits in der Ausgabe 2015/3 vorgestellt, startete die FILL (Fördergemeinschaft Integrierte Landbewirtschaftung Luxemburg) in diesem Herbst das EFFO-Projekt (Effiziente Fruchtfolgen und Wasserschutz). Das Projekt ist in zwei Bereiche gegliedert und hat eine Laufzeit von 5 Jahren. In Hobscheid (Luxemburger Sandstein), Flatzbour und Wahl (Ösling, Stauseeregion) sowie in Reisdorf und Bettendorf wurden fünfgliedrige Fruchtfolgen sowie Rapsanbauversuche angelegt. 1. Jahr 2. Jahr A Winterweizen Sommererbsen B Silomais Winterweizen 4. Jahr 5. Jahr Winterraps/ Öllein/ Leindotter Wintergerste Silomais Sommererbsen Winterraps/ Öllein/ Leindotter Wintergerste 3. Jahr Schema: Versuchsanlage der fünfgliedrigen Fruchtfolge „Die Erweiterung der Fruchtfolgen ein wichtiger Baustein der Wasserschutzberatung.“ An jedem Standort wurde der Versuch auf zwei jeweils rund 0,5 ha großen Parzellen angelegt. Um Jahreseffekte ausgleichen zu können, wird der Versuch dabei um ein Fruchtfolgeglied versetzt angelegt (siehe oben). Im dritten Anbaujahr wird als mögliche Alternative zum Winterraps zusätzlich Öllein und Leindotter eingesät. Mit der vorliegenden Fruchtfolge sollen die Ziele des integrierten Pflanzenbaus verfolgt und nach einer Alternative zu den oftmals zu engen 3-gliedrigen Fruchtfolgen (z.B. Raps-Weizen-Wintergerste) aufgezeigt werden. Durch die Integration von Sommererbsen in die Fruchtfolge wird eine zusätzliche Sommerung erreicht, der Blattfruchtanteil erhöht und der Raps etwas weiter in der Fruchtfolge gestellt. Hierdurch werden zu enge Rapsfruchtfolgen vermieden ohne einen zu hohen Getreide- oder Maisanteil nach sich zu ziehen. Waasserschutzberodung - Oktober 2015 Seite 2 Bezüglich des Rapsanbauversuchs wurden pünktlich zur Rapsaussaat an den drei Standorten die Versuchsparzellen angelegt. Insgesamt wurden 8 Varianten in vierfacher Wiederholung eingesät. Schwerpunktmäßig werden unterschiedliche Unkrautbekämpfungsstrategien untersucht: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Kontrollvariante mit Metazachlor Integrierter Winterrapsanbau mit alternativen Wirkstoffen Weite-Reihe-Verfahren mit mechanischer Unkrautbekämpfung (Hacke) Ökologischer Winterrapsanbau (Weite-Reihe-Verfahren, ohne PSM- und Mineraldüngereinsatz) Mechanische Unkrautbekämpfung mit Striegel „Colza associé“: Raps im Gemenge mit abfrierenden Leguminosen als Untersaat Öllein Leindotter Einsaat des Rapsversuchsfeldes in Hobscheid Das Projekt ist an eine umfangreiche Datenerfassung (Ertragsmessungen, Unkrautbonitierungen, Bodenanalysen sowie ein Krankheits- und Schädlingsmonitoring) geknüpft. In den kommenden Ausgaben werden wir über den weiteren Verlauf des Projektes berichten. Konkrete Ansätze zur nachhaltigen Anwendung von PSM Teil 5: Fruchtfolge und Saattermin als Hilfsmittel in der Unkrautbekämpfung Der Pflanzenschutz darf nicht ausschließlich auf die reine Ausbringung von chemischen Mitteln begrenzt werden. Der gewünschte Erfolg wird sich nur mit einer angepassten Pflanzenschutzstrategie bestehend aus ackerbaulichen und pflanzenbaulichen Elementen einstellen. Neben einem effizienten Herbizideinsatz stellt die Unterbrechung des Entwicklungsszyklus der Herbstungräser (Ackerfuchsschwanz, jährige Rispe, Trespen…) ein unverzichtbarer Lösungsansatz zu deren Bekämpfung dar. Aufgelockerte Fruchtfolgen mit Sommerungen, sowie verzögerte Saattermine sind dabei die Hauptansatzpunkte. Die Fruchtfolge ist als ein wichtiges Element der Unkrautbekämpfung anzusehen. Ihre phytosanitären Effekte sind nicht zu vernachlässigen, besonders bei reduzierter Bodenbearbeitung. In einem zehnjährigen Dauerversuch mit Wechsel von Blatt- und Halmfrucht konnte der Besatz mit Unkräutern und Windhalm z.B. um 50 % verringert werden. Dies ist auf einen geringeren Samenvorrat im Oberboden zurückzuführen. Mit einer steigenden Anzahl an Fruchtfolgegliedern nimmt der Unkraut- und Selektionsdruck ab. Ein weiterer Aspekt ist der Wechsel zwischen Winter- und Sommerkulturen. Durch die alternierenden Saatzeitpunkte wird sowohl der Entwicklungszyklus als auch die Ausbreitung schwer bekämpfbarer Unkräuter gestört bzw. gebremst. Es ist einfacher einen breit verunkrauteten Bestand zu kontrollieren als einen, in dem nur wenige Ar- ten, dafür aber in hoher Dichte, vorhanden sind. Durch den Wechsel von Getreide, Blatt - und Hackfrüchten können Herbizide aus verschiedenen Wirkstoffgruppen eingesetzt, der Selektionsdruck begrenzt und eine Resistenzbildung verhindert werden. Bei einer reinen Winterkultur-Fruchtfolge überlagern sich Auflauf von Kultur und Herbstunkräutern. Eine Sommerung (Mais, Erbsen, Sommergetreide) in der Fruchtfolge bricht diesen Zyklus und kann den Unkrautdruck beachtlich senken. Eine weitere Möglichkeit zur Diversifizierung der Fruchtfolge ist der Anbau von Luzerne. Neben seinen positiven ackerbaulichen Vorzügen (sehr gutes Unkrautunterdrückungspotential, gute Bodengare, hoher Vorfruchtwert, …) stellt sie bestes Grundfutter in der Rinderfütterung dar. Zu einseitige getreideintensive Fruchtfolgen in Kombination mit reduzierter Bodenbearbeitung führen kurz- bis mittelfristig zu erhöhten Problemen bei der Unkrautkontrolle. Weite und diversifizierte Fruchtfolgen können zu der Entschärfung dieser Problematik beitragen. Die neuen Agrarumweltprogramme sehen übrigens ein spezielles Fruchtfolgeprogramm mit Entschädigungen von bis zu 100 €/ha vor. Eine weitere ackerbauliche Stellschraube zur Verringerung des herbstlichen Unkrautdrucks ist der Saattermin. Durch einen späteren Saatzeitpunkt laufen im Getreide wesentlich weniger Ackerfuchsschwanz, Trespen Seite 3 und Rispen auf. Eine um 10 Tage verzögerte Saat führte in Versuchen zu einer Halbierung der aufgelaufenen Ungräser im Vergleich zu einer Frühsaat und dies sowohl bei konventioneller als auch bei reduzierter BodenbearWaasserschutzberodung - Oktober 2015 „stark bestockter Ackerfuchsschwanz in Wintergetreide“ „Um die Anreicherung eines Wirkstoffs im Boden zu vermeiden, sollte man auf einen ausreichenden Wirkstoffwechsel achten. Dies kann auch über die Fruchtfolgegestaltung gezielt unterstützt werden.“ Isoproturon in WSG! (ArelonL, Javelin & Herbaflex) Beachten Sie das komplette Anwendungsverbot für Isoproturon in der Zone II von Wasserschutzgebieten. In der Zone III darf der Wirkstoff nicht zwischen dem 16. Oktober und dem letzten Februartag eingesetzt werden. Fortsetzung: Fruchfolge & Saattermin als Hilfsmittel zur Unkrautbekämpfung beitung (Quelle: Arvalis). In diesem Fall muss die Wahl natürlich auch auf eine spätsaatverträgliche Getreidesorte fallen. Durch diese, auf den ersten Blick unkonventionelle Methode lassen sich durchaus Pflanzenschutzmittel einsparen. Nichtsdestotrotz dürfen die mit einer späteren Saat verbundenen Risiken nicht verschwiegen werden. Bei späteren Terminen ist die Befahrbarkeit der Parzellen nicht mehr unbedingt gegeben. Eine um 10 Tage spätere Aussaat im Vergleich zum optimalen Termin kann das Ertragspotential zwischen 2 dt auf tiefgründigen Böden und 4 dt auf leichten Böden schmälern. Des Weiteren steigt das Auswinterungsrisiko aufgrund einer zu schwachen Bestandesentwicklung im Herbst an. Die Verschiebung des Saatzeitpunkts soll demnach nicht unbedingt auf Betriebsebene, sondern lediglich auf den am stärksten betroffenen Parzellen (über 100 Ackerfuchsschwanz-Pflanzen pro m2) durchgeführt werden. Diese Maßnahme eignet sich hervorragend in Kombination mit der im WS-Info 02/2014 beschriebenen „Faux Semis“-Technik um den Unkrautdruck nachhaltig zu senken. Bleibt zu bemerken, dass der Raps immer zum optimalen Termin gedrillt werden soll. Alternativkulturen für WSG: Erste Bilanz Im Rahmen der Rückstandsproblematik verschiedener landwirtschaftlicher Pflanzenschutzmittel und der Nitratbelastung der Quellen, testet die Landwirtschaftskammer derzeit die Anbaueignung von Kulturen mit geringem Stickstoffbedarf sowie gutem Unkrautunterdrückungspotential und sucht nach regionalen Absatzmöglichkeiten (siehe WS-Info 02/2015). Neben einer Miscanthus-Neupflanzung wurden im ersten Testjahr auch jeweils 1 ha Nutzhanf und Öllein in einem Wasserschutzgebiet des SES angebaut. Die Kulturen entwickelten sich trotz der Trockenheit und des für die Wasserschutzgebiete typischen Sandbodens gut. Entwicklung des Leinbestandes vom 15. Mai bis zum 22. August 2015 Unter optimalen Bedingungen wurden am 22. August mit einem handelsüblich ausgestatteten Mähdrescher 12 dt/ha Öllein mit einer Restfeuchte von 5,2 % geerntet. Aufgrund der niedrigen Bestandeshöhe (ca. 50 cm) verlief die Ernte problemlos. Die Leinkultur hinterlässt eine exzellente Bodenstruktur, die der Folgekultur zugute kommt. Leinsamen ist vielseitig verwendbar. Sowohl der Samen als auch das daraus gewonnene hochwertige Öl (reich an Omega-3-Fettsäuren) können in der Lebensmittel – und Futtermittelproduktion eingesetzt werden. Die Verwendung in der Lebensmittelindustrie ist durch hohe Standards im Bereich Sauberkeit und Reinheit gekennzeichnet. Die Leinsamen müssen frei von Fremdbesatz sowie Pilzrückständen abgeliefert werden und strengen optischen Kriterien entsprechen. Für eine Verwertung in der Lebensmittelindustrie spricht der höhere Erzeugerpreis. In der Futtermittelindustrie kann die Ernte hingegen nach dem Drusch ohne Reinigung direkt an den Verarbeitungsbetrieb abgeliefert werden. Hochinteressant beim Öllein ist der Umstand, dass der Leinkuchen (Rückstand nach der Kaltpressung des Öls) ohne zusätzliche Arbeitsschritte in der Viehfütterung als sehr hochwertiges Eiweiß-Ergänzungsfutter eingesetzt werden kann. Das Leinstroh des Versuchs konnte trotz einiger Bedenken problemlos gehäckselt werden. Der Einsatz als Einstreu für Rinder wird derzeit geprüft. Eine weitere nachhaltige Lösung wäre die Faser vom Stroh zu trennen und daraus Dämmmaterial herzustellen. Hierzu bedarf es aber einer entsprechenden (momentan nicht vorhandenen) Verarbeitungsindustrie. Die Ernte des Nutzhanfes steht noch an. Je nach Witterungsbedingungen wird er ab Ende Oktober geerntet werden. In der nächsten WS-Info-Ausgabe werden wir darüber berichten. Beim Miscanthus wird die erste Ernte frühestens im Frühling 2017 erfolgen können. Impressum: Feldbegehung des Schauversuchs „Zwischenfruchtanbau“ In Junglinster und Biwer hat die Landwirtschaftskammer im August zwei Schauversuche mit 21 Zwischenfruchtvarianten (Reinsaaten, Gemenge) angelegt. Ende Oktober wird eine Feldbegehung stattfinden. Weitere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Chambre d'Agriculture B.P. 81 L-8001 Strassen 261, route d'Arlon L-8011 Strassen Waasserschutzberodung - Oktober 2015 Telefon: 31 38 76 - 1 Fax: 31 38 75 E-Mail: [email protected] www.lwk.lu © Chambre d‘Agriculture. Alle Rechte vorbehalten. Alle Inhalte wurden mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet. Eine Haftung ist jedoch ausgeschlossen. Vervielfältigung, Weitergabe und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erlaubt. Seite 4
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