Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit (Minijob)

Paritätisches Servicecenter für Vermittlung, Försterstr. 39, 66111 Saarbrücken
Tel.: 0681-3885-271; -272; -273; -274; -275; -292; -293 Fax: 0681-3885-294
E-Mail: [email protected]
Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit (Minijob)
Allgemeiner Hinweis:
Die Aufnahme der Nebentätigkeit ist ohne Stellungnahme der BFD-Einsatzstelle und ohne Genehmigung
durch das Paritätische Servicecenter nicht zulässig. Die wöchentliche Arbeitszeit (gültig ist die Arbeitszeit laut
BFD-Vereinbarung zzgl. Nebentätigkeit) darf insgesamt 48 Std./Woche nicht überschreiten.
Beispiel: 40 Std. Arbeitszeit im BFD, dann sind 8 Std. im Minijob wöchentlich möglich.
Bei Ausübung der Nebentätigkeit besteht kein gesetzlicher Unfall- und Haftpflichtschutz über die BFDEinsatzstelle.
Minderjährige Teilnehmer dürfen wegen des Jugendarbeitsschutzgesetzes keine Nebentätigkeit ausüben.
Die Ausübung einer Nebentätigkeit in der Einsatzstelle ist aus sozialversicherungstechnischen Gründen
nicht zulässig.
Hiermit beantrage ich die Genehmigung der Ausübung einer Nebentätigkeit während des BFD:
Name:
Vorname:
geb. am:
Anschrift:
Art der Nebentätigkeit:
Beschäftigungsstelle (Nebentätigkeit):
Anschrift der Beschäftigungsstelle
Arbeitszeit in der Nebentätigkeit (Wochentag/Uhrzeit von-bis):
Aufnahme der Nebentätigkeit beabsichtigt ab:
Ort, Datum
Unterschrift BFD-Teilnehmer*
Stellungnahme der BFD-Einsatzstelle

Der Genehmigung stehen dienstliche Belange
nicht entgegen.

Der Genehmigung stehen dienstliche Belange
entgegen.
Begründung der Ablehnung (ggf. Beiblatt):
Ort, Datum
Stempel /Unterschrift der BFD-Einsatzstelle
* Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck werden selbstverständlich immer
Frauen und Männer angesprochen.
 Der PARITÄTISCHE-RPS PSV-BFD 2015