Paritätisches Servicecenter für Vermittlung, Försterstr. 39, 66111 Saarbrücken Tel.: 0681-3885-271; -272; -273; -274; -275; -292; -293 Fax: 0681-3885-294 E-Mail: [email protected] Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit (Minijob) Allgemeiner Hinweis: Die Aufnahme der Nebentätigkeit ist ohne Stellungnahme der BFD-Einsatzstelle und ohne Genehmigung durch das Paritätische Servicecenter nicht zulässig. Die wöchentliche Arbeitszeit (gültig ist die Arbeitszeit laut BFD-Vereinbarung zzgl. Nebentätigkeit) darf insgesamt 48 Std./Woche nicht überschreiten. Beispiel: 40 Std. Arbeitszeit im BFD, dann sind 8 Std. im Minijob wöchentlich möglich. Bei Ausübung der Nebentätigkeit besteht kein gesetzlicher Unfall- und Haftpflichtschutz über die BFDEinsatzstelle. Minderjährige Teilnehmer dürfen wegen des Jugendarbeitsschutzgesetzes keine Nebentätigkeit ausüben. Die Ausübung einer Nebentätigkeit in der Einsatzstelle ist aus sozialversicherungstechnischen Gründen nicht zulässig. Hiermit beantrage ich die Genehmigung der Ausübung einer Nebentätigkeit während des BFD: Name: Vorname: geb. am: Anschrift: Art der Nebentätigkeit: Beschäftigungsstelle (Nebentätigkeit): Anschrift der Beschäftigungsstelle Arbeitszeit in der Nebentätigkeit (Wochentag/Uhrzeit von-bis): Aufnahme der Nebentätigkeit beabsichtigt ab: Ort, Datum Unterschrift BFD-Teilnehmer* Stellungnahme der BFD-Einsatzstelle Der Genehmigung stehen dienstliche Belange nicht entgegen. Der Genehmigung stehen dienstliche Belange entgegen. Begründung der Ablehnung (ggf. Beiblatt): Ort, Datum Stempel /Unterschrift der BFD-Einsatzstelle * Der leichteren Lesbarkeit wegen geben wir der männlichen Form den Vorzug. Mit diesem einfacheren sprachlichen Ausdruck werden selbstverständlich immer Frauen und Männer angesprochen. Der PARITÄTISCHE-RPS PSV-BFD 2015
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