Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung

Österreichische Datenbank für Stipendien und
Forschungsförderung - www.grants.at
Stipendium der Stipendienstiftung der Republik Österreich für Undergraduates, Graduates
und Postgraduates
Herkunftsland:
ALLE (excl. Österreich)
Zielland:
Österreich
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien
Forschungsförderung
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Forschungsstipendien
Finanzierung:
national
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Postgraduates
Fördergeber:
OeAD-GmbH im Auftrag und aus Mitteln des Stiftungsrates der Stipendienstiftung der
Republik Österreich
Dauer:
1 - 4 Monate
Kontingent:
Das Kontingent hängt vom Budget ab
Dienstleistung:
1) Monatliche Stipendienrate 940 EUR
2) Unfall- und Krankenversicherung: Wenn erforderlich, schließt die OeAD-GmbH eine
Unfall - und Krankenversicherung ab. Die Kosten für die Versicherung sind aus dem
Stipendium zu bezahlen.
3) Die OeAD-GmbH ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen/Stipendiaten eine
Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: 220 bis
470 EUR (je nach Komfortwunsch der Stipendiatin/des Stipendiaten). Für die
Vermittlung sind an die OeAD-GmbH 18 EUR/Monat als Verwaltungsabgeltung zu
bezahlen. Die Kosten für die Unterbringung sind aus dem Stipendium zu bezahlen.
4) Stipendiat/innen aus Ländern, die weder Mitglied der EU noch EFTA- oder OECD
sind, wird abhängig vom Herkunftsland eine Reisekostenpauschale ausbezahlt.
Einreichtermin:
Voraussichtlich 01.09.2016
Bewerbungsformular:
online www.scholarships.at
Hinweise zur Bewerbung:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich die hier zur Verfügung gestellte
Information für die Deadline 1. September 2016 ändern wird.
Die aktualisierte Ausschreibung wird demnächst hier publiziert.
Bewerben können sich Studierende,
- die Nachkommen von Zwangsarbeitern/Zwangsarbeiterinnen (unabhängig vom
Herkunftsland) sind
- oder aus jenen Staaten kommen, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben,
insbesondere unter der Rekrutierung von Zwangsarbeitern/Zwangsarbeiterinnen.
© OeAD-GmbH - www.grants.at - Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWFW sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine
Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
Seite 1 von 3
Abfragedatum: 22.04.2016 23:02:26
Beantragt werden können Forschungsstipendien
- für Bachelorarbeiten
- für Diplom- und Masterarbeiten
- für Dissertationen
Es werden keine Stipendien für ein in Österreich durchgeführtes Bachelor-, Masterbzw. Doktoratsstudium, für Sommerkurse, Sprachkurse, Famulaturen oder Praktika
vergeben.
Bewerber/innen dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich
studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben.
Höchstalter:
für Doktoranden/innen: 40 Jahre (geboren am oder nach dem 01.03.1976)
für andere: 35 Jahre (geboren am oder nach dem 01.03.1981)
Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung unter www.scholarships.at
hochzuladen, resp. auszufüllen:
- Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular inklusive Lebenslauf und
Forschungsplan für den Aufenthalt in Österreich, aus dem hervorgeht, was in Österreich
geplant ist und welche Vorarbeiten bereits geleistet worden sind.
- Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden. Die Empfehlungsschreiben
können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift des/der
Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als
sechs Monate sein.
- Zusage eines/einer Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität,
Fachhochschule oder Forschungsinstitution über die wissenschaftliche Betreuung
- Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
- Gegebenen Falls die gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über ihr
Bachelor-, Diplom-, Masterstudium bzw. Nachweis des Diplom/Master- bzw.
Doktoratsstudiums an einer ausländischen Universität.
- schriftlicher Nachweis über die Durchführung des Bachelor-, Master-/Diplom, PhD
bzw. Doktoratsstudiums an der Heimatuniversität.
- Für Nachkommen von Zwangsarbeiterinnen/Zwangsarbeitern: Bearbeitungsnummer
bzw. Kopie der Verständigung oder entsprechende Nachweise.
Auswahl:
Die Auswahl trifft der Stiftungsrat anhand der folgenden Kriterien:
- Formale Prüfung (durch die OeAD-GmbH)
- Warum möchten Sie in Österreich wissenschaftlich arbeiten?
- Was konkret möchten Sie in Österreich im Rahmen des Forschungsaufenthaltes tun?
- Wie möchten Sie Ihr Vorhaben durchführen, welche wissenschaftlichen Methoden
möchten Sie verwenden?
- Was ist das Forschungsziel für Ihren Aufenthalt in Österreich?
- Welche Arbeitsschritte haben Sie zur Erreichung des Forschungszieles vorgesehen
(Bibliotheks- und Archivarbeiten, Interviews, ...)?
- Wurden bereits Vorarbeiten zur Erreichung des Forschungszieles geleistet (wenn ja,
welche)?
- Wo möchten Sie dieses Vorhaben durchführen (Bibliothek, Archiv, Institut ...)?
- Bisheriger Studienverlauf (Dauer und Noten) bzw. Publikationsliste oder
Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit?
- Plausibilität des Antrages insgesamt.
Allgemeine Hinweise
Bei allen Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller
Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
Eine Zuerkennung im gleichen Programm ist nur einmalig möglich, eine Verlängerung
ausgeschlossen.
Stipendien werden auch für Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen
Einrichtungen in Österreich vergeben (z.B. Österreichische Akademie der
Wissenschaften, Nationalbibliothek, Staatsarchiv).
© OeAD-GmbH - www.grants.at - Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWFW sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine
Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
Seite 2 von 3
Abfragedatum: 22.04.2016 23:02:26
Der/Die Antragsteller/in nimmt in Hinblick auf § 1 Datenschutzgesetz,
Bundesgesetzblatt der Republik Österreich Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, zur
Kenntnis, dass die im Antrag samt Beilagen enthaltenen personenbezogenen Daten zur
ordnungsgemäßen Abwicklung des Antrages und für statistische Zwecke an die
bearbeitende Stelle, an die Vertragspartner und das Bundesministerium für Europa,
Integration und Äußeres sowie Austausch an andere Stipendien vergebende Stellen in
Österreich weitergegeben werden und erteilt seine/ihre Zustimmung hierzu.
Unvollständige Einreichungen sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen
entsprechende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Falls ein Stipendium auf Grund unrichtiger Angaben zuerkannt wurde, oder eine
Doppelfinanzierung auf Grund eines weiteren Stipendiums, das auf www.grants.at
angeboten wird, vorliegt, ist das gesamte Stipendium zurückzuzahlen
Kurzstipendien (1 - 3 Monate) sind vorrangig im Zeitraum Jänner bis Juni zu
konsumieren. Anderenfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung kommen.
Es sollte daher schon bei der Bewerbung darauf geachtet werden, Kurzstipendien
vorrangig für den Zeitraum Jänner bis Juni zu beantragen.
Sonstige Information:
Bei der OeAD-GmbH:
Mag. Teresa Karamat
[email protected]
www.oead.at
Letzte Änderung: 03.03.2016 - Teresa Karamat (OeAD-GmbH)
© OeAD-GmbH - www.grants.at - Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWFW sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine
Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
Seite 3 von 3
Abfragedatum: 22.04.2016 23:02:26