Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at Stipendium der Stipendienstiftung der Republik Österreich für Undergraduates, Graduates und Postgraduates Herkunftsland: ALLE (excl. Österreich) Zielland: Österreich Fachbereich: Naturwissenschaften Technische Wissenschaften Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften Agrarwissenschaften Sozialwissenschaften Geisteswissenschaften Kunst Hauptförderart: Stipendien Forschungsförderung Förderart: Semester- und/oder Jahresstipendien Forschungsstipendien Finanzierung: national Zielgruppe: Undergraduates Graduates Postgraduates Fördergeber: OeAD-GmbH im Auftrag und aus Mitteln des Stiftungsrates der Stipendienstiftung der Republik Österreich Dauer: 1 - 4 Monate Kontingent: Das Kontingent hängt vom Budget ab Dienstleistung: 1) Monatliche Stipendienrate 940 EUR 2) Unfall- und Krankenversicherung: Wenn erforderlich, schließt die OeAD-GmbH eine Unfall - und Krankenversicherung ab. Die Kosten für die Versicherung sind aus dem Stipendium zu bezahlen. 3) Die OeAD-GmbH ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen/Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: 220 bis 470 EUR (je nach Komfortwunsch der Stipendiatin/des Stipendiaten). Für die Vermittlung sind an die OeAD-GmbH 18 EUR/Monat als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen. Die Kosten für die Unterbringung sind aus dem Stipendium zu bezahlen. 4) Stipendiat/innen aus Ländern, die weder Mitglied der EU noch EFTA- oder OECD sind, wird abhängig vom Herkunftsland eine Reisekostenpauschale ausbezahlt. Einreichtermin: Voraussichtlich 01.09.2016 Bewerbungsformular: online www.scholarships.at Hinweise zur Bewerbung: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass sich die hier zur Verfügung gestellte Information für die Deadline 1. September 2016 ändern wird. Die aktualisierte Ausschreibung wird demnächst hier publiziert. Bewerben können sich Studierende, - die Nachkommen von Zwangsarbeitern/Zwangsarbeiterinnen (unabhängig vom Herkunftsland) sind - oder aus jenen Staaten kommen, die besonders unter dem NS-Regime gelitten haben, insbesondere unter der Rekrutierung von Zwangsarbeitern/Zwangsarbeiterinnen. © OeAD-GmbH - www.grants.at - Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWFW sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Seite 1 von 3 Abfragedatum: 22.04.2016 23:02:26 Beantragt werden können Forschungsstipendien - für Bachelorarbeiten - für Diplom- und Masterarbeiten - für Dissertationen Es werden keine Stipendien für ein in Österreich durchgeführtes Bachelor-, Masterbzw. Doktoratsstudium, für Sommerkurse, Sprachkurse, Famulaturen oder Praktika vergeben. Bewerber/innen dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Höchstalter: für Doktoranden/innen: 40 Jahre (geboren am oder nach dem 01.03.1976) für andere: 35 Jahre (geboren am oder nach dem 01.03.1981) Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung unter www.scholarships.at hochzuladen, resp. auszufüllen: - Vollständig ausgefülltes Online-Bewerbungsformular inklusive Lebenslauf und Forschungsplan für den Aufenthalt in Österreich, aus dem hervorgeht, was in Österreich geplant ist und welche Vorarbeiten bereits geleistet worden sind. - Zwei Empfehlungsschreiben von Universitätslehrenden. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift des/der Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein. - Zusage eines/einer Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität, Fachhochschule oder Forschungsinstitution über die wissenschaftliche Betreuung - Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto) - Gegebenen Falls die gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über ihr Bachelor-, Diplom-, Masterstudium bzw. Nachweis des Diplom/Master- bzw. Doktoratsstudiums an einer ausländischen Universität. - schriftlicher Nachweis über die Durchführung des Bachelor-, Master-/Diplom, PhD bzw. Doktoratsstudiums an der Heimatuniversität. - Für Nachkommen von Zwangsarbeiterinnen/Zwangsarbeitern: Bearbeitungsnummer bzw. Kopie der Verständigung oder entsprechende Nachweise. Auswahl: Die Auswahl trifft der Stiftungsrat anhand der folgenden Kriterien: - Formale Prüfung (durch die OeAD-GmbH) - Warum möchten Sie in Österreich wissenschaftlich arbeiten? - Was konkret möchten Sie in Österreich im Rahmen des Forschungsaufenthaltes tun? - Wie möchten Sie Ihr Vorhaben durchführen, welche wissenschaftlichen Methoden möchten Sie verwenden? - Was ist das Forschungsziel für Ihren Aufenthalt in Österreich? - Welche Arbeitsschritte haben Sie zur Erreichung des Forschungszieles vorgesehen (Bibliotheks- und Archivarbeiten, Interviews, ...)? - Wurden bereits Vorarbeiten zur Erreichung des Forschungszieles geleistet (wenn ja, welche)? - Wo möchten Sie dieses Vorhaben durchführen (Bibliothek, Archiv, Institut ...)? - Bisheriger Studienverlauf (Dauer und Noten) bzw. Publikationsliste oder Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit? - Plausibilität des Antrages insgesamt. Allgemeine Hinweise Bei allen Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Eine Zuerkennung im gleichen Programm ist nur einmalig möglich, eine Verlängerung ausgeschlossen. Stipendien werden auch für Forschungsaufenthalte an wissenschaftlichen Einrichtungen in Österreich vergeben (z.B. Österreichische Akademie der Wissenschaften, Nationalbibliothek, Staatsarchiv). © OeAD-GmbH - www.grants.at - Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWFW sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Seite 2 von 3 Abfragedatum: 22.04.2016 23:02:26 Der/Die Antragsteller/in nimmt in Hinblick auf § 1 Datenschutzgesetz, Bundesgesetzblatt der Republik Österreich Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, zur Kenntnis, dass die im Antrag samt Beilagen enthaltenen personenbezogenen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Antrages und für statistische Zwecke an die bearbeitende Stelle, an die Vertragspartner und das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie Austausch an andere Stipendien vergebende Stellen in Österreich weitergegeben werden und erteilt seine/ihre Zustimmung hierzu. Unvollständige Einreichungen sowie nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Falls ein Stipendium auf Grund unrichtiger Angaben zuerkannt wurde, oder eine Doppelfinanzierung auf Grund eines weiteren Stipendiums, das auf www.grants.at angeboten wird, vorliegt, ist das gesamte Stipendium zurückzuzahlen Kurzstipendien (1 - 3 Monate) sind vorrangig im Zeitraum Jänner bis Juni zu konsumieren. Anderenfalls kann es zu Schwierigkeiten bei der Unterbringung kommen. Es sollte daher schon bei der Bewerbung darauf geachtet werden, Kurzstipendien vorrangig für den Zeitraum Jänner bis Juni zu beantragen. Sonstige Information: Bei der OeAD-GmbH: Mag. Teresa Karamat [email protected] www.oead.at Letzte Änderung: 03.03.2016 - Teresa Karamat (OeAD-GmbH) © OeAD-GmbH - www.grants.at - Diese Datenbank wurde aus Mitteln des BMWFW sowie der EU finanziert. Trotz sorgfältiger Prüfung kann keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Seite 3 von 3 Abfragedatum: 22.04.2016 23:02:26
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