Deutschlandstipendium Stipendienvergabe zum Wintersemester 2015/16 Die Hochschule Bremen vergibt im Rahmen des Programms „Deutschlandstipendium“ zum Wintersemester 2015/16 voraussichtlich 120 Stipendien, davon ca. 50 zur Erstförderung. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro. Von den zur Erstförderung bereitgestellten Stipendien werden allgemeine Stipendien, die keiner Bindung an ein bestimmtes Fachgebiet oder an einen bestimmten Studiengang unterliegen, vergeben. Daneben werden Stipendien für Studierende in folgenden Fachgebieten vergeben: Wirtschaftswissenschaften Gesellschaftswissenschaften Architektur, Bau und Umwelt Elektrotechnik und Informatik Natur und Technik Um ein Deutschlandstipendium kann sich bewerben, wer als ordentliche Studentin / ordentlicher Student an der Hochschule Bremen immatrikuliert ist, innerhalb der Regelstudienzeit studiert und sich zu Beginn des Bewilligungszeitraums nicht im letzten Semester der Regelstudienzeit befindet oder wer als Studienbewerber*in zum Studium an der Hochschule Bremen zugelassen worden ist. Die Bewerbung ist bis zum 31. Juli 2015 schriftlich unter Verwendung des dafür auf der Homepage der Hochschule Bremen bereitgestellten Formulars zu richten an: Hochschule Bremen Rektorat – Deutschlandstipendium Neustadtswall 30 28199 Bremen Wer erstmalig zum Wintersemester 2015/16 einen Studienplatz an der Hochschule Bremen erhalten hat, kann die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium noch bis zum 31. August 2015 einreichen. Mit dem Deutschlandstipendium sollen begabte Studierende gefördert werden, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, wobei gesellschaftliches Engagement, Verantwortungsbereitschaft und besondere soziale oder persönliche Umstände berücksichtigt werden. Das Stipendium ist unabhängig vom Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder der Einkommenssituation. Lediglich Studierende, die bereits ein anderweitiges Stipendium, d. h. eine begabungs- oder leistungsabhängige materielle Förderung durch eine öffentliche oder öffentlich unterstützte Einrichtung im In- oder Ausland in Höhe von mindestens 30 Euro monatlich erhalten, sind von einer Förderung durch das Deutschlandstipendium ausgeschlossen. Die Stipendien werden nach Maßgabe der Satzung der Hochschule Bremen zur Regelung der Vergabe von Deutschlandstipendien vergeben. Auf Basis der beurteilten Bewerbungen wird vom Auswahlausschuss eine Rangfolge für die Stipendienvergabe erstellt. Die Rektorin bewilligt die Stipendien auf der Grundlage der Entscheidung des Auswahlausschusses. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistung besteht nicht. Das Stipendium wird zunächst für zwei Semester bewilligt und erstmals voraussichtlich am 1. Oktober 2015 rückwirkend zum 1. September 2015 ausgezahlt.
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