Auschreibungsformular

Deutschlandstipendium
Stipendienvergabe zum Wintersemester 2015/16
Die Hochschule Bremen vergibt im Rahmen des Programms „Deutschlandstipendium“ zum
Wintersemester 2015/16 voraussichtlich 120 Stipendien, davon ca. 50 zur Erstförderung. Die
Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro.
Von den zur Erstförderung bereitgestellten Stipendien werden

allgemeine Stipendien,
die keiner Bindung an ein bestimmtes Fachgebiet oder an einen bestimmten Studiengang
unterliegen, vergeben.
Daneben werden Stipendien für Studierende in folgenden Fachgebieten vergeben:





Wirtschaftswissenschaften
Gesellschaftswissenschaften
Architektur, Bau und Umwelt
Elektrotechnik und Informatik
Natur und Technik
Um ein Deutschlandstipendium kann sich bewerben, wer als ordentliche Studentin /
ordentlicher Student an der Hochschule Bremen immatrikuliert ist, innerhalb der
Regelstudienzeit studiert und sich zu Beginn des Bewilligungszeitraums nicht im letzten
Semester der Regelstudienzeit befindet oder wer als Studienbewerber*in zum Studium an
der Hochschule Bremen zugelassen worden ist.
Die Bewerbung ist
bis zum 31. Juli 2015
schriftlich unter Verwendung des dafür auf der Homepage der Hochschule Bremen
bereitgestellten Formulars zu richten an:
Hochschule Bremen
Rektorat – Deutschlandstipendium
Neustadtswall 30
28199 Bremen
Wer erstmalig zum Wintersemester 2015/16 einen Studienplatz an der Hochschule Bremen
erhalten hat, kann die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium noch bis zum
31. August 2015 einreichen.
Mit dem Deutschlandstipendium sollen begabte Studierende gefördert werden, die
hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht
haben, wobei gesellschaftliches Engagement, Verantwortungsbereitschaft und besondere
soziale oder persönliche Umstände berücksichtigt werden.
Das Stipendium ist unabhängig vom Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder der Einkommenssituation. Lediglich Studierende, die bereits
ein anderweitiges Stipendium, d. h. eine begabungs- oder leistungsabhängige materielle
Förderung durch eine öffentliche oder öffentlich unterstützte Einrichtung im In- oder
Ausland in Höhe von mindestens 30 Euro monatlich erhalten, sind von einer Förderung
durch das Deutschlandstipendium ausgeschlossen.
Die Stipendien werden nach Maßgabe der Satzung der Hochschule Bremen zur Regelung der
Vergabe von Deutschlandstipendien vergeben. Auf Basis der beurteilten Bewerbungen wird
vom Auswahlausschuss eine Rangfolge für die Stipendienvergabe erstellt. Die Rektorin
bewilligt die Stipendien auf der Grundlage der Entscheidung des Auswahlausschusses. Ein
Rechtsanspruch auf das Stipendium und die Stipendienleistung besteht nicht.
Das Stipendium wird zunächst für zwei Semester bewilligt und erstmals voraussichtlich am
1. Oktober 2015 rückwirkend zum 1. September 2015 ausgezahlt.