Stipendium für Musikerinnen mit Kindern 2016 Teilnahmebedingungen Zum ersten Mal vergibt das Land Nordrhein-Westfalen Stipendien für Musikerinnen mit Kindern. Die Stipendien sind nicht an eine Residenzpflicht gebunden und umfassen einen Zeitraum von zwölf Monaten. Es werden drei Stipendiatinnen ausgewählt, die 2016 monatlich jeweils 700€ erhalten. Organisation Frauenkulturbüro NRW e.V. Kulturzentrum Fabrik Heeder, Virchowstr. 130b, 47805 Krefeld Telefon: 0 21 51 – 39 30 25 [email protected] Bewerbungsberechtigung Teilnahmeberechtigt sind alle in Nordrhein-Westfalen lebenden und arbeitenden Musikerinnen mit einem oder mehreren Kindern, welche das 13. Lebensjahr am 15. Oktober 2015 noch nicht beendet haben. Die Musikerinnen dürfen sich in keinem Festengagement oder Vollzeit-Anstellungsverhältnis befinden. Sie müssen ein künstlerisches Studium mit dem Master of Music bzw. mit Diplom (bis zur Bologna-Reform) oder dem Konzertexamen abgeschlossen haben. Eine reine Lehrtätigkeit berechtigt nicht zur Teilnahme an dem Stipendium. Ausgeschlossen aus dem Stipendium sind Dirigentinnen und Komponistinnen. Alle Bewerberinnen reichen bitte online einen CV, eine Dokumentation über ihr Schaffen (Veröffentlichungen, Kritiken, Programme), eine Auflistung aller Konzerte des Jahres 2014 und 2015, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, Kopie des Master of Music / Diplom oder des Konzertexamens ein. Ein Demofile wird ebenfalls gewünscht. Dieses kann in Form eines Links auf eine Homepage, im Anhang der Bewerbung oder per wetransfer erfolgen. Die gesamte Bewerbung darf 5GB nicht überschreiten. Stipendium Von Januar bis Dezember 2016 werden als Stipendium monatlich 700 € ausgezahlt. Bewerbungsunterlagen Sie finden den Bewerbungsbogen mit weiteren wichtigen Angaben auf der Website des Frauenkulturbüro NRW e.V. unter http://www.frauenkulturbuero-nrw.de/index.php/projekte/stipendien-praesenz-vor-ort/ Bewerbungen, die nicht den Vorgaben entsprechen, können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsschluss Bewerbungsschluss ist Donnerstag, der 15. Oktober 2015 Rechtliche Rahmenbedingungen Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Auswahl der Jury ist nicht anfechtbar. Die ausgewählten Stipendiatinnen werden benachrichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Stipendien, die Zahlungen sind abhängig vom Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen und bedürfen dessen Bewilligung. Dokumentationspflicht Die Stipendiatinnen sind verpflichtet, ihre künstlerische Tätigkeit im Vergabezeitraum von Januar bis Dezember 2016 zu dokumentieren und einen ausführlichen schriftlichen Ergebnisbericht in zweifacher Ausfertigung bis zum 31.Januar 2017 beim Frauenkulturbüro NRW e.V. einzureichen. Für weitere Fragen zum Stipendium 2016 wenden sie sich bitte an: Frauke Meyer, Mobil: +49 170 9413579 [email protected]
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