Protokoll - Gottmadingen

Protokoll Gemeinderat
Niederschrift
über die 10. öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Gottmadingen
am 20. Oktober 2015
Die Sitzung fand auf schriftliche Einladung des Bürgermeisters vom 15. Oktober 2015 statt.
Beginn:
18:15 Uhr
Anwesende:
() - entschuldigt –
Vorsitzender:
Bürgermeister Dr. Michael Klinger
Gemeinderäte:
Barth Thomas
Beyl Walter
Brachat Herbert
Dreier Markus
Fix Peter
Friese Udo
Gassner Bernhard
Graf Kirsten
(Growe Alexander
Hellmann Michael
Herberger Veronika
(Hirt Egbert
Koch Eberhard
Muffler Meinrad
Ruf Georg
Sauter Klaus
Sauter Martin
Dr. Schöffling Bernd
Schönle Florian
Dr. Schroff Wolfgang
Sixta Silvia
Stemke Michael
Stier Lara
(Thileepan Piratheepan
Verwaltung:
Gramlich Urban
Haas Marion
Hofmann Achim
Kopp Alexander
Ley Andreas
Pingitzer Patrick
Schinkel, Birgit
Steinbrenner Florian
Bürchner Josua
Ende:
19:20 Uhr
- Urkundsperson - Urkundsperson entschuldigt)
entschuldigt)
- Urkundsperson -
entschuldigt)
- als Schriftführer -
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Protokoll Gemeinderat
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
TAGESORDNUNG
1.
Fragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
2.
Bekanntgabe der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung vom 15. September 2015
Die Niederschrift wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.
3.
Bestellung von weiteren Standesbeamten
Herr Ley trägt den Sachverhalt entsprechend der Vorlage vor und teilt mit, es sei Wunsch der Verwaltung, dass der Gemeinderat Frau Derr mit sofortiger Wirkung zur Standesbeamtin bestelle.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Frau Romina Derr wird ab 21. Oktober 2015 zur Standesbeamtin der Gemeinde Gottmadingen bestellt.
4.
Antrag von Herrn Fritz Egger auf Ausscheiden aus dem Gutachterausschuss
- Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes
Herr Hofmann trägt den Sachverhalt entsprechend der Vorlage vor und teilt mit, dass die für das Ausscheiden Herrn Eggers aus dem Gutachterausschuss notwendigen Gründe vorlägen. Herr Egger habe
sowohl das Alter von 62 Jahren erreicht als auch bereits mehr als 10 Jahre lang ein öffentliches Ehrenamt inne gehabt. Der Vorschlag der Verwaltung laute, Herrn Eggers Antrag zu entsprechen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Antrag von Herrn Fritz Egger auf Ausscheiden aus dem Gutachterausschuss wird ab sofort
stattgegeben. Es wird festgestellt, dass ein wichtiger Grund nach § 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung vorliegt.
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5.
Neubildung Gutachterausschuss
- Neubestellung Herrn Axel Küpper
Herr Hofmann trägt den Sachverhalt vor entsprechend der Vorlage.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Anstelle von Herrn Fritz Egger wird ab sofort Herr Axel Küpper als ehrenamtliches Mitglied des
Gutachterausschusses der Gemeinde Gottmadingen bestellt.
6.
Bebauungsplan „Löhnen – 7. Änderung“
a) Behandlung Stellungnahmen
b) Feststellung Entwurf
c) Beschluss Offenlage
Herr Steinbrenner trägt den Sachverhalt vor anhand einer Power Point Präsentation, die dem Protokoll
beigefügt wird. Er fasst zusammen, dass die neue Bebauungsform kompakter sein werde. Er führt aus,
dass das Plangebiet verkleinert und die Grundstücke Flst.Nrn. 5807 und 5808 herausgenommen werden
solle. Er stellt klar, dass dies nicht aus städtebaulichen Gründen erfolge, da man das Planungsziel für
richtig halte, sondern um die zeitliche Umsetzung der Bebauungsplan-Änderung nicht zu verzögern.
Frau Gemeinderätin Graf fragt, ob ein neuer Bebauungsplan notwendig werde, wenn die jetzt herausgenommenen Grundstücke wieder hinzukämen.
Herr Steinbrenner antwortet, dass die Grundstücke derzeit bebaubar sind. Wenn diese aber entsprechend besser ausgenutzt werden sollen, wie dies im bisherigen Entwurf vorgesehen war, ist eine Bebauungsplan-Änderunng dann nötig. Man habe die Grundstücke jetzt herausgenommen, um keine Zeit
zu verlieren und da sie derzeit noch nicht am Markt seien, sei dies unproblematisch.
Herr Gemeinderat Klaus Sauter fragt, was mit dem vorhandenen Weg zwischen der Randegger Straße
und der Bildeichstraße an der Villa Graf werde.
Der Vorsitzende antwortet, dieser Weg bleibe erhalten, der Weg sei öffentlich und werde ja auch genutzt.
Herr Gemeinderat Dr. Schöffling fragt, ob es Überlegungen gebe, an der Randegger Straße ein eingeschränktes Halteverbot einzuführen.
Herr Steinbrenner sagt dazu, das Parken auf der Straße werde schwieriger.
Der Vorsitzende antwortet, man werde die Verkehrssituation dann betrachten, wenn die Bebauung
erfolgt sei. In der Vergangenheit hätten sich Befürchtungen oft nicht bestätigt. Grundsätzlich wolle
man das Parken aber möglichst wie derzeit belassen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Vorschläge der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen werden entsprechend der
Vorlage in der vorliegenden Form beschlossen (siehe Anlage 1 zum Protokoll). Es sind Änderun-
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gen des Bebauungsplans notwendig. Die daraus resultierenden Änderungen sind bereits in den
vorliegenden Entwurf vom 21. September 2015 eingearbeitet.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderungen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Löhnen
– 7. Änderung“ entsprechend der Darstellung im Lageplan vom 21. September 2015. Der Entwurf
des Bebauungsplans mit Begründung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 21. September 2015 wird in der vorliegenden Form festgestellt (siehe Anlagen 2-4
zum Protokoll).
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Bebauungsplanentwurf wird nach § 3 Ab. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt.
7.
Bebauungsplan Gewerbegebiet Bietingen West
a) Entwurf
b) Erste Beteiligungsrunde
Herr Steinbrenner trägt den Sachverhalt vor anhand einer Power Point Präsentation, die dem Protokoll
beigefügt wird. Er teilt mit, dass im Entwurf der Hinweis auf passiven Lärmschutz hinzugekommen sei.
In den Gemeinderatsvorlagen habe man das Gutachten der GMA als Anlage 4 zugefügt. Diese Anlage 4
entfalle und auf das Gutachten verweise man im Bebauungsplan. Herr Steinbrenner teilt zudem mit,
dass die Lärmgrenzwerte für das Gewerbegebiet niedriger seien als der vorhandene Verkehrslärm der
B34, der fließe in die Betrachtung nicht ein, da er sich aus öffentlichem Verkehr ergebe.
Es werden keine Fragen gestellt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, den textlichen Festsetzungen und den örtlichen
Bauvorschriften vom 12. Oktober 2015 wird unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen zu den textlichen Festsetzungen (Hinweis Schallschutzrichtlinien) und zur Begründung (es
entfällt Anlage 4) in der vorliegenden Form (siehe Anlagen 5-7) beschlossen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
Anhand des Bebauungsplanentwurfs erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB). Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Diese Beteiligung erfolgt im Rahmen einer Infoveranstaltung.
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Der Vorsitzende gibt die vom Gemeinderat beschlossenen Preise für das Gewerbegebiet Bietingen bekannt mit 68,50 Euro/m2 für das Gewerbegebiet, 175 Euro/m2 für das Sondergebiet und für Wohnungen mit zusätzlich 150 Euro pro m2 Wohnfläche.
8.
3. Haushaltszwischenbericht 2015
Herr Ley trägt den Sachverhalt vor entsprechend der Vorlage. Er zieht das Fazit, dass sich keine großen
Änderungen ergeben hätten zum letzten Haushaltszwischenbericht.
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis.
9.
Antrag Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. auf Erhöhung des Gemeindezuschusses
Herr Ley trägt den Sachverhalt vor anhand einer Power Point Präsentation, die dem Protokoll beigefügt
wird.
Herr Gemeinderat Koch sagt, man solle beim bisherigen Weg bleiben. Gottmadingen habe eine zweite
Musikschule mit der Bläserschule Augenstein und trage damit Kosten, die mit denen der anderen Gemeinden vergleichbar seien.
Der Vorsitzende sagt dazu, es werde ein Kompromiss angestrebt, die Förderung solle ja bestehen bleiben, allerdings nicht so hoch, da gespart werden müsse im Hinblick auf das Schul-Projekt.
Herr Gemeinderat Dr. Schöffling ist der Meinung, der gezeigte Vorschlag zeige schon großes Entgegenkommen und er könne ihn mittragen.
Frau Gemeinderätin Graf sagt, sie werde dem Kompromiss zustimmen und fügt hinzu, über den Sozialpass seien für die Eltern gegebenenfalls zusätzliche Mittel abrufbar.
Der Vorsitzende sagt dazu, eine Förderung solle lieber im Einzelfall über den Sozialpass erfolgen als
generell über einen höheren Zuschuss.
Frau Gemeinderätin Herberger sagt, sie werde für den Antrag stimmen, wolle jedoch die Jugendarbeit
der Jugendmusikschule honorieren. Sie schlägt vor, über die Anneliese-Bilger-Stiftung einen Teil zu
finanzieren.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde wie bereits 2004 wieder sparen müsse, um das
Projekt Eichendorffschule anzugehen. Er sagt, auch die Jugendmusikschule sei in der Werkstatt zum
Eichendorff-Schulverbund eingeladen. Der Vorsitzende fügt hinzu, dass die Anneliese-Bilger-Stiftung
lediglich für soziale Komponenten gedacht sei.
Der Gemeinderat fasst mit 22 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme folgenden
Beschluss:
Ab dem Jahr 2016 leistet die Gemeinde Gottmadingen einen Zuschuss von 275,00 Euro pro Jahr
und Schüler für alle Musikschüler der Musikschule Westlicher Hegau e.V. und Musikschüler, die
ihre musikalische Ausbildung über die Musikvereine Gottmadingen, Bietingen oder Randegg erhalten.
Dieser Pro-Kopf-Betrag erhöht sich jährlich um die Lohnsteigerungen des öffentlichen Dienstes.
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Die Höchstzahl der geförderten Schüler beläuft sich in der Musikschule Westlicher Hegau e.V. auf
266 und in den Musikvereinen auf zusammen 130.
Unter diesen Voraussetzungen wird die Vereinbarung mit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau
e.V. um weitere drei Jahre verlängert.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Erhöhung der Zuschüsse für die Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. analog mit den Musikvereinen Gottmadingen, Bietingen und Randegg umzusetzen.
10.
Grabmale – Zulassung von weiteren Materialien
Herr Gramlich trägt den Sachverhalt vor anhand einer Power Point Präsentation, die dem Protokoll
beigefügt wird. Er fasst zusammen, die Empfehlung der Verwaltung sei, dass die Gemeinde das Material
Glas zulasse für Grabmale. Die Regelungen in der Friedhofssatzung sollen aber erst geändert werden,
wenn ohnehin eine Änderung anstehe, was voraussichtlich im kommenden Jahr der Fall sein werde. Bis
dahin können etwaige Anträge im Rahmen von Ausnahmen bearbeitet werden.
Der Gemeinderat fasst einstimmig den folgenden
Beschluss:
Das Material Glas soll in die zu ändernde Friedhofssatzung aufgenommen werden und wird bis zu
einer generellen Überarbeitung der Friedhofsatzung als Ausnahme zugelassen.
11.
Fragestunde
a)
Flaschencontainer Johann-Georg-Fahr-Straße
Eine Bürgerin meldet sich zu Wort und teilt mit, sie wohne in der Johann-Georg-Fahr-Straße 6/2 und
wolle sich über die Lärmbelästigung beschweren, die durch den an der Straße aufgestellten Flaschencontainer entstehe. Es sei für die Bewohner des Hauses ein Ärgernis, dass sie durch den Lärm beim Einwerfen von Flaschen gestört würden, wenn sie auf dem Balkon säßen. Sie wünscht, dass der Flaschencontainer entfernt werde. Sie regt an, den Container wieder an der alten Stelle am Bahnhof aufzustellen.
Der Vorsitzende sagt zu, dass Thema mitzunehmen, fügt aber hinzu, dass die Container irgendwo stehen müssten und der alte Standort am Bahnhof nicht infrage käme, da dieses Gelände der Bahn gehöre
12.
Verschiedenes, Wünsche, Anträge
a)
Veranstaltung zum Thema Asyl
Herr Gemeinderat Fix fragt, ob eine Veranstaltung zur Asylproblematik geplant sei.
Der Vorsitzende antwortet, eine solche Veranstaltung sei ursprünglich für Ende Oktober vorgesehen
gewesen. Man schiebe dies zeitlich, da das beteiligte Landratsamt solche Veranstaltungen in der Regel
erst durchführe, wenn eine Sammelunterkunft entstehen solle.
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Gottmadingen, 04.11.2015
BS
Der Vorsitzende:
Die Urkundspersonen:
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Der Schriftführer:
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