Erziehungsgutschriften - Die jährliche Erziehungsgutschrift entspricht dem Betrag der dreifachen minimalen jährlichen Altersrente im Zeitpunkt der Entstehung des AHV Rentenanspruchs (zur Zeit Fr. 41'040.-). Das entspricht einem monatlichen Verdienst von ca. Fr. 3400.-. - Diese Gutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. - Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende Jahreseinkommen» bestimmen dann die Höhe der Altersrente. - Bei verheirateten Eltern oder unverheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge wird die Erziehungsgutschrift je hälftig geteilt. - Haben Geschiedene das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, lässt sich die Höhe der AHV-Rente für den finanziell schwächeren Elternteil verbessern, wenn man ihm die ganze Erziehungsgutschrift anrechnen lässt. - Bei alleinigem Sorgerecht erhält der Alleinerziehende den vollen Betrag. durchschnittliche Quelle: Bestimmungen zur AHV, Beobachter Fachstelle für Paar- und Familienberatung, Oberdorfstrasse 2, 8808 Pfäffikon, 055 410 46 44, [email protected] Fachstelle für Paar- und Familienberatung, Centralstrasse 5d, 6410 Goldau, 041 859 17 37, [email protected] Seite 1 von 1
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