Erziehungsgutschriften

Erziehungsgutschriften
-
Die jährliche Erziehungsgutschrift entspricht dem Betrag der dreifachen minimalen
jährlichen Altersrente im Zeitpunkt der Entstehung des AHV Rentenanspruchs (zur Zeit
Fr. 41'040.-). Das entspricht einem monatlichen Verdienst von ca. Fr. 3400.-.
-
Diese Gutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum
Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
-
Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende
Jahreseinkommen» bestimmen dann die Höhe der Altersrente.
-
Bei verheirateten Eltern oder unverheirateten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge
wird die Erziehungsgutschrift je hälftig geteilt.
-
Haben Geschiedene das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, lässt sich die Höhe der
AHV-Rente für den finanziell schwächeren Elternteil verbessern, wenn man ihm die
ganze Erziehungsgutschrift anrechnen lässt.
-
Bei alleinigem Sorgerecht erhält der Alleinerziehende den vollen Betrag.
durchschnittliche
Quelle: Bestimmungen zur AHV, Beobachter
Fachstelle für Paar- und Familienberatung, Oberdorfstrasse 2, 8808 Pfäffikon, 055 410 46 44,
[email protected]
Fachstelle für Paar- und Familienberatung, Centralstrasse 5d, 6410 Goldau, 041 859 17 37,
[email protected]
Seite 1 von 1