Merkblatt „Mediation bei Scheidung“ Was Bedeutet Mediation

Merkblatt „Mediation bei Scheidung“
Was Bedeutet Mediation
Mediation ist eine Vermittlungsmethode. Ihr Ziel ist eine selbstbestimmte und
eigenverantwortliche Regelung der Nebenfolgen der Trennung und Scheidung.
Voraussetzung für das Gelingen der Mediation ist die Motivation, eigene Lösungen zu
erarbeiten, den Willen zur Fairness und das zukunftsgerichtete Bestreben, eine für alle
Beteiligten akzeptable Lösung zu finden.
Verantwortung
Die Verantwortung für den Prozess und die aktive Unterstützung der Parteien eine auf die
Situation zugeschnittene und rechtskonforme Vereinbarung zu erarbeiten, liegt in der Rolle
der Mediatoren. Die Verantwortung für die Entscheidung und Einigung für eine passende
Lösung liegt bei den Parteien.
Transparenz
In der Mediation wird Wert auf Transparenz gelegt und die Klienten verpflichten sich alle
Dokumente offen zu legen, welche für den Prozess benötigt werden.
Scheidung und der Zeitfaktor
Scheidungskonventionen sind meistens bis weit in die Zukunft wirksam. Aus diesem Grund
ist es wichtig nichts zu überstürzen und Konventionen auf Herz und Nieren zu prüfen. Das
braucht Zeit. Es kann auch sein, dass zuerst andere Themen besprochen werden müssen,
bevor mit der eigentlichen Erarbeitung der Scheidungskonvention angefangen werden kann.
Es gibt keine allgemeine Aussage darüber, wie lange eine Scheidungsmediation dauert. Dies
hängt auch massgeblich davon ab, wie einigungsbereit die Parteien sind.
Kinder
Wenn Kinder involviert sind, sind sie auch immer ein Thema in der Mediation. Häufig leiden
die Anliegen der Kinder unter den Konflikten der Eltern. Mit speziellen Sitzungen für Kinder,
können diese Anliegen wieder mehr in den Fokus gerückt werden. Dies wird immer zuerst
mit den Eltern besprochen und nicht ohne ihre Einwilligung durchgeführt.
Schweigepflicht
Die Mediatioren stehen unter Schweigepflicht solange sie nicht von den Parteien davon
befreit werden. Auch die Parteien selber haben über den Prozess gegenüber Dritten
Stillschweigen zu bewahren, ausser es wird besprochen.
Abbruch
Bevor die Mediation abgebrochen werden kann, sind die Parteien höflich aufgefordert über
ihre Unzufriedenheit zu berichten. Auf Ihren Einwand wird grossen Wert gelegt und es wird
nach Lösungen gesucht. Die Mediation kann auch durch die Mediatoren abgebrochen
werden. Dies käme in Frage, wenn bspw. die Transparenz nicht gewährleistet ist. Jedoch
wird dies immer vorher thematisiert.
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Abgebrochene Mediationen
Eine Scheidungsmediation hat eine fertige Konvention zum Ziel. Die Konvention stellt eine
Einigung auf verschiedenen Gebieten dar, welche in ihrer Summe ausgewogen sein sollte.
Das heisst, dass einzelne Entscheidungen evtl. eher zugunsten der einen oder der anderen
Partei ausfallen könnten. Aus diesem Grund kann die Konvention nur als ein Gesamtes
betrachtet werden und Einzelteile daraus können nicht für weitere Verhandlungen verwendet
werden.
Parallelberatungen
Die
Parteien
haben
das
Recht,
unabhängig
voneinander
aussenstehende
Beratungsangebote zu konsultieren, müssen dies aber in der Mediation offen legen.
Beispielsweise steht es den Parteien frei, die in der Mediation erarbeitete Regelung durch
RechtsanwältInnen prüfen zu lassen.
Fachstelle für Paar- und Familienberatung, Oberdorfstrasse 2, 8808 Pfäffikon, 055 410 46 44,
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Fachstelle für Paar- und Familienberatung, Centralstrasse 5d, 6410 Goldau, 041 859 17 37,
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