Damit kein Missverständnis entsteht

Damit kein Missverständnis entsteht:
Steuerberatungskosten bleiben weitestgehend abzugsfähig
Die Bundesregierung plant, einen bestimmten Teil der Steuerberatungskosten nicht mehr zum
steuerlichen Abzug zuzulassen. Hierbei handelt es sich nur um die Steuerberatungskosten, die
bisher als so genannte Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Dieses wären bei einer Einkommensteuererklärung nur die Aufwendungen zur Erstellung des
Mantelbogens. Ein i.d.R. nur kleiner Teil des Gesamthonorars.
Alle weiteren Steuerberatungskosten zur Erstellung der Anlage N ( Ermittlung der Werbungskosten
bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ) oder zur Ermittlung der Einkünfte aus
Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung etc. bleiben selbstverständlich weiterhin
abzugsfähig.
Soweit die Steuerberatungskosten Betriebsausgaben darstellen, z.B. bei der Buchführung und
Bilanzerstellung bzw. bei den betrieblichen Steuererklärungen bleibt es definitiv bei der vollen
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen.
Wir werden in der Zukunft alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, Ihnen weiterhin, speziell
bei der Einkommensteuererklärung, einen weitestgehenden Abzug der Beratungsaufwendungen
zu sichern.
Sollten bisher noch unbezahlte Honorarrechnungen mit alter Rechnungsstellung existieren, raten
wir Ihnen, diese sicherheitshalber noch in diesem Jahr zu bezahlen. Alternativ könnte auch für
zukünftige Kosten eine Vorauszahlung geleistet werden. Sprechen Sie dieses Vorgehen im
Einzelfall jedoch bitte mit uns ab.
Wann die neue Regelung in Kraft tritt (2006 oder 2007), ist derzeit noch nicht endgültig absehbar.
Wir werden Sie weiter informieren, wenn Handlungsbedarf besteht.
Mit uns können Sie weiterhin gegensteuern.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Ihre Steuerberatersozietät
Seidner & Klemcke
Bernd Seidner
Steuerberater
Peter Klemcke
Steuerberater
Höfeweg 68
D-33619 Bielefeld
e-mail: [email protected]
http://www.seidner-klemcke.de
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