Damit kein Missverständnis entsteht: Steuerberatungskosten bleiben weitestgehend abzugsfähig Die Bundesregierung plant, einen bestimmten Teil der Steuerberatungskosten nicht mehr zum steuerlichen Abzug zuzulassen. Hierbei handelt es sich nur um die Steuerberatungskosten, die bisher als so genannte Sonderausgaben abzugsfähig sind. Dieses wären bei einer Einkommensteuererklärung nur die Aufwendungen zur Erstellung des Mantelbogens. Ein i.d.R. nur kleiner Teil des Gesamthonorars. Alle weiteren Steuerberatungskosten zur Erstellung der Anlage N ( Ermittlung der Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit ) oder zur Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung etc. bleiben selbstverständlich weiterhin abzugsfähig. Soweit die Steuerberatungskosten Betriebsausgaben darstellen, z.B. bei der Buchführung und Bilanzerstellung bzw. bei den betrieblichen Steuererklärungen bleibt es definitiv bei der vollen Abzugsfähigkeit der Aufwendungen. Wir werden in der Zukunft alle legalen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, Ihnen weiterhin, speziell bei der Einkommensteuererklärung, einen weitestgehenden Abzug der Beratungsaufwendungen zu sichern. Sollten bisher noch unbezahlte Honorarrechnungen mit alter Rechnungsstellung existieren, raten wir Ihnen, diese sicherheitshalber noch in diesem Jahr zu bezahlen. Alternativ könnte auch für zukünftige Kosten eine Vorauszahlung geleistet werden. Sprechen Sie dieses Vorgehen im Einzelfall jedoch bitte mit uns ab. Wann die neue Regelung in Kraft tritt (2006 oder 2007), ist derzeit noch nicht endgültig absehbar. Wir werden Sie weiter informieren, wenn Handlungsbedarf besteht. Mit uns können Sie weiterhin gegensteuern. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Ihre Steuerberatersozietät Seidner & Klemcke Bernd Seidner Steuerberater Peter Klemcke Steuerberater Höfeweg 68 D-33619 Bielefeld e-mail: [email protected] http://www.seidner-klemcke.de fon: +49 (0) 521 911 07-0 Telefonische Mitteilungen sind stets unverbindlich fax: +49 (0) 521 911 07-77 Mo-Fr 8.30-12.30 und 14.30-17.00 Uhr außer am Freitagnachmittag Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung
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