Praktikantenvertrag für Fachoberschüler

FELDBERGSCHULE OBERURSEL (TS.)
SELBSTSTÄNDIGE BERUFLICHE SCHULE DES HOCHTAUNUSKREISES
Praktikantenvertrag
*)
für Fachoberschüler
Zwischen
Praktikumsbetrieb (Firma)
Betreuer/in
Straße
Ort
Telefon
und dem/r Fachoberschüler/in
Vorname
geb. am
Nachname
in
wohnhaft in
wird nachstehender Vertrag über die fachpraktische Ausbildung während des 1. Ausbildungsjahres an der Fachoberschule
Fachrichtung Wirtschaft, Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung Fachrichtung Wirtschaft, Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik der Feldbergschule Oberursel geschlossen.
§ 1 Dauer der Ausbildung / Ausbildungszeit / Urlaub
Die Ausbildung dauert vom 01.08.2015 bis 08.07.2016. Die fachpraktische Ausbildung findet
während der gesamten Praktikumszeit an 3 Tagen (Schwerpunkt Wirtschaft und
Verwaltung) und an 2,5 Tagen (Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) je Woche statt. Die
Ausbildung richtet sich unter Berücksichtigung der schulischen Zeiten nach den gesetzlichen
und tariflichen Bestimmungen. Sie beträgt in der Regel 8 Stunden pro Tag und findet auch an
jeweils drei Tagen in den Schulferien statt. Der Jahresurlaub ist im Rahmen des gesetzlich
und tarifvertraglich festgelegten Umfangs in den Schulferien zu nehmen. Für die Berechnung
der Dauer des Jahresurlaubs ist eine 6-Tage-Woche zu Grunde zu legen.
Der gesamte tarifliche Jahresurlaub beträgt
Werktage. Für den Fachoberschulpraktikanten bedeutet dies 3/6 =
Werktage. Der Urlaub ist zusammenhängend in
der Zeit der Schulferien zu gewähren und zu nehmen .
Praktikumstage
 Montag, Dienstag, Mittwoch
 Mittwoch, Donnerstag, Freitag
Die Schule versucht die Präferenzen bezüglich der Tage zu berücksichtigen.
Eine Abweichung kann aus organisatorischen Gründen seitens der Schule notwendig sein.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwandt.
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§ 2 Probezeit, Auflösung des Vertrages
Die ersten vier Wochen des Praktikums gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann
der Praktikantenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von
Gründen aufgelöst werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Nach Ende der
Probezeit kann der Praktikantenvertrag nur gekündigt werden
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aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 
vom Fachoberschüler mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die
Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen
will. 
Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
§ 3 Pflichten des Praktikumsbetriebes
1. Der Praktikumsbetrieb übernimmt es
 den Fachoberschüler nach einem Praktikumsplan auszubilden, der sich an den Inhalten des folgenden Ausbildungsberufes im 1. Ausbildungsjahr orientiert: 
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Ausbildungsberuf:
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 dem Fachoberschüler nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungsziel dienen, 
 sich von dem Fachoberschüler eine Bescheinigung gemäß § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darüber vorlegen zu lassen, dass dieser vor der Aufnahme des
Praktikums untersucht worden ist, 
 die Führung der Praktikumsnachweise über den zeitlichen und sachlichen Ablauf der
fachpraktischen Ausbildung zu überwachen. 
 Den Praktikanten bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft anzumelden.
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2. Der Betrieb zahlt dem Fachoberschüler eine Vergütung von €
monatlich.
§ 4 Pflichten des Fachoberschülers
Der Fachoberschüler verpflichtet sich
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
die angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und Praktikumsnachweise über den zeitlichen und sachlichen Ablauf der praktischen Ausbildung zu
führen, 
die für den Praktikumsbetrieb geltende Ordnung und dieUnfallverhütungsvorschriften zu beachten, 
bei Fernbleiben den Praktikumsbetrieb unverzüglich zu benachrichtigen, 
bei Erkrankung oder Unfall dem Praktikumsbetrieb spätestens am dritten Tag eine 
ärztliche Bescheinigung vorzulegen, und 
zwei ausführliche Tätigkeitsberichte zum jeweiligen Halbjahresende anzufertigen. 
Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwandt.
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§ 5 Versicherungsschutz
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Unfallversicherung - Als Schulveranstaltung unterliegt das Betriebspraktikum im
In-und Ausland der gesetzlichen Unfallversicherung. 
Haftpflicht – Den Schülerinnen und Schülern wird durch die SV-Sparkassenversicherung Deckungsschutz für Haftpflicht- und Sachschäden gewährt. Die Kosten
für eine notwendige Haftpflichtversicherung trägt das Land Hessen. Die Haftpflicht
deckt nicht Schäden an Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, die von den Praktikanten
in Betrieb genommen werden. Im Rahmen des Praktikums ist es den Schülern und
Schülerinnen verboten, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Falls Erziehungsberechtigte oder die Schülerinnen und Schüler selbst eine
rivate Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. 
Das Praktikantenverhältnis unterliegt nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-,
Arbeitslosen- sowie Renten- und Pflegeversicherung. 
§ 6 Bescheinigung
Gegen Ende des Praktikums stellt der Praktikumsbetrieb dem Fachoberschüler eine Bescheinigung aus. Sie enthält zumindest Angaben über Art und Dauer der fachpraktischen
Ausbildung in den jeweiligen betrieblichen Ausbildungsstationen.
(Ort, Datum)
Praktikumsbetrieb:
___________________________________
(Stempel/Unterschrift)
Fachoberschüler/in:
___________________________________
(Unterschrift)
Gesetzliche Vertreter:
___________________________________
(Unterschrift)
Dem Leiter der Fachoberschule zur Kenntnis:
Oberursel, den _____________
i.A. ________________________________
(Leiter der Fachoberschule – i.A Jan Kaiser)
(Schulstempel)
Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwandt.
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Kontaktformular
Firmenanschrift
des Praktikantenbetriebes:
falls abweichend:
Anschrift
der Firmenfiliale /
der Praktikantenstelle:
Name der Praktikantenbetreuerin/
des Praktikantenbetreuers:
Herr/Frau___________________________
E-Mail-Adresse:
___________________________________
Telefon:
___________________________________
Telefax:
___________________________________
Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwandt.
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