Checkliste Pflegefall Erledigt? 1. Die Pflegekasse informieren Wenden Sie sich als Erstes an die Pflegekasse und stellen Sie ggf. den Antrag auf Einstufung, sofern dies nicht z.B. während eines Klinikaufenthaltes bereits geschehen ist. Mit der Pflegekasse treffen Sie die Entscheidung für Sachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung. Gemeinsam kann überlegt werden, welche Pflegeform in Ihrem Fall geeignet ist. Dies kann zu einem späteren Zeitpunkt auch geändert werden. Wichtig ist der Tag der Antragsstellung da die Leistungen ggf. ab diesen Zeitpunkt gezahlt werden. Gemeinsam kann überlegt werden, welche Pflegeform in Ihrem Fall geeignet ist. 2. Hausarzt informieren Sprechen Sie mit dem Hausarzt des pflegebedürftigen Menschen. Er kennt den medizinischen Bedarf und kann eine erste Einschätzung zum Pflegebedarf geben. 3. Unterlagen zusammenstellen Die Pflegekasse sendet Ihnen alle notwendigen Unterlagen zu. Schicken Sie alle Unterlagen so bald wie möglich an die Krankenversicherung zurück. Dokumentieren Sie den Pflegefall, dazu eignet sich sehr gut ein Pflegetagebuch (siehe 4. Pflege dokumentieren) 4. Pflege dokumentieren Leistungen aus der Pflegeversicherung können erst dann bezogen werden, wenn eine Pflegestufe festgelegt wurde. Das prüft der Medizinische Dienst mit einem Gutachten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie im Vorhinein möglichst präzise dokumentieren, welche Unterstützung die pflegebedürftige Person im Alltag benötigt. Das erleichtert dem Gutachter die Feststellung des Pflegebedarfs. Hilfreich dazu ist das sog. "Pflegetagebuch", das Sie in Papierform oder digital als App nutzen können: Pflegetagebuch als PDF zum Download Pflegetagebuch-App für Android 5. Pflegestufe: Vorbereitung auf Begutachtungstermin Für die Feststellung der Pflegestufe benötigen Sie außer dem Dokumentationsbogen noch folgende Informationen: Welche Medikamente werden regelmäßig eingenommen? Werden Pflege-Hilfsmittel benötigt? Liegen aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte bereit? Die Adresse des Hausarztes sollte vorliegen Der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) kommt zur Begutachtung zu Ihnen nach Hause. Auf Grundlage dieser Begutachtung wird der Pflegebedürftige entsprechend den Eistufungskriterien eingestuft. Entspricht die durch den MDK ermittelte Pflegestufe nicht dem konkreten Pflegebedarf, muss zügig Widerspruch eingelegt werden, da die Pflegekassen Fristen dafür festgelegt haben. Info: Tritt eine Pflegebedürftigkeit während eines stationären Krankenhausaufenthaltes auf, erfolgt eine Schnelleinstufung durch den Sozialdienst im Krankenhaus. 6. Rentenversicherung prüfen In bestimmten Fällen können privat versicherte Pflegepersonen aus der Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung beziehen. Trifft das auf Sie zu, senden Sie den entsprechenden Antrag zurück, das Formular erhalten Sie zusammen mit allen anderen Unterlagen. 7. Pflegezeit organisieren Wenn Sie berufstätig sind, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 10 Tage Urlaub (auch auf mehrmals) für die Organisation der Pflege zu Hause zu nehmen und sich bis zu sechs Monate von Ihrer Arbeit für die Angehörigenpflege freistellen zu lassen. Auch Teilzeit-Modelle sind möglich. Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie die Pflegezeit in Anspruch nehmen möchten. 8. Vollmachen Wenn eine Person pflegebedürftig ist / wird, ist es sinnvoll, über Vollmachten nachzudenken und zu sprechen. Es gibt rechtliche Wege, einer Vertrauensperson die Möglichkeit zu geben, einen pflegebedürftigen Menschen in Bank-, Versicherungs- oder Vorsorgeangelegenheiten zu unterstützen. Dazu gibt es sehr wertvolle Vorlagen zum Download, wie z.B. von der Uni Siegen / berufundfamilie Service GmbH 9. Pflegekosten: weitere Ansprechpartner Neben der Pflegekasse haben Sie u.U. Anspruch auf weitere Sozialleistungen anderer Träger. Eventuell können auch beim Versorgungsamt oder bei der Berufsgenossenschaft Leistungen beantragt werden. 10. Beratungsangebote nutzen Ein plötzlicher Pflegefall stellt die Familie oft vor große Herausforderungen. Seit 2008 besteht das Recht auf eine wohnortnahe, unabhängige und kostenfreie Pflegeberatung. Die Einrichtung von so genannten Pflegestützpunkten ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich organisiert. Wir bauen aktuell ein breit gefächertes Beratungs-/ Produkt- und Dienstleistungsnetzwerk zur Unterstützung pflegender Angehöriger auf. Wenn Sie aktuell Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns an bzw. senden Sie uns eine Nachricht über unser Online-Formular. Tel. +49 (0)89 215 536320 / email: [email protected] / www.rookie-butler.com
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