antrag auf exmatrikulation - Johannes Gutenberg

Studierendensekretariat
ANTRAG AUF EXMATRIKULATION
Telefon / Sekretariat:
Telefax:
+49 7274 50835 - 103/503/513
+49 7274 50835 – 403
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 9:00 – 11:30 Uhr,
Di. und Mi. 13:30 – 16:00 Uhr
Name
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Vorname(n)
Anschrift
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Matr.-Nr.
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Geburtsdatum
______________________
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E-Mail:
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Hiermit beantrage ich die Exmatrikulation
 mit Ende des SoSe 20
 mit Ende des WiSe 20 /
 mit sofortiger Wirkung:
(http://www.fb06.uni-mainz.de/pdf/Erklaerung_zur_Exmatrikulation_mit_sofortiger_Wirkung.pdf)
Gründe für die Exmatrikulation (Zutreffendes bitte ankreuzen)

Beendigung des Studiums nach bestandener
Abschlussprüfung

Unterbrechung des Studiums

Beendigung des Studiums ohne Prüfung, da
keine mehr möglich
Hochschulwechsel


Endgültiger Abbruch des Studiums

Beendigung des Studiums nach endgültig nicht
bestandener Prüfung

Sonstige Gründe
Entlastungsbescheinigung (kann von uns per Hauspost eingeholt werden)
Bestätigungen über Rückgabe von Büchern etc. von:
Zentralbibliothek (Ausleihe):
___________________________________________
Datum u. Unterschrift
Ich versichere hiermit, den Studiengang, für den ich die Exmatrikulation beantrage,
 abgeschlossen zu haben.
 nicht abgeschlossen zu haben, bzw. die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden zu haben.
 im Falle eines Doppelstudiums und Abschluss nur in einem der beiden Studiengänge
(Angaben für 1. Und 2. Studiengang)
den
den
___
___
Studiengang abgeschlossen zu haben
Studiengang nicht abgeschlossen zu haben, bzw. die Abschlussprüfung endgültig
nicht bestanden zu haben.
Ich bin behindert und/oder habe während meiner Studienzeit die Pflege und Erziehung minderjähriger
Kinder (gemäß § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) wahrgenommen.
 trifft zu (entsprechende Nachweise lege ich diesem Antrag bei)
 trifft nicht zu
_________________________________
__________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte Rückseite sorgfältig lesen
E-Mail:
Internet:
Dienstgebäude:
[email protected]
http://www.fb06.uni-mainz.de/271.php
An der Hochschule 2, D – 76726 Germersheim
Johannes Gutenberg-Universität Mainz • Fachbereich 06 • Studierendensekretariat• D – 76711 Germersheim
Wichtige Hinweise:

Vorgehen: Bitte füllen sie das Formular leserlich aus, holen Sie die Entlastungsunterschrift in der
Bibliothek, reichen Sie es postalisch oder persönlich beim Stud.-Sekretariat ein. Wenn Sie die
Entlastungsunterschrift nicht selbst einholen können, übernehmen wir dies für Sie. Die
Bearbeitungszeit verlängert sich jedoch dadurch.
Eine rückwirkende Exmatrikulation für vergangene Semester ist ausgeschlossen.

Fristen: Eine Exmatrikulation wird in der Regel zum Semesterende durchgeführt
(Antragsfristen: SoSe: 30.09. / WiSe: 31.03.).
Eine rückwirkende Exmatrikulation für vergangene Semester ist ausgeschlossen.
Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester ist möglich; bitte beachten
Sie dazu die folgenden Hinweise.
Eine rückwirkende Exmatrikulation für vergangene Semester ist ausgeschlossen.

Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung: In der Regel wird die Exmatrikulation mit Ende des
Semesters wirksam. Bei der Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung sind Sie ab dem Datum der
Exmatrikulation nicht mehr an der Johannes Gutenberg-Universität als Student/in eingeschrieben.
Ihr Studierendenstatus wirkt in diesem Fall nicht mehr bis zum Ende des laufenden Semesters.
Sie sind verpflichtet, gegenüber anderen Behörden (z.B. Amt für Ausbildungsförderung,
Kindergeldstelle) wahrheitsgemäße Angaben über Ihre Exmatrikulation und die damit verbundene
Änderung Ihres Status im laufenden Semester zu machen. Fach- und Hochschulsemester zählen
trotz Exmatrikulation weiterhin für das laufende Semester. Dies ist z.B. relevant bei einer
erneuten Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Rückerstattung:
Wenn Sie den Semesterbeitrag und ggf. Studiengebühren bereits für das folgende Semester, in
dem Sie nicht mehr eingeschrieben sein werden, bezahlt haben, beantragen Sie bitte die
Rückerstattung mit dem entsprechenden Formular. Eventuell. gezahlte Säumnisbeiträge für eine
verspätete Rückmeldung werden nicht erstattet.
Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung im laufenden Semester kann der
Semesterbeitrag (Beitrag für Studierendenwerk, AStA) nur in den ersten vier Wochen des
jeweiligen Semesters erstattet werden (Antragsfrist für Rückerstattung: SoSe 30.04. / WiSe:
31.10.). Die Studiengebühren für das laufende Semester (650,00 EUR pro Studiengang) dürfen
auch bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung entsprechend der Studienkontenverordnung
nicht erstattet werden.

Wiedereinschreibung nach Nicht-Bestehen der Abschlussprüfung:
Sie müssen zwar für das Ablegen einer universitären Abschlussprüfung eingeschrieben sein, nicht
aber für Korrekturzeiten. Die Exmatrikulation können Sie deswegen nach dem Ablegen der
Abschlussprüfung beantragen; in der Regel wird sie zum Ende des Semesters wirksam. Falls Sie
die Abschlussprüfung nicht bestanden haben sollten, können Sie wieder eingeschrieben werden.
Wenden Sie sich innerhalb einer Frist von 6 Wochen, nachdem Sie die Mitteilung über das NichtBestehen erhalten haben, an das Studierendensekretariat.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag auf Exmatrikulation folgende Unterlagen bei:



Entlastungsunterschriften der Bibliothek (siehe Vorderseite).
Wenn sie sich erst nach der Rückmeldefrist exmatrikulieren und bereits die Semesterunterlagen
für das kommende Semester erhalten haben, müssen Sie diese komplett zurückgeben, bevor wir
die Exmatrikulation und die Rückerstattung durchführen können.
Wenn Sie die Unterlagen per Post zugeschickt haben möchten, fügen Sie bitte einen
adressierten, frankierten (0,85 EUR Porto) Rückumschlag bei.
wird vom Studierendensekretariat ausgefüllt:
1.
2.
3.
4
5.
6
7.
Eintrag in Kartei:
EDV MZ:
EDV GER:
Antrag auf Rückerstattung weitergeleitet am:
Ex.-Bescheinigungen zugeschickt am:
Meldung an die Krankenkasse:
Bearbeitet von:
Stand 11/2014