Landtag verabschiedet neues WDR-Gesetz

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 58/1/2016
27.01.2016
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Landtag verabschiedet neues WDR-Gesetz:
Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
und Beitrag zur Vielfaltsicherung in NRW
Staatskanzlei
Pressestelle
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134 oder 1405
Telefax 0211 837-1144
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und
Chef der Staatskanzlei teilt mit:
Das neue WDR-Gesetz, das der nordrhein-westfälische Landtag in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 verabschiedet hat, legt ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und zur Vielfaltsicherung in NRW vor. Medienminister
Franz-Josef Lersch-Mense: „Mit einem der modernsten Mediengesetze
ist der WDR als größte Landesrundfunkanstalt Deutschlands nun zukunftssicher aufgestellt. Leitmotive hierbei sind Transparenz und Partizipation.“
Das Gesetz definiert den Auftrag des WDR und gibt seine institutionelle
Struktur vor. Zentral sind dabei sechs Punkte:
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Der WDR erhält im Telemedienbereich (Internet) einen klaren
Auftrag, dies sichert die Zukunft im digitalen Zeitalter.
Der Rundfunkrat tagt in Zukunft öffentlich, der Verwaltungsrat
wird zu einem fachlich professionalisierten Gremium weiterentwickelt. Dies stärkt die binnenplurale Kontrolle.
Der Anteil der staatlichen Akteure im Rundfunkrat sinkt von
knapp 31 auf etwa 22 Prozent. Dies geht weiter, als das Bundesverfassungsgericht im ZDF-Urteil gefordert hat.
In Kooperationen kann der WDR mit anderen öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstaltern und privaten Dritten zusammenarbeiten. Dies - Stichwort Recherchekooperationen - schafft
Synergien.
Programmbeschaffungen von Tochtergesellschaften des WDR
unterliegen ab einer bestimmten Höhe einer Gremienkontrolle,
dies fördert Transparenz.
[email protected]
www.land.nrw
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Ab 2017 soll die Hörfunkwerbung im WDR zunächst auf 75 Minuten täglich, ab 2019 auf 60 Minuten reduziert werden. Dies stärkt
die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sichert
die Medienvielfalt in NRW.
Medienminister Lersch-Mense: „Eine effiziente Medienaufsicht, starke
Gremien und transparente Strukturen sind die beste Voraussetzung für
einen erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bürgerinnen und
Bürgern, das wissen wir aus unserer Online-Konsultation vom Februar/März 2015, sind Transparenz und Partizipation bei ihrem WDR wichtig.“
Auftrag Telemedien: Im neuen Gesetz wird in § 3 klargestellt, dass der
WDR auch im Internet einen Auftrag für digitale Angebote besitzt. Wie
bereits im Rundfunkstaatsvertrag geschehen, wird deshalb der klassische Begriff des Programmauftrags um den zeitgemäßen Begriff der
Angebote ergänzt. Dies sichert die Zukunft im digitalen Zeitalter.
Binnenplurale Kontrolle: Der WDR wird kontrolliert durch den Verwaltungs- und den Rundfunkrat. Nach dem neuen Gesetz tagt der Rundfunkrat in Zukunft öffentlich. Der Verwaltungsrat, der zu einem fachlich
professionalisierten Gremium weiterentwickelt wird und Aufsichtsaufgaben in Rechts- und Finanzfragen erhält, übernimmt künftig mehr Verantwortung. Durch die klare Aufgabenteilung und die Professionalisierung werden die Gremien insgesamt und damit die binnenplurale Kontrolle gestärkt.
Staatsferne: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum
ZDF-Staatsvertrag vom März 2014 mehr Staatsferne bei der Zusammensetzung von Aufsichtsgremien gefordert. Der Anteil der staatlichen
Akteure im Rundfunkrat sinkt mit dem neuen Gesetz auf etwa 22 Prozent, dies geht deutlich weiter als die vom Bundesverfassungsgericht für
zulässig erklärten 33 Prozent.
Kooperationen: Das neue Gesetz ermöglicht es dem WDR, Synergien
aus der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber auch mit privaten Anbietern zu nutzen. Diese Kooperationen mit medienübergreifendem Austausch dienen der Qualität. Der
WDR erhält damit eine sehr weitgehende Handlungsoption, die über die
bisherigen gesetzlich geregelten Möglichkeiten hinausgeht. Damit keine
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Wettbewerbsverzerrungen eintreten, entwickelt der WDR auf Vorschlag
des Intendanten unter Gremienbeteiligung Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Dritten.
Tochtergesellschaften: Das Gesetz schließt zudem eine Kontroll-Lücke
im Bereich der Tochtergesellschaften des WDR. Größere Programmbeschaffungen ab zwei Millionen Euro unterliegen künftig auch dann der
Aufsicht der Gremien, wenn sie von oder auf Rechnung von Tochtergesellschaften beauftragt werden. Dies stellt die Gesamtverantwortung der
Gremien sicher und fördert Transparenz.
Werbung: Das Gesetz sieht eine schrittweise Reduzierung der Hörfunkwerbung im WDR vor. Derzeit beträgt die Werbezeit 90 Minuten täglich,
sie soll ab 1. Januar 2017 auf 75 Minuten und ab 1. Januar 2019 auf 60
Minuten gesenkt werden. Dies stärkt die besonders vielfältige Radiolandschaft in NRW: auf der einen Seite einen erfolgreichen WDR mit
1Live, WDR 2, 3, 4 und 5 sowie Funkhaus Europa, auf der anderen Seite die erfolgreichen 45 Lokalradios. Die Werbereduzierung steigert somit
die Akzeptanz und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und
sichert gleichzeitig die Medienvielfalt in NRW im privaten Bereich. Der
WDR bzw. die ARD haben jetzt die Möglichkeit, durch eine Nachmeldung im laufenden KEF-Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags eine Erhöhung des anerkannten Gesamtbedarfs zu erreichen, um
eine Kompensation für die zu erwartenden Einnahmeausfälle zu erhalten. Dies entspricht im Grundsatz der Linie der Landesregierung, die
sich für einen schrittweisen Ausstieg aus Werbung und Sponsoring bei
gleichzeitiger Kompensation über den Rundfunkbeitrag einsetzt.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministers für
Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei,
Telefon 0211 837-1399.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der InternetAdresse der Landesregierung http://www.land.nrw
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