Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Presseinformation – 58/1/2016 27.01.2016 Seite 1 von 3 Landtag verabschiedet neues WDR-Gesetz: Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Beitrag zur Vielfaltsicherung in NRW Staatskanzlei Pressestelle 40190 Düsseldorf Telefon 0211 837-1134 oder 1405 Telefax 0211 837-1144 Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei teilt mit: Das neue WDR-Gesetz, das der nordrhein-westfälische Landtag in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 verabschiedet hat, legt ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems und zur Vielfaltsicherung in NRW vor. Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense: „Mit einem der modernsten Mediengesetze ist der WDR als größte Landesrundfunkanstalt Deutschlands nun zukunftssicher aufgestellt. Leitmotive hierbei sind Transparenz und Partizipation.“ Das Gesetz definiert den Auftrag des WDR und gibt seine institutionelle Struktur vor. Zentral sind dabei sechs Punkte: • • • • • Der WDR erhält im Telemedienbereich (Internet) einen klaren Auftrag, dies sichert die Zukunft im digitalen Zeitalter. Der Rundfunkrat tagt in Zukunft öffentlich, der Verwaltungsrat wird zu einem fachlich professionalisierten Gremium weiterentwickelt. Dies stärkt die binnenplurale Kontrolle. Der Anteil der staatlichen Akteure im Rundfunkrat sinkt von knapp 31 auf etwa 22 Prozent. Dies geht weiter, als das Bundesverfassungsgericht im ZDF-Urteil gefordert hat. In Kooperationen kann der WDR mit anderen öffentlichrechtlichen Rundfunkveranstaltern und privaten Dritten zusammenarbeiten. Dies - Stichwort Recherchekooperationen - schafft Synergien. Programmbeschaffungen von Tochtergesellschaften des WDR unterliegen ab einer bestimmten Höhe einer Gremienkontrolle, dies fördert Transparenz. [email protected] www.land.nrw • Ab 2017 soll die Hörfunkwerbung im WDR zunächst auf 75 Minuten täglich, ab 2019 auf 60 Minuten reduziert werden. Dies stärkt die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sichert die Medienvielfalt in NRW. Medienminister Lersch-Mense: „Eine effiziente Medienaufsicht, starke Gremien und transparente Strukturen sind die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bürgerinnen und Bürgern, das wissen wir aus unserer Online-Konsultation vom Februar/März 2015, sind Transparenz und Partizipation bei ihrem WDR wichtig.“ Auftrag Telemedien: Im neuen Gesetz wird in § 3 klargestellt, dass der WDR auch im Internet einen Auftrag für digitale Angebote besitzt. Wie bereits im Rundfunkstaatsvertrag geschehen, wird deshalb der klassische Begriff des Programmauftrags um den zeitgemäßen Begriff der Angebote ergänzt. Dies sichert die Zukunft im digitalen Zeitalter. Binnenplurale Kontrolle: Der WDR wird kontrolliert durch den Verwaltungs- und den Rundfunkrat. Nach dem neuen Gesetz tagt der Rundfunkrat in Zukunft öffentlich. Der Verwaltungsrat, der zu einem fachlich professionalisierten Gremium weiterentwickelt wird und Aufsichtsaufgaben in Rechts- und Finanzfragen erhält, übernimmt künftig mehr Verantwortung. Durch die klare Aufgabenteilung und die Professionalisierung werden die Gremien insgesamt und damit die binnenplurale Kontrolle gestärkt. Staatsferne: Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag vom März 2014 mehr Staatsferne bei der Zusammensetzung von Aufsichtsgremien gefordert. Der Anteil der staatlichen Akteure im Rundfunkrat sinkt mit dem neuen Gesetz auf etwa 22 Prozent, dies geht deutlich weiter als die vom Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärten 33 Prozent. Kooperationen: Das neue Gesetz ermöglicht es dem WDR, Synergien aus der Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, aber auch mit privaten Anbietern zu nutzen. Diese Kooperationen mit medienübergreifendem Austausch dienen der Qualität. Der WDR erhält damit eine sehr weitgehende Handlungsoption, die über die bisherigen gesetzlich geregelten Möglichkeiten hinausgeht. Damit keine Seite 2 von 3 Wettbewerbsverzerrungen eintreten, entwickelt der WDR auf Vorschlag des Intendanten unter Gremienbeteiligung Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Dritten. Tochtergesellschaften: Das Gesetz schließt zudem eine Kontroll-Lücke im Bereich der Tochtergesellschaften des WDR. Größere Programmbeschaffungen ab zwei Millionen Euro unterliegen künftig auch dann der Aufsicht der Gremien, wenn sie von oder auf Rechnung von Tochtergesellschaften beauftragt werden. Dies stellt die Gesamtverantwortung der Gremien sicher und fördert Transparenz. Werbung: Das Gesetz sieht eine schrittweise Reduzierung der Hörfunkwerbung im WDR vor. Derzeit beträgt die Werbezeit 90 Minuten täglich, sie soll ab 1. Januar 2017 auf 75 Minuten und ab 1. Januar 2019 auf 60 Minuten gesenkt werden. Dies stärkt die besonders vielfältige Radiolandschaft in NRW: auf der einen Seite einen erfolgreichen WDR mit 1Live, WDR 2, 3, 4 und 5 sowie Funkhaus Europa, auf der anderen Seite die erfolgreichen 45 Lokalradios. Die Werbereduzierung steigert somit die Akzeptanz und das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sichert gleichzeitig die Medienvielfalt in NRW im privaten Bereich. Der WDR bzw. die ARD haben jetzt die Möglichkeit, durch eine Nachmeldung im laufenden KEF-Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags eine Erhöhung des anerkannten Gesamtbedarfs zu erreichen, um eine Kompensation für die zu erwartenden Einnahmeausfälle zu erhalten. Dies entspricht im Grundsatz der Linie der Landesregierung, die sich für einen schrittweisen Ausstieg aus Werbung und Sponsoring bei gleichzeitiger Kompensation über den Rundfunkbeitrag einsetzt. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei, Telefon 0211 837-1399. Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der InternetAdresse der Landesregierung http://www.land.nrw Seite 3 von 3
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