AGB - Phoenix Kampfsport

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Mitgliederabonnement von Phoenix Kampfsport
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Die Teilnahme am Training erfordert den Abschluss und die Bezahlung eines Mitgliederabonnements von Phoenix Kampfsport.
Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Das Mindestalter für den Erwerb eines Abonnements beträgt 18 Jahre. Mit Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters
können Minderjährige ein Mitgliederabonnement erwerben. Diese Erlaubnis muss auf dem Abonnementsvertrag durch die
Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bestätigt werden. Phoenix Kampfsport behält sich vor, bei Vertragsabschluss
eine Ausweiskontrolle vorzunehmen.
Wer wegen Gewalt – oder Kapitalverbrechen vorbestraft ist, dem wird nicht erlaubt, ein Mitgliederabonnement zu erwerben.
Auf Verlangen von Phoenix Kampfsport ist ein aktueller Zentralstrafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis innerhalb von 7 Tagen vorzuweisen. Wird dem nicht nachgekommen, wird das Mitgliederabonnement automatisch aufgelöst. Es besteht
kein Anrecht auf Rückzahlung des beglichenen Abonnementsbetrags. Das unterzeichnende Mitglied bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Vertragsdokument, dass es weder wegen Delikten gegen Leib und Leben (Tötungsdelikte, Köperverletzung) vorbestraft
ist, noch dass zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ein entsprechendes Verfahren im Gange ist. Falsche Angaben bezüglich
Ziffern 3 und 4 der AGB oder das Verschweigen von relevanten Tatsachen führen zur sofortigen Auflösung des Mitgliederabonnements. Es
besteht kein Anrecht auf Rückzahlung des beglichenen Abonnehmentsbetrags.
Sollten sich im Verlauf der Mitgliedschaft die Preise ändern, werden ab der nächsten automatischen Verlängerung die neuen Preise berechnet. Sollten die Preise erhöht werden müssen, wird dies dem Mitglied schriftlich kommuniziert und es erhält ab diesem Zeitpunkt eine 30
tägige Frist, um aufgrund der Preiserhöhung von einer nächsten Vertragsverlängerung zurück zu treten.
Dem Mitglied wird eine Mitgliederkarte erstellt. Diese ist bei Aufforderung vorzuweisen. Kann sie nicht vorgewiesen werden, bedeutet dies
einen Ausschluss vom Training. Verlorene Mitgliederkarten müssen umgehend gemeldet werden. Für das Ausstellen einer neuen Mitgliederkarte werden CHF 45.00 in Rechnung gestellt.
Das Mitglied ist damit einverstanden, dass zur Erstellung der Mitgliederkarte eine Fotografie von ihm erstellt wird. Ausserdem erklärt es
sich damit einverstanden, dass während dem Training, sowie an Wettkämpfen oder Anlässen entstandene Fotos öffentlich publiziert werden.
Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainer und Aufsichtspersonen Folge zu leisten sowie die Hygienevorschriften und die
Betriebsordnung strikt einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben die Auflösung des Mitgliederabonnements zur Folge. In diesem
Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliederbeitrages.
Das Mitglied verpflichtet sich sauber und geduscht im Training zu erscheinen. Trainingskleidung soll frisch gewaschen sein. Wer unter
Krankheiten (insbesondere Hautkrankheiten) leidet, hat den Trainer davon in Kenntnis zu setzen. Dies kann einen möglichen Ausschluss vom
Training während der Heilphase zur Folge haben. Es besteht kein Recht auf Rückzahlung von Abonnementsbeiträgen oder Verlängerung des
Vertrages während dieser Zeit.
Bei Körperschäden oder Verletzungen (physisch wie auch psychisch) infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche
Haftung durch Phoenix Kampfsport oder ihr Personal ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Abonnementsinhabers, ebensowie das Tragen der je nach Kampfsportart erforderlichen Schutzausrüstung (Tiefschutz, Zahnschutz, Kopfschutz, etc.).
Mitglieder, die an Veranstaltungen, Meisterschaften und Turnieren teilnehmen, sind verpflichtet, eine entsprechende Versicherung bei Verletzungen durch Risikosportarten, abzuschliessen. Der Abschluss dieser Versicherung ist Sache des Mitglieds.
Mit der Unterzeichnung des Abonnementsvertrags wird bestätigt, dass nach bestem Wissen und Gewissen, keine körperlichen Gebrechen
oder Krankheiten vorliegen und keine Medikamente eingenommen werden, die die Teilnahme am Kampfsporttraining einschränken oder
verhindern.
Phoenix Kampfsport haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleider etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche
Haftung für deponierte Gegenstände.
Nichtbenutzen der Trainingsräume oder des Trainingsangebots von Phoenix Kampfsport berechtigt den Abonnementsinhaber nicht zur
Reduktion oder Rückforderung des Mitgliederbeitrages.
An gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings statt. Während den Schulferien wird der Trainingsbetrieb reduziert oder ganz eingestellt. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingstage sind vorbehalten und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Abonnementsbeiträgen.
Die Mitgliedschaft erneuert sich nach Ablauf des Vertrages automatisch um dieselbe Dauer. Eine Kündigung muss bis spätestens 30 Tage
vor Ablauf im Besitz von Phoenix Kampfsport sein (per eingeschriebenem Brief oder persönlich überreicht).
Der Unterzeichner des Abonnementsvertrags bestätigt mit seiner Unterschrift, den Mitgliedschaftsvertrag wahrheitsgetreu ausgefüllt sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen von Phoenix Kampfsport durchgelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
Er anerkennt diese vollumfänglich.
Die bei Phoenix Kampfsport erlernten Kampfkünste dürfen ausserhalb des Clubs nur zur Selbstverteidigung, der Teilnahme an Wettkämpfen und zur unmittelbaren Verteidigung von Drittpersonen (Notwehr und Notwehrhilfe) angewendet werden. Jegliche andere Anwendung
bewirkt ohne Vorwarnung die sofortige Vertragsauflösung ohne Anspruch auf Rückerstattung Mitgliederbeitrages
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB durch einen gerichtlichen Entscheid für ungültig bzw. nichtanwendbar erklärt werden,
hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zug.
Ort, Datum _________________________________________
Phoenix Kampfsport GmbH
www.phoenixkampfsport.ch
[email protected]
Unterschrift___________________________________________
Postadresse:
Hinterbergstrasse 28
6330 Cham
Dojoadresse:
Langackerstrasse 5
6330 Cham