33. Jahrgang Nummer 44 Freitag, den 30. Oktober 2015 Nachruf Nachruf Die Gemeinde Lehrensteinsfeld trauert um Ihren ehemaligen Bürgermeis Die Gemeinde Lehrensteinsfeld trauert um ihren ehemaligen Bürgermeister Klaus Fuchs Klau s Fu chs Bürgermeister a.D. Bürgermeister a. D. der überraschend am 22.9.2015 im Alter von 59 Jahren verstorben ist. Während seiner fast 18-jährigen Amtszeit von 1986 - 2003 hat sich die Gemeinde Lehrensteinsfeld sehr positiv entwickelt und Klaus Fuchs hat durch sein Wirken sichtbare Spuren hinterlassen. Zahlreiche Wohn- und Gewerbegebiete, die Sanierung des Rathauses und der Grundschule sowie viele weitere Projekte wurden unter seiner Leitung erfolgreich umgesetzt. Mit der Einführung des Wein- und Straßenfestes sowie des Kinderferienprogramms hat er bereits am Anfang seiner Amtszeit neue Ideen eingebracht, die bis heute Bestand haben. der überraschend am 22.09.2015 im Alter von 59 Jahren verstorben Während seiner fast 18-jährigen Amtszeit von 1986 - 2003 hat sich d sehr positiv entwickelt und Klaus Fuchs hat durch sein Wirken sichtb reiche Wohnund die Andenken Sanierung des Rathauses un Dankbar werden wir Gewerbegebiete, Klaus Fuchs stets ein ehrendes bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. unter seiner Leitung erfolgreich umgesetzt. weitere Projekte wurden Auf Wunsch der Angehörigen fand und die Beisetzung im engstensowie Familienkreis Mit der Einführung des WeinStraßenfestes des Kinderfer statt. er bereits am Anfang seiner Amtszeit neue Ideen eingebracht, die bis Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lehrensteinsfeld Dankbar werden wir Klaus Fuchs stets ein ehrendes Andenken bewah Björn Steinbach Bürgermeister Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Auf Wunsch der Angehörigen fand die Beisetzung im engsten Familie Lehrensteinsfeld Freitag, den 30. Okt. 2015 Seite 2 Notdienste Amtliche Nachrichten Wasserablesung 2015 Notruf: 112 Krankentransport: 19222 Ärztlicher Wochenenddienst Hausärztlicher Bereitschaftsdienst am Plattenwald 74177 Bad Friedrichshall am Plattenwald, im Haus Nr. 7 seit 27.5.2015 zu erreichen unter der Rufnummer 116 117 Hier erhält der Anrufer Auskunft über Öffnungszeiten und auch die Anforderung für medizinisch notwendige Hausbesuche wird hier vermittelt. Kinderärztlicher Notfalldienst Rufnummer für den Landkreis Heilbronn 0180/6071310 Werktags 19.00 bis 22.00 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn Samstags, sonn- und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn HNO-Arzt Notfalldienst Rufnummer für den Landkreis Heilbronn 0180/5120112 Augenärztlicher Notfalldienst Rufnummer für den Landkreis Heilbronn Nummer 44 0180/3112005 Telefonseelsorge Heilbronn 0800/111 0 111 jeden Tag und im Notfall auch nachts für Sie zu sprechen Lichtblick TAK für TrAuernde Kinder, Jugendliche und deren Familien Tel. 0700/11224477 (12 Cent pro Min.) Apotheken Sa. 31.10. Wartberg-Apotheke, Gartenstr. 55, Heilbronn, Tel. 07131/888100 So. 1.11. Falken-Apotheke, Kernerstr. 17, Weinsberg, Tel. 07134/2511 Neckar-Apotheke, Ludwigsburger Str. 24, HN-Böckingen, Tel. 07131/380563 Mo. 2.11. Lochner-Apotheke, Am Wollhaus 9, Heilbronn, Tel. 07131/963233 Di. 3.11. Apotheke am Gesundbrunnen, Neckargartacher Str. 111, HN-Böckingen, Tel. 07131/8873448 Mi. 4.11. Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstr. 6, Heilbronn, Tel. 07131/86828 Do. 5.11. Eberfürst-Apotheke, Marktplatz 2/1, Eberstadt, Tel. 07134/139328 Kreuz-Apotheke, Deutschordenstr. 1, HN-Sontheim, Tel. 07131/251287 Fr. 6.11. Apotheke am Rosenberg, Olgastr. 57, Heilbronn, Tel. 07131/797910 Geburtstage und Jubiläen Die Finanzverwaltung des GVV „Raum Weinsberg“ ist derzeit dabei, die Vorbereitungen für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnungen zu treffen. Im Zuge eines Outsourcings an die Firma Co.met GmbH aus Saarbrücken werden künftig von dort die Ablesekarten an die Gebührenzahler versandt, die Rückläufe entgegengenommen und erfasst. Für die Rückgabe der Ablesekarten bzw. der Ablesedaten an die Firma Co.met stehen Ihnen dieses Jahr somit vier Alternativen zur Verfügung: 1. Über das Internet Unter www.lehrensteinsfeld.de können Sie sich durch Eingabe Ihres Buchungszeichens und eines individuellen Passworts einloggen und die Werte direkt eingeben. 2. Fax/Postweg Sie können die Zählerdaten auch in der Ablesekarte eintragen und an die Firma Co.met per Fax unter 0681/587-5011 oder die ausgefüllte Karte per Post zusenden. 3. QR-Code Über den QR-Code kommen Sie zur Eingabemaske und können die Werte direkt eingeben. 4. Rathaus Selbstverständlich können Sie die Karte auch im Rathaus abgeben. Wir leiten diese dann für Sie weiter. Impressum Herausgeber: Gemeinde Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, Telefon 07134 9848-0, Internet: www.lehrensteinsfeld.de, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Björn Steinbach oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und den Anzeigenteil: Timo Bechtold, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 07136 9503-0 Internet: www.nussbaum-bfh.de Anzeigenberatung: Nussbaum Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 07136 9503-0, Internet: www.nussbaum-bfh.de Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected] Abonnement: www.nussbaum-lesen.de Zusteller: www.gsvertrieb.de Kündigung des Abonnements nur 6 Wochen zum Halbjahresende möglich. Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis: halbjährlich 15,30 € inkl. Zustellung. Bildnachweise: © Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: www.nussbaum-bfh.de/nussbaummedien/ökologie Wo kann der Austräger Ihr Mitteilungsblatt hinlegen? Unsere herzlichsten Glückwünsche gelten Denken Sie daran, wenn Sie kein oder ein durchnäßtes Mitteilungsblatt vorfinden, daß ein Briefkasten oder Zeitungshalter an gut sichtbarer Stelle angebracht und Ihre HausNr. ersichtlich ist. Frau Paula Wassermann am 5. November zu ihrem 87. Geburtstag Dankeschön! Ihr Austräger Lehrensteinsfeld Freitag, den 30. Okt. 2015 Nummer 44 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ - beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Lehrensteinsfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2015 die Änderung des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung beschlossen (2. Änderung). Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und die öffentliche Auslegung desselben sowie die Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diesem Auslegungsbeschluss liegen die vom Vermessungsbüro Braun + Nagel, Heilbronn, als Entwurf ausgearbeiteten und nachfolgend aufgeführten Unterlagen zugrunde: • Lageplanentwurf vom 22.10.2015 • Begründung zum Bebauungsplan „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ist die Abgrenzung mit einer schwarz gestrichelten Linie im Lageplan vom 22.10.2015 des Vermessungsbüros Braun + Nagel (nachstehend abgedruckt). r Ga 1316 Whs P r Ga 3/1 /2 36 tg Wir 1314 1315/1 s Wh 38 1 13 s Wh 36 er en hr Le /2 10 13 1310/1 30 29 12 s Wh e raß St 34 Verkehrsflächen mit Zweckbestimmung: Fahrbahn Gehweg / Fußweg Parkplatz Grünfläche § 9(1)11 BauGB Anpflanzung Einzelbaum § 9(1)25a BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes § 9(7) BauGB GEMEINDE LEHRENSTEINSFELD W r Ga /2 312 3/4 /3 15 13 Gar s Wh ll Sta 36/3 1 30 1315/2 131 0/4 123 s Wh r Ga 32 3/3 1311/1 u Sch 28 /2 ZEICHENERKLÄRUNG P L A N U N G S R E C H T (§ 9 BauGB) Whs 32/1 13 13 1319/1 1317/4 s Wh 34/1 36 38/1 1320 u Sch 30/1 131 /1 u Sch Wirtg 28/1 s Wh r Tga BEBAUUNGSPLAN VERFAHRENSVERMERKE 1241 1240 LEHRENER FELD III, 2. ÄNDERUNG Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen gem. § 2(1) BauGB am …………… Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen gem. § 2(1) BauGB am …………… 35 1249 /1 48 12 39 s Wh r Ga s Wh t Us 1248 Gar Gar Gar Whs 1249/1 11 ßle gä en art r Ga ßg hlo Sc ld Fe tg Wir 1246/1 am …………… Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB r ne hre Le 1246 am …………… Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften als Entwurf aufgestellt gem. § 2(1) BauGB und Auslegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB 12 1226/6 Ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2(1) BauGB i.V.m. § 13 a (3) BauGB mit Hinweis zur Verfahrensführung nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB am …………… vom …………… bis …………… Bebauungsplan als Satzung beschossen gem. § 10(1) BauGB Örtliche Bauvorschriften als Satzung beschlossen gem. § 10(1) BauGB am ………… am ………… Ausfertigung: Lehrensteinsfeld, den .............. 11 1225/3 Whs ........................................ Bürgermeister Steinbach Anlage: Begründung 12 s Wh r Ga s Wh Whs Zur Urkunde: Lehrensteinsfeld, den ............... am ............... Für den Entwurf und die Bearbeitung Eberstadt, den 22.10.2015 1215/3 r Ga M. 1 : 500 Ortsübliche Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse und in Kraft getreten gem. § 10(3) BauGB 17 9 15/1 19 93 1247 1215/4 Gar ........................................ Bürgermeister Steinbach Dipl. Ing. Andreas Braun Beratender Ingenieur BDB Im Weidengrund 22/2 74246 Eberstadt Tel. 07134 / 5103-225 Fax 5103-226 Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Für den Bebauungsplan ist daher eine Umweltprüfung nicht erforderlich und wird deshalb nicht durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ mit zeichnerischem Teil, schriftlichen Festsetzungen und der Begründung wird auf die Dauer eines Monats vom öffentlich ausgelegt. Montag, 2.11.2015 bis einschließlich Mittwoch, 2.12.2015 im Rathaus Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, Zimmer 7 Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der Dienststunden die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen vorgetragen werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Lehrensteinsfeld, 30.10.2015 gez. Steinbach Bürgermeister Freitag, den 30. Okt. 2015 Seite 4 Lehrensteinsfeld Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses I. Umlegungsbeschluss für das Gebiet: „Neuwiesen“ Gemarkung: Lehrensteinsfeld Der Umlegungsausschuss „Neuwiesen“ hat am 27.8.2015 gemäß § 47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), nach Anhörung der Eigentümer die Durchführung einer Umlegung beschlossen. Das Gebiet wird begrenzt im Norden: durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 1113 und Nr. 90/9, die teilweise einbezogene Ellhofener Straße (Flst. Nr. 90) und die außerhalb liegenden Flurstücke Nr. 1077 und 1076; im Osten: durch den teilweise einbezogenen Ellbach (Flst. Nr. 2489); im Süden: durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 959 und 940, die außerhalb liegenden Flurstücke Nr. 962/24, 962/17, die teilweise einbezogene Ellbachstraße (Flst. Nr. 962/19), das innerhalb liegende Wegeflurstück Nr. 962/21 und die innerhalb liegende Straße „Am Krautgarten“ (Flst. Nr. 962/22); im Westen: durch die westliche Grenze der teilweise einbezogenen Ellhofer Straße (Flst.Nr. 90) sowie durch die teilweise einbezogene Lehrener Straße (Flst. Nr. 1230). In das Verfahren sind folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Lehrensteinsfeld einbezogen: Flst. Nr. 90 (hiervon ist ein mittlerer Teil von ca. 4217 m² einbezogen), 90/7, 90/9 (hiervon ist ein südlicher Teil von ca. 453 m² einbezogen), 925/2 (hiervon ist ein nördlicher Teil von ca. 3 m² einbezogen), 940 (hiervon ist ein nördlicher Teil von ca. 688 m² einbezogen), 959 (hiervon ist ein nördlicher Teil von ca. 530 m² einbezogen), 960, 961, 962/18, 962/19 (hiervon ist ein östlicher Teil von ca. 107 m² einbezogen), 962/21, 962/22, 966, 968, 969, 971, 972, 973, 974, 975, 977, 978, 980, 981, 983, 984, 986, 987, 1017, 1019, 1020, 1021, 1023, 1024, 1026, 1027, 1029, 1030, 1032, 1034, 1036, 1040, 1040/1, 1041, 1042, 1044, 1045 (hiervon ist ein südlicher Teil von ca. 1074 m² einbezogen), 1046, 1047, 1049, 1051, 1053, 1054, 1055, 1057, 1058, 1060, 1063, 1065, 1066 (hiervon ist ein südlicher Teil von ca. 1197 m² einbezogen), 1067, 1071, 1072, 1075, 1113 (hiervon ist ein südöstlicher Teil von ca. 304 m² einbezogen), 1230 (hiervon ist ein östlicher Teil von ca. 595 m² einbezogen) und 2489 (hiervon ist ein mittl. Teil von ca. 1657 m² einbezogen). Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Neuwiesen“. Das Umlegungsgebiet liegt im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Neuwiesen“. Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die Bebauung und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. II. Durchführung Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des BauGB (BauGB-DVO) vom 2. März 1998 (GBl. S. 185), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderates vom 16.10.2012 dem Umlegungsausschuss „Neuwiesen“. III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden aufgefordert, innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an ihre Rechte beim Umlegungsausschuss „Neuwiesen“ der Gemeinde Lehren- Nummer 44 steinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, oder nach Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt. Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. IV. Verfügungs- und Veränderungssperre sowie Vorkaufsrecht der Gemeinde Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 BauGB im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses 1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; 2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; 3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden; 4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden, oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltsarbeiten und die Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. Ein bei der Gemeinde Lehrensteinsfeld eingereichtes Baugesuch gilt gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss. Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde Lehrensteinsfeld beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. V. Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs.1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Umlegungsbeschluss kann binnen sechs Wochen seit der Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Umlegungsbeschluss angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung des Antrags dienen. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber für die weiterführenden prozessualen Erklärungen in der Hauptsache der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts bedienen muss (§ 222 Abs. 3 BauGB). Freitag, den 30. Okt. 2015 Lehrensteinsfeld Nummer 44 Seite 5 VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Für die Grundstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis liegen in der Zeit vom 16.11.2015 bis 16.12.2015 im Rathaus der Gemeinde Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, öffentlich aus und können während der Dienststunden montags - freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr; zusätzlich montags von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr dort eingesehen werden. gez. Steinbach Vorsitzender Umlegungsausschuss „Neuwiesen“ Lehrensteinsfeld Freitag, den 30. Okt. 2015 Seite 6 Gemeinde Lehrensteinsfeld Landkreis Heilbronn Änderung der Sanierungssatzung unberührt und sind auch für diesen Erweiterungsbereich anzuwenden. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß §143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“ Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für BadenWürttemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Lehrensteinsfeld in seiner Sitzung am 22.10.2015 folgende Sanierungssatzung beschlossen: Erweiterung des Sanierungsgebiets In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich ver-bessert oder umgestaltet werden. Ausgefertigt: Gemeinde Lehrensteinsfeld, den 22.10.2015 Björn Steinbach Bürgermeister Hinweise Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO er-lassener Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (insbes. Ausgleichsbetrag des Eigentümers) wird hingewiesen. Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff. BauGB (Vorkaufsrecht für die Gemeinde) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige Vorhaben) hingewiesen. Mit Satzung vom 20.3.2014 (öffentl. Bekanntmachung vom 28.3.2014) wurde das Sanierungsgebiet Lehrensteinsfeld „Ortskern II“ förmlich festgelegt und in den jetzigen Grenzen beschlossen. Im Zuge der Behebung weiterer städtebaulicher Missstände soll im Bereich zwischen Pflegeheim und seniorengerechter Wohnanlage durch Schaffung einer öffentlichen Grünanlage mit Gehwegen sanierungsbedingt eine Auflockerung für die im Bau befindliche Verdichtung des Quartiers geschaffen werden. Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Ortskern II“ wird um die Grundstücke/Grundstücksteile, die im beiliegenden Lageplan mit schwarz gestrichelter Linie umrahmt sind, erweitert. Die geänderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 6.10.2015 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus von jedermann eingesehen werden. Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) und die Vorschriften der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom 20.3.2014 (Öffentliche Bekanntmachung vom 28.3.2014), bleiben von der Satzung zur 1187/4 90/4 35 1189 14 Wkst 6 90/3 27 ch elba gurg Wolfs 9 11 7 st ra ße ac ke r St e in 2 2 6 2 6/1/17 26 6/1 6 /5 5 7/1 2980 14 17 20 Ro 2875 19 se ng art 2874/1 en 22 26 20 18/1 18 2871 2870/1 121 2935 die Steg Hauptgeschäftsstelle Stuttgart Olgastraße 54 70182 Stuttgart 122 16/1 123 2869 2936 125 2870 2937 1:1000 Originalmaßstab 1 28 20/1 2871/1 2872 2869/1 2868 16 15 2885/2 2885/3 21 2874 24 14/1 9 13 28 85 /20 Salzg arten 12 2873 2872/1 27 10 7 11 2885/11 20 /1 8 2877/1 2877 2873/3 2873/2 2875/1 2873/1 120 02 /14 2884 2885/17 2885/18 /1 2884 5 2885 5/1 2885/12 2885/1 4 L 11 2 28 a 8/3 10 W 26 lb ac h Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme im Bereich "Ortskern II" 2 sg ur 108/ 23 aße r Str riete ge e Hein W olf aß str 17 8/1 tra ße e Se 10 ng s 943/2 1 15 L 1102 Rie sli 8 22 101/5 1/1 1 2885/16 2882 2883 2 16 16/1 18 2 2854/1 24 18 5/1 2881 2880 /19 2852 2895 2 2/1 4 er ck hä uc 2853 2852/1 La 2384 2/2 /15 2854 2381 2/1 116 1 5 1 2 Lehrensteinsfeld 115 2866 29 2866/1 81 2867 2879 2893 3 114 2 6 2385 24 2865 2864 2858 3 2894 /1 18 2856 Gemeinde 2 9 /1 7 2859 5 16 2386 7 /1 59 18 2857/1 /1 22 9/1 8 2878 297 2364/2 7/1 3/1 aße 3 10 12 14 2365/1 7 2382 2857 /1 2380 2364/1 /2 78 23 2379/2 2855 14 2855/3 4 5 2379/1 2365/2 3 20 1/2 111/1 20 22 16 2426/3 hlstr Mü 4 10 9/1 2861 7/1 7 2379/3 14 e aß rstr 2379/7 2379/4 19 1 /1 2363/1 Tro ge llin 23 11/3 17 e aß 2855/1 2855/2 2859/1 113/3 11/4 11 9 2860 2379/5 21/1 18 dolt) (ver 11/1 2368/1 11 13 15 17 /4 2378 78/6 113/2 19 23/4 5 rstr ke 6 234 11 2362/2 2378/5 Trollingerstraße 2362/1 straße ckerrdolt) 2 (ve Steina Wa 2370/1 2370 24 2368/2 2 Wa ach gelb gur 2379/6 Wolfs /1 2378 22 23/3 7 c ina 2366/4 10 2372 2371 2370/2 6 26/10 4/1 4 26/9 26/8 /7 26 te /1 S 2366/1 2358/2 9 22 /1 38 2366/3 2 2359/1 18 2366/2 2 2358/1 16 33/7 35/1 6/1 26/11 2373 12 8 20 4 2373/1 12 1 286 aße 1 2360/1 15 6 2360/2 33/4 /1 36 26/3 ße 10 5 2360/3 3 .................................................... Björn Steinbach, Bürgermeister 118 13 10/1 33/3 33/2 10 8 26/12 33/5 5 7 33/1 Ausgefertigt: Lehrensteinsfeld, den 113/1 113/7 26/4 33/6 tra 11 106 7 1 3 rs ke /1 11 2361/2 rstr ge llin 37 en 9 33/10 33/9 33/8 ße 2360/4 Tro 2358 11 a str 9 2360/6 Am alt 26/2 26/13 32/4 74 23 ß hlo Sc 2360/5 13 us 1 /106 110 /3 7 37/1 lha Schu St 29 38 42 40 /6 ac 26 ein 37/2 10 8 46 33 /5 4829/1 48/4 /2 29 48/3 10 7/4 aße 48/2 32/3 17/2 21 27 109/1 Str /1 48 ße tra ßs 7/3 26/14 2 22.10.2015 Veröffentlichung und Rechtskraft: /4 108 5 hlo Sc 36 28/1 28/2 45 SEE 106/2 r ete inri He 58/1 32/1 50 50/2 37 Satzungsbeschluss: 1 32 58/2 17/1 59 54/1 He 107/2 inr iete /1 r S 107 4 tra ße 10 32 55 23 38 Hinweis: Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung über die Änderung Sanierungssatzung "Ortskern II" 102/2 105 L 1102 3 60 29 9 11 14/2 8 2 5/2 67/5 39 54 25 58/5 67/2 3 5 13 15 17 53 24 60/1 66/3 66/4 13 52 19 Ausfertigungsvermerke: 925/1 11 1 926 101/1 102 102/3 5 /1 2347 61 79/1 8 10 929 925/3 18 103 104 14/1 102/1 22.10.2015 20 98/1 2 15 62 64 65/2 12 75 74 930 26 traße 6 72/1 14 Schloßstraße 65 7 66/1 66/5 66/6 67/4 7/1 79 76/1 76/2 78/1 75/2 6/1 73 69/4 Schloss Lehrensteinsfeld 63/1 5 7/2 Ellh 97/3 14 10 Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Ortskern II" ca. 0,10 ha Satzungsbeschluss: Veröffentlichung und Rechtskraft: 927 928 ße Stra 90/1 ner ofe 77/1 18 65/1 Weingut 9 7 5 1102 e L h-S tzsc 81/2 14 71 6/2 96/2 /2 90 11 9 20.03.2014 28.03.2014 17 86 84 78 71/1 28 Die Carl- 82 80 71/2 16 3 21 ssle gä en art ßg hlo Sc 81 2 1 1482/1 1482/3 89 13 85 96/1 er Stra3 90 11 15 69/5 69/2 88 83/1 Abgrenzung förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "Ortskern II" ca. 3,79 ha 930/1 Ellhofen 17 83/2 72 2 Schloßgarten Förmliche Festlegung Satzungsbeschluss: Veröffentlichung und Rechtskraft.: 90 /4 1467 /5 1467 /6 1467 /7 1467 /8 1467 70 69/3 aße nstr thove Bee 943/1 94 69/6 1482/5 949/2 932 92 1 69/1 1480/2 935 4 91 1480/3 1482/6 aße Str 2 93 1193/ r che ba 934 29 1187/7 1467/3 ls Wil 940 1 93 127 /1 K2 94 straße idberg Schm 69/7 9/1 36 33 75/7 /7 14 75/6 /6 14 75/5 1473 /5 14 75/4 1473 1473 /4 14 75/3 1473 /3 14 75/2/1 /2 14 1473 75 1473 /1 14 1473 /1 1472 1177/1 1185/1 1187/8 8 /2 1467 2 940/ 8 3 940/1 23 1176/4 1176/8 /1 19 7 5 1003 1176/7 1176/9 19/1 19/2 19/3 19/4 1000 5 1185/2 1187/6 1474 19/5 1004 37 1176/5 11 1191 1008 1180/1 12 1455/4 998 9 ße estra Goeth 10 25 1187/5 1176/10 7 1185/3 1188 Nummer 44 0 10 20 30 40 126 60 80 M Projekt Nr. 83290 06.10.2015 / ht Sie möchten mehr lesen? Die gedruckten Mitteilungsblätter von NUSSBAUM MEDIEN... • sind die wöchentliche Planungshilfe für das kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Leben in den Städten und Gemeinden. • sind als Amtsblatt das direkte Sprachrohr der Stadt- und Gemeindeverwaltungen. • landen durch unseren kompetenten Vertriebspartner pünktlich und zuverlässig Woche für Woche in Ihrem Briefkasten. Nutzen Sie Ihre Chance und testen Sie 8 Printausgaben Ihres mitteilungsblattes kostenlos! Einfach den Probe-Abonnement-Bestellschein unter diesem Link ausfüllen und online zurücksenden, wir kümmern uns darum. NUSSBAUM BadSt. Friedrichshall GmbH&& Co. Co. KG ·•Seelachstr. 2 ·•74177 Bad www.nussbaum-bfh.de NuSSbaumMEDIEN Medien Leon-Rot GmbH Opelstr. 29 68789 St.Friedrichshall Leon-Rot • ·www.nussbaum-slr.de E-Mail: · Tel. 9503-0 · Fax(0(07136) E-Mail:[email protected] [email protected] • Tel. (0 62 (07136) 27) 8 73-0 • Fax 62 27)9503-99 8 73-190 2 | AktuELLES INFOS REGIONAL SuLMtALER WOchE · 28. Oktober 2015 · Nr. 44 herbstmarkt in der Pro Seniore Residenz Schöntaler klosterhof in Sülzbach kleiner aber feiner Markt lädt zum Verweilen ein „Jedem das, was er verdient hat“, heißt eine gern benutzte Redewendung. Also durfte sich das Pro-Seniore-Team um Diana Rübesam von der Residenzberatung und Pflegedienstleiterin Maya Ruff beim 1. Herbstmarkt über einen goldenen Oktobertag freuen. Mit viel Liebe und Aufwand hatten die Aussteller ihre Stände herausgeputzt. Handgemachte Holz- und Bastelarbeiten, hochwertig verarbeitete Stoffe und nicht zuletzt das kulinarische Speiseangebot luden zu einem Bummel über die kleine aber feine Herbstmeile ein. Mit zu den Besuchern gehörten zahlreiche Heimbewohner. „Seit Juni 2015 bin ich hier und es gefällt mir sehr gut“, zeigte sich Rosa Herrmann am Stand bei Norbert Trutzenberger gut gelaunt. Der Leiter der Beschäftigungstherapie hatte in den letzten Wochen verstärkt mit den Bewohnern auf den Markt hingearbeitet. „Wir haben Kürbisse geschnitzt und Laternen gebastelt. Sogar Apfel-Gelee haben wir zusammen gemacht“, infor- Gut gelaunte Runde auf dem Herbstmarkt im Schöntaler Klosterhof mierte der Beschäftigungstherapeut. Familie Jung aus Sülzbach lobte das herbstliche Speiseangebot und ließ sich leckere Kürbiscremesuppe und Kürbisreibekuchen schmecken. Während sich am Stand bei Günther Schick aus Grantschen alles rund um das Holz drehte, präsentierte Handgemachtes aus Holz gab es bei Günther Schick Ursula Gebhardt aus Weinsberg ein paar Schritte nebenan ihre selbst gefertigten Stoffartikel. „Das Nähen macht mir einfach großen Spaß“, meinte die frühere Dekorationsnäherin. Aus der Presse hatten die BreitenauerSee-Dauercamper Roland und Barbara Herrmann vom Herbstmarkt erfahren. Kurzerhand entschlossen sie sich selbst einen Stand zu bestücken. „Ein paar Bestellungen haben wir schon in Auftrag genommen“, freute sich der frühere Physiotherapeut aus dem badischen Weingarten, der mit seinen Laubsägearbeiten die Blicke der Besucher auf sich zog. „Hier ist alles selbst gemacht. Vom Thymian-Tee bis hin zum Honigkuchen“, zeigte sich das Frauenteam Monika ReiterKuch und Sabine Ferrante gut gelaunt und ließ sich zwischendurch schon mal einen Kürbisreibekuchen schmecken. „Es ist ein kleiner aber feiner Herbstmarkt. Gerne hätten wir uns über noch mehr Gäste gefreut, aber wir werden dieses Event auf jeden Fall im nächsten Jahr wiederholen“, blickten Diana Rübesam und Maya Ruff zuversichtlich auf den nächsten Herbstmarkt im Jahr 2016. Info: Am 29. November 2015 findet von 14 bis 20 Uhr der traditionelle Adventsbasar statt. Text und Bilder (kre) Gehörten mit zu den Marktbesuchern. Die Bewohnerinnen Heide Wagner, Berta Leipold, Ingeborg Kocher und Rosa Herrmann (v.l.). Im Hintergrund Norbert Trutzenberger, Leiter der Beschäftigungstherapie 4 | AktuELLES INFOS REGIONAL SuLMtALER WOchE · 28. Oktober 2015 · Nr. 44 Reges Publikumsinteresse beim Weinherbst mit Grantschen Weine Gute Weine entdecken, probieren, genießen und erleben Eine Festadresse für die Liebhaber eines guten Tropfens war am vergangenen Sonntag der Weinherbst in Grantschen. Weingenießer aus nah und fern trafen sich zum Stelldichein, um die Weine der Grantschener Weingärtner zu verkosten. „Jede Weinmarke hat ihr eigenes authentisches Profil und das setzt unser Kellermeister Uli Schwager hervorragend um“, lobte Verkaufsleiter Willi Keicher den Mann, der maßgeblich mit für die Marke Grantschen Weine steht. Dass Grantschen Weine einen guten Namen hat, dafür sprach der gute Publikumszuspruch beim Weinherbst. „Durch solche Veranstaltungen wollen wir uns dem Kunden noch näher bringen“, informierte Willi Keicher, dem es wichtig ist, dass die Leute wissen, dass in Grantschen Wein produziert, ausgebaut und verkauft wird. Schon immer ist man in Grantschen einen geradlinigen Weg gegangen, was auch am Holzfassausbau deutlich wird, der am Standort Grantschen stets beibehalten wurde. Gäste waren aus Bad Friedrichshall-Untergriesheim angereist. „Wir trinken zu Hause alle Verkaufsleiter Willi Keicher mit Gästen aus Untergriesheim Grantschener Wein und wenn es die Zeit zulässt, sind wir bei den Veranstaltungen in Grantschen mit dabei“, brachte Peter Traub seine Vorliebe für den Grantschener Wein zum Ausdruck. Lob hatte Achim Wolpert für das Personal im Haus parat. „Hier wird man immer Präsentierten den Gästen Grantschener Weine: Marten Höper, Fabian Kleiner, Daniel und David Susset (v.l.) freundlich empfangen. Kompetent wird man in angenehmer Atmosphäre beraten“, so Wolpert, für den ein Besuch im Heilbronner Weindorf stets ein Treff mit Freunden am Grantschener Weinstand ist. Für Abwechslung beim Weinherbst war reichlich gesorgt. Bei Weinerlebnisführerin Claudia Steinbrenner konnte man sich durch den Sinnesparcours der Aromen entführen lassen. Kellereiführungen mit vielen interessanten Informationen gab es mit Roland Wirth und SlowFood-Pionier Walter Kress präsentierte neben seinen bekannten Produkten Bio-Käse aus dem Allgäu. Die Grantschener Landfrauen sorgten einmal mehr für köstliche Kuchenspezialitäten, während sich die Landmetzgerei Reinhart aus Ellhofen für das gute Essen verantwortlich zeigte. Michaela Genz präsentierte Energetix Magnetschmuck. „Welche Anforderungen sind bei einem Weißherbst gesetzlich vorgeschrieben?“, beim angebotenen Weinquiz konnten die Gäste ihr Fachwissen testen, während die Schäferei Württemberger mit ihrem Schäfchennachwuchs für manchen Hingucker bei großen und kleinen Gästen sorgte. Text und Bilder (kre) Wissenswertes über Grantschen Weine gab es von Aufsichtsrat Roland Wirth bei den angebotenen Kellereiführungen zu erfahren 6 | AktuELLES INFOS REGIONAL SuLMtALER WOchE · 28. Oktober 2015 · Nr. 44 Pflanzaktion der BuND-Ortsgruppe Eberstadt im Schmetterlingsdorf Fleißige kleine hände bringen Blumenzwiebeln in den Boden Die Bürgermeisterwahl in Eberstadt ist gelaufen. Jetzt steht ein weiteres wichtiges Ereignis an. Rund eintausend Blumenzwiebeln müssen im Schmetterlingsdorf in den Boden gebracht werden. Viel Volk war am vergangenen Samstagvormittag in der Eberstädter Straße unterwegs. Kinder schieben kleine Schubkarren und haben Gummistiefel an den Füßen. Die BUNDOrtsgruppe Eberstadt hat einen kleinen Pavillon aufgebaut. Der Vorsitzende, Professor Wolfgang Lüftner, informiert die kleinen und großen Helfer über die Pflanzaktion. Das Schmetterlingsdorf mit seinen 17 Verkehrsinseln und dem fünf mal 15 Meter großen Saum entlang der Neuenstädter Straße habe sich prächtig entwickelt und bietet nicht nur zahlreichen Insekten ein Zuhause, sondern sei mit seinen bunt blühenden Blütenstauden ein echter Hingucker. In verschiedenen Patenschaften kümmern sich Familien, Kindergärten und andere Gruppierungen um die Verkehrsinseln, die wohlklingende Namen wie Pfauenauge, Schwalbenschwanz oder Bläulingsfleck tragen. Im März wurden in einer Aktion auf den Verkehrsinseln Stauden eingepflanzt. Dann wurde im April eingesät. Im trockenen Sommer hieß es dann „gießen, gießen und nochmals gießen“, sagt Thomas Ketel. Jetzt im Herbst werden Blumenzwiebeln eingepflanzt. Die Kreissparkassen-Stiftung habe 5.000 Euro für das Schmetterlingsprojekt zur Verfügung gestellt und der EDEKA-Markt habe eine Patenschaft übernommen und 3.000 Thomas Ketel gibt die Taschen mit den Blumenzwiebeln aus Euro gespendet. Für 1.500 Euro hat die BUND-Ortsgruppe Blumenzwiebeln gekauft. Die müssen jetzt in den Boden. Dazu hat Thomas Ketel Hämmer und Meißel zur Verfügung gestellt. Ketel informiert die kleinen und großen Helfer, wie die Blumenzwiebeln unter die Erde zu bringen sind. „Auf den Packungen steht drauf, wie tief die Zwiebeln reinmüssen. Mit dem Meißel könnt ihr die Löcher machen“. Dann werden die Taschen mit den Blumenzwiebeln an die Schmetterlingspaten verteilt. In der ganzen Neuenstädter Straße ist das Hämmern zu hören. Am Rondell „am Knoss“ sind die Kinder des Kindergartens Schmalbach zugange. Auch die Erzieherinnen, Waltraud Feghelm, Carolin Heiß, Yvonne Müller und Anja Nitsche sind zur Pflanzaktion gekommen. Mit dabei ist auch der frischgebackene Bürgermeister Stefan Franczak mit seinem Sohn. Leandro und Fynn schlagen mit dem Hammer zu. Ihre Papas halten die Meißel und passen auf, dass der Schlag nicht daneben geht. So, jetzt die Blumenzwiebeln rein und etwas Erde drüber - fertig. „Wir brauchen jetzt nur noch eine gute Winterfeuchte“ sagt Thomas Ketel. Die Schmetterlingsinseln unterm Eberfirst sind dann im neuen Jahr um Frühblüher wie Wildtulpen, Krokusse, Winterlinge, Narzissen, gekielten Lauch, Traubenhyazinthen, Blausterne und andere Schönheiten bereichert. Text und Bilder (hlö) Gruppe Kindergarten Schmalbach Fischerverein Weinsberg Arbeitseinsätze herbst 2015 Pflanzaktion "am Knoss" Hallo Mitglieder des Fischereivereins Weinsberg e. V., hiermit laden wir alle aktiven Mitglieder ein an unseren Herbstarbeitseinsätzen an den Stadtseen in Weinsberg teilzunehmen. Die Termine sind wie folgt: Samstag, den 31.10.2015, Samstag, den 21.11.2015, Samstag, den 5.12.2015. Beginn ist jeweils ab 8.00, das Ende gegen 12.00 Uhr. Natürlich sind auch passive Mitglieder (die eigentlich keine Stunden leisten müssen) herzlich dazu eingeladen, es gibt genug zu tun, um unsere Seen für das Angeln sauberzuhalten und zu pflegen. Grüße und Petri Heil, die Vorstandschaft INFOS REGIONAL Handball Neckarsulm - Mainz Neckarsulm gewinnt am Ende verdient gegen Mainz 05 Auch im sechsten Spiel bewahrt die Sport-Union die weiße Weste und ist mit 12:0 Punkten weiterhin Tabellenführer der 2. Bundesliga. Gegen die FSG Mainz 05/Budenheim gelang den Spielerinnen vor allem dank der Leistungssteigerung in Hälfte zwei der nächste Heimsieg. Zu Beginn gestaltetet die NSU das Spiel so, wie man es sich auch vorgestellt hatte. Bereits in der vierten Minute gelang Maike Daniels die frühe 3:0-Führung für ihre Farben. Als nur wenige Augenblicke später Lena Hoffmann zum 5:2 einnetzte, musste DynamitesTrainer Andre Sikora-Schermuly schon seine erste Auszeit nehmen, um den Rückstand nicht größer werden zu lassen. Auf Neckarsulmer Seite kam daraufhin ab der ca. 12. Minute ein unerklärlicher Bruch ins Spiel. In den restlichen Minuten bis zur Halbzeitpause wurde die Abwehrarbeit quasi eingestellt. Aufgrund der wackligen Defensive kam es nun auch zu einigen Neckarsulmer Fehlwürfen im Angriff. Die Gäste nutzten diese Schwächephase aus und gin- gen durch Alicia Soffel mit einer 14:16-Führung in die Halbzeitpause. „Die ersten 12 Minuten verliefen eigentlich wie geplant, doch plötzlich haben wir die Abwehrarbeit quasi eingestellt und zu viele Fehlwürfe im Angriff. Wir lassen in knapp 15 Minuten 12 Mainzer Tore zu und verspielen so unsere Führung. In der Pause haben wir dann die indiskutable Abwehrleistung nüchtern analysiert und uns fest eingeschworen, in der Abwehr richtig Gas zu geben“, analysierte Trainer Emir Hadzimuhamedovic die ersten 30 Minuten. Die Marschroute für die 2. Hälfte war damit klar und wurde nun wieder gewohnt stark umgesetzt. Eine Viertelstunde war in der zweiten Hälfte bereits gespielt, da musste Katrin Rüttinger, die in der Pause für Melanie Herrmann gekommen war, erst das zweite Mal hinter sich greifen. Durch die starke Defensive gelang nun auch wieder deutlich mehr im Angriff und die Mainzer Gäste wurden immer unsicherer, weshalb sich die Sport-Union bis zur 45. Minute einen 5-Tore- Die Lufthoheit gehörte Lena Hoffmann, Isabel Tissekker und Alena Vojtiskova Vorsprung erarbeitete. „In der zweiten Hälfte haben wir wieder unsere starke Abwehrleistung gezeigt und uns somit das Leben deutlich erleichtert. Wir konnten wieder unser schnelles Umschaltspiel aufziehen und haben durch einige schöne Tore das Spiel gedreht. Leider machten es uns ein paar merkwürdige Schiedsrichter-Entscheidungen schwer, die Führung weiter auszubauen. Wir haben uns aber nicht aus der Ruhe gebracht und am Ende verdient das Spiel gewonnen. Individuell waren heute vor allem Kathrin Fischer und Lena Hoffmann sehr wichtig. Beide zeigten eine gute Leistung und konnten durch jeweils 5 Tore glänzen. In der zweiten Hälfte führte Maike Daniels dann auch wieder gut Regie“, sagte Hadzimuhamedovic. Trotz der schwachen ersten Hälfte setzten sich die Unionerinnen am Ende verdient mit 29:26 durch und erkämpften sich so zwei weitere Punkte. Passend dazu fiel auch das Fazit von Lena Hoffmann aus: „Ob schön oder nicht – Sieg ist Sieg. Zwei Punkte sind zwei Richtig glücklich nach dem Sieg waren Lena Hoffmann und Alena Vojtiskova Punkte.“ Nächste Gelegenheit, zwei Punkte zu gewinnen, hat die Sport-Union am kommenden Samstag um 18.00 Uhr bei Aufsteiger SG 09 Kirchhof. Neckarsulmer Sport-Union: Herrmann, Rüttinger (beide im Tor), Kalmbach, Hoffmann (5), Wolf (2), Breitinger (4), Gerber (2), Fischer (5), Kaufmann, Tissekker (2), Daniels (4/3), Ineichen (2), Vojtiskova (3), Beddies Schiedsrichter: Katharina Heinz / Sonja Lenhardt Zuschauer: 900 Text: Sascha Göttler Bilder: pek Mit riesigem Einsatz überzeugte wieder einmal Kathrin Fischer Weihnachtsmarkt-Anmeldungen sind bereits erbeten NSU-Senioren fahren diesmal nach Würzburg Als letzte Aktivität im Jahr 2015, fahren die Senioren der Neckarsulmer Sport-Union zum Weihnachtsmarkt nach Würzburg.Abfahrt ist am Donnerstag, 17. Dezember um 13.30 Uhr an der Haltestelle Binswanger Straße, bei der Geschäftsstelle der Sport-Uni- on. Weitere Zustiege sind um 13.35 Uhr bei der Realschule und 13.40 Uhr in Amorbach am Reichertsberg. Nach Ankunft in Würzburg erwartet ein Führer die Gruppe zur Besichtigung der Altstadt (Dauer ca. eine Stunde). Anschließend ist Zeit zur freien Verfügung, für einen Bummel durch den Markt bei weihnachtlicher Beleuchtung und zum Besuch der zahlreichen Cafés. Um 18 Uhr erfolgt die Rückfahrt mit späterer Einkehr im Württemberger Hof in Möckmühl. Rückkunft in Neckarsulm ist ca. um 21 Uhr. Fahrtkosten und Führung pro Person € 28, bitte bis spätestens Freitag, 11. Dezember überweisen. Dies ist gleichzeitig die verbindliche Anmeldung. Zahlung und telefonische Anmeldung bei Helga und Erhard Schilp, Telefon 81016 bzw. Konto KSK 100 44 939 BLZ 620 50000. (khl) INFOS REGIONAL 22. Einladung der Sport-Union zur Schlosskellerei Affaltrach - Sponsoring der besonderen Art Bei Wein-Verkostung Wissen rund um Trauben und Weinherstellung erweitert Rund 50 Vereinsmitarbeiter der Neckarsulmer Sport-Union konnten jetzt bei der 22. Einladung in die Schlosskellerei Affaltrach im Rahmen der schon traditionellen Weinprobe ihr Wissen rund um den Wein erweitern. Mit dem Sponsoring der besonderen Art setzte damit Kellerei-Chef Thomas Baumann die freundschaftliche Beziehung zur Neckarsulmer Sport-Union fort. Nachdem die Sport-Mitarbeiter im ehemaligen Weinschlössle - das nach dem zeitgemäßen Umbau jetzt „Meeting Life“ heißt - mit einem Glas Rosé-Sekt Trocken empfangen wurden, gedachten die NSUler zuerst mit einer Schweigeminute ihrem jetzt verstorbenen Vereins-Mitstreiters Gerhard Werz. Thomas Baumann sagte hinterher bei der Begrüßung, dass gerade Gerhard Werz, zusammen mit seinem ebenfalls verstorbenen Kollegen Karl Stibi, die Freundschaft zur Kellerei seit den Anfängen gepflegt und mit aufgebaut hätten. Jetzt habe man sich trotz des zeitgleichen Trauerfalls entschlossen, den Termin durchzuführen. Dies, weil es der immer gesellige Gerhard Werz auch so gewollt hätte. Nach dem Dank durch NSU-Geschäftsführer Edgar Klaiber für die Einladung und immer hervorragender Bewirtung, mit gleichzeitiger Übergabe eines Gast-Präsentes, informierte Baumann auf den aktuellen Stand des Herbstes. Dieser sei entgegen der schlechte Prognosen viel besser ausgefallen als erwartet. Höchste Qualitätsstufen und Öchsle, dazu 80 Prozent Ertrag eines durchschnittlichen Vollherbstes – also nichts zum Jammern. Empfang der NSU-Gruppe in der Empfangshalle. Was dann die Sport-Unionler im Glas zu erwarten hatten, kam hinterher zur Sprache. Jeweils fünf Weiß- und Rotweine, dazwischen ein Roséwein – darunter auch neue Cuvées. Zur richtigen Grundlage für die 11-stöckige Weinprobe wurden wie immer leckere SchinkenKäse-Platten serviert. Danach stellte er - immer zwei Weine im Glas gegenübergestellt, seine Produkte mit ihren Eigenschaften und Begriffen über Sorte, Kreuzungen, Mutationen, Charakter, Barrique, dazu noch Restzucker, Säure und Analysewerte vor. Interessant war dabei auch zu erfahren, dass bereits seine Tochter Tanja als aktuell dritte Generation in der Firma tätig, ins aktive Weingeschäft als Finanzassistentin und geprüfte Sommeliére eingestiegen ist. Kellerei-Chef Thomas Baumann vermittelte wieder viel Neues rund um den Wein Bei den Vereinsmitarbeitern sind seit Jahren die Einladungen zu Schloss Affaltrach beliebte Events Ihre Handschrift tragen bereits die Cuvées 2014 Schloss Affaltrach Till als Weißwein trocken QbA, 2014 Tanja Cuvée rosé trocken QbA und 2013 Marc Cuvée Rotwein trocken QbA. Und im nächsten Jahr folgt dann auch noch sein Sohn Marc, der nach Abschluss seines wissenschaftlichen Studiums in die Unternehmensführung einsteigen wird. Somit ist bereits für die Weiterführung des Unternehmens vorgesorgt, sagte der 60-jährige Geschäftsführer Thomas Baumann. Verkostet wurden noch mit den Sorten in Weiß: 2014 Chardonnay trocken QbA, 2014 Sauvignon Blanc trocken QbA, 2014 Weißburgunder trocken QbA, 2014 Muskattrollinger rosé halbtrocken QbA sowie in Rot, 2012 Contur trocken QbA, 2012 Samtrot halbtrocken Spätlese, 2011 Trollinger lieblich Auslese und zum Schluss 2005 Lemberger Eiswein edelsüß. Dazu waren die jeweiligen Kommentare des Kellerei-Chefs allesamt informativ und hilfreich zum richtigen Weinverständnis der Neckarsulmer. Nach dem Schlusswort von Thomas Baumann, dass die Weinprobe diesmal mit mehreren Cuvées etwas anders als üblich war, schloss er die Proberunde. Den Dank der Sport-Union sprach hinterher noch Leichtathletik-Boss Richard Bauder für die Einladung aus. Er äußerte sich über die freundschaftliche Beziehung und über die Art von Sponsoring für den Verein, sehr positiv. (khl - Fotos: Leitz) INFOS REGIONAL Werbung für den Chorgesang Jubiläumskonzert des Männergesangvereins Concordia und Sing’n'Fun „Ein Leben voller Musik“ präsentierte die 160 Jahr alte Concordia beim Jubiläumskonzert in der Ballei. Dabei war der runde Geburtstag nicht der einzige Anlass für den großen Auftritt. Gleichzeitig gab Uwe Horwath, seit 15 Jahren der Mann mit dem Dirigentenstab in der Hand, sein Handwerkszeug an seinen Nachfolger Spiros Mouchagier weiter. Der verdiente Chorleiter wurde von MGV-Vorstand Norbert Pfitsch zum Ehrendirigenten ernannt und erhielt tosenden Applaus aus dem Zuhörerraum, der bis auf den letzten Platz besetzt war. Das Konzert verdiente das Prädikat „vorzüglich“. Die Concordia hatte sich intensiv auf den Abend vorbereitet und konnte stimmlich, mit der Liedauswahl und den eingeladenen Musikern überzeugen. Das waren die Anlässe für einen besonderen Abend, was die Sänger der Concordia daraus machten, war bewundernswert. Für das Eingangs- und Schlusslied standen sowohl der Männergesangverein, als auch der gemischte Chor Sing’n’Fun gemeinsam auf der Bühne. Sie starteten mit einem gewaltigen „Die Welt ist voller Lieder“ und beendeten das Konzert mit einem von Uwe Horwath vierstimmig arrangierten „Mit 66 Jahren.“ Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand natürlich der Männerchor. Uwe Horwath forderte die Sänger mit dem schwungvollen „Hey, das ist Musik für Dich“ und ließ sie dann ihr „Walzergefühl“ auch körperlich zeigen. Für das „Heijoho Santiano“ holte man Günter Hauser mit dem Akkordeon auf die Bühne und Horwath zog sein weißes Kapitänsjackett. Anschließend kündigte Moderator Gerhard Gruber den Wechsel am Notenpult an. Für den Übergang hatte Gerhard Kranich, der Präsident des Chorverbands Heilbronn den Peter-Maffay-Titel „Über sieben Brücken musst du gehen“ umgetextet und so verabschiedete der Chor seinen langjährigen Dirigenten mit einem bewegenden „Aus Siebenbürgen zogst du fort ...“. Nach der Pause übernahm Spiros Mouchagier das Dirigat und Die sieben Brücken bewältigte der Männerchor begleitet von Uwe Horwath am Saxofon und dem Streicherensemble konnte dabei allen Anhängern des Männergesangvereins eindringlich zeigen, dass der Chor eine gute Zukunft haben wird. Mit einer wunderschönen „Rose“, dem traditionellen „Musik, Musik“ von Peter Kreuder und einem zweisprachigen „Que sera“ überzeugten die Sänger und bekamen viel Beifall. Den konnte auch Sing’n’Fun mit seinem dynamischen Chorleiter Markus Ortelt einstreichen. Die Naturschilderung des friedlichen Bergsees mit einem Liebespaar im Ruderboot, auf Bayerisch gesungen mit Anklängen von Jodlern, war ein perfekter Auftakt. Ihre schwungvolle Seite lebten sie bei „Angels“ von Robbie Williams aus. Nach der Pause machten sie einen Ausflug zu Bachs „Freut euch alle“, um sich dann mit dem Hit von 1986 „True Colors“ zu verabschieden. Neben einem tollen Repertoire an Liedern aus verschiedenen Epochen und Genres hatten die Veranstalter auch hervorragende Musiker eingeladen. Am Klavier waren das Martin Lechner und Tanja Kachel, am Schlagzeug Volker Zottnick und mit einer tollen Marimbafon-Einlage Jan Siller. Außerdem spielte ein Streichersextett, das vor allem aus ehemaligen Schülern von Uwe Horwath bestand. Text und Bilder: pek Sie sind schon ein gutes Team, die Sänger vom MGV und Spiros Mouchagir Die Ballei war voll und die Zuhörer begeistert Glänzend aufgelegt war der gemischte Chor Sing’n’Fun Sudoku Nr. 44 | 2015 | mittel 4 8 3 9 6 8 5 3 8 4 6 1 9 2 7 8 4 9 3 5 9 5 7 3 1 6 2 6 1 2 4 5 8 7 5 8 7 3 6 9 2 4 2 7 9 5 8 6 3 1 9 2 3 8 1 4 7 6 8 1 6 4 7 2 5 9 7 4 2 9 5 3 Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________ 3 Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird, geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ... Lösung: 4 Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x 3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt. 6 1 1 6 8 2 6 3 2 3 7 7 8 1 5 5 5 1 4 1 8 1 5 2 9 4 5 8 1 8 2 4 6 7 5 1 8 NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190 Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr Anzeigen Verlosungen 2x2 Karten für Rhein-Neckar-Löwen vs. Füchse Berlin SAP Arena, Mannheim Teilnahmeschluss: Montag, 09.11.2015 Lehrensteinsfeld aktuell • 30. Oktober 2015 • Nr. 44 Jetzt profitieren mit der NUSSBAUMCARD Jeden Monat 20x2 Tickets für den Heidelberger Zoo Tiergarten Heidelberg GmbH Monatliche Auslosung von April bis Oktober 2015 Jetzt teilnehmen unter www.VorteilePlus.de/Verlosungen Jetzt teilnehmen unter www.VorteilePlus.de/Verlosungen Und so funktioniert’s: Urlaubsatelier Hampp Durch das Vorzeigen der NUSSBAUMCARD bei den teilnehmenden Partnern kann bei Anlässen aller Art gespart werden: von Freizeit- und Wellness-Einrichtungen über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielem mehr! 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Massage, bei Zuführung eines Neukunden 10 € Nachlass auf die nächste Massage Am Kutschersberg 51, 74235 Erlenbach Pflegedienst Kieser e.K. Theater Heilbronn 10 % Rabatt auf Schauspielinszenierungen im großen Haus Berliner Platz 1, 74072 Heilbronn Sie erhalten eine Woche lang 50 % Rabatt auf das Mittagsmenü Wilhelmstr. 42, 74172 Neckarsulm Rats-Apotheke am Marktplatz Mrs. Sporty Neckarsulm-Neuberg Sie erhalten einen 7-Tages-Pass gratis Stuttgarter Str. 3, 74172 Neckarsulm Eberstadter Tropfsteinhöhle Bitte beachten Sie eventuelle weitere Einschränkungen für die aufgeführten Vorteile auf www.VorteilePlus.de. Sofern nicht anders angegeben gilt der Vorteil nur für den Karteninhaber und nicht für Begleitpersonen. Dies ist ein Angebot der Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG. Fragen beantwortet Ihnen gerne die G.S. Vertriebs GmbH unter Tel. 06227 35828-30 [email protected] Erwachsene erhalten 0,50 € Nachlass auf den Eintritt Wimpinaplatz 3, 74722 Buchen (Odenwald) Viele weitere Vorteile und Partner finden Sie auf www.VorteilePlus.de Sie sind Unternehmer und haben Interesse an einer Partnerschaft? Schreiben Sie uns doch eine E-Mail an [email protected] Bei einem Einkauf erhalten Sie eine Rolle Bloc Traubenzucker gratis Marktplatz 1, 74172 Neckarsulm neckarboot GmbH & Co. KG 15 % Rabatt auf das gesamte Angebot Mühlsteige 18, 74246 Eberstadt Stationen in Heilbronn, Lauffen am Neckar und Wüstenrot Lehrensteinsfeld aktuell • 30. Oktober 2015 • Nr. 44 Anzeigen GRABPFLEGE Jetzt bestellt, im NOVEMBER geliefert! www.dietz-grabmale.de Individuelle Gestaltung nach Wunsch Ausstellung mit ca. 2000 Grabsteinen Fertigung vom Rohblock Natursteinimport Rappenauer Str. 40 • Kirchardt 07266/91400 Foto: BfD, Bonn Friedhofsgärtner kennen Trends des Herbstes (pm/red). Mode und Trends bestimmen unsere Welt. Jede Jahreszeit hat ihre aktuelle Kleidung, das Essen unterliegt den Ansagen der Fernsehköche und selbst bei der Wahl des Skiurlaubs muss vorher geschaut werden, welcher Ort besonders angesagt ist. Auch wenn es vielleicht nicht so bekannt ist: selbst bei Blumen und Pflanzen gibt es Trends. So galt die Calla bis vor kurzem noch als typische Friedhofsblume. Heute ist sie angesagte Dekoration in modernen Wohnräumen. Doch hört Mode bei Blumen und Pflanzen mit dem Leben eines Menschen auf? Das sehen die Fachleute wie die Friedhofsgärtner ganz anders. Natürlich spiegeln sich auch in der Grabgestaltung mit Blumen und Pflanzen Moden und Trends wider, denn der Verstorbene war ein Mensch mit all seinen Vorlieben und Abneigungen auch bei Blumen und Pflanzen. In der Auswahl der Pflanzen nimmt man meist Bezug auf die Vorlieben des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen und berücksichtigt die Symbolik der Pflanzen. Neben den Herbstklassikern, wie Callunen, Stiefmütterchen oder Minicyclamen, sind Herbstzauber-Stauden ganz im Trend. Foto: BdF, Bonn Grabschmuck für Herbst und Winter (pm/red). Der Herbst verzaubert mit seiner verschwenderischen Farbpracht nicht nur Gärten und Parks, sondern auch die Friedhöfe. Hier verwandeln die Friedhofsgärtner jetzt so manches Grab in ein kleines Kunstwerk. Im Herbst und besonders in den Wochen vor den Totengedenktagen Allerheiligen, Allerseelen und Totensonntag zeigen die Friedhofsgärtner die ganze Bandbreite ihrer Kreativität. So kombinieren sie etwa Blattschmuckpflanzen wie Silberblatt und Purpurglöckchen mit Heidegewächsen und Ziergräsern; sie schmücken die Gräber mit kunstvoll gefertigten Grabschalen und Gestecken und setzen mit natürlichen Materialien wie Steinen, Holz oder Tannenzapfen zusätzliche Akzente. Dabei wird die herbstliche Grabgestaltung jedes Jahr durch neue Trends belebt. Der goldene Herbst auf dem Friedhof endet übrigens in der zweiten Novemberhälfte, wenn die Spätblüher auf dem Grab von der Winterabdeckung und dauerhaften Gestecken abgelöst werden. Gräber für den Winter dekorieren Foto: Bdf,Bonn Heidepflanzen (pm/red.) Heideglühen. Schon das Wort lässt Bilder von verträumten Landschaften, leuchtenden Farben und goldenem Herbstlicht emporsteigen. Wärme, Ruhe, Frieden. Ein Zufluchtsort voller Schönheit. All das vermitteln Hei- depflanzen nicht nur in der Natur, sondern auch auf dem Friedhof. Die Bandbreite reicht von geometrischen Mustern über naturnahe Pflanzungen in Kombination mit Fetthenne (Sedum) und Gräsern bis hin zu modernen Arrangements. (pm/red). Der November ist nicht nur der letzte Monat im Kirchenjahr, sondern auch ein Monat der Besinnung und der Gedenktage, deren letzter der Totensonntag ist. Sichtbarer Ausdruck des Gedenkens sind die geschmückten Gräber auf den Friedhöfen – oft das Werk der geschickten Hände von Friedhofsgärtnern. Diese bereiten nun auch die Grabstätten für den Winter vor. Dabei ist diese so genannte „Winterabdeckung“ des Grabes durch den Friedhofsgärtner durchaus keine schmucklose Angelegenheit, wie der Begriff es vermuten lie- ße – ganz im Gegenteil: „Zu den Gedenktagen legen wir für unsere Kunden zum Beispiel bunte Beete an mit Beiwerk wie Heuchera, Gräsern und Sommerheide. Manche wünschen auch das klassische Winterbeet, das wir individuell gestalten mit Mustern aus Tannenzweigen, Wacholder und Moosstreifen, der Kopf des Beetes wird verziert mit Eriken, Gräsern, Tannenzapfen und Exoten“, beschreibt Roland Wagner, Marketingverantwortlicher beim Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF), die vielfältigen Möglichkeiten der Winterabdeckung. Anzeigen Lehrensteinsfeld aktuell • 30. Oktober 2015 • Nr. 44 Vom 30.10. bis 6.11.2015 ist in der Kreissparkasse Weltsparwoche! Gewinne eine von 24 lebensgroßen Plüscheulen. haben alle ober 2015 d Am 30. Okt .00 – 12.30 Uhr un n9 t e n ff ö e g Filialen vo hr – 17.30 U von 14.00 Ist Dein Sparschwein gut gefüllt? Dann komm vom 30. Oktober bis 6. November in Deine Kreissparkassen-Filiale zur Weltsparwoche. Für Dein Erspartes bekommst Du tolle Weltspartagsgeschenke wie Experimentierkisten von Kosmos, eine Hörspiel-CD der „drei ???-Kids“, Fimo oder ein tolles Eulen-Wandtattoo und vieles mehr. Du siehst: Sparen und vorbeikommen lohnt sich! Garnituren, Eckbänke, Stühle etc. aufarbeiten und neu beziehen mit preisgünstigen Qualitätsstoffen neueste Stoffe mit Fleckschutzgarantie direkt vom Hersteller Unverbindliche Beratung auch nach Feierabend und samstags Polsterwerkstätte Dieter Rehn, Tel. 07131 485848 Sudoku Nr. 44 | 2015 | mittel 5 4 4 8 1 3 5 1 5 7 8 5 Gerne unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Werbekonzeption und stehen Ihnen als kompetenter Partner in Sachen Anzeigenschaltung, Prospektverteilung und Einhefter in der Heftmitte gerne zur Verfügung. Gracia Worschech Telefon 07136 9503-12 [email protected] 2 2 1 Für Vertriebsspezialisten reicht Produktwissen schon lange nicht mehr aus. Um die Kommunikationsziele unserer Anzeigenkunden optimal unterstützen zu können, ist es notwendig, uns immer wieder in deren individuelle Situationen hineinzuversetzen. Nur so können wir zum Problemlöser von Kundenbedürfnissen werden und gemeinsam mit unseren Kunden langfristig erfolgreich sein. Ihre Ansprechpartnerin im Innendienst 7 3 8 1 Wir beraten Sie gerne Um Ihnen eine kompetente und serviceorientierte Beratung für Ihre lokale Kommunikation zu ermöglichen, haben wir Medienberater im Innendienst für Sie im Einsatz. 2 8 1 8 5 9 6 4 6 Ihre Ansprechpartnerin im Innendienst Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG • Seelachstraße 2 • 74177 Bad Friedrichshall Tel. 07136 95 03-0 • www.nussbaum-bfh.de • [email protected] 8 6 Sudoku ist nach Japan Begriff, Europa Die Aufgabe lautet,Amerika die leerenund Felder so mitimZiffern von nun 1 bis auch 9 zu füllen, dasszu in erobern. jeder Zeile,Die jederAufgabe Spalte lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bisvon 9 1zubisfüllen, dass in jeder Zeile,Diejeder Spalte und jedem der kleinen 3x3-Quadrate jede der Ziffern 9 genau einmal vorkommt. Auflösung und der kleinen 3x3-Quadrate jedederder Ziffern von 1 Mitteilungsblätter bis 9 genau einmal vorkommt. des jedem Rätsels finden Sie in den ePaper-Ausgaben Amtsund privaten von NUSSBAUM Die Auflösung des Rätsels finden Sie in den ePaper-Ausgaben der Amts- und privaten MitteiMEDIEN St. Leon-Rot unter www.lokalmatador.de/lokalzeitungen. lungsblätter von NUSSBAUM MEDIEN Bad Friedrichshall unter www.lokalmatador.de/lokalzeitungen. Kurzer Weg zum guten Service!
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