Klaus Fuchs - lokalmatador.de

33. Jahrgang
Nummer 44
Freitag, den 30. Oktober 2015
Nachruf
Nachruf
Die Gemeinde Lehrensteinsfeld
trauert um Ihren ehemaligen Bürgermeis
Die Gemeinde Lehrensteinsfeld
trauert um ihren ehemaligen Bürgermeister
Klaus Fuchs
Klau s Fu chs
Bürgermeister a.D.
Bürgermeister a. D.
der überraschend am 22.9.2015 im Alter von 59 Jahren verstorben ist.
Während seiner fast 18-jährigen Amtszeit von 1986 - 2003 hat sich die Gemeinde
Lehrensteinsfeld sehr positiv entwickelt und Klaus Fuchs hat durch sein Wirken
sichtbare Spuren hinterlassen. Zahlreiche Wohn- und Gewerbegebiete, die Sanierung des Rathauses und der Grundschule sowie viele weitere Projekte wurden unter seiner Leitung erfolgreich umgesetzt.
Mit der Einführung des Wein- und Straßenfestes sowie des Kinderferienprogramms hat er bereits am Anfang seiner Amtszeit neue Ideen eingebracht, die
bis heute Bestand haben.
der überraschend am 22.09.2015 im Alter von 59 Jahren verstorben
Während seiner fast 18-jährigen Amtszeit von 1986 - 2003 hat sich d
sehr positiv entwickelt und Klaus Fuchs hat durch sein Wirken sichtb
reiche
Wohnund
die Andenken
Sanierung
des Rathauses
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Dankbar
werden
wir Gewerbegebiete,
Klaus Fuchs stets ein ehrendes
bewahren.
Unser
Mitgefühl
gilt seiner
Familie. unter seiner Leitung erfolgreich umgesetzt.
weitere
Projekte
wurden
Auf Wunsch
der Angehörigen
fand und
die Beisetzung
im engstensowie
Familienkreis
Mit der
Einführung
des WeinStraßenfestes
des Kinderfer
statt.
er bereits am Anfang seiner Amtszeit neue Ideen eingebracht, die bis
Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung
der Gemeinde Lehrensteinsfeld
Dankbar werden wir Klaus Fuchs stets ein ehrendes Andenken bewah
Björn Steinbach
Bürgermeister
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Auf Wunsch der Angehörigen fand die Beisetzung im engsten Familie
Lehrensteinsfeld
Freitag, den 30. Okt. 2015
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Notdienste
Amtliche Nachrichten
Wasserablesung 2015
Notruf: 112
Krankentransport: 19222
Ärztlicher Wochenenddienst
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst am Plattenwald
74177 Bad Friedrichshall am Plattenwald, im Haus Nr. 7
seit 27.5.2015 zu erreichen unter der Rufnummer 116 117
Hier erhält der Anrufer Auskunft über Öffnungszeiten und auch die
Anforderung für medizinisch notwendige Hausbesuche wird hier
vermittelt.
Kinderärztlicher Notfalldienst
Rufnummer für den Landkreis Heilbronn
0180/6071310
Werktags 19.00 bis 22.00 Uhr in der Kinderklinik Heilbronn
Samstags, sonn- und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr in der Kinderklinik
Heilbronn
HNO-Arzt Notfalldienst
Rufnummer für den Landkreis Heilbronn
0180/5120112
Augenärztlicher Notfalldienst
Rufnummer für den Landkreis Heilbronn
Nummer 44
0180/3112005
Telefonseelsorge Heilbronn
0800/111 0 111
jeden Tag und im Notfall auch nachts für Sie zu sprechen
Lichtblick TAK
für TrAuernde Kinder, Jugendliche und deren Familien
Tel. 0700/11224477 (12 Cent pro Min.)
Apotheken
Sa. 31.10. Wartberg-Apotheke, Gartenstr. 55, Heilbronn,
Tel. 07131/888100
So. 1.11. Falken-Apotheke, Kernerstr. 17, Weinsberg,
Tel. 07134/2511
Neckar-Apotheke, Ludwigsburger Str. 24,
HN-Böckingen, Tel. 07131/380563
Mo. 2.11. Lochner-Apotheke, Am Wollhaus 9, Heilbronn,
Tel. 07131/963233
Di. 3.11. Apotheke am Gesundbrunnen, Neckargartacher Str. 111,
HN-Böckingen, Tel. 07131/8873448
Mi. 4.11. Apotheke am Bahnhof, Bahnhofstr. 6, Heilbronn,
Tel. 07131/86828
Do. 5.11. Eberfürst-Apotheke, Marktplatz 2/1, Eberstadt,
Tel. 07134/139328
Kreuz-Apotheke, Deutschordenstr. 1, HN-Sontheim,
Tel. 07131/251287
Fr. 6.11. Apotheke am Rosenberg, Olgastr. 57, Heilbronn,
Tel. 07131/797910
Geburtstage und Jubiläen
Die Finanzverwaltung des GVV „Raum Weinsberg“ ist derzeit dabei,
die Vorbereitungen für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnungen zu treffen. Im Zuge eines Outsourcings an die Firma Co.met
GmbH aus Saarbrücken werden künftig von dort die Ablesekarten
an die Gebührenzahler versandt, die Rückläufe entgegengenommen
und erfasst.
Für die Rückgabe der Ablesekarten bzw. der Ablesedaten an die
Firma Co.met stehen Ihnen dieses Jahr somit vier Alternativen zur
Verfügung:
1. Über das Internet
Unter www.lehrensteinsfeld.de können Sie sich durch Eingabe
Ihres Buchungszeichens und eines individuellen Passworts einloggen und die Werte direkt eingeben.
2. Fax/Postweg
Sie können die Zählerdaten auch in der Ablesekarte eintragen
und an die Firma Co.met per Fax unter 0681/587-5011 oder die
ausgefüllte Karte per Post zusenden.
3. QR-Code
Über den QR-Code kommen Sie zur Eingabemaske und können
die Werte direkt eingeben.
4. Rathaus
Selbstverständlich können Sie die Karte auch im Rathaus abgeben. Wir leiten diese dann für Sie weiter.
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251
Lehrensteinsfeld, Telefon 07134 9848-0,
Internet: www.lehrensteinsfeld.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen:
Bürgermeister Björn Steinbach oder sein
Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den übrigen Inhalt
und den Anzeigenteil:
Timo Bechtold, Seelachstraße 2,
74177 Bad Friedrichshall
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall,
Tel. 07136 9503-0
Internet: www.nussbaum-bfh.de
Anzeigenberatung: Nussbaum
Nachhaltigkeit
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co.
KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 07136 9503-0,
Internet: www.nussbaum-bfh.de
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur
6 Wochen zum Halbjahresende möglich.
Einzelversand nur gegen Bezahlung
der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Bezugspreis: halbjährlich 15,30 € inkl.
Zustellung.
Bildnachweise:
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Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Energie
Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-bfh.de/nussbaummedien/ökologie
Wo kann der Austräger
Ihr Mitteilungsblatt hinlegen?
Unsere herzlichsten Glückwünsche gelten
Denken Sie daran, wenn Sie kein oder ein
durchnäßtes Mitteilungsblatt vorfinden, daß
ein Briefkasten oder Zeitungshalter an gut
sichtbarer Stelle angebracht und Ihre HausNr. ersichtlich ist.
Frau Paula Wassermann am 5. November zu ihrem 87. Geburtstag
Dankeschön! Ihr Austräger
Lehrensteinsfeld
Freitag, den 30. Okt. 2015
Nummer 44
Seite 3
Öffentliche Bekanntmachungen
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“
- beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Lehrensteinsfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2015 die Änderung des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung beschlossen (2. Änderung).
Gleichzeitig wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt und die öffentliche Auslegung desselben sowie die Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Diesem Auslegungsbeschluss liegen die vom Vermessungsbüro Braun + Nagel, Heilbronn, als Entwurf ausgearbeiteten und nachfolgend
aufgeführten Unterlagen zugrunde:
• Lageplanentwurf vom 22.10.2015
• Begründung zum Bebauungsplan „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13 a BauGB ist die Abgrenzung mit einer schwarz gestrichelten Linie im Lageplan vom 22.10.2015 des Vermessungsbüros Braun +
Nagel (nachstehend abgedruckt).
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Verkehrsflächen mit Zweckbestimmung:
Fahrbahn
Gehweg / Fußweg
Parkplatz
Grünfläche
§ 9(1)11 BauGB
Anpflanzung Einzelbaum
§ 9(1)25a BauGB
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
§ 9(7) BauGB
GEMEINDE LEHRENSTEINSFELD
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ZEICHENERKLÄRUNG
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BEBAUUNGSPLAN
VERFAHRENSVERMERKE
1241
1240
LEHRENER FELD III, 2. ÄNDERUNG
Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen gem. § 2(1) BauGB
am ……………
Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen gem. § 2(1) BauGB am ……………
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Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB
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am ……………
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften
als Entwurf aufgestellt gem. § 2(1) BauGB
und Auslegungsbeschluss gem. § 3(2) BauGB
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB
12
1226/6
Ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2(1)
BauGB i.V.m. § 13 a (3) BauGB mit Hinweis zur Verfahrensführung nach
§ 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB
am ……………
vom …………… bis ……………
Bebauungsplan als Satzung beschossen gem. § 10(1) BauGB
Örtliche Bauvorschriften als Satzung beschlossen gem. § 10(1) BauGB
am …………
am …………
Ausfertigung: Lehrensteinsfeld, den ..............
11
1225/3
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........................................
Bürgermeister Steinbach
Anlage:
Begründung
12
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Zur Urkunde: Lehrensteinsfeld, den ...............
am ...............
Für den Entwurf und die Bearbeitung
Eberstadt, den 22.10.2015
1215/3
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M. 1 : 500
Ortsübliche Bekanntmachung der Satzungsbeschlüsse
und in Kraft getreten gem. § 10(3) BauGB
17
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15/1
19
93
1247
1215/4
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........................................
Bürgermeister Steinbach
Dipl. Ing. Andreas Braun
Beratender Ingenieur BDB
Im Weidengrund 22/2 74246 Eberstadt
Tel. 07134 / 5103-225
Fax 5103-226
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Die Aufstellung des
Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Für den Bebauungsplan ist daher eine Umweltprüfung nicht
erforderlich und wird deshalb nicht durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Lehrener Feld III, 2. Änderung“ mit zeichnerischem Teil, schriftlichen Festsetzungen und der Begründung
wird auf die Dauer eines Monats vom
öffentlich ausgelegt.
Montag, 2.11.2015 bis einschließlich Mittwoch, 2.12.2015
im Rathaus Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, Zimmer 7
Für die Dauer dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der Dienststunden die Planunterlagen eingesehen sowie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen vorgetragen werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Lehrensteinsfeld, 30.10.2015
gez. Steinbach
Bürgermeister
Freitag, den 30. Okt. 2015
Seite 4
Lehrensteinsfeld
Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses und
der Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
I. Umlegungsbeschluss für das
Gebiet: „Neuwiesen“
Gemarkung: Lehrensteinsfeld
Der Umlegungsausschuss „Neuwiesen“ hat am 27.8.2015 gemäß §
47 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), nach Anhörung der Eigentümer die Durchführung einer
Umlegung
beschlossen.
Das Gebiet wird begrenzt
im Norden: durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 1113
und Nr. 90/9, die teilweise einbezogene Ellhofener Straße (Flst. Nr. 90) und die außerhalb liegenden Flurstücke
Nr. 1077 und 1076;
im Osten: durch den teilweise einbezogenen Ellbach (Flst. Nr.
2489);
im Süden: durch die teilweise einbezogenen Flurstücke Nr. 959
und 940, die außerhalb liegenden Flurstücke Nr. 962/24,
962/17, die teilweise einbezogene Ellbachstraße (Flst.
Nr. 962/19), das innerhalb liegende Wegeflurstück Nr.
962/21 und die innerhalb liegende Straße „Am Krautgarten“ (Flst. Nr. 962/22);
im Westen: durch die westliche Grenze der teilweise einbezogenen
Ellhofer Straße (Flst.Nr. 90) sowie durch die teilweise
einbezogene Lehrener Straße (Flst. Nr. 1230).
In das Verfahren sind folgende Grundstücke (Flurstücke) der Gemarkung Lehrensteinsfeld einbezogen:
Flst. Nr.
90 (hiervon ist ein mittlerer Teil von ca. 4217 m² einbezogen), 90/7,
90/9 (hiervon ist ein südlicher Teil von ca. 453 m² einbezogen), 925/2
(hiervon ist ein nördlicher Teil von ca. 3 m² einbezogen), 940 (hiervon
ist ein nördlicher Teil von ca. 688 m² einbezogen), 959 (hiervon ist ein
nördlicher Teil von ca. 530 m² einbezogen), 960, 961, 962/18, 962/19
(hiervon ist ein östlicher Teil von ca. 107 m² einbezogen), 962/21,
962/22, 966, 968, 969, 971, 972, 973, 974, 975, 977, 978, 980, 981,
983, 984, 986, 987, 1017, 1019, 1020, 1021, 1023, 1024, 1026, 1027,
1029, 1030, 1032, 1034, 1036, 1040, 1040/1, 1041, 1042, 1044,
1045 (hiervon ist ein südlicher Teil von ca. 1074 m² einbezogen),
1046, 1047, 1049, 1051, 1053, 1054, 1055, 1057, 1058, 1060, 1063,
1065, 1066 (hiervon ist ein südlicher Teil von ca. 1197 m² einbezogen), 1067, 1071, 1072, 1075, 1113 (hiervon ist ein südöstlicher Teil
von ca. 304 m² einbezogen), 1230 (hiervon ist ein östlicher Teil von
ca. 595 m² einbezogen) und 2489 (hiervon ist ein mittl. Teil von ca.
1657 m² einbezogen).
Die Umlegung trägt die Bezeichnung „Neuwiesen“.
Das Umlegungsgebiet liegt im Bereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes „Neuwiesen“.
Durch die Umlegung sollen die im Umlegungsgebiet liegenden
Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage,
Form und Größe für die Bebauung und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
II. Durchführung
Die Durchführung der Umlegung obliegt gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des BauGB (BauGB-DVO)
vom 2. März 1998 (GBl. S. 185), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65), in Verbindung mit dem Anordnungsbeschluss des Gemeinderates vom 16.10.2012 dem Umlegungsausschuss „Neuwiesen“.
III. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Die Inhaber eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem
Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, eines
Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück
oder eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder
zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder den Verpflichteten in
der Benutzung des Grundstücks beschränkt, werden aufgefordert,
innerhalb eines Monats von dieser Bekanntmachung an ihre Rechte
beim Umlegungsausschuss „Neuwiesen“ der Gemeinde Lehren-
Nummer 44
steinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, oder nach
Ablauf einer vom Umlegungsausschuss gesetzten Frist glaubhaft
gemacht, so muss der Berechtigte die bisherigen Verhandlungen und
Festsetzungen gegen sich gelten lassen, wenn der Umlegungsausschuss dies bestimmt.
Der Inhaber eines in Absatz 1 bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso
gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist
durch Bekanntmachung des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt
worden ist.
IV. Verfügungs- und Veränderungssperre sowie Vorkaufsrecht
der Gemeinde
Von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans dürfen nach § 51 BauGB im
Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
1. ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück
und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein
Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, oder Baulasten
neu begründet, geändert oder aufgehoben werden;
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentliche
wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden;
3. nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber
wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde
Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden;
4. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche
Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden, oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltsarbeiten und die
Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Ein bei der Gemeinde Lehrensteinsfeld eingereichtes Baugesuch gilt
gleichzeitig als Antrag auf Genehmigung durch den Umlegungsausschuss.
Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB steht der Gemeinde Lehrensteinsfeld
beim Kauf von Grundstücken, die in dieses Verfahren einbezogen
sind, von dieser Bekanntmachung an bis zur Bekanntmachung der
Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
V. Vorarbeiten auf Grundstücken
Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs.1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung
der von ihnen nach diesem Gesetzbuch zu treffenden Maßnahmen
Grundstücke betreten und Vermessungen oder ähnliche Arbeiten
ausführen.
VI. Bekanntgabe des Umlegungsbeschlusses
Der Umlegungsbeschluss gilt mit dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
VII. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Umlegungsbeschluss kann binnen sechs Wochen seit der
Bekanntgabe Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Gemeinde
Lehrensteinsfeld, Ellhofener Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, eingereicht werden (§ 217 BauGB). Über den Antrag entscheidet das
Landgericht Stuttgart, Kammer für Baulandsachen, in Stuttgart.
Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den er
sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Umlegungsbeschluss
angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll
die Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur
Rechtfertigung des Antrags dienen.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf gerichtliche
Entscheidung ohne Rechtsanwalt gestellt werden kann, dass aber
für die weiterführenden prozessualen Erklärungen in der Hauptsache
der Antragsteller sich eines vertretungsberechtigten Rechtsanwalts
bedienen muss (§ 222 Abs. 3 BauGB).
Freitag, den 30. Okt. 2015
Lehrensteinsfeld
Nummer 44
Seite 5
VIII. Öffentliche Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
Für die Grundstücke des Umlegungsgebiets wurden eine Bestandskarte und ein Bestandsverzeichnis nach § 53 BauGB gefertigt. Bestandskarte und Bestandsverzeichnis liegen in der Zeit vom 16.11.2015 bis 16.12.2015 im Rathaus der Gemeinde Lehrensteinsfeld, Ellhofener
Straße 2, 74251 Lehrensteinsfeld, öffentlich aus und können während der Dienststunden
montags - freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr; zusätzlich montags von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr dort eingesehen werden.
gez. Steinbach
Vorsitzender Umlegungsausschuss „Neuwiesen“
Lehrensteinsfeld
Freitag, den 30. Okt. 2015
Seite 6
Gemeinde Lehrensteinsfeld
Landkreis Heilbronn
Änderung der Sanierungssatzung unberührt und sind auch für diesen
Erweiterungsbereich anzuwenden.
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß §143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für BadenWürttemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat
der Gemeinde Lehrensteinsfeld in seiner Sitzung am 22.10.2015
folgende Sanierungssatzung beschlossen:
Erweiterung des Sanierungsgebiets
In dem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände nach § 136 BauGB vor. Dieser Bereich soll durch
städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich ver-bessert oder
umgestaltet werden.
Ausgefertigt:
Gemeinde Lehrensteinsfeld, den 22.10.2015
Björn Steinbach
Bürgermeister
Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine
Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten
Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2
BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
ist darzulegen.
Gemäß § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO er-lassener
Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der
in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (insbes. Ausgleichsbetrag des Eigentümers) wird hingewiesen.
Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff. BauGB (Vorkaufsrecht
für die Gemeinde) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige
Vorhaben) hingewiesen.
Mit Satzung vom 20.3.2014 (öffentl. Bekanntmachung vom 28.3.2014)
wurde das Sanierungsgebiet Lehrensteinsfeld „Ortskern II“ förmlich festgelegt und in den jetzigen Grenzen beschlossen. Im Zuge
der Behebung weiterer städtebaulicher Missstände soll im Bereich
zwischen Pflegeheim und seniorengerechter Wohnanlage durch
Schaffung einer öffentlichen Grünanlage mit Gehwegen sanierungsbedingt eine Auflockerung für die im Bau befindliche Verdichtung des
Quartiers geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets
„Ortskern II“ wird um die Grundstücke/Grundstücksteile, die im beiliegenden Lageplan mit schwarz gestrichelter Linie umrahmt sind,
erweitert. Die geänderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt
sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit
Datum vom 6.10.2015 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der
im vorgenannten Lageplan abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist
Bestandteil der Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebiets. Die Satzung zur Änderung der
Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten im
Rathaus von jedermann eingesehen werden.
Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff.
BauGB) und die Vorschriften der §§ 2 bis 3 der Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets vom 20.3.2014 (Öffentliche Bekanntmachung vom 28.3.2014), bleiben von der Satzung zur
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70182 Stuttgart
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Hinweis:
Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung über
die Änderung Sanierungssatzung "Ortskern II"
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Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes
"Ortskern II" ca. 0,10 ha
Satzungsbeschluss:
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Abgrenzung förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet
"Ortskern II" ca. 3,79 ha
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Förmliche Festlegung
Satzungsbeschluss:
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27) 8 73-0
• Fax
62 27)9503-99
8 73-190
2 | AktuELLES
INFOS REGIONAL
SuLMtALER WOchE · 28. Oktober 2015 · Nr. 44
herbstmarkt in der Pro Seniore Residenz Schöntaler klosterhof in Sülzbach
kleiner aber feiner Markt lädt zum Verweilen ein
„Jedem das, was er verdient
hat“, heißt eine gern benutzte Redewendung. Also durfte
sich das Pro-Seniore-Team
um Diana Rübesam von der
Residenzberatung und Pflegedienstleiterin Maya Ruff beim
1. Herbstmarkt über einen goldenen Oktobertag freuen.
Mit viel Liebe und Aufwand hatten die Aussteller ihre Stände
herausgeputzt. Handgemachte
Holz- und Bastelarbeiten, hochwertig verarbeitete Stoffe und
nicht zuletzt das kulinarische
Speiseangebot luden zu einem
Bummel über die kleine aber
feine Herbstmeile ein.
Mit zu den Besuchern gehörten zahlreiche Heimbewohner.
„Seit Juni 2015 bin ich hier und
es gefällt mir sehr gut“, zeigte
sich Rosa Herrmann am Stand
bei Norbert Trutzenberger gut
gelaunt. Der Leiter der Beschäftigungstherapie hatte in den letzten Wochen verstärkt mit den
Bewohnern auf den Markt hingearbeitet. „Wir haben Kürbisse
geschnitzt und Laternen gebastelt. Sogar Apfel-Gelee haben
wir zusammen gemacht“, infor-
Gut gelaunte Runde auf dem Herbstmarkt im Schöntaler Klosterhof
mierte der Beschäftigungstherapeut. Familie Jung aus Sülzbach
lobte das herbstliche Speiseangebot und ließ sich leckere Kürbiscremesuppe und Kürbisreibekuchen schmecken. Während sich
am Stand bei Günther Schick
aus Grantschen alles rund um
das Holz drehte, präsentierte
Handgemachtes aus Holz gab es bei Günther Schick
Ursula Gebhardt aus Weinsberg
ein paar Schritte nebenan ihre
selbst gefertigten Stoffartikel.
„Das Nähen macht mir einfach
großen Spaß“, meinte die frühere Dekorationsnäherin. Aus der
Presse hatten die BreitenauerSee-Dauercamper Roland und
Barbara Herrmann vom Herbstmarkt erfahren.
Kurzerhand entschlossen sie
sich selbst einen Stand zu
bestücken. „Ein paar Bestellungen haben wir schon in Auftrag
genommen“, freute sich der frühere Physiotherapeut aus dem
badischen Weingarten, der mit
seinen Laubsägearbeiten die Blicke der Besucher auf sich zog.
„Hier ist alles selbst gemacht.
Vom Thymian-Tee bis hin zum
Honigkuchen“, zeigte sich das
Frauenteam Monika ReiterKuch und Sabine Ferrante gut
gelaunt und ließ sich zwischendurch schon mal einen Kürbisreibekuchen schmecken. „Es ist
ein kleiner aber feiner Herbstmarkt. Gerne hätten wir uns
über noch mehr Gäste gefreut,
aber wir werden dieses Event auf
jeden Fall im nächsten Jahr wiederholen“, blickten Diana Rübesam und Maya Ruff zuversichtlich auf den nächsten Herbstmarkt im Jahr 2016.
Info: Am 29. November 2015
findet von 14 bis 20 Uhr der traditionelle Adventsbasar statt.
Text und Bilder (kre)
Gehörten mit zu den Marktbesuchern. Die Bewohnerinnen Heide Wagner, Berta Leipold, Ingeborg Kocher und Rosa Herrmann (v.l.). Im Hintergrund Norbert
Trutzenberger, Leiter der Beschäftigungstherapie
4 | AktuELLES
INFOS REGIONAL
SuLMtALER WOchE · 28. Oktober 2015 · Nr. 44
Reges Publikumsinteresse beim Weinherbst mit Grantschen Weine
Gute Weine entdecken, probieren, genießen und erleben
Eine Festadresse für die Liebhaber eines guten Tropfens
war am vergangenen Sonntag
der Weinherbst in Grantschen.
Weingenießer aus nah und fern
trafen sich zum Stelldichein,
um die Weine der Grantschener Weingärtner zu verkosten.
„Jede Weinmarke hat ihr eigenes authentisches Profil und das
setzt unser Kellermeister Uli
Schwager hervorragend um“,
lobte Verkaufsleiter Willi Keicher den Mann, der maßgeblich
mit für die Marke Grantschen
Weine steht. Dass Grantschen
Weine einen guten Namen hat,
dafür sprach der gute Publikumszuspruch beim Weinherbst. „Durch solche Veranstaltungen wollen wir uns dem
Kunden noch näher bringen“,
informierte Willi Keicher, dem
es wichtig ist, dass die Leute wissen, dass in Grantschen Wein
produziert, ausgebaut und verkauft wird. Schon immer ist man
in Grantschen einen geradlinigen Weg gegangen, was auch
am Holzfassausbau deutlich
wird, der am Standort Grantschen stets beibehalten wurde. Gäste waren aus Bad Friedrichshall-Untergriesheim angereist. „Wir trinken zu Hause alle
Verkaufsleiter Willi Keicher mit Gästen aus Untergriesheim
Grantschener Wein und wenn
es die Zeit zulässt, sind wir bei
den Veranstaltungen in Grantschen mit dabei“, brachte Peter
Traub seine Vorliebe für den
Grantschener Wein zum Ausdruck. Lob hatte Achim Wolpert für das Personal im Haus
parat. „Hier wird man immer
Präsentierten den Gästen Grantschener Weine: Marten Höper, Fabian Kleiner,
Daniel und David Susset (v.l.)
freundlich empfangen. Kompetent wird man in angenehmer
Atmosphäre beraten“, so Wolpert, für den ein Besuch im Heilbronner Weindorf stets ein Treff
mit Freunden am Grantschener
Weinstand ist.
Für Abwechslung beim Weinherbst war reichlich gesorgt. Bei
Weinerlebnisführerin Claudia
Steinbrenner konnte man sich
durch den Sinnesparcours der
Aromen entführen lassen. Kellereiführungen mit vielen interessanten Informationen gab
es mit Roland Wirth und SlowFood-Pionier Walter Kress präsentierte neben seinen bekannten Produkten Bio-Käse aus dem
Allgäu. Die Grantschener Landfrauen sorgten einmal mehr für
köstliche Kuchenspezialitäten,
während sich die Landmetzgerei Reinhart aus Ellhofen für das
gute Essen verantwortlich zeigte. Michaela Genz präsentierte
Energetix Magnetschmuck.
„Welche Anforderungen sind
bei einem Weißherbst gesetzlich vorgeschrieben?“, beim
angebotenen Weinquiz konnten
die Gäste ihr Fachwissen testen,
während die Schäferei Württemberger mit ihrem Schäfchennachwuchs für manchen Hingucker bei großen und kleinen
Gästen sorgte.
Text und Bilder (kre)
Wissenswertes über Grantschen Weine gab es von Aufsichtsrat Roland Wirth
bei den angebotenen Kellereiführungen zu erfahren
6 | AktuELLES
INFOS REGIONAL
SuLMtALER WOchE · 28. Oktober 2015 · Nr. 44
Pflanzaktion der BuND-Ortsgruppe Eberstadt im Schmetterlingsdorf
Fleißige kleine hände bringen Blumenzwiebeln in den Boden
Die Bürgermeisterwahl in
Eberstadt ist gelaufen. Jetzt
steht ein weiteres wichtiges
Ereignis an. Rund eintausend
Blumenzwiebeln müssen im
Schmetterlingsdorf in den
Boden gebracht werden.
Viel Volk war am vergangenen
Samstagvormittag in der Eberstädter Straße unterwegs. Kinder schieben kleine Schubkarren und haben Gummistiefel an den Füßen. Die BUNDOrtsgruppe Eberstadt hat einen
kleinen Pavillon aufgebaut. Der
Vorsitzende, Professor Wolfgang Lüftner, informiert die
kleinen und großen Helfer über
die Pflanzaktion. Das Schmetterlingsdorf mit seinen 17 Verkehrsinseln und dem fünf mal
15 Meter großen Saum entlang
der Neuenstädter Straße habe
sich prächtig entwickelt und bietet nicht nur zahlreichen Insekten ein Zuhause, sondern sei mit
seinen bunt blühenden Blütenstauden ein echter Hingucker.
In verschiedenen Patenschaften
kümmern sich Familien, Kindergärten und andere Gruppierungen um die Verkehrsinseln,
die wohlklingende Namen wie
Pfauenauge, Schwalbenschwanz
oder Bläulingsfleck tragen. Im
März wurden in einer Aktion
auf den Verkehrsinseln Stauden eingepflanzt. Dann wurde
im April eingesät. Im trockenen Sommer hieß es dann „gießen, gießen und nochmals gießen“, sagt Thomas Ketel. Jetzt
im Herbst werden Blumenzwiebeln eingepflanzt. Die Kreissparkassen-Stiftung habe 5.000 Euro
für das Schmetterlingsprojekt
zur Verfügung gestellt und der
EDEKA-Markt habe eine Patenschaft übernommen und 3.000
Thomas Ketel gibt die Taschen mit den Blumenzwiebeln aus
Euro gespendet. Für 1.500 Euro
hat die BUND-Ortsgruppe Blumenzwiebeln gekauft. Die müssen jetzt in den Boden. Dazu hat
Thomas Ketel Hämmer und Meißel zur Verfügung gestellt. Ketel
informiert die kleinen und großen Helfer, wie die Blumenzwiebeln unter die Erde zu bringen
sind. „Auf den Packungen steht
drauf, wie tief die Zwiebeln reinmüssen. Mit dem Meißel könnt
ihr die Löcher machen“. Dann
werden die Taschen mit den Blumenzwiebeln an die Schmetterlingspaten verteilt. In der ganzen Neuenstädter Straße ist das
Hämmern zu hören. Am Rondell „am Knoss“ sind die Kinder
des Kindergartens Schmalbach
zugange. Auch die Erzieherinnen, Waltraud Feghelm, Carolin Heiß, Yvonne Müller und
Anja Nitsche sind zur Pflanzaktion gekommen. Mit dabei ist
auch der frischgebackene Bürgermeister Stefan Franczak mit
seinem Sohn. Leandro und Fynn
schlagen mit dem Hammer zu.
Ihre Papas halten die Meißel
und passen auf, dass der Schlag
nicht daneben geht. So, jetzt die
Blumenzwiebeln rein und etwas
Erde drüber - fertig. „Wir brauchen jetzt nur noch eine gute
Winterfeuchte“ sagt Thomas
Ketel. Die Schmetterlingsinseln unterm Eberfirst sind dann
im neuen Jahr um Frühblüher wie Wildtulpen, Krokusse,
Winterlinge, Narzissen, gekielten Lauch, Traubenhyazinthen,
Blausterne und andere Schönheiten bereichert.
Text und Bilder (hlö)
Gruppe Kindergarten Schmalbach
Fischerverein Weinsberg
Arbeitseinsätze herbst 2015
Pflanzaktion "am Knoss"
Hallo Mitglieder des Fischereivereins Weinsberg e. V.,
hiermit laden wir alle aktiven Mitglieder ein an unseren
Herbstarbeitseinsätzen an den
Stadtseen in Weinsberg teilzunehmen.
Die Termine sind wie folgt:
Samstag, den 31.10.2015,
Samstag, den 21.11.2015,
Samstag, den 5.12.2015.
Beginn ist jeweils ab 8.00, das
Ende gegen 12.00 Uhr. Natürlich sind auch passive Mitglieder (die eigentlich keine Stunden leisten müssen) herzlich
dazu eingeladen, es gibt genug
zu tun, um unsere Seen für das
Angeln sauberzuhalten und zu
pflegen. Grüße und Petri Heil,
die Vorstandschaft
INFOS REGIONAL
Handball Neckarsulm - Mainz
Neckarsulm gewinnt am Ende verdient gegen Mainz 05
Auch im sechsten Spiel bewahrt
die Sport-Union die weiße Weste
und ist mit 12:0 Punkten weiterhin Tabellenführer der 2. Bundesliga. Gegen die FSG Mainz
05/Budenheim gelang den Spielerinnen vor allem dank der
Leistungssteigerung in Hälfte
zwei der nächste Heimsieg.
Zu Beginn gestaltetet die NSU
das Spiel so, wie man es sich
auch vorgestellt hatte. Bereits in
der vierten Minute gelang Maike Daniels die frühe 3:0-Führung für ihre Farben.
Als nur wenige Augenblicke
später Lena Hoffmann zum 5:2
einnetzte, musste DynamitesTrainer Andre Sikora-Schermuly schon seine erste Auszeit
nehmen, um den Rückstand
nicht größer werden zu lassen.
Auf Neckarsulmer Seite kam
da­raufhin ab der ca. 12. Minute ein unerklärlicher Bruch ins
Spiel. In den restlichen Minuten
bis zur Halbzeitpause wurde die
Abwehrarbeit quasi eingestellt.
Aufgrund der wackligen Defensive kam es nun auch zu einigen
Neckarsulmer Fehlwürfen im
Angriff. Die Gäste nutzten diese Schwächephase aus und gin-
gen durch Alicia Soffel mit einer
14:16-Führung in die Halbzeitpause.
„Die ersten 12 Minuten verliefen eigentlich wie geplant, doch
plötzlich haben wir die Abwehrarbeit quasi eingestellt und zu
viele Fehlwürfe im Angriff. Wir
lassen in knapp 15 Minuten 12
Mainzer Tore zu und verspielen
so unsere Führung. In der Pause
haben wir dann die indiskutable Abwehrleistung nüchtern analysiert und uns fest eingeschworen, in der Abwehr richtig Gas zu
geben“, analysierte Trainer Emir
Hadzimuhamedovic die ersten
30 Minuten.
Die Marschroute für die 2. Hälfte war damit klar und wurde nun
wieder gewohnt stark umgesetzt.
Eine Viertelstunde war in der
zweiten Hälfte bereits gespielt, da
musste Katrin Rüttinger, die in
der Pause für Melanie Herrmann
gekommen war, erst das zweite
Mal hinter sich greifen. Durch
die starke Defensive gelang nun
auch wieder deutlich mehr im
Angriff und die Mainzer Gäste wurden immer unsicherer,
weshalb sich die Sport-Union
bis zur 45. Minute einen 5-Tore-
Die Lufthoheit gehörte Lena Hoffmann, Isabel Tissekker und Alena Vojtiskova
Vorsprung erarbeitete. „In der
zweiten Hälfte haben wir wieder unsere starke Abwehrleistung gezeigt und uns somit das
Leben deutlich erleichtert. Wir
konnten wieder unser schnelles
Umschaltspiel aufziehen und
haben durch einige schöne Tore
das Spiel gedreht. Leider machten es uns ein paar merkwürdige Schiedsrichter-Entscheidungen schwer, die Führung weiter auszubauen. Wir haben uns
aber nicht aus der Ruhe gebracht
und am Ende verdient das Spiel
gewonnen. Individuell waren
heute vor allem Kathrin Fischer
und Lena Hoffmann sehr wichtig. Beide zeigten eine gute Leistung und konnten durch jeweils
5 Tore glänzen. In der zweiten Hälfte führte Maike Daniels dann auch wieder gut Regie“,
sagte Hadzimuhamedovic.
Trotz der schwachen ersten
Hälfte setzten sich die Unionerinnen am Ende verdient
mit 29:26 durch und erkämpften sich so zwei weitere Punkte. Passend dazu fiel auch das
Fazit von Lena Hoffmann aus:
„Ob schön oder nicht – Sieg
ist Sieg. Zwei Punkte sind zwei
Richtig glücklich nach dem Sieg
waren Lena Hoffmann und Alena
Vojtiskova
Punkte.“ Nächste Gelegenheit,
zwei Punkte zu gewinnen, hat
die Sport-Union am kommenden Samstag um 18.00 Uhr bei
Aufsteiger SG 09 Kirchhof.
Neckarsulmer Sport-Union:
Herrmann, Rüttinger (beide im
Tor), Kalmbach, Hoffmann (5),
Wolf (2), Breitinger (4), Gerber
(2), Fischer (5), Kaufmann, Tissekker (2), Daniels (4/3), Ineichen (2), Vojtiskova (3), Beddies
Schiedsrichter:
Katharina
Heinz / Sonja Lenhardt
Zuschauer: 900
Text: Sascha Göttler Bilder: pek
Mit riesigem Einsatz überzeugte wieder einmal Kathrin Fischer
Weihnachtsmarkt-Anmeldungen sind bereits erbeten
NSU-Senioren fahren diesmal nach Würzburg
Als letzte Aktivität im Jahr
2015, fahren die Senioren der
Neckarsulmer Sport-Union
zum Weihnachtsmarkt nach
Würzburg.Abfahrt ist am Donnerstag, 17. Dezember um
13.30 Uhr an der Haltestelle Binswanger Straße, bei der
Geschäftsstelle der Sport-Uni-
on. Weitere Zustiege sind um
13.35 Uhr bei der Realschule
und 13.40 Uhr in Amorbach am
Reichertsberg. Nach Ankunft in
Würzburg erwartet ein Führer
die Gruppe zur Besichtigung
der Altstadt (Dauer ca. eine
Stunde). Anschließend ist Zeit
zur freien Verfügung, für einen
Bummel durch den Markt bei
weihnachtlicher Beleuchtung
und zum Besuch der zahlreichen Cafés. Um 18 Uhr erfolgt
die Rückfahrt mit späterer Einkehr im Württemberger Hof
in Möckmühl. Rückkunft in
Neckarsulm ist ca. um 21 Uhr.
Fahrtkosten und Führung pro
Person € 28, bitte bis spätestens
Freitag, 11. Dezember überweisen. Dies ist gleichzeitig die verbindliche Anmeldung. Zahlung
und telefonische Anmeldung
bei Helga und Erhard Schilp,
Telefon 81016 bzw. Konto KSK
100 44 939 BLZ 620 50000.
(khl)
INFOS REGIONAL
22. Einladung der Sport-Union zur Schlosskellerei Affaltrach - Sponsoring der besonderen Art
Bei Wein-Verkostung Wissen rund um Trauben und Weinherstellung erweitert
Rund 50 Vereinsmitarbeiter
der Neckarsulmer Sport-Union
konnten jetzt bei der 22. Einladung in die Schlosskellerei Affaltrach im Rahmen der schon traditionellen Weinprobe ihr Wissen rund um den Wein erweitern. Mit dem Sponsoring der
besonderen Art setzte damit
Kellerei-Chef Thomas Baumann
die freundschaftliche Beziehung
zur Neckarsulmer Sport-Union
fort. Nachdem die Sport-Mitarbeiter im ehemaligen Weinschlössle - das nach dem zeitgemäßen Umbau jetzt „Meeting Life“ heißt - mit einem Glas
Rosé-Sekt Trocken empfangen
wurden, gedachten die NSUler
zuerst mit einer Schweigeminute ihrem jetzt verstorbenen Vereins-Mitstreiters Gerhard Werz.
Thomas Baumann sagte hinterher bei der Begrüßung, dass
gerade Gerhard Werz, zusammen mit seinem ebenfalls verstorbenen Kollegen Karl Stibi,
die Freundschaft zur Kellerei seit
den Anfängen gepflegt und mit
aufgebaut hätten. Jetzt habe man
sich trotz des zeitgleichen Trauerfalls entschlossen, den Termin
durchzuführen. Dies, weil es der
immer gesellige Gerhard Werz
auch so gewollt hätte. Nach dem
Dank durch NSU-Geschäftsführer Edgar Klaiber für die Einladung und immer hervorragender Bewirtung, mit gleichzeitiger Übergabe eines Gast-Präsentes, informierte Baumann auf
den aktuellen Stand des Herbstes. Dieser sei entgegen der
schlechte Prognosen viel besser
ausgefallen als erwartet. Höchste Qualitätsstufen und Öchsle, dazu 80 Prozent Ertrag eines
durchschnittlichen Vollherbstes
– also nichts zum Jammern.
Empfang der NSU-Gruppe in der Empfangshalle.
Was dann die Sport-Unionler im Glas zu erwarten hatten, kam hinterher zur Sprache.
Jeweils fünf Weiß- und Rotweine, dazwischen ein Roséwein
– darunter auch neue Cuvées.
Zur richtigen Grundlage für die
11-stöckige Weinprobe wurden
wie immer leckere SchinkenKäse-Platten serviert. Danach
stellte er - immer zwei Weine
im Glas gegenübergestellt, seine
Produkte mit ihren Eigenschaften und Begriffen über Sorte,
Kreuzungen, Mutationen, Charakter, Barrique, dazu noch
Restzucker, Säure und Analysewerte vor.
Interessant war dabei auch zu
erfahren, dass bereits seine
Tochter Tanja als aktuell dritte
Generation in der Firma tätig,
ins aktive Weingeschäft als
Finanzassistentin und geprüfte Sommeliére eingestiegen ist.
Kellerei-Chef Thomas Baumann vermittelte wieder viel Neues rund um den
Wein
Bei den Vereinsmitarbeitern sind seit Jahren die Einladungen zu Schloss Affaltrach beliebte Events
Ihre Handschrift tragen bereits
die Cuvées 2014 Schloss Affaltrach Till als Weißwein trocken
QbA, 2014 Tanja Cuvée rosé trocken QbA und 2013 Marc Cuvée
Rotwein trocken QbA. Und im
nächsten Jahr folgt dann auch
noch sein Sohn Marc, der nach
Abschluss seines wissenschaftlichen Studiums in die Unternehmensführung einsteigen wird.
Somit ist bereits für die Weiterführung des Unternehmens
vorgesorgt, sagte der 60-jährige
Geschäftsführer Thomas Baumann. Verkostet wurden noch
mit den Sorten in Weiß: 2014
Chardonnay trocken QbA, 2014
Sauvignon Blanc trocken QbA,
2014 Weißburgunder trocken
QbA, 2014 Muskattrollinger
rosé halbtrocken QbA sowie in
Rot, 2012 Contur trocken QbA,
2012 Samtrot halbtrocken Spätlese, 2011 Trollinger lieblich
Auslese und zum Schluss 2005
Lemberger Eiswein edelsüß.
Dazu waren die jeweiligen Kommentare des Kellerei-Chefs allesamt informativ und hilfreich
zum richtigen Weinverständnis
der Neckarsulmer. Nach dem
Schlusswort von Thomas Baumann, dass die Weinprobe diesmal mit mehreren Cuvées etwas
anders als üblich war, schloss er
die Proberunde.
Den Dank der Sport-Union
sprach hinterher noch Leichtathletik-Boss Richard Bauder
für die Einladung aus. Er äußerte sich über die freundschaftliche Beziehung und über die Art
von Sponsoring für den Verein,
sehr positiv.
(khl - Fotos: Leitz)
INFOS REGIONAL
Werbung für den Chorgesang
Jubiläumskonzert des Männergesangvereins Concordia und Sing’n'Fun
„Ein Leben voller Musik“ präsentierte die 160 Jahr alte Concordia beim Jubiläumskonzert
in der Ballei. Dabei war der runde Geburtstag nicht der einzige
Anlass für den großen Auftritt.
Gleichzeitig gab Uwe Horwath,
seit 15 Jahren der Mann mit dem
Dirigentenstab in der Hand,
sein Handwerkszeug an seinen
Nachfolger Spiros Mouchagier
weiter. Der verdiente Chorleiter
wurde von MGV-Vorstand Norbert Pfitsch zum Ehrendirigenten ernannt und erhielt tosenden Applaus aus dem Zuhörerraum, der bis auf den letzten
Platz besetzt war.
Das Konzert verdiente das Prädikat „vorzüglich“. Die Concordia hatte sich intensiv auf den
Abend vorbereitet und konnte
stimmlich, mit der Liedauswahl
und den eingeladenen Musikern überzeugen. Das waren
die Anlässe für einen besonderen Abend, was die Sänger der
Concordia daraus machten, war
bewundernswert. Für das Eingangs- und Schlusslied standen sowohl der Männergesangverein, als auch der gemischte Chor Sing’n’Fun gemeinsam
auf der Bühne. Sie starteten mit
einem gewaltigen „Die Welt ist
voller Lieder“ und beendeten
das Konzert mit einem von Uwe
Horwath vierstimmig arrangierten „Mit 66 Jahren.“
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand natürlich der Männerchor. Uwe Horwath forderte
die Sänger mit dem schwungvollen „Hey, das ist Musik für Dich“
und ließ sie dann ihr „Walzergefühl“ auch körperlich zeigen.
Für das „Heijoho Santiano“ holte man Günter Hauser mit dem
Akkordeon auf die Bühne und
Horwath zog sein weißes Kapitänsjackett. Anschließend kündigte Moderator Gerhard Gruber den Wechsel am Notenpult
an. Für den Übergang hatte Gerhard Kranich, der Präsident des
Chorverbands Heilbronn den
Peter-Maffay-Titel „Über sieben
Brücken musst du gehen“ umgetextet und so verabschiedete der
Chor seinen langjährigen Dirigenten mit einem bewegenden
„Aus Siebenbürgen zogst du
fort ...“.
Nach der Pause übernahm Spiros Mouchagier das Dirigat und
Die sieben Brücken bewältigte der Männerchor begleitet von Uwe Horwath am Saxofon und dem Streicherensemble
konnte dabei allen Anhängern
des Männergesangvereins eindringlich zeigen, dass der Chor
eine gute Zukunft haben wird.
Mit einer wunderschönen
„Rose“, dem traditionellen
„Musik, Musik“ von Peter Kreuder und einem zweisprachigen
„Que sera“ überzeugten die Sänger und bekamen viel Beifall.
Den konnte auch Sing’n’Fun mit
seinem dynamischen Chorleiter Markus Ortelt einstreichen.
Die Naturschilderung des friedlichen Bergsees mit einem Liebespaar im Ruderboot, auf Bayerisch gesungen mit Anklängen
von Jodlern, war ein perfekter
Auftakt. Ihre schwungvolle Seite lebten sie bei „Angels“ von
Robbie Williams aus. Nach der
Pause machten sie einen Ausflug zu Bachs „Freut euch alle“,
um sich dann mit dem Hit von
1986 „True Colors“ zu verabschieden.
Neben einem tollen Repertoire
an Liedern aus verschiedenen
Epochen und Genres hatten die
Veranstalter auch hervorragende Musiker eingeladen. Am Klavier waren das Martin Lechner
und Tanja Kachel, am Schlagzeug Volker Zottnick und mit
einer tollen Marimbafon-Einlage Jan Siller. Außerdem spielte ein Streichersextett, das vor
allem aus ehemaligen Schülern
von Uwe Horwath bestand.
Text und Bilder: pek
Sie sind schon ein gutes Team, die Sänger vom MGV und Spiros Mouchagir
Die Ballei war voll und die Zuhörer begeistert
Glänzend aufgelegt war der gemischte Chor Sing’n’Fun
Sudoku Nr. 44 | 2015 | mittel
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3
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
3
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
4
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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Foto: BfD, Bonn
Friedhofsgärtner kennen Trends des Herbstes
(pm/red). Mode und Trends
bestimmen unsere Welt. Jede
Jahreszeit hat ihre aktuelle
Kleidung, das Essen unterliegt
den Ansagen der Fernsehköche und selbst bei der Wahl
des Skiurlaubs muss vorher
geschaut werden, welcher Ort
besonders angesagt ist. Auch
wenn es vielleicht nicht so bekannt ist: selbst bei Blumen
und Pflanzen gibt es Trends.
So galt die Calla bis vor kurzem
noch als typische Friedhofsblume. Heute ist sie angesagte Dekoration in modernen Wohnräumen. Doch hört Mode bei
Blumen und Pflanzen mit dem
Leben eines Menschen auf?
Das sehen die Fachleute wie
die Friedhofsgärtner ganz anders. Natürlich spiegeln sich
auch in der Grabgestaltung mit
Blumen und Pflanzen Moden
und Trends wider, denn der
Verstorbene war ein Mensch
mit all seinen Vorlieben und
Abneigungen auch bei Blumen
und Pflanzen. In der Auswahl
der Pflanzen nimmt man meist
Bezug auf die Vorlieben des
Verstorbenen oder der Hinterbliebenen und berücksichtigt
die Symbolik der Pflanzen. Neben den Herbstklassikern, wie
Callunen, Stiefmütterchen oder
Minicyclamen, sind Herbstzauber-Stauden ganz im Trend.
Foto: BdF, Bonn
Grabschmuck für Herbst und Winter
(pm/red). Der Herbst verzaubert mit seiner verschwenderischen Farbpracht nicht nur
Gärten und Parks, sondern
auch die Friedhöfe. Hier verwandeln die Friedhofsgärtner
jetzt so manches Grab in ein
kleines Kunstwerk. Im Herbst
und besonders in den Wochen vor den Totengedenktagen Allerheiligen, Allerseelen
und Totensonntag zeigen die
Friedhofsgärtner die ganze
Bandbreite ihrer Kreativität.
So kombinieren sie etwa Blattschmuckpflanzen wie Silberblatt und Purpurglöckchen mit
Heidegewächsen und Ziergräsern; sie schmücken die Gräber
mit kunstvoll gefertigten Grabschalen und Gestecken und
setzen mit natürlichen Materialien wie Steinen, Holz oder
Tannenzapfen zusätzliche Akzente. Dabei wird die herbstliche Grabgestaltung jedes Jahr
durch neue Trends belebt.
Der goldene Herbst auf dem
Friedhof endet übrigens in der
zweiten Novemberhälfte, wenn
die Spätblüher auf dem Grab
von der Winterabdeckung und
dauerhaften Gestecken abgelöst werden.
Gräber für den Winter dekorieren
Foto: Bdf,Bonn
Heidepflanzen
(pm/red.) Heideglühen. Schon
das Wort lässt Bilder von
verträumten
Landschaften,
leuchtenden Farben und goldenem Herbstlicht emporsteigen. Wärme, Ruhe, Frieden.
Ein ­Zufluchtsort voller Schönheit. All das vermitteln Hei-
depflanzen nicht nur in der
Natur, sondern auch auf dem
Friedhof. Die Bandbreite reicht
von geometrischen Mustern
über naturnahe Pflanzungen
in Kombination mit Fetthenne
(Sedum) und Gräsern bis hin
zu modernen Arrangements.
(pm/red). Der November ist
nicht nur der letzte Monat im
Kirchenjahr, sondern auch ein
Monat der Besinnung und der
Gedenktage, deren letzter der
Totensonntag ist. Sichtbarer
Ausdruck des Gedenkens sind
die geschmückten Gräber auf
den Friedhöfen – oft das Werk
der geschickten Hände von
Friedhofsgärtnern. Diese bereiten nun auch die Grabstätten
für den Winter vor. Dabei ist
diese so genannte „Winterabdeckung“ des Grabes durch den
Friedhofsgärtner durchaus keine schmucklose Angelegenheit,
wie der Begriff es vermuten lie-
ße – ganz im Gegenteil: „Zu den
Gedenktagen legen wir für unsere Kunden zum Beispiel bunte
Beete an mit Beiwerk wie Heuchera, Gräsern und Sommerheide. Manche wünschen auch das
klassische Winterbeet, das wir
individuell gestalten mit Mustern aus Tannenzweigen, Wacholder und Moosstreifen, der
Kopf des Beetes wird verziert
mit Eriken, Gräsern, Tannenzapfen und Exoten“, beschreibt
Roland Wagner, Marketingverantwortlicher beim Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF),
die vielfältigen Möglichkeiten
der Winterabdeckung.
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lautet,Amerika
die leerenund
Felder
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1 bis auch
9 zu füllen,
dasszu
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jeder Zeile,Die
jederAufgabe
Spalte
lautet,
die leeren
Felder
so mit Ziffern
von
1 bisvon
9 1zubisfüllen,
dass
in jeder
Zeile,Diejeder
Spalte
und jedem
der kleinen
3x3-Quadrate
jede der
Ziffern
9 genau
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