FAQ - IRPA

Fragen & Antworten zu dem 4-jährigem Bachelorstudium
(08.02.2016)
Infoblatt
Fragen zu dem aktuellen Studium (3- jähriges Bachelorstudium)
Was ändert sich für die Studierenden der IRPA, die das 6-semestrige Bachelorstudium absolvieren, wenn die
IRPA ab WS 16/17 ein Institut an der KPH ist? Werden die theologischen Fächer an der IRPA gehalten und die
pädagogischen/ humanwissenschaftlichen an der KPH?
Das Studium wird wie bisher an der IRPA in allen LVs absolviert. Das aktuelle Studium läuft aus. Dies
bedeutet, dass nicht mehr alle Lehrveranstaltungen der auslaufenden Semester in anderen Semestern
angeboten werden (können). Daher sind Sie dringend gefordert, ihre Lehrveranstaltungen zügig
abzuschließen um folgenschwere Konsequenzen zu vermeiden.
Wird an der IRPA ein Ergänzungsjahr angeboten, um auch auf den 3-jährigen Bachelor ein Masterstudium
aufbauen zu können?
Derzeit ist noch unklar, wie für AbsolventInnen der 3-jährigen Bacherlorstudiengänge Religion an
Pflichtschulen das Übergangsrecht im Sinne §82 c zu vollziehen ist.
Kann ich, wenn ich das 3- jährige Bachelorstudium absolviert habe, auch ab dem WS 16/17 als
ReligionslehrerIn im Pflichtschulbereich unterrichten?
Ja. Für jetzt in Ausbildung befindliche Studierende gilt deren Abschluss weiterhin als vollwertig.
Ist man mit dem 3-jährigen Bachelorstudium dienstrechtlich schlechter gestellt als mit dem 4- jährigen?
Absolventinnen der 3-jährigen Bacherlorstudiengänge können bis 1. September 2019 nach dem alten
Dienstrecht als Lehrer angestellt werden und verbleiben dann in diesem als vollwertige LehrerInnen.
Wie funktioniert es mit dem Aufstieg, wenn ich in einem Fach durchgefallen bin oder aus sonstigen Gründen
die LV nicht besuchen konnte?
Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, möglichst alle Lehrveranstaltungen im aktuellen 6-semestrigen
Studium abzuschließen. Sollten Sie infolge besonderer Umstände offene Fächer haben, wird der Leiter
der Lehre jeweils eine Prüfung vornehmen und sich um eine Lösung bemühen – diese könnte
allerdings in einem breiten zeitlichen Ausmaß erfolgen.
Kann ich in das 4-jährige Studium wechseln?
Nein. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Studien.
Wenn ich das 3- jährige Bachelorstudium absolviert habe, kann ich dann ein zweites Fach studieren?
Derzeit gibt es keine Möglichkeit hierzu.
Müssen die, die vor dem 12.7.2013 (Novellierung des Hochschulsgesetzes) mit dem 3-jährigen
Bachelorstudium begonnen haben, dieses Studium in dieser Form abschließen oder können sie in das neue
Studium umsteigen, wenn sie zum Beispiel eine längere Pause hatten?
Sie müssen in der alten Form fertig studieren. 1
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Anhang des HSG, S. 211, §82d.
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Sollten Sie das 4-jährige Studium anstreben, müssen Sie sich für das 4-jährige Bachelorstudium neu
bewerben, und ihre bisher absolvierten LV könnten unter gewissen Bedingungen angerechnet
werden, etwa, wenn sie in ähnlicher Form im neuen Curriculum zu absolvieren sind.
Fragen zur Kooperation KPH - IRPA
Warum wird die IRPA ein Institut an der KPH und kann nicht so weiterbestehen wie bisher?
Im Rahmen der PädagogInnenbildungNeu wurde die LehrerInnenausbildung reformiert. Es gibt ab
dem Studienjahr 2016 nur mehr das Lehramtsstudium für Primarstufe oder Sekundarstufe, bestehend
aus Bachelorstudium + Masterstudium. Innerhalb des Lehramtsstudiums für Primarstufe muss ein
Schwerpunkt gewählt werden. Eine ReligionslehrerInnenausbildung ist nur mehr über den
Schwerpunkt möglich. Im Lehramtsstudium Sekundarstufe werden im Allgemeinen 2
Unterrichtsfächer gewählt. Dieses Studium ist nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Ziel
ist es, dass alle LehrerInnen über einen Masterabschluss verfügen und über vollwertige
Lehramtsqualifikationen mit mindestens zwei Fächern bzw. Schwerpunkten verfügen. Da in
Hochschulstudiengängen immer nur ein Schwerpunkt (Fach) vermittelt wurde, laufen sie mit dem
Inkrafttreten der Reform des Hochschulgesetzes aus. Die Kooperation mit der KPH, an der inzwischen
ReligionslehrerInnen aller Glaubensgemeinschaften ausgebildet werden, war daher zielführend.
Welche Änderungen ergeben sich durch die Kooperation?
Der Campus IRPA bleibt erhalten, d.h. Lehrveranstaltungen den Schwerpunkt betreffend werden nach
wie vor in der Eitnergasse 6 gehalten. Andere LVs finden generell am Campus der KPH Wien in
Strebersdorf statt. Das allgemeine Zulassungsverfahren zum 4-jährigen Bachelor-Studium findet an
der KPH Wien statt. Zum Schwerpunkt Islam findet eine Abklärung an der IRPA statt.
Werden die IslamlehrerInnen nun von der Kirche/ Priestern ausgebildet?
Nein. An der KPH lehren, wie an anderen pädagogischen Hochschulen, qualifizierte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Theologen mit Unterrichtserlaubnis bilden katholische
ReligionslehrerInnen aus. Das neue Institut IRPA wird in der Verantwortung der IGGÖ bleiben, somit
bleibt die Eigenständigkeit der Ausbildung zum/r IslamlehrerIn gewährleistet.
Wer entscheidet, welche Studierenden aufgenommen werden?
Das allgemeine Aufnahmeverfahren zum Bachelorstudium im Bereich der Primarstufe findet an der
KPH Wien statt. Zum Schwerpunkt Islam findet eine Abklärung an der IRPA statt.
Wer entscheidet, welche ProfessorInnen an der IRPA lehren?
Alle Lehrenden der IRPA müssen wie schon bisher formale Voraussetzungen erfüllen und für die Lehre
qualifiziert sein. Die IGGÖ ist verantwortlich für die Unterrichtserlaubnis in den theologischen Fächern.
Wer entscheidet, welche Inhalte gelehrt werden?
Das Curriculum des Schwerpunktes Islam wird intern von der IRPA erstellt und dem
Hochschulkollegium, dem Hochschulrat sowie dem Qualitätssicherungsrat vorgelegt.
Wer entscheidet, welche Absolventen als IslamlehrerInnen arbeiten dürfen?
Diese Entscheidung liegt allein in den Händen der IGGÖ.
Wer entscheidet, wer als VolksschullehrerIn arbeiten darf?
Der zuständige Stadtschulrat bzw. Landesschulrat.
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Wo werden die Lehrveranstaltungen stattfinden?
Die Lehrveranstaltungen werden an der IRPA am derzeitigen Standort gehalten und an der KPH in
Strebersdorf.
Besteht die IRPA dann als eigenständige Institution nicht mehr?
Die IRPA besteht weiterhin als Institut mit eigenem Namen, Logo und Campus. Allerdings ist sie ein
Institut an der KPH, in der sie organisatorisch voll eingebettet ist.
Gibt es noch andere Religionsgesellschaften, die mit der KPH kooperieren?
Ja. Mit dem WS 2016/17 werden ReligionslehrerInnen mehrerer Glaubensgemeinschaften an der KPH
ausgebildet werden.
Fragen zu dem 4-jährigen Bachelor-Studium
Warum wurde das Studium geändert und kann nicht so bleiben wie bisher?
Im Rahmen der PädagogInnenbildungNeu wurde die LehrerInnenausbildung reformiert.
Was ist der Unterschied zu dem 3-jährigen Bachelor?
Das derzeitige Studium befähigt zur Tätigkeit als ReligionslehrerIn im Pflichtschulbereich.
Das neue Studium ist ein Lehramt im Bereich der Primarstufe und berechtigt, als klassenführende
Lehrerin alle Fächer der Volksschule zu unterrichten. Dazu kommt die Qualifikation Religion, die dann
für den gesamten Pflichtschulbereich gelten wird.
Welche Anforderungen und Voraussetzungen gibt es, um das neue Studium zu beginnen?
Wie bisher Matura oder Studienberechtigungsprüfung sowie ein positiv
Eignungsverfahren.
absolviertes
Muss ich Arabisch und Tadschwid-Kenntnisse haben, um den Schwerpunkt Islam zu wählen? Wenn ja, auf
welchem Niveau?
Diese Kenntnisse stellen keine Voraussetzung zum Studium dar, Vorkenntnisse sind jedoch von
Vorteil. Es wird jedoch ein zusätzliches Lehrangebot bestehen, in welchem auch AnfängerInnen sich
entsprechend qualifizieren können.
Wie sieht es mit der Anmeldung aus? Bis wann ist die Anmeldefrist? Wo soll ich mich anmelden?
Die Erstanmeldung wird in Zukunft an der KPH sein, sie ist schon möglich. Wenn das Interesse am
Schwerpunkt Islam besteht, sollten sie sich auch im Sekretariat der IRPA registrieren. Alle näheren
Infos entnehmen Sie bitte der Homepage.
Wird es eine berufsbegleitende Form geben? Wenn ja, wie sieht sie aus und ab wann wird sie angeboten?
Welche Voraussetzungen wird es geben?
Ja, wie bisher wird es auch hier die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums geben. Auch wird
es möglich sein, dass Studierende aus den jeweiligen Bundesländern ihr Studium an den jeweiligen
PHs in den Bundesländern absolvieren, ihren Schwerpunkt islamische Religion dann an der KPH
belegen und im Institut IRPA an der KPH absolvieren können.
Muss ich mit dem 4- jährigem Abschluss VS-LehrerIn sein, oder kann ich nur ReligionslehrerIn sein?
Sie können auch nur als ReligionslehrerIn tätig sein.
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