Abfallannahme für eine Kleinmenge (maximal 100 Tonnen)

Abfallannahme für eine Kleinmenge
(maximal 100 Tonnen)
von Abfällen aus Bau‐ und Abbruchtätigkeiten ohne Rückbaudokumentation (gemäß Recycling‐Baustoffverordnung)
1. Allgemeines
1.1. Eindeutige Kennung (zB Nummer)
1.2. Projektbezeichnung
1.3. Bauherr – [Name & Anschrift]
1.4. GLN
(falls im eRAS registriert)
1.5. Baustelle – [Bauvorhaben, Beschreibung, Adresse]
1.6. Abfallart (bitte ankreuzen)
☐
31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle)
☐
31410 Straßenaufbruch
☐
31427 Betonabbruch
☐
Bestätigung des Bauherrn:
• Die Baurestmassen stammen aus EINEM Bauvorhaben, bei dem insgesamt nicht mehr als 100 t
Bau‐ und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen.
• Im Falle eines Abbruches wurde dieser ordnungsgemäß als Rückbau gemäß ÖNORM B 3151
durchgeführt.
Datum
Unterschrift des Bauherrn
Stand Jänner 2016