Abfallannahme für eine Kleinmenge (maximal 100 Tonnen) von Abfällen aus Bau‐ und Abbruchtätigkeiten ohne Rückbaudokumentation (gemäß Recycling‐Baustoffverordnung) 1. Allgemeines 1.1. Eindeutige Kennung (zB Nummer) 1.2. Projektbezeichnung 1.3. Bauherr – [Name & Anschrift] 1.4. GLN (falls im eRAS registriert) 1.5. Baustelle – [Bauvorhaben, Beschreibung, Adresse] 1.6. Abfallart (bitte ankreuzen) ☐ 31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) ☐ 31410 Straßenaufbruch ☐ 31427 Betonabbruch ☐ Bestätigung des Bauherrn: • Die Baurestmassen stammen aus EINEM Bauvorhaben, bei dem insgesamt nicht mehr als 100 t Bau‐ und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen. • Im Falle eines Abbruches wurde dieser ordnungsgemäß als Rückbau gemäß ÖNORM B 3151 durchgeführt. Datum Unterschrift des Bauherrn Stand Jänner 2016
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