Türanschluss bei bodentiefen Türelementen Normenkundige Fachleute des Bauwesens stürzen sich gerne auf den Anschluss bodentiefer Türanschlüsse an Terrassen und Balkonen. Es kommt aber nicht darauf an, nur einfach eine Norm einzuhalten, dauerhaft sichere und gebrauchstaugliche Lösungen sind hier gefragt. Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass „DIN-Normenkundige Bauherrn“ oder deren „Berater“ diesen Punkt beanstanden und auf Schadenersatz klagen und dann leider auch oft noch vor Gericht Recht bekommen. Die Tücke lauert im Detail! Die geltenden Regelwerke, z. B. die alte DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen, fordert bei Abdichtungen zu aufgehenden Wandanschlüssen sowie Türen, eine Abdichtungshöhe von 150 mm von der Belagsoberfläche an gemessen. Ein normgerechter Anschluss müsste danach eine Schwelle von mindestens 15 cm Höhe über dem „Belag“ aufweisen und würde sich noch zur Nutzung um die Rahmenhöhe des Türelementes erhöhen. Eine derartige Ausbildung wird aber von dem Bauherrn kaum akzeptiert und würde bei behindertengerechtem Bauen sogar im Wege stehen. Die Tür wird also kommentarlos tiefer gesetzt. Wie die Praxis zeigt, in der Regel völlig problemlos was Schäden anbelangt, nicht aber was die Probleme mit vermehrt „aufgeklärten“ Bauherrn nach Zugang der Schlussrechnung anbelangt. Es ist leider ein Sport geworden, dass sich so genannte Sachverständige, Bauherrenschutzvereine und auch bekannte Überwachungsinstitutionen, dem Bauherrn andienen, meist nach vorheriger Verunsicherung derselben, um sich anschließend gegen ein fürstliches Honorar auf die Suche nach vermeintlichen Mängeln zu machen. Man muss dann ja irgendwie beweisen, dass man sein Geld Wert ist und „mangelfreie Bauwerke“ unter Beachtung aller Normen und Regelwerke kann es allein wegen der häufigen Widersprüche in denselben nicht geben. Gefragt ist Sachverstand und nicht die Fähigkeit, Normeninhalte zu recherchieren. Ist die DIN 18195 verbindlich? Darüber ist in unserem Fall zu diskutieren. So wurde z. B. durch das DIN 1996 an den Bundesverband Deutscher Fertigbau mitgeteilt, Zitat: „Die in DIN 18195 getroffene Regelung, die Abdichtung von waagerechten Flächen an höhergehende Bauteile, 15 cm über die Oberfläche der Schutzschicht zu ziehen, ist an die Flachdachrichtlinie angelehnt. Beide spiegeln den Stand der Technik wieder, sind jedoch nur zwingend anzuwenden, wenn sie vertraglich vereinbart worden sind.“ .../-2- -2Diese Aussage des DIN trägt allerdings den Vermerk, dass die Auskunft lediglich die Meinung des Unterzeichners darstellt! In einem weiteren Schreiben des DIN wird bzgl. dieser Frage auf eine Auslegung des DIBt aus dem Jahre 1976 (!!) verwiesen und bezog sich bzgl. des Fenstereinbaus auf die alte DIN 4122. Sie beruht auf einem Merkblatt des Instituts für Fenstertechnik e. V., Rosenheim, aufbauend auf einer Anfrage bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Bayern. Hier wird eingeräumt, dass die Abdichtungshöhe bei Fenstertüren nicht zwingend ist und in diesem Bereich auch andere gleichwertige Maßnahmen zum Einsatz kommen können, wie z. B. eine dichtschließende Hubtür, welche das Eindringen von Niederschlagswasser verhindern kann. Der Ausweg Einen Ausweg zeigen die Flachdachrichtlinien auf. Hier wird für die Planung und Ausführung von Flachdächern ein Ausnahmefall als regelgerecht für die Türanschlüsse klassifiziert. Die Mindesthöhe des Anschlusses reicht danach mit 5 cm aus, wenn durch die örtlichen Verhältnisse bedingt, zu jeder Zeit ein einwandfreier Wasserablauf im Türbereich sichergestellt ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich im unmittelbaren Türbereich Terrassenabläufe oder andere Entwässerungsmöglichkeiten befinden. Dies muss kein Gully sein - eine Drainrinne bzw. ein Drainrost ist hier besser geeignet, das anfallende Oberflächen - Fassaden - oder Spritz- und Tauwasser aufzufangen und z. B. über eine kapillarbrechende Drainschicht abzuleiten, sofern es nicht an eine Entwässerungsleitung angeschlossen wird. Geeignete Systeme, fertig konfektioniert, werden für diesen Einsatzfall angeboten, wie das nachfolgende Foto der Fa. Gutjahr, 64404 Bickenbach, welche sich dieser Problemstellung intensiv angenommen hat, zeigt. Mit Drainrosten kann die Anschlusshöhe auf bequeme 5 cm reduziert werden. .../-3- -3- Auch flächenbündige barrierefreie Lösungen sind möglich. Auch die neue DIN 18195 fordert allgemein zwar die 150 mm Aufkantungshöhe, lässt aber Abweichungen zu, wenn besondere planerische Maßnahmen zur Anwendung kommen. Da Holzbauer auch gerne Holzroste auf Balkonen einsetzen (natürlich aus entsprechend resistenten Hölzern), müssen diese genau genommen auch wie ein Drainrost gesehen werden. Beträgt die gesamte Aufbauhöhe dieser „hölzernen Drainroste“ wenigstens 5 cm und lassen die Traglatten des Holzrostes, ggf. auf Lager gesetzt, einen ungehinderten Wasserablauf zu, kann analog ausgeführt werden, d. h. die Abdichtungsfolie ist dann nur noch 5 cm hoch zu führen und ausreichend dauerhaft zu sichern und zu dichten. Wichtig: Da hier oft vertraglich geschuldete Leistungen und bauseitige Leistungen kollidieren, wäre unbedingt in der Bauleistungsbeschreibung auf die Notwendigkeit der Maßnahme hinzuweisen und die Leistungsabgrenzung klar schriftlich zu formulieren! Es sollte nicht passieren, dass durch fehlende vertragliche Vereinbarungen diese Sonderleistungen ggf. dann durch einen Planungs- oder Vertragsfehler vom Bauherrn kostenlos eingefordert werden. Darauf wäre auch noch zu achten Wird die Dichtungshöhe reduziert, ist allerdings bei z. B. Balkonen mit Umfassungswänden unbedingt darauf zu achten, dass neben der planmäßigen Entwässerung zusätzlich ein Notüberlauf vorgesehen wird - natürlich unterhalb der Abdichtungshöhe in diesem Türbereich! Der obere Abschluss der Andichtung sollte möglichst nicht auf die Fassade gesetzt und dann mit Silikon „verschmiert“ werden, sondern mit einer ordentlichen Kappschiene befestigt werden, welche die Fassadenfläche möglichst unterschneidet. .../-4- -4Bei schwierigen geometrischen Situationen eignen sich Folien bzw. Bitumenbahnen zum unteren Anschluss an die häufig zurückgesetzten Blendrahmenkonstruktionen nicht sonderlich gut. Streichfähige Dichtstoffe mit entsprechendem Eignungsnachweis sind hier besser geeignet und können besser in die geometrisch komplizierten Ecken eingebracht werden. Dies vor allen Dingen hohlraumfrei! Die Verträglichkeit mit den angrenzenden Abdichtungen ist dabei natürlich zu beachten. So bitte nicht! Mit streichfähigem Dichtungsmaterial abgedichteter Haustüranschluss. Dipl.-Ing. E. U. Köhnke
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