Aufruf „Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge" Ziel und Zweck des Aufrufs Die Zahl der jungen Flüchtlinge und Asylbewerber in Baden-Württemberg nimmt kontinuierlich zu. Gleichzeitig suchen Betriebe geeignete Bewerberinnen und Bewerber für ihre Ausbildungsplätze. Die jungen Flüchtlinge bringen in der Regel eine hohe Motivation und zum Teil eine gute Schulbildung mit. Der Bund hat es durch rechtliche Änderungen möglich gemacht, junge Flüchtlinge schon nach drei Monaten in eine Ausbildung zu vermitteln. Außerdem hat er die Bleibeperspektive für Flüchtlinge in Ausbildung verbessert. Die Wirtschaftsorganisationen betonen den Bedarf an motivierten jungen Fachkräften und weisen auf die Bereitschaft der Betriebe hin, Flüchtlinge auszubilden. Vor diesem Hintergrund sollen mit dem Aufruf "Ausbildung für Flüchtlinge" regionale Vorhaben gefördert werden, die die Vermittlung geeigneter junger Flüchtlinge in Praktikum und Ausbildung zum Ziel haben. Dabei geht es um "Kümmerer", die geeignete junge Menschen identifizieren, sie betreuen, die passgenaue Vermittlung der Bewerber in Praktika und Ausbildungen organisieren und bei Bedarf die Praktikums-/Ausbildungsbetriebe unterstützen. Zielgruppe sind junge Flüchtlinge mit Bleibeperspektive, die nur geringen Förderbedarf und gute Chancen auf Vermittlung in Ausbildung haben. Sie bringen das Sprachniveau und die sonstigen Voraussetzungen für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung im Wesentlichen mit. Denn ohne eine Unterstützung schaffen es selbst die grundsätzlich für eine Ausbildung geeigneten Jugendlichen unter den Flüchtlingen nicht, in Ausbildung zu kom- -2- men. Sie haben einen anderen kulturellen Hintergrund, ihnen fehlen die Kenntnisse und Verbindungen. Sie brauchen daher einen Ansprechpartner, der sie unterstützt. Dies gilt in besonderem Maße für die unbegleiteten Minderjährigen. Gleichzeitig brauchen auch die Praktikums- und Ausbildungsbetriebe, die junge Flüchtlinge ausbilden wollen, einen Ansprechpartner, der sie beraten kann. Förderzweck Förderung eines "Kümmerers", der geeignete junge Flüchtlinge und Asylbewerber mit Bleibeperspektive identifiziert, sie betreut und in betriebliche Praktika und Ausbildungen vermittelt sowie die Ausbildungsbetriebe unterstützt. Betreuungsschlüssel: in der Regel 1:20. Qualifikation: Sozialpädagogische Ausbildung oder praktische Erfahrung in der beruflichen Ausbildung Die Aufgaben des "Kümmerers" im Einzelnen: - Infoveranstaltungen zum Thema betriebliche Ausbildung in den Flüchtlingsklassen der beruflichen Schulen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf(V AB) oder Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual)) und in Sprachklassen von Bildungsträgern . - Identifizierung geeigneter Jugendliche und Erstellung einer Kompetenzanalyse - Betreuung der Jugendlichen bis zur Eingliederung in Ausbildung - Unterstützung bei der Berufswahlentscheidung, Matching von persönlichen Interessen und Fähigkeiten und Ausbildungsplätzen, - Erarbeitung einer Bewerbungsstrategie in Abstimmung mit der Berufsberatung - Akquise von Praktikumsplätzen - Passgenaue Vermittlung in Praktika (Einstiegsqualifizierungen) - Akquise von Ausbildungsplätzen - Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, - Passgenaue Vermittlung in Ausbildung unter Einbindung der Berufsberatung - Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen (z.B. Berufsausbildungsbeihilfen, ausbildungsbegleitende Hilfen) und bei Behördengängen - Betreuung während der Praktika, sowie während der Ausbildung für max. sechs Monate - Ansprechpartner für Praktikums- und Ausbildungsbetriebe - Verzahnung mit vorhandenen Angeboten und Personen, insb. mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. -3- Laufzeit: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Förderkonditionen Förderfähig sind die Personalkosten (einschl. Arbeitgeberanteile) eines "Kümmerers" mit einem Anteil von 80 %, max. 62.000 € pro Vollzeitstelle / Jahr. Förderfähig ist außerdem eine Sachkostenpauschale von 100 € pro begleitetem Jugendlichen / Jahr. Die Sachkostenpauschale dient zur Deckung der individuell für den Jugendlichen erforderlichen Ausgaben, z.B. Reisekosten, Kleidung, Arbeitsmittel (in Abstimmung mit dem Auftraggeber). Gemeinkosten und Ausgaben für Miete, Büroausstattung, Telefon, Porto, Verbrauchsmaterial, sowie weitere für das Projekt getätigte Ausgaben sind nicht förderfähig. Antragsteller Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg, insb. Wirtschaftsorganisationen, Bildungsträger, Kommunen. Antragstellung und Fristen Anträge können formlos gestellt werden. Mit dem Angebot soll eine Konzeption vorgelegt werden, mit mindestens folgenden Angaben: regionale Abdeckung mit Angaben zum Bedarf Umfang der Stellen Zahl der zu betreuenden Jugendlichen Qualifikation des Kümmerers Konzept zur Akquise und Betreuung der Jugendlichen Konzept zur Akquise und Vermittlung von betrieblichen Praktikumsund Ausbildungsplätzen Erfahrungen des Antragstellers zum Thema ggf Abgrenzung zu regionalen Projekten mit ähnlicher Zielsetzung Unterstützende Angebote für Praktikums- und Ausbildungsbetriebe Erforderlich ist außerdem ein schlüssiger und vollständiger Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Berechnungsgrundlagen -4- Anträge müssen vollständig und unterschrieben beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Referat Berufliche Ausbildung, Neues Schloss (Schlossplatz 4), 70173 Stuttgart, eingegangen sein. Antragsfrist: Montag, 2. November 2015. Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels. Das Auswahlverfahren Die Auswahl erfolgt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft behält sich vor, in Abstimmung mit den Antragstellern das Konzept ggf. so zu verändern, dass regionale und sektorale Überschneidungen vermieden werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Stuttgart, den 22. September 2015 Ansprechperson für Rückfragen: Karsten Altenburg Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Referat Berufliche Ausbildung Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart Tel: 0711-123-2204 Email: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc