Was Träger bedenken sollten, wenn Flüchtlinge in der Kommune

Workshop 1
„Was Träger bedenken sollten, wenn Flüchtlinge in der Kommune
unterzubringen sind.“
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Einwanderung (Saisonarbeiter, Ehegatten usw. zählen dazu)
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Auswanderer (jährlich ca. 800.000 in Deutschland )
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Kosten für die Flucht liegen zwischen 5.000-15.000 € (lange Wartezeiten)
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1. Schritt = Zuteilung in Erstaufnahmeeinrichtungen, Nachweise wie z.B.
Dokumente der Flüchtlinge werden überprüft
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Unterbringung der Flüchtlinge ist begrenzt
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Dezentrale Unterkünfte: Oft wünschen sich die Flüchtlinge eine
Selbstversorgung, was zum Problem werden kann, da es auch Regeln gibt, die
eingehalten werden müssen. Auch besteht eine „Nähe der Eigentümer“ wodurch
die Privatsphäre doch auch eingeschränkt ist.
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Gemeinschaftsunterkünfte: Entlastung des Wohnmarktes, Praktisch für die
Kommune, Feste Zeiten für die Mitarbeiter
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Heil-und sozialpädagogische Wohngemeinschaften: für Jugendliche unter 21
= Jugendhilfe, jedoch wird von der Jugendhilfe mehr Flexibilität gefordert
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Wichtig für die Öffentlichkeit: Informationen offen legen, Einbindung in die
Vereine z.B. Fußballvereine, Kontakt mit Flüchtlingen z.B. Sprachschulen,
Willkommensfeste usw. , Schule und Kindergarten
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Umgang mit Widerständen: Asyl ist ein Menschenrecht, Pressearbeit,
Einbeziehung der Kirchen, Kommunikation von Außen
Brigitte Monika Barth, 4. Semester Sozialwirtschaft