Arbeiten bei der DGB-Jugend - hochschul informationsbuero.de

Und nun ins Praktikum – Was muss ich
beachten?
DGB Rheinland-Pfalz / Saarland, Florian Elz
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Aufbau und Organisation des DGB
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Was ist die DGB-Jugend?
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Was ist ein Pflichtpraktikum?
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Rechte und Pflichten
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Was ist ein freiwilliges Praktikum?
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Rechte und Pflichten
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Mindestlohn im Praktikum?
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Lohnwucher!
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Was ist aus Sicht des DGB ein gutes Praktikum?
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Aufbau und Organisation des DGB
 DGB ist ein Dachverband (8 Mitgliedsgewerkschaften)
 Prinzip der Einheitsgewerkschaft
 Stimme der Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen
 kostenloser Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialangelegenheiten für
alle Mitglieder
 Bildungsarbeit
 DGB macht sich stark für eine solidarische Gesellschaft
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Was ist die DGB-Jugend?
 Jugendorganisation des DGB und eigenständiger Jugendverband
 Interessenvertretung junger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
 Politische Lobbyarbeit
 500.000 Mitglieder in den acht Mitgliedsgewerkschaften
 Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Praktikantinnen und Praktikanten, junge Menschen, die arbeitslos
sind - alle haben die Möglichkeit, Mitglied zu werden und sich an
der Arbeit der Gewerkschaftsjugend zu beteiligen.
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Was ist ein Pflichtpraktikum?
 Vorgeschrieben von der Schule / Hochschule
 Berufsbildungsgesetz (BBiG) findet keine Anwendung
 Kein normales Arbeitsverhältnis, sondern Teil der Ausbildung /
Studium
 Mindestlohn findet keine Anwendung
 Wenn in Studienordnung x Wochen gefordert werden, gilt alles
länger als diese Wochen als freiwilliges Praktikum
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Pflichtpraktikum während des
Studiums
Sozialversicherungspflicht
 Keine Beiträge zur Sozialversicherung
 Kostenlose Mitversicherung in der gesetzl. Krankenkasse kann
wegfallen (395 € / Monat)
Arbeitsrecht
 Kein Anspruch auf Urlaub oder andere übliche AN-Rechte
 Entgelt und Urlaub können individuell im Vertrag geregelt
werden
 Schutzregeln gelten (Anspruch auf Pausen, Ruhetage)
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Pflichtpraktikum während des
Studiums
 Achtung: Wird ein Entgelt gezahlt, gilt dieses u. a. bei der
Einkommensteuer und bei der (Halb-)Waisenrente sowie beim
Wohngeld als Einkommen
Einkommensgrenzen beachten!
 BAföG wird 1:1 auf das Praktikumsentgelt angerechnet
 Ist die Vergütung hoch genug, um auf BAföG zu verzichten, nimm
dir ein Urlaubssemester
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Pflichtpraktikum vor und nach dem
Studium
 Praktikum muss ausdrücklich von der Studienordnung gefordert
werden
Sozialversicherungspflicht
 Beiträge müssen bezahlt werden
 aber: Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge allein
zahlen, wenn du höchstens 395 € brutto erhältst
 Achtung: Einkommensgrenze Familienversicherung (über 395 € /
Monat)
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Pflichtpraktikum vor und nach dem
Studium
 Praktikum gilt als normales Beschäftigungsverhältnis
 Anspruch auf Urlaub und alle anderen allgemeinen Rechte von AN
 Bei Entgelt: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und
während des Urlaubs
 In der Regel besteht Anspruch auf Kindergeld (bis Ende 25 Jahre)
 Einkommensgrenzen bei BAföG, Waisenrente, Wohngeld und
andere Leistungen beachten!
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Was ist ein freiwilliges Praktikum?
 Es besteht kein Schul- oder Hochschulbezug
 Gem. § 26, § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen diese Praktikanten
grundsätzlich unter das Arbeitsrecht und werden wie Auszubildende behandelt.
Anspruch auf Mindestlohn:
 Freiwillige Praktika nach dem Studium oder nach der Berufsausbildung
 Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger als drei
Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag im 4. Monat)
 Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl, länger als
drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag im 4. Monat)
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Freiwilliges Praktikum während
des Studiums
Sozialversicherungspflicht
 Bei Vergütung müssen Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden
(Ausnahme kurzfristige Beschäftigung, Midi/Mini-Job)
 Familienversicherung kann wegfallen (Einkommensgrenze)
 Übersteigt das Entgelt 450 € brutto, fallen alle
Sozialversicherungsbeiträge an
Arbeitsrecht
 Anspruch auf Urlaub und andere übliche AN-Rechte
 Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis
 Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub
 Praktikumszeit kann auf die Probezeit angerechnet werden
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Freiwilliges Praktikum vor und nach
dem Studium
Sozialversicherungspflicht:
 Gilt als normales Arbeitsverhältnis
 Bei einem Praktikumsentgelt fallen Sozialversicherungsbeiträge an
(Ausnahme kurzfristige Beschäftigung, Midi/Mini-Job)
 Familienversicherung kann wegfallen (Einkommensgrenze 450 € / Monat)
Arbeitsrecht:
 Anspruch auf Urlaub und allgemeine AN-Rechte
 Bei Entgelt: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub
 Kindergeldanspruch kann bestehen
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Mindestlohn im Praktikum?
 Gilt für alle freiwilligen Praktika, die nach einem Studienabschluss
oder nach einer Berufsausbildung geleistet werden
 Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger
als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag
im 4. Monat)
 Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und
Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag im 4. Monat)
 Vor dem Studium muss in den ersten 3 Monaten „angemessene
Vergütung“ gezahlt werden.
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Mindestlohn im Praktikum?
 Im MiloG erstmalig außerhalb des Berufsbildungsgesetzes definiert
 Lerncharakter wird betont
 Begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse zur
Vorbereitung einer beruflichen Tätigkeit
 Keinen Anspruch auf Mindestlohn:
 Praktika, die verpflichtend geleistet werden
 Einstiegsqualifizierungen oder Berufsausbildungsvorbereitung
von der BA gefördert
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Mindestlohn im Praktikum?
 Recht auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag
 Vertrag muss vor Beginn des Praktikums vorliegen und folgende Dinge
enthalten:
 Name und Anschrift d. Vertragsparteien
 Lern- u. Ausbildungsziele
 Dauer und Ort des Praktikums
 Zahlung und Höhe, sowie Zusammensetzung der Vergütung
 Dauer des Urlaubs
 Lohnfortzahlung
 Kündigungsvoraussetzungen
 Hinweis auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, die anzuwenden sind
 Optional, aber gut: Wie man sich im Krankheitsfall verhält
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Lohnwucher!
 Bei Praktika steht Ausbildungsverhältnis im Vordergrund
 Falls man nichts lernt, sondern wie normaler Arbeitnehmer im
Betriebsablauf eingebunden ist
 Überlegen: Reale Chance auf Übernahme? Will ich dort arbeiten?
 Vor dem Klagen Rechtsberatung aufsuchen
(Rechtschutzversicherung, Beratungshilfeschein, Gewerkschaft)
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Leitfaden für ein faires Praktikum
 Ausschreibung
 Zweck des Praktikums
 schriftlicher Vertrag
 Betreuung
 Zeugnis
 Vergütung von Praktika
 Dauer von Praktika
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Forderungen der
Gewerkschaftsjugend
 Erhöhung des Mindestlohns auf 12,40 €, was ca. 60 % des
Medianeinkommens bei einer 40 Stundenwoche entspricht.
 Die Ausnahmen, wie bspw. beim Praktikum, auf den Prüfstand zu
stellen.
 Öffentliches Beschwerdemanagement verbunden mit einem
wirkungsvollen Verbandsklagerecht.
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weitere Infos unter:
http://jugend.dgb.de/studium/beratung/students-at-work
Beratung bei konkreten Fragen zum Praktikum
http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/service/job-undpraktikaboersen/praktika-check
Bewertungen von Firmen und ihren Praktikaangeboten
http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/dein-praktikum
Ausführliche Infos
https://www.facebook.com/sawmainz
DGB Hochschulgruppe in Mainz
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Fragen?
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Florian Elz
DGB Rheinland-Pfalz / Saarland
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
Telefon (+49) 6131-2616-31
Mobil (+49) 6131-2616-31
E-Mail [email protected]
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