Und nun ins Praktikum – Was muss ich beachten?

Und nun ins Praktikum – Was
muss ich beachten?
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
1
Aufbau und Organisation des DGB
2
Was ist die DGB-Jugend?
3
Was ist ein Pflichtpraktikum?
4
Rechte und Pflichten
5
Was ist ein freiwilliges Praktikum?
6
Rechte und Pflichten
7
Mindestlohn im Praktikum?
8
Forderungen der Gewerkschaftsjugend
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und
Bildung, Maria Leurs
2
Aufbau und Organisation des
DGB
DGB ist ein Dachverband (8 Mitgliedsgewerkschaften)
Prinzip der Einheitsgewerkschaft
Stimme der Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen
kostenloser Rechtsschutz in Arbeits- und
Sozialangelegenheiten für alle Mitglieder
Bildungsarbeit
DGB macht sich stark für eine solidarische
Gesellschaft
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
3
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und
Bildung, Maria Leurs
4
Was ist die DGB-Jugend?
Jugendorganisation des DGB und eigenständiger
Jugendverband
Interessenvertretung junger Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
Politische Lobbyarbeit
500.000 Mitglieder in den acht Mitgliedsgewerkschaften
Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, Studierende,
Praktikantinnen und Praktikanten, junge Menschen, die
arbeitslos sind - alle haben die Möglichkeit, Mitglied zu
werden und sich an der Arbeit der Gewerkschaftsjugend zu
beteiligen.
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung,
Maria Leurs
5
Was ist ein Pflichtpraktikum?
Vorgeschrieben von der Schule / Hochschule
Berufsbildungsgesetz (BBiG) findet keine Anwendung
Kein normales Arbeitsverhältnis, sondern Teil der
Ausbildung / Studium
Mindestlohn findet keine Anwendung
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung,
Maria Leurs
6
Pflichtpraktikum während des
Studiums
Sozialversicherungspflicht
Keine Beiträge zur Sozialversicherung
Kostenlose Mitversicherung in der gesetzl. Krankenkasse
kann wegfallen (395 € / Monat)
Arbeitsrecht
Kein Anspruch auf Urlaub oder andere übliche AN-Rechte
Entgelt und Urlaub können individuell im Vertrag geregelt
werden
Schutzregeln gelten (Anspruch auf Pausen, Ruhetage)
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung,
Maria Leurs
7
Pflichtpraktikum während des
Studiums
Achtung: Wird ein Entgelt gezahlt, gilt dieses u. a. bei
der Einkommensteuer und bei der (Halb-)Waisenrente
sowie beim Wohngeld als Einkommen
Einkommensgrenzen beachten!
BAföG wird 1:1 auf das Praktikumsentgelt angerechnet
Ist die Vergütung hoch genug, um auf BAföG zu
verzichten, nimm dir ein Urlaubssemester
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria
Leurs
8
Pflichtpraktikum vor und nach
dem Studium
Praktikum muss ausdrücklich von der Studienordnung
gefordert werden
Sozialversicherungspflicht
Beiträge müssen bezahlt werden
aber: Der Arbeitgeber muss die
Sozialversicherungsbeiträge allein zahlen, wenn du
höchstens 395 € brutto erhältst
Achtung: Einkommensgrenze Familienversicherung
(über 395 € / Monat)
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria
Leurs
9
Pflichtpraktikum vor und nach
dem Studium
Praktikum gilt als normales Beschäftigungsverhältnis
Anspruch auf Urlaub und alle anderen allgemeinen
Rechte von AN
Bei Entgelt: Anspruch auf Lohnfortzahlung und
während des Urlaubs
In der Regel besteht Anspruch auf Kindergeld
Einkommensgrenzen bei BAföG, Waisenrente,
Wohngeld und andere Leistungen beachten!
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung,
Maria Leurs
10
Was ist ein freiwilliges
Praktikum?
Es besteht kein Schul- oder Hochschulbezug
Gem. § 26, § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen diese
Praktikanten grundsätzlich unter das Arbeitsrecht und werden wie
Auszubildende behandelt.
Anspruch auf Mindestlohn:
Freiwillige Praktika nach dem Studium oder nach der
Berufsausbildung
Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder Ausbildung, länger
als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1. Tag)
Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und Studienwahl,
länger als drei Monate (nach Ansicht der Bundesregierung ab dem 1.
Tag)
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
11
Freiwilliges Praktikum
während
des Studiums
Sozialversicherungspflicht
Bei Vergütung müssen Rentenversicherungsbeiträge
bezahlt werden
Familienversicherung kann wegfallen
(Einkommensgrenze)
Übersteigt das Entgelt 450 € brutto, fallen alle
Sozialversicherungsbeiträge an
Arbeitsrecht
Anspruch auf Urlaub und andere übliche AN-Rechte
Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis
Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub
Praktikumszeit kann auf die Probezeit angerechnet
werden
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung,
Maria Leurs
12
Freiwilliges Praktikum vor und
nach dem Studium
Sozialversicherungspflicht:
Gilt als normales Arbeitsverhältnis
Bei einem Praktikumsentgelt fallen
Sozialversicherungsbeiträge an
Familienversicherung kann wegfallen (Einkommensgrenze
450 € / Monat)
Arbeitsrecht:
Anspruch auf Urlaub und allgemeine AN-Rechte
Bei Entgelt: Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und
Urlaub
Kindergeldanspruch kann bestehen
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
13
Mindestlohn im Praktikum?
Gilt für alle freiwilligen Praktika, die nach einem
Studienabschluss oder nach einer Berufsausbildung
geleistet werden
Freiwillige Praktika begleitend zu Studium oder
Ausbildung, länger als drei Monate (nach Ansicht der
Bundesregierung ab dem 1. Tag)
Freiwillige Praktika zur Orientierung bei der Berufs- und
Studienwahl, länger als drei Monate (nach Ansicht der
Bundes-regierung ab dem 1. Tag)
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
14
Mindestlohn im Praktikum?
Im MiloG erstmalig außerhalb des
Berufsbildungsgesetzes definiert
Lerncharakter wird betont
Begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse
zur Vorbereitung einer beruflichen Tätigkeit
Keinen Anspruch auf Mindestlohn:
Praktika, die verpflichtend geleistet werden
Einstiegsqualifizierungen oder
Berufsausbildungsvorbereitung von der BA gefördert
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
15
Mindestlohn im Praktikum?
Recht auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag
Vertrag muss vor Beginn des Praktikums vorliegen und
folgende Dinge enthalten:
Name und Anschrift d. Vertragsparteien
Lern- u. Ausbildungsziele
Dauer des Praktikums
Zahlung und Höhe der Vergütung
Dauer des Urlaubs
Lohnfortzahlung
Kündigungsvoraussetzungen
Hinweis auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, die
anzuwenden sind
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
16
Leitfaden für ein faires
Praktikum
Ausschreibung
Zweck des Praktikums
schriftlicher Vertrag
Betreuung
Zeugnis
Vergütung von Praktika
Dauer von Praktika
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
17
Forderungen der
Gewerkschaftsjugend
Erhöhung des Mindestlohns auf 12,40 €, was ca. 60 %
des Medianeinkommens bei einer 40 Stundenwoche
entspricht.
Die Ausnahmen, wie bspw. beim Praktikum, auf den
Prüfstand zu stellen.
Öffentliches Beschwerdemanagement verbunden mit
einem wirkungsvollen Verbandsklagerecht.
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
18
weitere Infos unter:
http://jugend.dgb.de/studium/beratung/studentsat-work
http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/service/jobund-praktikaboersen/praktika-check
http://jugend.dgb.de/dgb_jugend/dein-praktikum
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria Leurs
19
Fragen?
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria
Leurs
20
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Maria Leurs
DGB Rheinland-Pfalz / Saarland
Jugend und Bildung
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
Telefon
(+49) 6131-2616-35
Mobil (+49) 151-11870842
E-Mail [email protected]
DGB-Jugend Rheinland-Pfalz / Saarland, Abt. Jugend und Bildung, Maria
Leurs