Demokratie leben - Text Projektausschreibung

Demokratie leben
Partnerschaft für Demokratie in der Landeshauptstadt Saarbrücken
Aufstockungsmittel „Willkommenskultur/Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden“
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden der Stadt Saarbrücken
voraussichtlich weitere Aufstockungsmittel bewilligt. Diese Mittel sind zweckgebunden für
Einzelprojekte zum Themenfeld "Willkommenskultur / Arbeit mit Flüchtlingen und
Asylsuchenden“ zu verwenden.
Ausschreibung von Projektmitteln
In der Praxis der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit entstehen erfahrungsgemäß
Projekt- und Veranstaltungsideen, für deren Umsetzung finanzielle Mittel benötigt werden.
Außerdem werden unterstützende Maßnahmen gebraucht, die die Kooperation zwischen
Haupt- und Ehrenamtlichen gelingen lassen. Die beantragten Fördermittel sollen deshalb für
Projekte in den folgenden Bereichen eingesetzt werden:
a) Projekte und Veranstaltungen mit und von Flüchtlingen und Asylsuchenden
Im Rahmen der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit unter dem Dach gemeinnütziger
Träger sollen ergänzende Projekte gefördert werden: Freizeit-, Sport- und Kulturangebote,
Veranstaltungen, Ausflüge, Nachbarschaftsfeste, außerschulische Bildungsangebote für
Kinder und Jugendliche, Projekte an Schulen und KiTas, Angebote der Erwachsenenbildung,
Konversationskurse etc. Die Projekte und Veranstaltungen sollen die Integration der
Flüchtlinge in den gesellschaftlichen Alltag und den sozialen Zusammenhalt in
Nachbarschaft und Sozialraum fördern. Besonders unterstützt werden sollen Projekte, in
denen Flüchtlinge selbst eine aktive Rolle in Planung und Durchführung übernehmen. Ziel
dabei ist das Empowerment der Flüchtlinge zu einem selbstbestimmten Leben in
Deutschland.
b) Unterstützung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen
Haupt- und ehrenamtlich tätige Personen in der Flüchtlingsarbeit haben es mit einer großen
Bandbreite an Themenfeldern zu tun. Um ihre Arbeit zu unterstützen, sollen zum einen
Projekte gefördert werden, die ihre Kompetenzen und Handlungssicherheit z.B. durch
Workshops, Informationsveranstaltungen, Fortbildung, Austausch etc. fördern. Zum anderen
sollen Projekte unterstützt werden, die gezielt die Zusammenarbeit und das gute Miteinander
zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen fördern. Dazu können beispielsweise Gesprächskreise
(mit Ansätzen von Supervision und kollegialem Austausch), gemeinsame Fortbildung,
gemeinsame Workshops etc. von Haupt- und Ehrenamtlichen gehören.
Nicht gefördert werden Anträge, mit denen Regelangebote strukturell finanziert oder
ausgeweitet werden sollen.
Seite 1 von 2
Antragstellung
Gemeinnützige, nicht-staatliche Träger können sich auf diese Mittel bewerben. Es stehen
insgesamt bis zu 10.000 € zur Verfügung. Eine Kofinanzierung durch Dritt- oder Eigenmittel
ist keine Voraussetzung, aber gewünscht. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Über die Projektanträge entscheidet der Begleitausschuss in seiner Sitzung im September.
Frühester Projektbeginn ist daher voraussichtlich der 21. September. Das Projekt muss bis
zum 31. Dezember 2015 beendet sein. Nach Abschluss des Projektes ist ein
Verwendungsnachweis vorzulegen.
Fristende zur Projekteinreichung ist der 1. September 2015.
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformular (erhalten Sie auf Anfrage per Email)
- Aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Projektträgers
Antragsberatung und Projekteinreichung:
Landeshauptstadt Saarbrücken, Zuwanderungs- und Integrationsbüro
Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken
Veronika Kabis, [email protected] oder +49 681 905-1559
Anne Kerber, [email protected] oder +49 681 905-1352
Seite 2 von 2