Demokratie leben Partnerschaft für Demokratie in der Landeshauptstadt Saarbrücken Aufstockungsmittel „Willkommenskultur/Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden“ Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden der Stadt Saarbrücken voraussichtlich weitere Aufstockungsmittel bewilligt. Diese Mittel sind zweckgebunden für Einzelprojekte zum Themenfeld "Willkommenskultur / Arbeit mit Flüchtlingen und Asylsuchenden“ zu verwenden. Ausschreibung von Projektmitteln In der Praxis der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit entstehen erfahrungsgemäß Projekt- und Veranstaltungsideen, für deren Umsetzung finanzielle Mittel benötigt werden. Außerdem werden unterstützende Maßnahmen gebraucht, die die Kooperation zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen gelingen lassen. Die beantragten Fördermittel sollen deshalb für Projekte in den folgenden Bereichen eingesetzt werden: a) Projekte und Veranstaltungen mit und von Flüchtlingen und Asylsuchenden Im Rahmen der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit unter dem Dach gemeinnütziger Träger sollen ergänzende Projekte gefördert werden: Freizeit-, Sport- und Kulturangebote, Veranstaltungen, Ausflüge, Nachbarschaftsfeste, außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Projekte an Schulen und KiTas, Angebote der Erwachsenenbildung, Konversationskurse etc. Die Projekte und Veranstaltungen sollen die Integration der Flüchtlinge in den gesellschaftlichen Alltag und den sozialen Zusammenhalt in Nachbarschaft und Sozialraum fördern. Besonders unterstützt werden sollen Projekte, in denen Flüchtlinge selbst eine aktive Rolle in Planung und Durchführung übernehmen. Ziel dabei ist das Empowerment der Flüchtlinge zu einem selbstbestimmten Leben in Deutschland. b) Unterstützung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen Haupt- und ehrenamtlich tätige Personen in der Flüchtlingsarbeit haben es mit einer großen Bandbreite an Themenfeldern zu tun. Um ihre Arbeit zu unterstützen, sollen zum einen Projekte gefördert werden, die ihre Kompetenzen und Handlungssicherheit z.B. durch Workshops, Informationsveranstaltungen, Fortbildung, Austausch etc. fördern. Zum anderen sollen Projekte unterstützt werden, die gezielt die Zusammenarbeit und das gute Miteinander zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen fördern. Dazu können beispielsweise Gesprächskreise (mit Ansätzen von Supervision und kollegialem Austausch), gemeinsame Fortbildung, gemeinsame Workshops etc. von Haupt- und Ehrenamtlichen gehören. Nicht gefördert werden Anträge, mit denen Regelangebote strukturell finanziert oder ausgeweitet werden sollen. Seite 1 von 2 Antragstellung Gemeinnützige, nicht-staatliche Träger können sich auf diese Mittel bewerben. Es stehen insgesamt bis zu 10.000 € zur Verfügung. Eine Kofinanzierung durch Dritt- oder Eigenmittel ist keine Voraussetzung, aber gewünscht. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Über die Projektanträge entscheidet der Begleitausschuss in seiner Sitzung im September. Frühester Projektbeginn ist daher voraussichtlich der 21. September. Das Projekt muss bis zum 31. Dezember 2015 beendet sein. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Fristende zur Projekteinreichung ist der 1. September 2015. Einzureichende Unterlagen: - Antragsformular (erhalten Sie auf Anfrage per Email) - Aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Projektträgers Antragsberatung und Projekteinreichung: Landeshauptstadt Saarbrücken, Zuwanderungs- und Integrationsbüro Rathaus St. Johann, 66111 Saarbrücken Veronika Kabis, [email protected] oder +49 681 905-1559 Anne Kerber, [email protected] oder +49 681 905-1352 Seite 2 von 2
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