Einbürgerung von Ausländer/innen, die keine der

Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
(nicht eingeschlossen:
- 16 bis 25-Jährige, mind. 5 Jahre Schulbesuch in der Schweiz
- in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer)
Wichtigste Voraussetzungen

Insgesamt mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die Jahre zwischen dem 10.
und dem 20. Altersjahr zählen für die Berechnung doppelt). Bei gemeinsamem Gesuch
von Ehepartnern muss nur eine Person diese Wohnsitzvorschrift vollständig erfüllen; für
die andere genügen 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz.

Mindestens 3 Jahre Wohnsitz in Winterthur, davon 2 Jahre ununterbrochen vor
Gesuchseinreichung.

Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, in den letzten 6 Monaten vor
Gesuchseinreichung kein Bezug von Sozialhilfe, keine Steuerschulden etc.).

Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister.

Bestandener Deutschtest gemäss den kantonalen Vorgaben.

Genügend Kenntnisse über die Schweiz, den Kanton Zürich und Winterthur.
Kosten
Massgebend ist das Alter im Zeitpunkt der Einbürgerung. Für die Aufnahme ins Bürgerrecht
sind pro Person folgende Einbürgerungsgebühren kumulativ zu bezahlen:

Ab vollendetem 25. Altersjahr:
Stadt Winterthur:
Kanton Zürich:
Bund:

Fr. 1‘400.–
Fr. 500.–
Fr. 100.– (Ehepaar total: Fr. 150.-)
Bis zum vollendeten 25. Altersjahr:
Stadt Winterthur:
Kanton Zürich:
Bund:
Fr.
Fr.
Fr.
700.–
250.–
100.– (Ehepaar total: Fr. 150.-; Minderjährige: Fr. 50.–)

Minderjährige Kinder, die ins Gesuch der Eltern eingeschlossen sind, bezahlen keine
Einbürgerungsgebühren.

Der schriftliche und mündliche Deutschtest kostet Fr. 250.- und ist direkt bei der
durchführenden Sprachschule zu bezahlen.

Zusätzlich zu den Einbürgerungsgebühren erhebt das Zivilstandsamt für die
Überprüfung der ausländischen Dokumente eine Gebühr von mindestens Fr. 50.– pro
Person.

Für spezielle Abklärungen von Bundes- und Kantonsbehörden können weitere Gebühren
verrechnet werden.
EBA / 10.2015
Ablauf einer Einbürgerung
von im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländern
(ausser 16- bis 25-jährige mit mind. 5 Jahren Schule in der Schweiz)
Gesuchsteller/in
Winterthur
Kanton Zürich
Bund (Bern)
1. Stadtkanzlei /
Einbürgerungen:
Formularabgabe und Auskunft
2. Einreichung
Einbürgerungsgesuch
3. Prüfung der Unterlagen
4. Stadtkanzlei /
Einbürgerungen: Prüfung
der Voraussetzungen
Zivilstandsamt: Prüfung der
ausländischen Dokumente
Deutschtest
(falls nötig)
Ausnahmen:
- Muttersprache Deutsch
- bei Gesuchseinreichung noch
nicht 16-jährig
- in der CH mind. 5 Jahre Volksschule oder Sek. II in deutscher
Sprache besucht
- Sprachdiplom gemäss den
kantonalen Anforderungen vorhanden
9. Bezahlung Gebühr
Stadtbürgerrecht
5. Stadtkanzlei /
Einbürgerungen:
Persönliches Informationsgespräch mit Gesuchsteller/in
6. Stadtrat: Antrag an GGR
auf Einbürgerung
7. BüK: Befragung
Gesuchsteller/in und
Antragstellung an GGR
8. GGR: Erteilung
Stadtbürgerrecht und
Publikation im Landboten und
Internet
(Löschung auf Wunsch möglich)
(bitte Quittung behalten)
10. Erteilung Kantonsbürgerrecht
11. Bezahlung Gebühr
Kantonsbürgerrecht
(bitte Quittung behalten)
12. Erteilung der
Einbürgerungsbewilligung für den Kanton
Zürich
13. Bezahlung Gebühr
Bund
14. Erhalt Verfügung
"Aufnahme ins
Schweizer Bürgerrecht"
Dauer des Verfahrens: Ca. 1 ½ Jahre
Abkürzungen:
Einbürgerungsvoraussetzungen:
- Deutschtest (schriftlich und mündlich)
- Keine Einträge im Straf- / Betreibungsregister
- Fähigkeit, für sich und die Familie wirtschaftlich aufzukommen (keine Sozialhilfe)
- keine Steuerschulden
EBA / 10.2015
GGR = Grosser Gemeinderat
BüK =
Bürgerrechtskommission des Grossen
Gemeinderates