Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern (nicht eingeschlossen: - 16 bis 25-Jährige, mind. 5 Jahre Schulbesuch in der Schweiz - in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer) Wichtigste Voraussetzungen Insgesamt mindestens 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (die Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr zählen für die Berechnung doppelt). Bei gemeinsamem Gesuch von Ehepartnern muss nur eine Person diese Wohnsitzvorschrift vollständig erfüllen; für die andere genügen 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz. Mindestens 3 Jahre Wohnsitz in Winterthur, davon 2 Jahre ununterbrochen vor Gesuchseinreichung. Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, in den letzten 6 Monaten vor Gesuchseinreichung kein Bezug von Sozialhilfe, keine Steuerschulden etc.). Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister. Bestandener Deutschtest gemäss den kantonalen Vorgaben. Genügend Kenntnisse über die Schweiz, den Kanton Zürich und Winterthur. Kosten Massgebend ist das Alter im Zeitpunkt der Einbürgerung. Für die Aufnahme ins Bürgerrecht sind pro Person folgende Einbürgerungsgebühren kumulativ zu bezahlen: Ab vollendetem 25. Altersjahr: Stadt Winterthur: Kanton Zürich: Bund: Fr. 1‘400.– Fr. 500.– Fr. 100.– (Ehepaar total: Fr. 150.-) Bis zum vollendeten 25. Altersjahr: Stadt Winterthur: Kanton Zürich: Bund: Fr. Fr. Fr. 700.– 250.– 100.– (Ehepaar total: Fr. 150.-; Minderjährige: Fr. 50.–) Minderjährige Kinder, die ins Gesuch der Eltern eingeschlossen sind, bezahlen keine Einbürgerungsgebühren. Der schriftliche und mündliche Deutschtest kostet Fr. 250.- und ist direkt bei der durchführenden Sprachschule zu bezahlen. Zusätzlich zu den Einbürgerungsgebühren erhebt das Zivilstandsamt für die Überprüfung der ausländischen Dokumente eine Gebühr von mindestens Fr. 50.– pro Person. Für spezielle Abklärungen von Bundes- und Kantonsbehörden können weitere Gebühren verrechnet werden. EBA / 10.2015 Ablauf einer Einbürgerung von im Ausland geborenen Ausländerinnen und Ausländern (ausser 16- bis 25-jährige mit mind. 5 Jahren Schule in der Schweiz) Gesuchsteller/in Winterthur Kanton Zürich Bund (Bern) 1. Stadtkanzlei / Einbürgerungen: Formularabgabe und Auskunft 2. Einreichung Einbürgerungsgesuch 3. Prüfung der Unterlagen 4. Stadtkanzlei / Einbürgerungen: Prüfung der Voraussetzungen Zivilstandsamt: Prüfung der ausländischen Dokumente Deutschtest (falls nötig) Ausnahmen: - Muttersprache Deutsch - bei Gesuchseinreichung noch nicht 16-jährig - in der CH mind. 5 Jahre Volksschule oder Sek. II in deutscher Sprache besucht - Sprachdiplom gemäss den kantonalen Anforderungen vorhanden 9. Bezahlung Gebühr Stadtbürgerrecht 5. Stadtkanzlei / Einbürgerungen: Persönliches Informationsgespräch mit Gesuchsteller/in 6. Stadtrat: Antrag an GGR auf Einbürgerung 7. BüK: Befragung Gesuchsteller/in und Antragstellung an GGR 8. GGR: Erteilung Stadtbürgerrecht und Publikation im Landboten und Internet (Löschung auf Wunsch möglich) (bitte Quittung behalten) 10. Erteilung Kantonsbürgerrecht 11. Bezahlung Gebühr Kantonsbürgerrecht (bitte Quittung behalten) 12. Erteilung der Einbürgerungsbewilligung für den Kanton Zürich 13. Bezahlung Gebühr Bund 14. Erhalt Verfügung "Aufnahme ins Schweizer Bürgerrecht" Dauer des Verfahrens: Ca. 1 ½ Jahre Abkürzungen: Einbürgerungsvoraussetzungen: - Deutschtest (schriftlich und mündlich) - Keine Einträge im Straf- / Betreibungsregister - Fähigkeit, für sich und die Familie wirtschaftlich aufzukommen (keine Sozialhilfe) - keine Steuerschulden EBA / 10.2015 GGR = Grosser Gemeinderat BüK = Bürgerrechtskommission des Grossen Gemeinderates
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