Diplomatischer Dienst

Beamtin, Beamter
im Bundesministerium für
europäische und internationale
Angelegenheiten (Diplomatischer Dienst)
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
TÄTIGKEITSMERKMALE
Die im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten tätigen BeamtInnen und
DiplomatInnen werten die Berichte ihrer im auswärtigen Dienst tätigen KollegInnen aus und bereiten damit
Entscheidungsgrundlagen für die Gestaltung der Außenbeziehungen Österreichs vor.
ANFORDERUNGEN
Österreichische Staatsbürgerschaft, Bereitschaft zu Mobilität (mehrmaliger Dienstortwechsel zwischen
In- und Ausland), Fremdsprachenkenntnisse (sehr gute Englisch- und Französischkenntnisse
sind Voraussetzung), interkulturelle Kompetenz, logisch-analytisches Denkvermögen, Sorgfalt,
Genauigkeit, Geduld, Problemlösungsfähigkeit, Kreativität, Fähigkeit Zusammenhänge herzustellen, gute
Allgemeinbildung, breit gestreutes Interessenspektrum, Bereitschaft zur Weiterbildung, hohe Aufnahmeund Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität), gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen,
Präsentationskenntnisse, soziale Kompetenz, gutes Auftreten, Kontaktfreude, hohes Verantwortungsgefühl,
Diskretion, Selbstständigkeit, psychische Stabilität, Durchsetzungs- und Verhandlungskompetenz,
Organisationstalent, Wirtschaftliche Kenntnisse, Rechtskenntnisse, grundlegende IT-Kenntnisse,
Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten, Flexibilität, Anpassungsfähigkeit, Bereitschaft zur Mobilität.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Dienstgeber für DiplomatInnen ist das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (Außenministerium), von dessen MitarbeiterInnen etwa 43 Prozent in der Zentrale und
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Beamtin, Beamter
im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(Diplomatischer Dienst)
57 Prozent an den über 100 Vertretungsbehörden (Botschaften, ständige Vertretungen bei internationalen
Organisationen, Generalkonsulate, Kulturinstitute) im Ausland tätig sind.
Das Ministerium gliedert sich in sieben Sektionen: Zentrale Angelegenheiten (I), Politische Sektion (II),
Integrations- und wirtschaftspolitische Angelegenheiten; Koordination in Angelegenheiten der Europäischen
Union (III), Rechts- und Konsularsektion (IV), Kulturpolitische Sektion (V), Administrative Abgelegenheiten,
Infrastruktur (VI) und Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen
Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik (VII). Insgesamt gibt es derzeit etwa 440
Bedienstete des Höheren auswärtigen Dienstes.
AUSBILDUNG
Uni: Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften.
Die genannten Studien sind Voraussetzung für den Einstieg in die diplomatische Tätigkeit. Sofern keines
dieser Studien absolviert wurde, ist zusätzlich zu einem anderen Studienabschluss die erfolgreiche
Absolvierung der Diplomatischen Akademie oder einer vergleichbaren ausländischen postuniversitären
Lehranstalt erforderlich (z.B. Johns-Hopkins-University Bologna, Collège d'Europe in Brügge).
WEITERBILDUNG
Ergänzende Lehrgänge für den diplomatischen Bereich sind beispielsweise die Universitätslehrgänge
EURO-Jus (AkademischeR Europarechtsexperte/-in), Master in European Integration and South East
European Law, EURAS M.E.S. - European Advanced Studies, M.A.I.S. Programme sowie die Post Graduate
Lehrgänge universitären Charakters für Europarecht und AkademischeR Europarechtsexperte/-in Master of
Laws.
Die Aufnahme in den Höheren auswärtigen Dienst des Bundesministeriums für europäische und
internationale Angelegenheiten erfolgt aufgrund eines einmal jährlich stattfindenden Auswahlverfarhens
(schriftliche und mündliche Prüfung, medizinische Untersuchung, psychologischer Test). Nach der Aufnahme
ist eine Grundausbildung zu absolvieren sowie die Diplomtenprüfung abzulegen.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
IMPRESSUM
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Stand der PDF-Generierung: 03.02.16
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