Presseerklärung der Gemeinden Petersberg, Künzell und

Presseerklärung der Gemeinden Petersberg, Künzell und Eichenzell zu den
Eckpunkten zum Netzausbau laut der politischen Vereinbarung der Parteivorsitzenden
der CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015
von links: Bgm. Timo Zentgraf, Bgm. Dieter Kolb, Bgm. Karl-Josef Schwiddessen
Die Gemeinden Petersberg, Künzell und Eichenzell haben sich zu einem Aktionsbündnis
zusammengeschlossen und werden die Stromtrasse SuedLink weiterhin bekämpfen. Wir
stehen mit den Gemeinden der Region Fulda in enger Verbindung. Wir haben die politische
Vereinbarung zur Energiewende vom 1. Juli 2015 ausgewertet und sind beim Netzausbau zu
folgendem Ergebnis gekommen:
Wir meinen weiterhin, dass der Bedarf der SuedLink-Projekte noch nicht transparent
dargelegt ist. Neue Projekte müssen auf ein Minimum beschränkt werden.
Was den künftigen Verlauf der Stromtrassen angeht, stellen wir fest: Sicher ist auch nach
dem Energiekompromiss vom 01.07.2015 nichts und wir werden die weiteren Entwicklungen
mit größter Vorsicht beobachten. Wir sehen jedoch neue Chancen, den Verlauf des
SuedLinks durch unsere Gemeindegebiete zu verhindern, wenn der Gesetzgeber und die
Bundesnetzagentur den Energiekompromiss jetzt richtig umsetzen. Der bisher geplante
Vorzugskorridor für das Projekt Wilster-Grafenrheinfeld (Projekt Nr. 4 im
Bundesbedarfsplangesetz) durchschnitt unsere Gemeindegebiete. Dies sah der bisherige
Antrag des Übertragungsnetzbetreibers Tennet von Dezember 2014 vor. In der politischen
Vereinbarung zur Energiewende ist jetzt eine gemeinsame Stammstrecke des Projekts Nr. 4
(Wilster – Grafenrheinfeld) mit dem Projekt Nr. 3 (Brunsbüttel - Großgartach) vorgesehen.
Wenn diese beiden Projekte auf einer Teilstrecke gebündelt werden, könnten die bisher
geplanten Korridore noch komplett verlegt werden. Das ist unser erklärtes Ziel und wir
werden alles unternehmen, um dies zu erreichen.
Wir meinen weiterhin, dass die Gleichstromleitungen da verlaufen sollen, wo sie die
wenigsten Bürgerinnen und Bürger stören, wo große Abstände zur Wohnbebauung
eingehalten werden können und wo die Entwicklung der Gemeinde am wenigsten gestört
wird. Große Mindestabstände zur Wohnbebauung sind uns besonders wichtig, damit die
ungewissen gesundheitlichen Risiken der Gleichstromtechnik minimiert werden. Wir setzen
uns deshalb dafür ein, dass die Trassen bevorzugt durch Gebiete mit einer geringen
Einwohnerdichte verlaufen und nicht durch dicht besiedelte Agglomerationsräume wie Fulda
oder unsere Gemeinden, wo die Trasse eng an Wohnhäuser heranrücken würde. Deshalb
muss das Bündelungsgebot bei Gleichstromtrassen eingeschränkt werden. Das
Bündelungsgebot besagt, dass neue Stromtrassen mit Bestandsleitungen oder linienhafter
Infrastruktur (z.B. Autobahnen) möglichst zusammengelegt werden sollen. Das
Bündelungsgebot führt dazu, dass neue Gleichstromleitungen völlig unnötig gerade in
Agglomerationsräume gelegt werden, wo der Platz eng ist, wo es viele
Bestandsstromleitungen gibt und wo Autobahnen, Straßen und Schienen zusammenlaufen.
Dies ist aber nicht sinnvoll, denn Gleichstromleitungen transportieren den Strom nur vom
Anfangspunkt im Norden zum Endpunkt im Süden, das heißt ohne weitere Abnehmer
dazwischen. Sie werden in Fulda nicht gebraucht und können problemlos in dünn besiedelte
Gebiete verlegt werden.
Wir begrüßen es deshalb, dass im Energiekompromiss jetzt das Bündelungsgebot zumindest
etwas relativiert wurde. Denn vorrangig sollen Erdkabel verwendet werden und die sind an
Bestandstrassen und Infrastrukturen ohnehin weniger gebunden. Wir werden uns dafür stark
machen, dass zukünftig noch deutlichere Ausnahmen vom Bündelungsgebot bei
Gleichstromtrassen gemacht werden, nicht zuletzt damit der Agglomerationsraum Fulda und
unsere Gemeinden von den Gleichstromtrassen verschont bleiben. Die Überbetonung des
Bündelungsgebots war ein wesentlicher Fehler der bisherigen SuedLink-Planung - zu
unseren Lasten. Das bestätigen auch Fachgutachter des Hamburger Büros Oecos und das
sollte sich jetzt ändern.
Den neuen Vorrang für Erdverkabelung begrüßen wir ausdrücklich, weil Erdkabel risikoärmer
sind als Freileitungen. Der Energiekompromiss sollte aber noch nachgeschärft werden. Das
Energiewirtschaftsgesetz sollte um den Passus ergänzt werden, dass neue GleichstromHochspannungsleitungen wie der SuedLink komplett als Erdverkabelung zu realisieren sind,
wenn der Bedarf nachgewiesen ist und keine massiven technischen bzw.
naturschutzfachlichen Hindernisse vorliegen. Wir stellen aber auch klar, dass wir gleichwohl
den SuedLink als Erdverkabelung auf unseren Gemeindegebieten auf keinen Fall
unterstützen werden, denn weder für Erdkabel noch für Freileitungen reicht der Platz in
unseren drei Gemeinden aus. Unsere Gemeinden sind schon jetzt durch bestehende Strom-,
Gas- und Salzlaugenleitungen, Eisenbahnschienen, die Autobahn und Landstraßen
unzumutbar vorbelastet.
Wir haben jetzt anwaltliche Unterstützung, die uns insbesondere in den förmlichen Verfahren
begleiten wird. Dazu gehört nicht nur das Verfahren zur Bundesfachplanung zum Projekt
Wilster-Grafenrheinfeld, das derzeit ins Stocken geraten ist, weil die Bundesnetzagentur zu
Recht Nachbesserungen forderte. Wir meinen, dass dieses Verfahren noch einmal völlig neu
aufgerollt werden muss, denn es weist grundlegende Planungsfehler auf. Die Projekte 3 und
4 des Bundesbedarfsplangesetzes müssen zukünftig gleichzeitig in einem einheitlichen
Verfahren der Bundesfachplanung geplant werden, damit die gemeinsame Stammstrecke
korrekt ermittelt werden kann. Auch die Verfahren zum Szenariorahmen und
Netzentwicklungsplan stehen voraussichtlich dieses Jahr wieder an. Wir empfehlen
ausdrücklich, dass sich Bürgerinnen und Bürger unter www.netzausbau.de über diese
Verfahren und den Netzausbau informieren und zukünftig wieder ihre Einwendungen
einbringen.