2015-10-22_PM-DKG zur Kritik der KVen an ambulanter

Pressemitteilung
DKG zur Kritik der KVen an der ambulanten Notfallversorgung
Regelung bietet Chance für bessere Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung
Berlin, 22. Oktober 2015 – Zur Kritik Kassenärztlicher Vereinigungen
(KVen) an den von der Koalition geplanten Änderungen zur ambulanten
Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Die Kritik aus den KVen an dem Konzept der Koalition zur
Weiterentwicklung der Notfallversorgung ist substanzlos und geht
eigennützig über die Nöte der Patienten, die medizinische Nothilfen
suchen, hinweg. Im Mittelpunkt der dringend erforderlichen Neukonzeption
kann nicht das Organisationsinteresse von KVen stehen.
Obwohl die KVen für den ambulanten Bereitschaftsdienst gesetzlich
zuständig sind, gehen 10 Millionen Patienten jährlich im Notfall unmittelbar
in die Ambulanzen der Krankenhäuser. Wenn die von der Koalition
vorgesehenen Regelungen die Ansiedlung von KV-Notfallpraxen an den
Krankenhäusern (Portalpraxen) und die Kooperation von KV-Ambulanzen
mit den Krankenhäusern nunmehr stärken, dann wird den
niedergelassenen Ärzten überhaupt nichts weggenommen. Vielmehr wird
sichergestellt, dass KV-Ambulanzen dort verfügbar sind, wo die Patienten
hinkommen und dass mit den Krankenhäusern noch besser
zusammengearbeitet werden kann. Hier ist ausdrücklich klarzustellen: Die
Krankenhäuser wollen die Notfälle, die von niedergelassenen Ärzten
behandelt werden können, diesen nicht wegnehmen!
Ebenso muss aber anerkannt werden, dass die Fälle, die der Versorgung
durch die Krankenhäuser bedürfen, kostendeckend vergütet werden. Mit
durchschnittlich 32 Euro pro Fall findet das nicht statt. Die nunmehr in dem
Konzept der Koalition vorgesehene gesetzliche Verpflichtung an den für
die Vergütungen zuständigen Bewertungsausschuss, sachgerechte und
aufwandsdifferenzierte Vergütungen zu entwickeln, ist ein längst
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überfälliger Schritt. Notfallleistungen sind keine aufschiebbaren
Leistungen. Die Hilfe muss unmittelbar und immer erbracht werden. Sie
müssen deshalb zu festen Vergütungssätzen bezahlt werden. Das sieht
das Konzept der Koalition vor.
Auch diese Regelung nimmt den
niedergelassenen Ärzten nichts weg. Die Vergütung der Notfallleistungen
darf aber auch nicht länger aus den gedeckelten Budgets der KVen
genommen werden. Statt des von der Koalition vorgesehenen Vorabzugs
der Aufwendungen für die ambulanten Notfallleistungen sollte die
komplette Ausgliederung aus den Gesamtvergütungen der KVen
vergeben werden. Dann könnte auch damit Schluss gemacht werden,
dass die Vergütung für von Krankenhäusern erbrachten Leistungen über
die KVen ausgezahlt werden. Niemand müsste Sorge haben, dass die
ambulanten Notfallleistungen zu Lasten anderer ebenso wichtiger
medizinischer Leistungen vergütet werden.
Die DKG appelliert an die niedergelassenen Ärzte, gemeinsam für die
Ausgliederung der ambulanten Notfallvergütung einzutreten, statt
Scheinkämpfe über Zuständigkeiten zu führen, die an der Realität der
Patienten vorbeigehen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in
Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12
Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben
wahr. Die 1.996 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,8 Millionen stationäre Patienten und rund 18
Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 90 Milliarden Euro
Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen
Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.