Pressemitteilung DKG zur Kritik der KVen an der ambulanten Notfallversorgung Regelung bietet Chance für bessere Zusammenarbeit bei der Notfallversorgung Berlin, 22. Oktober 2015 – Zur Kritik Kassenärztlicher Vereinigungen (KVen) an den von der Koalition geplanten Änderungen zur ambulanten Notfallversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Kritik aus den KVen an dem Konzept der Koalition zur Weiterentwicklung der Notfallversorgung ist substanzlos und geht eigennützig über die Nöte der Patienten, die medizinische Nothilfen suchen, hinweg. Im Mittelpunkt der dringend erforderlichen Neukonzeption kann nicht das Organisationsinteresse von KVen stehen. Obwohl die KVen für den ambulanten Bereitschaftsdienst gesetzlich zuständig sind, gehen 10 Millionen Patienten jährlich im Notfall unmittelbar in die Ambulanzen der Krankenhäuser. Wenn die von der Koalition vorgesehenen Regelungen die Ansiedlung von KV-Notfallpraxen an den Krankenhäusern (Portalpraxen) und die Kooperation von KV-Ambulanzen mit den Krankenhäusern nunmehr stärken, dann wird den niedergelassenen Ärzten überhaupt nichts weggenommen. Vielmehr wird sichergestellt, dass KV-Ambulanzen dort verfügbar sind, wo die Patienten hinkommen und dass mit den Krankenhäusern noch besser zusammengearbeitet werden kann. Hier ist ausdrücklich klarzustellen: Die Krankenhäuser wollen die Notfälle, die von niedergelassenen Ärzten behandelt werden können, diesen nicht wegnehmen! Ebenso muss aber anerkannt werden, dass die Fälle, die der Versorgung durch die Krankenhäuser bedürfen, kostendeckend vergütet werden. Mit durchschnittlich 32 Euro pro Fall findet das nicht statt. Die nunmehr in dem Konzept der Koalition vorgesehene gesetzliche Verpflichtung an den für die Vergütungen zuständigen Bewertungsausschuss, sachgerechte und aufwandsdifferenzierte Vergütungen zu entwickeln, ist ein längst PRESSESTELLE Joachim Odenbach Telefon +49 30 39801-1020 Holger Mages Telefon +49 30 39801-1022 Dagmar Vohburger Telefon +49 30 39801-1023 Rike Stähler Telefon +49 30 39801-1024 SEKRETARIAT Stephanie Gervers Telefon +49 30 39801–1021 Fax +49 30 39801–3021 E-Mail [email protected] Wegelystraße 3 10623 Berlin www.dkgev.de www.facebook.com/dkgev www.twitter.com/dkgev www.dkgev.de/rss2.php www.youtube.com/user/dkgev 2 überfälliger Schritt. Notfallleistungen sind keine aufschiebbaren Leistungen. Die Hilfe muss unmittelbar und immer erbracht werden. Sie müssen deshalb zu festen Vergütungssätzen bezahlt werden. Das sieht das Konzept der Koalition vor. Auch diese Regelung nimmt den niedergelassenen Ärzten nichts weg. Die Vergütung der Notfallleistungen darf aber auch nicht länger aus den gedeckelten Budgets der KVen genommen werden. Statt des von der Koalition vorgesehenen Vorabzugs der Aufwendungen für die ambulanten Notfallleistungen sollte die komplette Ausgliederung aus den Gesamtvergütungen der KVen vergeben werden. Dann könnte auch damit Schluss gemacht werden, dass die Vergütung für von Krankenhäusern erbrachten Leistungen über die KVen ausgezahlt werden. Niemand müsste Sorge haben, dass die ambulanten Notfallleistungen zu Lasten anderer ebenso wichtiger medizinischer Leistungen vergütet werden. Die DKG appelliert an die niedergelassenen Ärzte, gemeinsam für die Ausgliederung der ambulanten Notfallvergütung einzutreten, statt Scheinkämpfe über Zuständigkeiten zu führen, die an der Realität der Patienten vorbeigehen.“ Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.996 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,8 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 90 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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