Das Geld muss der Leistung folgen

Pressemitteilung
DKG zur Diskussion über die künftige Finanzierung der ambulanten
Notfall-Leistungen
Das Geld muss der Leistung folgen
Berlin, 10. September 2015 – Zur Diskussion über die Reform der
Finanzierung der ambulanten Notfall-Leistungen erklärt Georg Baum,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG),
heute in Berlin:
„Eine an die Realitäten der ambulanten Notfallversorgung angepasste
Neuordnung von Zuständigkeiten und Finanzierungsregelungen ist
dringend
geboten.
Die
Einschätzung
der
Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), Patienten würden aufgrund von Einwerbungen
durch die Krankenhäuser die dortigen Notfallambulanzen aufsuchen, ist
als
polemisch
und
lebensfremd
zurückzuweisen.
Die
Hauptversorgungslast in der ambulanten Notfallversorgung nachts und an
Wochenenden, wenn die niedergelassenen Praxen geschlossen sind,
tragen mit 10 Millionen Patienten inzwischen die Krankenhäuser. Dass die
überwiegende Zahl der Patienten im Notfall die Krankenhäuser aufsucht,
liegt an deren Einschätzung, dass die Krankenhäuser rund um die Uhr
kompetente und umfassende Hilfe leisten.
Alle Leistungen, die die Krankenhäuser als ambulante Notfall-Leistung
erbringen, werden heute aufgrund der Zuordnung der Sicherstellung der
ambulanten Notfall-Leistungen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen
(KVen) aus den Mitteln vergütet, die diese von den Krankenkassen
erhalten.
Die
Sicherstellungszuständigkeit
der
Kassenärztlichen
Vereinigungen ist eine Fiktion, die nicht länger aufrecht haltbar ist. Die
Realität ist eine primäre Zuständigkeit der Krankenhausambulanzen.
Deshalb ist es folgerichtig, den ambulanten Notfallbereich so zu
reformieren, dass die Leistungen, die die Krankenhäuser erbringen, direkt
mit den Krankenkassen abgewickelt werden. Dabei ist es
selbstverständlich, dass die Mittel, die die KVen heute für die ambulanten
Notfall-Leistungen an die Krankenhäuser zahlen, in Zukunft nicht mehr
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zunächst von den Krankenkassen an die KVen geleitet werden. Damit ist
in keinster Weise eine Beschneidung der finanziellen Ressourcen bei den
KVen verbunden. Es geht einzig und allein um die Realisierung des
Grundsatzes, dass das Geld der Leistung folgen muss. Wenn die KVen
die Leistungen nicht sicherstellen und die Krankenhäuser die Leistungen
erbringen, gibt es keinen Grund, die Mittel über die KVen an die
Krankenhäuser zu leiten. Wie bei allen Krankenhausleistungen ist die
Direktvergütung durch die Krankenkassen der einzig logische Weg.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in
Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12
Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben
wahr. Die 1.996 Krankenhäuser versorgen jährlich 18,8 Millionen stationäre Patienten und rund 18
Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 90 Milliarden Euro
Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen
Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.