Besuche und Wegegeld

Praxis
BZB November 15
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BLZK
GOZ aktuell
Alterszahnheilkunde: Besuche und Wegegeld
In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das BZB Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können
die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch im Internet abrufbar.
Alte und pflegebedürftige Menschen können oft die
kann nur durch einen entsprechend festgelegten Steige-
Zahnarztpraxis nicht mehr aufsuchen. Der Zahnarzt muss
rungssatz erreicht werden, wenn möglich sogar durch den
entweder zum Patienten nach Hause oder in eine Senio-
Abschluss einer Honorarvereinbarung. Die GOÄ enthält
reneinrichtung fahren. Dieser Mehraufwand kann jedoch
nur wenige Positionen für den Besuch eines Patienten.
häufig nicht in Rechnung gestellt werden. Ein Ausgleich
Hier eine Übersicht:
Leistung
GOÄ 48
Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z. B. in Alten- oder Pflegeheimen)
– bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten
Zuschläge F, G, H sind nicht berechenbar
6,99 Euro 16,09 Euro
GOÄ 50
Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung
Zuschläge E bis H möglich; Berechnung von GOÄ 1, 3 und 5 nicht möglich
18,65 Euro 42,90 Euro
GOÄ 51
Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittel- 14,57 Euro 33,52 Euro
barem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50 – einschließlich Beratung und symptombezogener Untersuchung
Zuschläge E bis H möglich
GOÄ 52
Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses
durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes
Pauschalgebühr nur mit dem einfachen Gebührensatz berechenbar; Wegegeld kann nicht angesetzt werden; Zuschläge F, G, H sind nicht berechenbar
!
Position
Faktor
1,0-fach
Faktor
2,3-fach
5,83 Euro –
Zuschläge
Zuschlag E Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
9,33 Euro –
Zuschlag F Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen; 15,15 Euro –
nicht neben GOÄ 48 und 52
Zuschlag G Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
26,23 Euro –
Zuschlag H Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen;
nicht mit den GOÄ-Nummern 48 und 52
19,82 Euro –
Wegegeld
Das Wegegeld nach § 8 GOZ beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Zahnarztes von
1. bis zu zwei Kilometern
bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr)
2. mehr als zwei bis zu fünf Kilometern
bei Nacht
3. mehr als zehn bis zu 25 Kilometern
bei Nacht
4,30 Euro –
8,60 Euro –
8,00 Euro –
12,30 Euro –
18,40 Euro –
30,70 Euro –
Die tatsächlich gefahrene Kilometerzahl ist nicht relevant, es gilt nur eine Fahrstrecke (also nicht hin und zurück).
Alle anderen erbrachten Leistungen werden, wie bei anderen
so leistungsfähig ist wie eine große Behandlungseinheit in
Patienten auch, mit den zur Verfügung stehenden Gebüh-
der Praxis. Außerdem liegt der Patient nicht auf dem Be-
rennummern berechnet (z. B. GOZ 0010, 4050/55, Füllun-
handlungsstuhl, sondern womöglich im Bett oder auf ei-
gen etc.). Ist die durchgeführte Maßnahme nicht Bestand-
nem ganz normalen Stuhl. Diese Umstände rechtfertigen
teil der Gebührenordnung, ist sie analog zu berechnen.
einen höheren Steigerungssatz, weil die Behandlung sehr
Der jeweilige Steigerungssatz wird durch die Besonderhei-
viel schwieriger und zeitaufwendiger ist. Zusätzlich spielen
ten des Falls bestimmt. Beispielsweise ist eine Entfernung
weitere Umstände wie die Konstitution des Patienten, die
von harten und weichen Zahnbelägen mit einer transporta-
Verständigung (z. B. bei Demenzkranken), sein Angstemp-
blen Einheit zeitaufwendiger, weil das Gerät einfach nicht
finden und vieles mehr eine Rolle.
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BZB November 15
Praxis
BLZK
Die „sprechende Medizin“ wird in der (Zahn-)Medizin
beziehungsweise sechs Minuten pro „Eingehender Unter-
– hinsichtlich der Honorierung – schon seit Langem stief-
suchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefer-
mütterlich behandelt. Im Referentenentwurf 2008 der
erkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontal-
ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
befundes sowie Aufzeichnung des Befundes“.
wurde für eine eingehende Untersuchung mit mindestens
zehn Minuten Dauer ein Honorar von 19,49 Euro (2,3-facher
Honorarvereinbarung empfehlenswert
Satz) vorgegeben. Gleichzeitig wurde ein Honorarumsatz
Selbstverständlich muss die betriebswirtschaftliche Kal-
pro Stunde von 194 Euro vom Bundesgesundheitsminis-
kulation mindestens einmal jährlich an die Kostenent-
terium als angemessen bezeichnet. Es hätten also zehn sol-
wicklung der Praxis angepasst werden – meist nach
cher eingehenden Untersuchungen pro Stunde vom Zahn-
oben. Bei gleichbleibender Honorierung bliebe dadurch
arzt erbracht werden müssen, um auf das vorgesehene
immer weniger Zeit für die betriebswirtschaftliche Er-
Stundenhonorar zu kommen. Gleichzeitig hätte jede die-
bringung der Leistung. Deshalb gilt auch für die Leis-
ser Untersuchungen mehr als zehn Minuten dauern sollen,
tungserbringung außerhalb der eigenen Praxis: Der Ab-
obwohl in 60 Minuten höchstens sechs solcher Untersu-
schluss einer Honorarvereinbarung (§ 2 Abs. 1 und 2
chungen hätten abgerechnet werden dürfen.
GOZ) ist dringend zu empfehlen, wird aber erst für Folgesitzungen möglich sein. Dazu ist es wichtig zu wissen,
Weniger Punkte in der GOZ 2012
wer gegebenenfalls der Betreuer des Patienten ist. Pro-
In der GOZ 2012 sind gegenüber dem Referentenentwurf
blematisch ist es, wenn eine Vereinbarung – gleich wel-
aus dem Jahr 2008 für eine eingehende Untersuchung nur
cher Art – unmittelbar vor einer Behandlung, insbeson-
100 statt 150 Punkte vorgesehen, eine zeitliche Mindest-
dere einer Schmerzbehandlung, geschlossen wird. Der
vorgabe fehlt. Geht man von den im Jahr 2008 vorgese-
Patient beziehungsweise der Betreuer muss die Gelegen-
henen 194 Euro pro Stunde aus, so ergibt sich bei einem
heit haben, in Ruhe das Für und Wider abzuwägen, um
Honorar von 12,94 Euro (2,3-facher Satz) beziehungsweise
dann eine Entscheidung treffen zu können. Eine Verein-
19,68 Euro (3,5-facher Satz), dass der Zahnarzt 15 einge-
barung ist leicht anfechtbar, wenn sie in einer Ausnahme-
hende Untersuchungen zum 2,3-fachen Satz beziehungs-
situation für den Patienten getroffen wurde – zum Beispiel
weise zehn eingehende Untersuchungen zum 3,5-fachen
bei starken Zahnschmerzen.
Satz erbringen müsste, um auf das ihm zustehende Stundenhonorar zu kommen. Dem Zahnarzt blieben dabei vier
Christian Berger
Präsident und Referent Honorierungssysteme der BLZK
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