Herbst-Spartage 2015 - Stadtwerke Düsseldorf

Förderrichtlinien der
Stadtwerke Düsseldorf AG
zu den Herbst-Spartagen 2015
Stadtwerke Düsseldorf AG
OE 321 / Energieberatung
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
(in der Folge SWD genannt)
Fax: 0211 – 821 3170
!Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können!
Vor- und Nachname
Postanschrift
PLZ / Ort
Telefon
Geburtsdatum
IBAN (Internationale Bankkontonummer)
BIC (Bankkennzeichen)
Vertragskontonummer
(siehe SWD Rechnung beginnend mit 20……….)
E-Mail (falls vorhanden)
Wird von SWD ausgefüllt
Fördernummer
Gerät
Hersteller
Label
1.
Allgemeines
Fördermittel der SWD werden nur an Privatpersonen vergeben, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel
alle für ihren Haushalt erhältlichen Energiearten von den SWD beziehen (Vertragspartner). Es können nur Anträge
berücksichtigt werden bei denen der Antragsteller zugleich Eigentümer des neu erworbenen Haushaltsgerätes ist,
das im Aktionszeitraum gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung vertragsabhängig ist.
>> Düsselstrom Direkt Kunden können leider nicht am Förderprogramm teilnehmen<<.
Gefördert werden:
Gerät
Geschirrspülmaschinen
Kühlgeräte / Gefriergeräte und Kombinationen
Wärmepumpentrockner
Waschmaschinen
Waschtrockner
Dunstabzugshauben
Fernsehgeräte*
Elektroeinbaubacköfen
Energieeffizienzklasse
A+++
A+++
A+++
A+++
A
A
A++
A++
Förderbetrag
75,00 €
75,00 €
75,00 €
75,00 €
75,00 €
75,00 €
50,00 €
50,00 €
* ab Bildschirmdiagonale 39 cm bzw. 15 Zoll
Version 12.10.2015
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2.
Voraussetzung und Bewilligung zur Vergabe von Fördermitteln
Nur oben genannte sparsame Haushaltsgeräte die innerhalb der Herbst-Spartage vom 12.10.2015 – 07.11.2015
(Aktionszeitraum) gekauft wurden, können gefördert werden. Für die Bewilligung und Auszahlung von
Fördermitteln durch die SWD ist dieser Antrag vom Kunden zu vervollständigen und mit den in Punkt 3 genannten
Unterlagen bis spätestens 20.11.2015 vollständig bei den SWD einzureichen.
Verspätet eingegangene, oder unvollständige Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (Eingang SWD).
Das Datum der Rechnungskopie, sowie das Datum der Quittung der vollständigen Bezahlung, ggf. das
Datum der Finanzierungsvereinbarung müssen dem Aktionszeitraum entsprechen.
3.
Bewilligung von Fördermitteln
Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen vorbehaltlich einer internen Bonitätsprüfung. Der
Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung alle offenen Rechnungen der SWD
vollständig und vorbehaltlos beglichen haben. Alle Förderprogramme der SWD sind finanziell und zeitlich begrenzt.
Unter der Voraussetzung noch ausreichend vorhandener Fördermittel, sowie rechtzeitig und vollständig
übersandter Unterlagen, wird die Auszahlung durch die SWD auf das vom Kunden genannte Konto veranlasst.
Nach Vorlage
• dieses Förderantrages
• Kopie der Geräterechnung mit Angabe des Herstellers, der Typennummer und des Kundennamens
(Antragsteller) ggf. Kopie der Finanzierungsvereinbarung mit Datum und Unterschrift
• Kopie des Kassenbelegs (z. B. Quittung, Kassenbon oder Kopie des Kontoauszuges)
• Bei Barzahlung bei Lieferung muss die Unterschrift des Lieferanten lesbar sein. Kein Namenskürzel!
• Kopie des Energielabels oder des Produktdatenblattes
(bitte keine Originale einsenden)
erfolgt eine Prüfung. Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird der Förderbetrag auf das Konto eines inländischen
Geldinstituts überwiesen. Das Datum der Rechnungskopie, sowie das Datum der Quittung, ggf. das Datum der
Finanzierungsvereinbarung müssen dem Aktionszeitraum entsprechen.
4.
Rückforderungsanspruch
Mit der Zahlung von Fördergeldern ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch der SWD gegenüber dem Kunden, wenn
dieser mindestens einen seiner Energieverträge mit den SWD innerhalb von einem Jahr gekündigt, oder die
Förderung auf Grund falscher Angaben erlangt worden ist. Die einjährige Frist beginnt mit Datum der Auszahlung
der Fördermittel an den Kunden.
5.
Ergänzungen
Es werden max. zwei Geräte pro Kunde gefördert. Zu Unrecht gezahlte Fördermittel sind umgehend
zurückzuzahlen. Mit Unterschrift bestätigt der Kunde die volle Kenntnisnahme dieser Förderrichtlinien und erkennt
sie auch im vollen Umfang an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eigenmächtige Änderungen des
Kunden in den Förderrichtlinien sind ungültig.
Ort
Datum
Unterschrift des/der SWD Kunden
___________________,
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____________________________
___________________,
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____________________________
Wird von SWD ausgefüllt:
Förderantrag vollständig, Auszahlung wird veranlasst
--------------------, -------------------------------------Datum
Unterschrift
Version 12.10.2015
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