Förderrichtlinien der Stadtwerke Düsseldorf AG zu den Herbst-Spartagen 2015 Stadtwerke Düsseldorf AG OE 321 / Energieberatung Höherweg 100 40233 Düsseldorf (in der Folge SWD genannt) Fax: 0211 – 821 3170 !Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können! Vor- und Nachname Postanschrift PLZ / Ort Telefon Geburtsdatum IBAN (Internationale Bankkontonummer) BIC (Bankkennzeichen) Vertragskontonummer (siehe SWD Rechnung beginnend mit 20……….) E-Mail (falls vorhanden) Wird von SWD ausgefüllt Fördernummer Gerät Hersteller Label 1. Allgemeines Fördermittel der SWD werden nur an Privatpersonen vergeben, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel alle für ihren Haushalt erhältlichen Energiearten von den SWD beziehen (Vertragspartner). Es können nur Anträge berücksichtigt werden bei denen der Antragsteller zugleich Eigentümer des neu erworbenen Haushaltsgerätes ist, das im Aktionszeitraum gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung vertragsabhängig ist. >> Düsselstrom Direkt Kunden können leider nicht am Förderprogramm teilnehmen<<. Gefördert werden: Gerät Geschirrspülmaschinen Kühlgeräte / Gefriergeräte und Kombinationen Wärmepumpentrockner Waschmaschinen Waschtrockner Dunstabzugshauben Fernsehgeräte* Elektroeinbaubacköfen Energieeffizienzklasse A+++ A+++ A+++ A+++ A A A++ A++ Förderbetrag 75,00 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € 75,00 € 50,00 € 50,00 € * ab Bildschirmdiagonale 39 cm bzw. 15 Zoll Version 12.10.2015 Seite 1/2 2. Voraussetzung und Bewilligung zur Vergabe von Fördermitteln Nur oben genannte sparsame Haushaltsgeräte die innerhalb der Herbst-Spartage vom 12.10.2015 – 07.11.2015 (Aktionszeitraum) gekauft wurden, können gefördert werden. Für die Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln durch die SWD ist dieser Antrag vom Kunden zu vervollständigen und mit den in Punkt 3 genannten Unterlagen bis spätestens 20.11.2015 vollständig bei den SWD einzureichen. Verspätet eingegangene, oder unvollständige Unterlagen können leider nicht berücksichtigt werden (Eingang SWD). Das Datum der Rechnungskopie, sowie das Datum der Quittung der vollständigen Bezahlung, ggf. das Datum der Finanzierungsvereinbarung müssen dem Aktionszeitraum entsprechen. 3. Bewilligung von Fördermitteln Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen vorbehaltlich einer internen Bonitätsprüfung. Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Auszahlung alle offenen Rechnungen der SWD vollständig und vorbehaltlos beglichen haben. Alle Förderprogramme der SWD sind finanziell und zeitlich begrenzt. Unter der Voraussetzung noch ausreichend vorhandener Fördermittel, sowie rechtzeitig und vollständig übersandter Unterlagen, wird die Auszahlung durch die SWD auf das vom Kunden genannte Konto veranlasst. Nach Vorlage • dieses Förderantrages • Kopie der Geräterechnung mit Angabe des Herstellers, der Typennummer und des Kundennamens (Antragsteller) ggf. Kopie der Finanzierungsvereinbarung mit Datum und Unterschrift • Kopie des Kassenbelegs (z. B. Quittung, Kassenbon oder Kopie des Kontoauszuges) • Bei Barzahlung bei Lieferung muss die Unterschrift des Lieferanten lesbar sein. Kein Namenskürzel! • Kopie des Energielabels oder des Produktdatenblattes (bitte keine Originale einsenden) erfolgt eine Prüfung. Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird der Förderbetrag auf das Konto eines inländischen Geldinstituts überwiesen. Das Datum der Rechnungskopie, sowie das Datum der Quittung, ggf. das Datum der Finanzierungsvereinbarung müssen dem Aktionszeitraum entsprechen. 4. Rückforderungsanspruch Mit der Zahlung von Fördergeldern ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch der SWD gegenüber dem Kunden, wenn dieser mindestens einen seiner Energieverträge mit den SWD innerhalb von einem Jahr gekündigt, oder die Förderung auf Grund falscher Angaben erlangt worden ist. Die einjährige Frist beginnt mit Datum der Auszahlung der Fördermittel an den Kunden. 5. Ergänzungen Es werden max. zwei Geräte pro Kunde gefördert. Zu Unrecht gezahlte Fördermittel sind umgehend zurückzuzahlen. Mit Unterschrift bestätigt der Kunde die volle Kenntnisnahme dieser Förderrichtlinien und erkennt sie auch im vollen Umfang an. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eigenmächtige Änderungen des Kunden in den Förderrichtlinien sind ungültig. Ort Datum Unterschrift des/der SWD Kunden ___________________, _____________ ____________________________ ___________________, _____________ ____________________________ Wird von SWD ausgefüllt: Förderantrag vollständig, Auszahlung wird veranlasst --------------------, -------------------------------------Datum Unterschrift Version 12.10.2015 Seite 2/2
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