`Baumeister aufgepasst` Block 3: Tief - und

‘Baumeister aufgepasst’
Block 3: Tief - und
Strassenbau
Register
Referent
Tätigkeiten:
Zur Person:
2009 Referent
Gabathuler Rolf
Auenstrasse 49b
8302 Kloten
05.05.1966
Verheiratet, 2 Kinder
Campus Sursee (AS und GS)
2008 Mandat beim SBV
BfA des SBV (sicuro)
2007-heute Inhaber
Bau-Konzept
2004-2007 Projektleiter
eidg. dipl. Baumeister
Sicherheitsfachmann EigV
Hüppi Zürich
1997-2004 BF
Hüppi Zürich
[email protected]
Mo / Mi (044 / 258 83 19)
[email protected]
079 / 470 74 72
© SBV
1988-1997 BF
Brunner Erben Zürich
2
Register
Referententätigkeit:
Referent
2015 Referent
Zur Person:
Campus Sursee
2014 Referent
Molin Roberto
Schulstrasse 9
6038 Gisikon
22.05.1969
Verheiratet
SBV ZH (Effretikon)
1995 - 2010 Referent Maurer/Vorarb.
CIFL-ENAIP Littau LU (Italienisch)
Geschäftstätigkeit:
2009-heute Stv. AL TB
Leuthard Bau AG Merenschwand
eidg. dipl. Baumeister
2006-2009 Geschäftsführer
Frey+Götschi AG Affoltern a. Albis
[email protected]
1997-2006 Bauführer inkl. Ausbildung
zum BM Tiefbau/Rückbau
079 / 648 96 14
Anliker AG Emmenbrücke
1988-1997 Hochbaupolier
Bürgi Bau AG Alpnach
© SBV
3
Register
Referent
Tätigkeiten:
Zur Person:
Mössinger Ivo
Solothurnstrasse 6B
3422 Kirchberg
eidg. dipl. Baumeister
15.10.1963
044/258 82 88
079/370 54 76
[email protected]
Diverses:
1997 eidg. Baumeisterprüfung
Ab 1999 Referent in der
Baumeisterausbildung in Sursee
© SBV
4
Ab 2010 Abteilungsleiter
DAN SBV
1999-2010 Geschäftsführer
und Inhaber der
Mühlemann
Bauunternehmung AG
1988-1999 Bauführer bei
der Firma Ramseier AG
Bern
1980-1988
Mauerausbildung und
Bauführerausbildung SBA
Diverse Ämter im Verband,
Kommissionen und Politik
Register 1
Baumeister aufgepasst
Kurs ‘Baumeister aufgepasst’ Block 1, 2 + 3
© SBV
5
Register 1
Inhalt
Kursziele
Die SBV Organisation, News und Produkte
Neuigkeiten aus der Normenwelt (SIA / NPK)
Grabenbau
Startsitzung Kompetenzregelungen / Ausmass
Rangordnung SIA 118 / Veränderungen der
Bedingungen
Schalung über 3.00 m
Baustellenspezifische Schutzmassnahmen
Praxisarbeit
Fragen
© SBV
6
Register
Kursziele
Die Teilnehmer kennen die wichtigsten Neuerungen
über die Normen und NPK.
Die Teilnehmer können die Beilagen und Normen der
Verträge richtig anwenden, beurteilen und kennen die
Rangreihenfolge.
Sie beurteilen die Angebote mit Hilfe von Checklisten und
Formularen.Sie verhalten sich bei lückenhaften und die
nicht abgeglichenen Ausschreibungen richtig.
Die vorhanden Hilfsmittel nutzen die Teilnehmer effizient
und wissen, wo und in welchen Normen, NPK, etc. Sie die
entsprechenden Hinweise finden.
Der Kurs sensibilisiert die Teilnehmer auf die permanente
Veränderung im Normenwesen und in der Ausschreibung.
© SBV
7
Register
Kursunterlagen
Unterlagen Baumeister aufgepasst
Jetzt zum Downloaden:
http://www.campus-sursee.ch/de/downloads/category/263550-3551-baumeister-aufgepasst.html
© SBV
8
SBV Organisation,
News und seine
Produkte
Register 2
Organigramm SBV
Bemerkung:
° VR: Verwaltungsrat
* in Personalunion mit Vizedirektor
# Dokumentationen, Ausschreibungen, Normen
$ Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätsmanagement
SBV
Zentralvorstand
Stiftung CAMPUS SURSEE
CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau
CAMPUS SURSEE Seminarzentrum
Sozialinstitutionen
Zentralpräsident
Gian-Luca Lardi
Direktor
D. Lehmann
Personal / Events
R. Gubler
•
S. Bürgi, A. Hégelé, N. Heuscher,
T. Nussbaum, Y. Pfeffer
Sekretariat
• R. Schibli
• P. Stadler
J.-P.
Grossmann
M. Carlino
Rechtsdienst
R. Harast
M. Hartmann
M. Kehrli
Ch. Jenny
Berufsbildungspolitik
U. Büchi
R. Will
R. Mero
N. Micheroli
Ch. Schärer
P. Hasler
S. Ates, B. Aytekin, M. Brändli, Ch. Winter, S. Flütsch,
Ch. Frei, R. Nussbaum
SRL
Vizedirektor B. Clerc
Unternehmung+Dienstleistung
Vizedirektor P. Hauser
GAV /
Sozialpolitik
Finanzen / Immobilien
U. Schüpbach
Sekretariat
K. Harnau
• H. Jud
• B. Wild
Wettbewerbspolitik
P. Hauser*
•
DAN#
Sekretariat
J. Ruch Aeschlimann
AUQ$
R.Neziri, M. Rupp
Sekretariat
• A. Röllin
Wirtschaftspolitik
L. Bonaglia N. Loichat
G. Boeckle
R. Gabathuler
R. Stäuble
R. Wirth
R. Bläuer
A. Waldburger
S. Müggler
E. Berni
Economie
d’entreprise +
Technique
Formation
Professionelle
A. Schmidt
A. Schwager
© SBV
Politik + Kommunikation
Vizedirektor M. A. Senn
MarketingRedaktion
ErfaNetzwerke Kommunikation Zeitschriften
S. Affentranger R. Neziri
M. Rupp
M. Bisig
M. Engel
F. Gilg
Sécuriteé au
travail +
environnement
Ch. Estermann
M. Diana
B. Günter
Verlag +
Verkauf
P. Suvada
Th. Gfeller
K. Gyger
C. von Känel
Register 2
Bauproduktegesetz 2014
Seit dem 1. Oktober 2014 in Kraft
Übergangsfrist bis 30. Juni 2015
Ein Produkt braucht eine Leistungserklärung
© SBV
11
Register 2
Beratung DAN Dokumentation Normen Ausschreibungen
Beratungs- und Auskunftsdienst DAN SBV
Reorganisation März 2014
Pikettorganisation immer Nachmittags
4 Auskünfte pro Tag
ca. ½ h Zeitaufwand pro Auskunft
Intensive Nach - Verarbeitung im DAN Team
Reporting ab 1.November 2013
Kontakt: [email protected] oder 044/258 82 90
© SBV
12
Register 2
SBV Produktion DAN 2015
© SBV
13
Neuigkeiten aus
der Normenwelt
Register 3
Normen und Gesetze
Normen und NPK:
In Kraft:
 Norm VSS 118/701 ABB Strassenwesen
01.01.2015
Vernehmlassung:
 Norm Sia 414 1+2 Masstoleranzen
 Norm Sia 118/262 ABB Ortsbeton
 Norm Sia 118/266 ABB Mauerwerk
 Norm Sia 118/267 ABB Geotechnik
 Norm Sia 112/2 Nachhaltigkeit TB
 NPK 164 Verankerungen und Nagelwand
 EN SN 13670 Ausführen von Tragwerken in Beton
beendet
beendet
beendet
August 2015
beendet
2015
2015
Gesetze und Verordnungen:
 TVA Techn. VO über Abfälle
 Diverse Umweltverordnungen und Gesetze
 IVöB/BöB öffentliche Beschaffung
© SBV
15
beendet
beendet
Register 3
Kommissionen
Kommissionen in Arbeit
Normen:
Veröffentlichung
• Norm Sia 190
Kanalisation
2016/17
• Norm Sia 118/190 ABB Kanalisation
2016/17
• Sia Dokumentation zu Kanalisation
2016/17
• Norm Sia 431
Temp. Baustellenentwässerung 2016/17
NPK:
• NPK 222
• NPK 223
• NPK 241
• NPK 117
• NPK 211
• NPK 216
Pflästerungen
Belagsarbeiten
Betonarbeiten
Abbrüche
Baugrube
Altlasten
© SBV
16
in Arbeit
in Arbeit
Start
Start
Start
Start
Register 3
NORM SIA 118/262:2015 ABB Betonbau
Bemerkungen:
Die Vertragsnorm kommt im Frühling 2015 in die Vernehmlassung
Voraussichtliche Anpassung:
Wordings korrigiert
Sichtbetonklassen bei den Schalungstypen
(Analog cemsuisse Merkblatt MB-02)
Exkl. Scharfkantige Ecken
Präzisere Definitionen (Pfeiler usw.)
Nachbehandlung Beton (SIA 262:2013)
etc.
© SBV
17
Register 3
NORM VSS 118/701:2015 ABB für das Strassenund Verkehrswesen
Die Vertragsnorm ist am 01.01.2015 in Kraft getreten
2 Tiefbau
3 Spezialtiefbau
4 Betonbau
Instandsetzung Beton
Abdichtung
5 Grünräume
6 Ausrüstungen
Rangreihenfolge beachten!
Rechtsverbindlich, wenn im Vertrag vereinbart!
© SBV
18
Register 3
VSS Norm 640 710
Die Norm „Warnkleider bei Arbeiten im Strassenbereich
tritt anfangs 2015 in Kraft.
Seit November 2013 ist die überarbeitete Norm EN 20471
für Warnkleider in Kraft. Bis 2015 dürfen Hersteller
jedoch Kleider noch nach „alter“ Norm EN 471
produzieren und bereits gekaufte Warnkleider können
weiter getragen werden.
Bei Neuanschaffungen empfehlen wir bereits heute
Warnkleider nach neuer Norm zu erwerben.
Achtung:
Im Werkvertrag können jedoch Warnkleider nach Norm
VSS 640 710 verlangt werden. (ASTRA macht dies!)
© SBV
19
Ausblick SN EN 13670
(wird im 2015 in Kraft
gesetzt)
Register 3
Hierarchie der Nomen im Betonbau
© SBV
21
Register 3
Ausblick SN EN 13670 Ausführung von
Tragwerken aus Beton
 Vorgabe Prüfplan ohne projektspezifische Festlegung
 Nicht die Überwachungsklassen sondern der Bauteil
bestimmen den Nachweis. Projektspezifisch Bestimmen
© SBV
22
Register 3
VSS SN 640 575 Erarbeiten
Abbauklassen und Empfehlung
Achtung:
• Wenn Auflockerungsfaktoren
in den besonderen
Bedingungen, im Vertrag
oder im LV erwähnt werden.
• Wenn die Norm VSS SN
640575 in Kraft gesetzt wird.
© SBV
23
Register 3
VSS SN 640 575 Erarbeiten
Abbauklassen und Empfehlung
© SBV
24
Register 3
SIA Norm 431
«Entwässerung von Baustellen»
Das Tool Wasser behandelt die notwendigen Elemente
für die rechtskonforme Behandlung des Wassers auf
Baustellen in der Rohbauphase.
Es gibt Checklisten für offene Fragen und Pflichten des
Unternehmers.
© SBV
25
Register 3
SIA Norm 431
«Entwässerung von Baustellen»
Dazu wurden drei technische Merkblätter erstellt
© SBV
26
Register 3
SIA Norm 430
«Entsorgung von Bauabfällen»
Das Tool Abfall / Aushub behandelt die notwendigen
Elemente für die rechtskonforme Behandlung der
Abfälle im Aushub auf Baustellen.
Es gibt Checklisten für offene Fragen und Pflichten des
Unternehmers.
© SBV
27
Register 3
SIA Norm 430
«Entsorgung von Bauabfällen»
Dazu wurden zwei technische Merkblätter erstellt
in Arbeit
© SBV
in Arbeit
28
Grabenbau /
Sicherheitsnachweis
Standfestigkeit
Register 4
Grabenbau
Für die Ermittlung der Grabenbreiten gibt es zur Zeit
verschiedene Aussagen aus Gesetzen und Normen
© SBV
30
Register 4
Grabenbau
Für die Bemessung wird immer von Mindestmassen
gesprochen  Mindestgrabenbreiten
© SBV
31
Register 4
Sicherheitsnachweis Standfestigkeit
Gemäss BauAV Art.56 muss ein Sicherheitsnachweis
erbracht werden, wenn:
© SBV
32
Startsitzung /
Regelung der
Kompetenzen
Register 5
Startsitzung
Regelung der Kompetenzen
Unternehmer:
 Arbeitssicherheit
= Polier gemäss BauAV Art.4
 Ausmass Aufnahmen = Polier gemäss SIA 118:2013 Art.36
 Regiearbeiten
= Polier gemäss SIA 118:2013 Art.47
Bauleitung / Bauherr:
 Arbeitssicherheit
= Bauherr gemäss BauAV Art.3
 Ausmass Aufnahmen = Bauherr gemäss SIA 118:2013 Art.36
 Regiearbeiten
= Bauherr gemäss SIA 118:2013 Art.47
 Wichtig ist es, die Kompetenzen zu Regeln (Protokoll)
© SBV
34
Register 5
Startsitzung
An einer ersten Besprechung/Bausitzung wird festgelegt:
 Wer Anweisungen erteilt oder diese entgegen nimmt.
 Wer gemeinsame Ausmasse erstellt und unterzeichnet
 Wer und in welchen Zeitraum Nachtragspreise offeriert
und genehmigt werden. (Nachtragsprozess)
 Wer rechtsgültige Protokolle erstellt
 Wer Regierapporte schreibt und unterzeichnet etc.
 Wie hoch die finanziellen Kompetenzen der Akteure sind
 Damit werden klare Verhältnisse unter den
Vertragspartnern geschaffen und ein gegenseitiges
Vertrauen erreicht.
© SBV
35
Register 5
Ausmassgrundsätze Norm SIA 118: 2013
Art. 142
1. Die Bauleitung und der Unternehmer ermitteln gemeinsam,
fortlaufend und zeitgerecht, möglichst innert Monatsfrist, die
Ausmasse und anerkennen sie gegenseitig in den Massurkunden.
2. Ausmasse, die nach dem Fortschreiten des Baues nicht mehr
fertiggestellt werden können, sind sofort aufzunehmen. Der
Unternehmer benachrichtigt die Bauleitung rechtzeitig.
3.
Wird der für die gemeinsame Aufnahme des Ausmasses vereinbarte
Termin von einer Seite nicht eingehalten, so hat der Säumige das
Aufnahmeergebnis des andern als endgültig anzuerkennen, sofern
die Aufnahme nicht nachgeholt werden kann oder er ein zweites Mal
säumig wird.
4. Ist nicht anderes vereinbart, so stellt der Unternehmer die für die
Ermittlung des Ausmasses erforderlichen Arbeitskräfte und Geräte
unentgeltlich zur Verfügung.
© SBV
36
Register 5
Auszug Besondere Vereinbarung im
Werkvertrag vom Kanton Bern
© SBV
37
Register 5
Auszug Besondere Vereinbarung im
Werkvertrag vom Kanton Bern
© SBV
38
Register 5
Übergabeprotokoll intern
Kalkulator an BF  Formular
BF an Polier
© SBV
39
Register 5
Ausmasshilfen für Poliere: Materialtabellen
© SBV
40
Register 5
Foto als Ausmassgrundlage
© SBV
Aufnahmen vom Polier
41
Register 5
Grundsatz eines Ausmasses
Vollständig
Korrekt
Nachvollziehbar
Offen und Transparent
Aktuell bei Baufortschritt entsprechend
Laufender Vergleich mit der Offerte
Basis zur Anzeige von Mehrkosten und Nachträgen
Regelmässig Ausmasse, Nachträge, Regie visieren lassen
© SBV
42
Rangordnung SIA 118
Veränderung der
Bedingungen
Register 6
ABB-Allgemeine Bedingungen Bau
Rangreihenfolge nach Sia 118/2013
Art. 7: Bestandteile und Rangordnung
1. Text der vorgesehenen Vertragsurkunde
2. Die durch das Bauobjekt bedingte, besonderen
Bestimmungen
3. Leistungsverzeichnis oder Baubeschrieb (Devis)
4. Pläne
5. Allgemeine Bestimmungen
a. Die Norm Sia 118 /2013
b. Übrige Normen des Sia ( z.B. 118/262, etc.)
c. Normen anderer Fachverbände
(Die Vertragsnormen müssen einzeln aufgelistet werden!)
© SBV
44
Register 6
Veränderung der Bedingungen
Werden im Werkvertrag in der SIA 118, einzelne Artikel
ausbedungen, so müssen entsprechende Gesetzestexte
zu Hilfe genommen werden
Ausbedingung ist nicht zwingend schlecht für den
Unternehmer
Vergleich OR zu SIA 118
Bauablaufstörung
Abmahnung
© SBV
45
Register 6
Veränderung der Bedingungen
Vergleich OR zu SIA
© SBV
46
Register 6
Veränderung der Bedingungen
Für die Arbeitssicherheit und baustellenspezifische
Schutzmassnahmen gelten die BauAV und StGB
Für die technischen Abläufe auf der Baustelle, ist der
technische Bericht massgebend
Ergänzung zum Angebot für Präzisierungen der
Ausschreibung
Mit dem TB kann der Unternehmer seine Spielregeln und
den Bauablauf aus seiner Sicht bekanntgeben
Ist in der Rangreihenfolge sehr weit oben
© SBV
47
Register 6
Technischer Bericht
Wichtig ist der Verweis auf die erhaltenen Dokumente in
der Submission
© SBV
48
Schalung über 3.00 m
Register 7
Betonschalungen > 3.00 m
Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis
Ausgangslage
 2012 hat die Suva den Schwerpunkt Absturzsicherung für die
Baustellenkontrollen festgelegt
 Gleichzeitig hat die Suva eine Serie Fact Sheets zu diesem Thema
publiziert (www.sicuro.ch) und bei den Kontrollen abgegeben
Kollektivschutz vor Persönlicher Schutz Ausrüstung (PSA)
© SBV
50
Register 7
Betonschalungen > 3.00 m
Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis
Publikationen
© SBV
51
Register 7
Schalungstechnik
Publikationen zum Thema:
© SBV
52
Register 7
Schalungstechnik (Schalungen über 3 m)
Bau AV (Version 1. November 2011)
Art. 15 Verwendung eines Seitenschutzes
• Ein Seitenschutz ist zu verwenden bei ungeschützten
Stellen mit einer Absturzhöhe von mehr als 2 m und bei
solchen im Bereich von Gewässern und Böschungen.
Art. 18 Gerüste
• Wird bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhe von 3 m
überschritten, so ist ein Fassadengerüst zu erstellen. Der
oberste Holm des Gerüstes hat während der ganzen
Bauarbeiten die höchste Absturzkante um mindestens 80
cm zu überragen
© SBV
53
Register 7
Schalung Betonmauer über 3.00 Meter
Ab welcher Höhe brauche ich Absturzsicherungen?
 Ab 2.00 Meter Absturzsicherungen, dreiteiliger
Seitenschutz
 Ab 3.00 Meter Absturzsicherungen und Gegengeländer
© SBV
54
Register 7
Schalung Decke über 3.00 Meter
Verordnung über Unfallverhütung, VUV
Art. 8 Arbeiten mit besonderen Gefahren
1 Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren
nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend
ausgebildet sind.
( Ausbildung = Schulung )
Arbeiten mit besonderen Gefahren, heisst dass PSAgA nur
von nachweislich geschultem und trainierten Personal benutzt
werden dürfen. Ausbildungsdauer mind. 1 Tag.
© SBV
55
Register 7
Betonschalungen > 3.00 m
Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis
Merkblatt SBV
© SBV
53
Register 7
Betonschalungen > 3.00 m
Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis
Merkblatt SBV (Technische Sicht)
Massnahmen:
Risikoanalyse
Kollektivschutz vor PSA
Kollektivschutz (Zwischenboden nur mit durchgehenden
Stützen erlaubt)
Andere Massnahmen prüfen

Konventionell von unten erstellen

Kassettenschalungen von unten
Kommt PSAgA zur Anwendung => Konformitätserklärung
Alles schriftlich festhalten
© SBV
57
Register 7
Betonschalungen > 3.00 m
Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis
Merkblatt SBV (Technische Sicht)
Kalkulation
Zu Teil massiv erhörter Aufwand
Noch keine Erfahrungswerte
Initialaufwand (Schulung)
Verhalten bei Offerteingabe
© SBV
58
Register 7
Schalung Decke über 3.00 Meter
Absturzsicherung mit PSAgA «Gschtältli»
Schalungsgalgen GSK der Firma Gomes Steiner GmbH, Wettswil am Albis vertrieben
© SBV
59
Register 7
Schalung Decke über 3.00 Meter
Absturzsicherung mit PSAgA «Gschtältli»
Alsipercha das Sicherheitssystem in der Schweiz durch die Firma SpanSet AG vertrieben
© SBV
60
Register 7
Schalung Decke über 3.00 Meter
Absturzsicherung mit PSAgA «Gschtältli»
Die Life-Gard der MBT, der Mägert G&C Bautechnik AG, Hergiswil
© SBV
61
Register 7
Problematik Bau AV / NPK 241:2012
Unstimmigkeiten zwischen der Ausschreibung nach
NPK 241:2012 und der Bauarbeiten Verordnung!
© SBV
62
Register 7
Lösungsvorschlag bei Offerteingabe
Technischer Bericht:
Ergänzung zum Angebot:
© SBV
63
Register 7
Lösungsvorschlag: Grundlagen
© SBV
64
Baustellenspezifische
Schutzmassnahmen
Register 8
Baustellenspezifische Schutzmassnahmen
Gemäss SIA 118:2013
© SBV
66
Register 8
Baustellenspezifische Schutzmassnahmen
Gemäss BauAV
Gemäss Suva
Gemäss StGB
© SBV
67
Register 8
Baustellenspezifische Schutzmassnahmen
Das sind alles Massnahmen für den Kollektivschutz
© SBV
68
Register 8
Baustellenspezifische Schutzmassnahmen
Was verstehen Sie unter baustellenspezifischen
Schutzmassnahmen?
 Schutzmassnahmen die
- alle am Bau betreffen
- von mehreren Unternehmern
gebraucht werden
 Kollektivschutz
© SBV
69
Register 8
Baustellenspezifische Schutzmassnahmen
Für den Verkehrswege- und Tiefbau
© SBV
70
Einführung Objekt
Register 9
Einführung Objekt
Strasseninstandsetzung / Werkleitungen
Bauherr: Baudirektion Kanton Zürich
© SBV
72
Register 9
Einführung Objekt
Die Arbeiten haben begonnen und es kommt bereits zu
Nachforderungen seitens der Unternehmung




Abschrankungen / Baustellensicherung / BSS
Baustellenentwässerung / Schmutzwasser
RC-Kies gemäss SN 670 119-NA Merkblatt
etc.
© SBV
73
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
CAMPUS SURSEE
Bildungszentrum Bau AG,
Postfach, 6210 Sursee
Telefon 041 926 26 26,
[email protected]
www.campus-sursee.ch
Schweizerischer
Baumeisterverband
Weinbergstrasse 49
8042 Zürich
Telefon 044 258 81 11
[email protected]
www.baumeister.ch
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