‘Baumeister aufgepasst’ Block 3: Tief - und Strassenbau Register Referent Tätigkeiten: Zur Person: 2009 Referent Gabathuler Rolf Auenstrasse 49b 8302 Kloten 05.05.1966 Verheiratet, 2 Kinder Campus Sursee (AS und GS) 2008 Mandat beim SBV BfA des SBV (sicuro) 2007-heute Inhaber Bau-Konzept 2004-2007 Projektleiter eidg. dipl. Baumeister Sicherheitsfachmann EigV Hüppi Zürich 1997-2004 BF Hüppi Zürich [email protected] Mo / Mi (044 / 258 83 19) [email protected] 079 / 470 74 72 © SBV 1988-1997 BF Brunner Erben Zürich 2 Register Referententätigkeit: Referent 2015 Referent Zur Person: Campus Sursee 2014 Referent Molin Roberto Schulstrasse 9 6038 Gisikon 22.05.1969 Verheiratet SBV ZH (Effretikon) 1995 - 2010 Referent Maurer/Vorarb. CIFL-ENAIP Littau LU (Italienisch) Geschäftstätigkeit: 2009-heute Stv. AL TB Leuthard Bau AG Merenschwand eidg. dipl. Baumeister 2006-2009 Geschäftsführer Frey+Götschi AG Affoltern a. Albis [email protected] 1997-2006 Bauführer inkl. Ausbildung zum BM Tiefbau/Rückbau 079 / 648 96 14 Anliker AG Emmenbrücke 1988-1997 Hochbaupolier Bürgi Bau AG Alpnach © SBV 3 Register Referent Tätigkeiten: Zur Person: Mössinger Ivo Solothurnstrasse 6B 3422 Kirchberg eidg. dipl. Baumeister 15.10.1963 044/258 82 88 079/370 54 76 [email protected] Diverses: 1997 eidg. Baumeisterprüfung Ab 1999 Referent in der Baumeisterausbildung in Sursee © SBV 4 Ab 2010 Abteilungsleiter DAN SBV 1999-2010 Geschäftsführer und Inhaber der Mühlemann Bauunternehmung AG 1988-1999 Bauführer bei der Firma Ramseier AG Bern 1980-1988 Mauerausbildung und Bauführerausbildung SBA Diverse Ämter im Verband, Kommissionen und Politik Register 1 Baumeister aufgepasst Kurs ‘Baumeister aufgepasst’ Block 1, 2 + 3 © SBV 5 Register 1 Inhalt Kursziele Die SBV Organisation, News und Produkte Neuigkeiten aus der Normenwelt (SIA / NPK) Grabenbau Startsitzung Kompetenzregelungen / Ausmass Rangordnung SIA 118 / Veränderungen der Bedingungen Schalung über 3.00 m Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Praxisarbeit Fragen © SBV 6 Register Kursziele Die Teilnehmer kennen die wichtigsten Neuerungen über die Normen und NPK. Die Teilnehmer können die Beilagen und Normen der Verträge richtig anwenden, beurteilen und kennen die Rangreihenfolge. Sie beurteilen die Angebote mit Hilfe von Checklisten und Formularen.Sie verhalten sich bei lückenhaften und die nicht abgeglichenen Ausschreibungen richtig. Die vorhanden Hilfsmittel nutzen die Teilnehmer effizient und wissen, wo und in welchen Normen, NPK, etc. Sie die entsprechenden Hinweise finden. Der Kurs sensibilisiert die Teilnehmer auf die permanente Veränderung im Normenwesen und in der Ausschreibung. © SBV 7 Register Kursunterlagen Unterlagen Baumeister aufgepasst Jetzt zum Downloaden: http://www.campus-sursee.ch/de/downloads/category/263550-3551-baumeister-aufgepasst.html © SBV 8 SBV Organisation, News und seine Produkte Register 2 Organigramm SBV Bemerkung: ° VR: Verwaltungsrat * in Personalunion mit Vizedirektor # Dokumentationen, Ausschreibungen, Normen $ Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätsmanagement SBV Zentralvorstand Stiftung CAMPUS SURSEE CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau CAMPUS SURSEE Seminarzentrum Sozialinstitutionen Zentralpräsident Gian-Luca Lardi Direktor D. Lehmann Personal / Events R. Gubler • S. Bürgi, A. Hégelé, N. Heuscher, T. Nussbaum, Y. Pfeffer Sekretariat • R. Schibli • P. Stadler J.-P. Grossmann M. Carlino Rechtsdienst R. Harast M. Hartmann M. Kehrli Ch. Jenny Berufsbildungspolitik U. Büchi R. Will R. Mero N. Micheroli Ch. Schärer P. Hasler S. Ates, B. Aytekin, M. Brändli, Ch. Winter, S. Flütsch, Ch. Frei, R. Nussbaum SRL Vizedirektor B. Clerc Unternehmung+Dienstleistung Vizedirektor P. Hauser GAV / Sozialpolitik Finanzen / Immobilien U. Schüpbach Sekretariat K. Harnau • H. Jud • B. Wild Wettbewerbspolitik P. Hauser* • DAN# Sekretariat J. Ruch Aeschlimann AUQ$ R.Neziri, M. Rupp Sekretariat • A. Röllin Wirtschaftspolitik L. Bonaglia N. Loichat G. Boeckle R. Gabathuler R. Stäuble R. Wirth R. Bläuer A. Waldburger S. Müggler E. Berni Economie d’entreprise + Technique Formation Professionelle A. Schmidt A. Schwager © SBV Politik + Kommunikation Vizedirektor M. A. Senn MarketingRedaktion ErfaNetzwerke Kommunikation Zeitschriften S. Affentranger R. Neziri M. Rupp M. Bisig M. Engel F. Gilg Sécuriteé au travail + environnement Ch. Estermann M. Diana B. Günter Verlag + Verkauf P. Suvada Th. Gfeller K. Gyger C. von Känel Register 2 Bauproduktegesetz 2014 Seit dem 1. Oktober 2014 in Kraft Übergangsfrist bis 30. Juni 2015 Ein Produkt braucht eine Leistungserklärung © SBV 11 Register 2 Beratung DAN Dokumentation Normen Ausschreibungen Beratungs- und Auskunftsdienst DAN SBV Reorganisation März 2014 Pikettorganisation immer Nachmittags 4 Auskünfte pro Tag ca. ½ h Zeitaufwand pro Auskunft Intensive Nach - Verarbeitung im DAN Team Reporting ab 1.November 2013 Kontakt: [email protected] oder 044/258 82 90 © SBV 12 Register 2 SBV Produktion DAN 2015 © SBV 13 Neuigkeiten aus der Normenwelt Register 3 Normen und Gesetze Normen und NPK: In Kraft: Norm VSS 118/701 ABB Strassenwesen 01.01.2015 Vernehmlassung: Norm Sia 414 1+2 Masstoleranzen Norm Sia 118/262 ABB Ortsbeton Norm Sia 118/266 ABB Mauerwerk Norm Sia 118/267 ABB Geotechnik Norm Sia 112/2 Nachhaltigkeit TB NPK 164 Verankerungen und Nagelwand EN SN 13670 Ausführen von Tragwerken in Beton beendet beendet beendet August 2015 beendet 2015 2015 Gesetze und Verordnungen: TVA Techn. VO über Abfälle Diverse Umweltverordnungen und Gesetze IVöB/BöB öffentliche Beschaffung © SBV 15 beendet beendet Register 3 Kommissionen Kommissionen in Arbeit Normen: Veröffentlichung • Norm Sia 190 Kanalisation 2016/17 • Norm Sia 118/190 ABB Kanalisation 2016/17 • Sia Dokumentation zu Kanalisation 2016/17 • Norm Sia 431 Temp. Baustellenentwässerung 2016/17 NPK: • NPK 222 • NPK 223 • NPK 241 • NPK 117 • NPK 211 • NPK 216 Pflästerungen Belagsarbeiten Betonarbeiten Abbrüche Baugrube Altlasten © SBV 16 in Arbeit in Arbeit Start Start Start Start Register 3 NORM SIA 118/262:2015 ABB Betonbau Bemerkungen: Die Vertragsnorm kommt im Frühling 2015 in die Vernehmlassung Voraussichtliche Anpassung: Wordings korrigiert Sichtbetonklassen bei den Schalungstypen (Analog cemsuisse Merkblatt MB-02) Exkl. Scharfkantige Ecken Präzisere Definitionen (Pfeiler usw.) Nachbehandlung Beton (SIA 262:2013) etc. © SBV 17 Register 3 NORM VSS 118/701:2015 ABB für das Strassenund Verkehrswesen Die Vertragsnorm ist am 01.01.2015 in Kraft getreten 2 Tiefbau 3 Spezialtiefbau 4 Betonbau Instandsetzung Beton Abdichtung 5 Grünräume 6 Ausrüstungen Rangreihenfolge beachten! Rechtsverbindlich, wenn im Vertrag vereinbart! © SBV 18 Register 3 VSS Norm 640 710 Die Norm „Warnkleider bei Arbeiten im Strassenbereich tritt anfangs 2015 in Kraft. Seit November 2013 ist die überarbeitete Norm EN 20471 für Warnkleider in Kraft. Bis 2015 dürfen Hersteller jedoch Kleider noch nach „alter“ Norm EN 471 produzieren und bereits gekaufte Warnkleider können weiter getragen werden. Bei Neuanschaffungen empfehlen wir bereits heute Warnkleider nach neuer Norm zu erwerben. Achtung: Im Werkvertrag können jedoch Warnkleider nach Norm VSS 640 710 verlangt werden. (ASTRA macht dies!) © SBV 19 Ausblick SN EN 13670 (wird im 2015 in Kraft gesetzt) Register 3 Hierarchie der Nomen im Betonbau © SBV 21 Register 3 Ausblick SN EN 13670 Ausführung von Tragwerken aus Beton Vorgabe Prüfplan ohne projektspezifische Festlegung Nicht die Überwachungsklassen sondern der Bauteil bestimmen den Nachweis. Projektspezifisch Bestimmen © SBV 22 Register 3 VSS SN 640 575 Erarbeiten Abbauklassen und Empfehlung Achtung: • Wenn Auflockerungsfaktoren in den besonderen Bedingungen, im Vertrag oder im LV erwähnt werden. • Wenn die Norm VSS SN 640575 in Kraft gesetzt wird. © SBV 23 Register 3 VSS SN 640 575 Erarbeiten Abbauklassen und Empfehlung © SBV 24 Register 3 SIA Norm 431 «Entwässerung von Baustellen» Das Tool Wasser behandelt die notwendigen Elemente für die rechtskonforme Behandlung des Wassers auf Baustellen in der Rohbauphase. Es gibt Checklisten für offene Fragen und Pflichten des Unternehmers. © SBV 25 Register 3 SIA Norm 431 «Entwässerung von Baustellen» Dazu wurden drei technische Merkblätter erstellt © SBV 26 Register 3 SIA Norm 430 «Entsorgung von Bauabfällen» Das Tool Abfall / Aushub behandelt die notwendigen Elemente für die rechtskonforme Behandlung der Abfälle im Aushub auf Baustellen. Es gibt Checklisten für offene Fragen und Pflichten des Unternehmers. © SBV 27 Register 3 SIA Norm 430 «Entsorgung von Bauabfällen» Dazu wurden zwei technische Merkblätter erstellt in Arbeit © SBV in Arbeit 28 Grabenbau / Sicherheitsnachweis Standfestigkeit Register 4 Grabenbau Für die Ermittlung der Grabenbreiten gibt es zur Zeit verschiedene Aussagen aus Gesetzen und Normen © SBV 30 Register 4 Grabenbau Für die Bemessung wird immer von Mindestmassen gesprochen Mindestgrabenbreiten © SBV 31 Register 4 Sicherheitsnachweis Standfestigkeit Gemäss BauAV Art.56 muss ein Sicherheitsnachweis erbracht werden, wenn: © SBV 32 Startsitzung / Regelung der Kompetenzen Register 5 Startsitzung Regelung der Kompetenzen Unternehmer: Arbeitssicherheit = Polier gemäss BauAV Art.4 Ausmass Aufnahmen = Polier gemäss SIA 118:2013 Art.36 Regiearbeiten = Polier gemäss SIA 118:2013 Art.47 Bauleitung / Bauherr: Arbeitssicherheit = Bauherr gemäss BauAV Art.3 Ausmass Aufnahmen = Bauherr gemäss SIA 118:2013 Art.36 Regiearbeiten = Bauherr gemäss SIA 118:2013 Art.47 Wichtig ist es, die Kompetenzen zu Regeln (Protokoll) © SBV 34 Register 5 Startsitzung An einer ersten Besprechung/Bausitzung wird festgelegt: Wer Anweisungen erteilt oder diese entgegen nimmt. Wer gemeinsame Ausmasse erstellt und unterzeichnet Wer und in welchen Zeitraum Nachtragspreise offeriert und genehmigt werden. (Nachtragsprozess) Wer rechtsgültige Protokolle erstellt Wer Regierapporte schreibt und unterzeichnet etc. Wie hoch die finanziellen Kompetenzen der Akteure sind Damit werden klare Verhältnisse unter den Vertragspartnern geschaffen und ein gegenseitiges Vertrauen erreicht. © SBV 35 Register 5 Ausmassgrundsätze Norm SIA 118: 2013 Art. 142 1. Die Bauleitung und der Unternehmer ermitteln gemeinsam, fortlaufend und zeitgerecht, möglichst innert Monatsfrist, die Ausmasse und anerkennen sie gegenseitig in den Massurkunden. 2. Ausmasse, die nach dem Fortschreiten des Baues nicht mehr fertiggestellt werden können, sind sofort aufzunehmen. Der Unternehmer benachrichtigt die Bauleitung rechtzeitig. 3. Wird der für die gemeinsame Aufnahme des Ausmasses vereinbarte Termin von einer Seite nicht eingehalten, so hat der Säumige das Aufnahmeergebnis des andern als endgültig anzuerkennen, sofern die Aufnahme nicht nachgeholt werden kann oder er ein zweites Mal säumig wird. 4. Ist nicht anderes vereinbart, so stellt der Unternehmer die für die Ermittlung des Ausmasses erforderlichen Arbeitskräfte und Geräte unentgeltlich zur Verfügung. © SBV 36 Register 5 Auszug Besondere Vereinbarung im Werkvertrag vom Kanton Bern © SBV 37 Register 5 Auszug Besondere Vereinbarung im Werkvertrag vom Kanton Bern © SBV 38 Register 5 Übergabeprotokoll intern Kalkulator an BF Formular BF an Polier © SBV 39 Register 5 Ausmasshilfen für Poliere: Materialtabellen © SBV 40 Register 5 Foto als Ausmassgrundlage © SBV Aufnahmen vom Polier 41 Register 5 Grundsatz eines Ausmasses Vollständig Korrekt Nachvollziehbar Offen und Transparent Aktuell bei Baufortschritt entsprechend Laufender Vergleich mit der Offerte Basis zur Anzeige von Mehrkosten und Nachträgen Regelmässig Ausmasse, Nachträge, Regie visieren lassen © SBV 42 Rangordnung SIA 118 Veränderung der Bedingungen Register 6 ABB-Allgemeine Bedingungen Bau Rangreihenfolge nach Sia 118/2013 Art. 7: Bestandteile und Rangordnung 1. Text der vorgesehenen Vertragsurkunde 2. Die durch das Bauobjekt bedingte, besonderen Bestimmungen 3. Leistungsverzeichnis oder Baubeschrieb (Devis) 4. Pläne 5. Allgemeine Bestimmungen a. Die Norm Sia 118 /2013 b. Übrige Normen des Sia ( z.B. 118/262, etc.) c. Normen anderer Fachverbände (Die Vertragsnormen müssen einzeln aufgelistet werden!) © SBV 44 Register 6 Veränderung der Bedingungen Werden im Werkvertrag in der SIA 118, einzelne Artikel ausbedungen, so müssen entsprechende Gesetzestexte zu Hilfe genommen werden Ausbedingung ist nicht zwingend schlecht für den Unternehmer Vergleich OR zu SIA 118 Bauablaufstörung Abmahnung © SBV 45 Register 6 Veränderung der Bedingungen Vergleich OR zu SIA © SBV 46 Register 6 Veränderung der Bedingungen Für die Arbeitssicherheit und baustellenspezifische Schutzmassnahmen gelten die BauAV und StGB Für die technischen Abläufe auf der Baustelle, ist der technische Bericht massgebend Ergänzung zum Angebot für Präzisierungen der Ausschreibung Mit dem TB kann der Unternehmer seine Spielregeln und den Bauablauf aus seiner Sicht bekanntgeben Ist in der Rangreihenfolge sehr weit oben © SBV 47 Register 6 Technischer Bericht Wichtig ist der Verweis auf die erhaltenen Dokumente in der Submission © SBV 48 Schalung über 3.00 m Register 7 Betonschalungen > 3.00 m Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis Ausgangslage 2012 hat die Suva den Schwerpunkt Absturzsicherung für die Baustellenkontrollen festgelegt Gleichzeitig hat die Suva eine Serie Fact Sheets zu diesem Thema publiziert (www.sicuro.ch) und bei den Kontrollen abgegeben Kollektivschutz vor Persönlicher Schutz Ausrüstung (PSA) © SBV 50 Register 7 Betonschalungen > 3.00 m Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis Publikationen © SBV 51 Register 7 Schalungstechnik Publikationen zum Thema: © SBV 52 Register 7 Schalungstechnik (Schalungen über 3 m) Bau AV (Version 1. November 2011) Art. 15 Verwendung eines Seitenschutzes • Ein Seitenschutz ist zu verwenden bei ungeschützten Stellen mit einer Absturzhöhe von mehr als 2 m und bei solchen im Bereich von Gewässern und Böschungen. Art. 18 Gerüste • Wird bei Hochbauarbeiten die Absturzhöhe von 3 m überschritten, so ist ein Fassadengerüst zu erstellen. Der oberste Holm des Gerüstes hat während der ganzen Bauarbeiten die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm zu überragen © SBV 53 Register 7 Schalung Betonmauer über 3.00 Meter Ab welcher Höhe brauche ich Absturzsicherungen? Ab 2.00 Meter Absturzsicherungen, dreiteiliger Seitenschutz Ab 3.00 Meter Absturzsicherungen und Gegengeländer © SBV 54 Register 7 Schalung Decke über 3.00 Meter Verordnung über Unfallverhütung, VUV Art. 8 Arbeiten mit besonderen Gefahren 1 Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. ( Ausbildung = Schulung ) Arbeiten mit besonderen Gefahren, heisst dass PSAgA nur von nachweislich geschultem und trainierten Personal benutzt werden dürfen. Ausbildungsdauer mind. 1 Tag. © SBV 55 Register 7 Betonschalungen > 3.00 m Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis Merkblatt SBV © SBV 53 Register 7 Betonschalungen > 3.00 m Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis Merkblatt SBV (Technische Sicht) Massnahmen: Risikoanalyse Kollektivschutz vor PSA Kollektivschutz (Zwischenboden nur mit durchgehenden Stützen erlaubt) Andere Massnahmen prüfen Konventionell von unten erstellen Kassettenschalungen von unten Kommt PSAgA zur Anwendung => Konformitätserklärung Alles schriftlich festhalten © SBV 57 Register 7 Betonschalungen > 3.00 m Schalungstechnik – Lösungsvorschläge aus der Praxis Merkblatt SBV (Technische Sicht) Kalkulation Zu Teil massiv erhörter Aufwand Noch keine Erfahrungswerte Initialaufwand (Schulung) Verhalten bei Offerteingabe © SBV 58 Register 7 Schalung Decke über 3.00 Meter Absturzsicherung mit PSAgA «Gschtältli» Schalungsgalgen GSK der Firma Gomes Steiner GmbH, Wettswil am Albis vertrieben © SBV 59 Register 7 Schalung Decke über 3.00 Meter Absturzsicherung mit PSAgA «Gschtältli» Alsipercha das Sicherheitssystem in der Schweiz durch die Firma SpanSet AG vertrieben © SBV 60 Register 7 Schalung Decke über 3.00 Meter Absturzsicherung mit PSAgA «Gschtältli» Die Life-Gard der MBT, der Mägert G&C Bautechnik AG, Hergiswil © SBV 61 Register 7 Problematik Bau AV / NPK 241:2012 Unstimmigkeiten zwischen der Ausschreibung nach NPK 241:2012 und der Bauarbeiten Verordnung! © SBV 62 Register 7 Lösungsvorschlag bei Offerteingabe Technischer Bericht: Ergänzung zum Angebot: © SBV 63 Register 7 Lösungsvorschlag: Grundlagen © SBV 64 Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Register 8 Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Gemäss SIA 118:2013 © SBV 66 Register 8 Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Gemäss BauAV Gemäss Suva Gemäss StGB © SBV 67 Register 8 Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Das sind alles Massnahmen für den Kollektivschutz © SBV 68 Register 8 Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Was verstehen Sie unter baustellenspezifischen Schutzmassnahmen? Schutzmassnahmen die - alle am Bau betreffen - von mehreren Unternehmern gebraucht werden Kollektivschutz © SBV 69 Register 8 Baustellenspezifische Schutzmassnahmen Für den Verkehrswege- und Tiefbau © SBV 70 Einführung Objekt Register 9 Einführung Objekt Strasseninstandsetzung / Werkleitungen Bauherr: Baudirektion Kanton Zürich © SBV 72 Register 9 Einführung Objekt Die Arbeiten haben begonnen und es kommt bereits zu Nachforderungen seitens der Unternehmung Abschrankungen / Baustellensicherung / BSS Baustellenentwässerung / Schmutzwasser RC-Kies gemäss SN 670 119-NA Merkblatt etc. © SBV 73 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau AG, Postfach, 6210 Sursee Telefon 041 926 26 26, [email protected] www.campus-sursee.ch Schweizerischer Baumeisterverband Weinbergstrasse 49 8042 Zürich Telefon 044 258 81 11 [email protected] www.baumeister.ch 75
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