2. Fall für die Einheit am 16.3.2015

SS 2015
Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht
030 195
Mag. Hartmut Haller
2. Stunde
Themen: „Das Gericht“, „Die Parteien“ und „Die Klage“
Vorbereitung: Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht8, Rz 1 – 599, insbesondere Rz
520-599 und die Verweisungen darin; Das Gericht Rz 33-289, Die Parteien Rz 290382 und Die Klage Rz 520-599 oder die entsprechenden Abschnitte anderer
Lehrbücher, etwa Ballon, Einführung in das österreichische Zivilprozessrecht12 +
Ergänzungsheft (2009) S 51-113 und 136-148 und die Verweisungen darin.
Worüber ich in der Pflichtübung gerne mit Ihnen reden würde:
über die E des OGH zu 8Ob112/12x, die Sie sich aus dem RIS beschaffen sollten.
Seitenblick auf das Außerstreitverfahren:
Suchen Sie die im AußStrG geltenden Regelungen über Parteifähigkeit und
gewillkürte Vertretung.
Kurzer Selbsttest: Lösen Sie folgende drei Beispiele in 20 Minuten:
Kreuzen Sie die richtige(n) Antwort(en) an:
Prozessfähig sind:
o) alle voll geschäftsfähigen Personen
o) Volljährige
o) EU-Bürger
o) beschränkt Geschäftsfähige im Rahmen ihrer Verpflichtungsfähigkeit
Definieren Sie:
Wahlgerichtsstand
Kleiner Fall:
A hat seinen Arbeitnehmer B auf 6.000 Euro Schadenersatz (Beschädigung des
Dienstwagens) geklagt. B hat vorsichtshalber rückständiges Gehalt in Höhe von
4.000 Euro eingewendet. Weil im Verfahren „nichts weitergeht“, will B das Gehalt nun
in einem zweiten Verfahren selbst einklagen.
2. Fall
16. März 2015
Gericht – Parteien – Klage
SS 2015
Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht
030 195
Mag. Hartmut Haller
Kann er das? Warum? Vor welchem Gericht? Warum? Was muss B tun, wenn das
erste Verfahren doch schneller abgeschlossen wird, als das zweite?
Bitte um Rückmeldung:
Welche Fragen haben sich Ihnen beim Lernen der bisherigen Themen gestellt, die
Sie auch mit den Ihnen zugänglichen Hilfsmitteln nicht lösen konnten?
Konnten Sie die Selbstkontrolle nicht nur korrekt sondern auch möglichst knapp und
präzise darstellen und lösen? Wenn nein – warum nicht? Welche Fragen haben Sie
dabei (trotz gewissenhafter Vorbereitung) noch an mich?
Nebenbei für über den Stoff hinaus Interessierte:
Lesen Sie im Internet die Zeitungsmeldungen und die Posts zu dem Zivilprozess
Heimo Eitel gegen die Schlagersängerin Helene Fischer. Stellen Sie sich Fragen wie:
- Kann eine Partei (hier: die Beklagte) wirklich als Zeugin einvernommen werden?
(„Der Kläger hat die Ladung von Zeugen, darunter auch Fischer selbst, beantragt“.
http://www.bvz.at/nachrichten/lokales/aktuell/mattersburg/top-Eitel-Prozess-gegenHelene-Fischer-vertagt;art5528,614489#sthash.ussYGOkC.dpuf)
- Wie ist das mit dem formellen Parteibegriff? Wer hat den Namen der Beklagten
anzugeben? („Dem Richter reicht eine Videokonferenz. Und den richtigen Namen,
"Helene Fischer ist ja wohl ein Künstlername." Anwalt Wanke wird Dokumente
beibringen.“
http://derstandard.at/2000012698611/Vorwurf-der-Diskriminierung-
Schlagerstar-Helene-Fischer-vor-Bezirksgericht)
- „Wieso kommt das überhaupt zur Verhandlung?“ (Posterin Ute Putz) / „Weil der Typ
geklagt hat, steht ja da.“ (Poster Dorian the gray fellow) „Und abweisen kann man
den Schwachsinn leicht nicht? (Posterin Ute Putz)
Lesen Sie andere Zeitungsberichte, in denen Zivilprozesse vorkommen! Denken Sie
sich Ihren Teil…
2. Fall
16. März 2015
Gericht – Parteien – Klage