SS 2015 Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht 030 195 Mag. Hartmut Haller 2. Stunde Themen: „Das Gericht“, „Die Parteien“ und „Die Klage“ Vorbereitung: Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht8, Rz 1 – 599, insbesondere Rz 520-599 und die Verweisungen darin; Das Gericht Rz 33-289, Die Parteien Rz 290382 und Die Klage Rz 520-599 oder die entsprechenden Abschnitte anderer Lehrbücher, etwa Ballon, Einführung in das österreichische Zivilprozessrecht12 + Ergänzungsheft (2009) S 51-113 und 136-148 und die Verweisungen darin. Worüber ich in der Pflichtübung gerne mit Ihnen reden würde: über die E des OGH zu 8Ob112/12x, die Sie sich aus dem RIS beschaffen sollten. Seitenblick auf das Außerstreitverfahren: Suchen Sie die im AußStrG geltenden Regelungen über Parteifähigkeit und gewillkürte Vertretung. Kurzer Selbsttest: Lösen Sie folgende drei Beispiele in 20 Minuten: Kreuzen Sie die richtige(n) Antwort(en) an: Prozessfähig sind: o) alle voll geschäftsfähigen Personen o) Volljährige o) EU-Bürger o) beschränkt Geschäftsfähige im Rahmen ihrer Verpflichtungsfähigkeit Definieren Sie: Wahlgerichtsstand Kleiner Fall: A hat seinen Arbeitnehmer B auf 6.000 Euro Schadenersatz (Beschädigung des Dienstwagens) geklagt. B hat vorsichtshalber rückständiges Gehalt in Höhe von 4.000 Euro eingewendet. Weil im Verfahren „nichts weitergeht“, will B das Gehalt nun in einem zweiten Verfahren selbst einklagen. 2. Fall 16. März 2015 Gericht – Parteien – Klage SS 2015 Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht 030 195 Mag. Hartmut Haller Kann er das? Warum? Vor welchem Gericht? Warum? Was muss B tun, wenn das erste Verfahren doch schneller abgeschlossen wird, als das zweite? Bitte um Rückmeldung: Welche Fragen haben sich Ihnen beim Lernen der bisherigen Themen gestellt, die Sie auch mit den Ihnen zugänglichen Hilfsmitteln nicht lösen konnten? Konnten Sie die Selbstkontrolle nicht nur korrekt sondern auch möglichst knapp und präzise darstellen und lösen? Wenn nein – warum nicht? Welche Fragen haben Sie dabei (trotz gewissenhafter Vorbereitung) noch an mich? Nebenbei für über den Stoff hinaus Interessierte: Lesen Sie im Internet die Zeitungsmeldungen und die Posts zu dem Zivilprozess Heimo Eitel gegen die Schlagersängerin Helene Fischer. Stellen Sie sich Fragen wie: - Kann eine Partei (hier: die Beklagte) wirklich als Zeugin einvernommen werden? („Der Kläger hat die Ladung von Zeugen, darunter auch Fischer selbst, beantragt“. http://www.bvz.at/nachrichten/lokales/aktuell/mattersburg/top-Eitel-Prozess-gegenHelene-Fischer-vertagt;art5528,614489#sthash.ussYGOkC.dpuf) - Wie ist das mit dem formellen Parteibegriff? Wer hat den Namen der Beklagten anzugeben? („Dem Richter reicht eine Videokonferenz. Und den richtigen Namen, "Helene Fischer ist ja wohl ein Künstlername." Anwalt Wanke wird Dokumente beibringen.“ http://derstandard.at/2000012698611/Vorwurf-der-Diskriminierung- Schlagerstar-Helene-Fischer-vor-Bezirksgericht) - „Wieso kommt das überhaupt zur Verhandlung?“ (Posterin Ute Putz) / „Weil der Typ geklagt hat, steht ja da.“ (Poster Dorian the gray fellow) „Und abweisen kann man den Schwachsinn leicht nicht? (Posterin Ute Putz) Lesen Sie andere Zeitungsberichte, in denen Zivilprozesse vorkommen! Denken Sie sich Ihren Teil… 2. Fall 16. März 2015 Gericht – Parteien – Klage
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