Fall 5 A möchte sein Haus modernisieren. Daher beauftragt er die B

Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht
Sommersemester 2015
Florian Scholz
Fall 5
A möchte sein Haus modernisieren. Daher beauftragt er die B-GmbH mit der Errichtung eines
Wintergartens im schicken Edelstahldesign und mit dem Anstrich seiner Fassade in einem
trendigen Grün. Nach Abschluss der Arbeiten ist A leider nicht sehr lange zufrieden, denn
schon im nächsten Winter kommt die böse Überraschung: Nicht nur die Fassade ist grün,
aufgrund starken Schimmelbefalls in mehreren Räumen grünt es auch im Inneren des Hauses.
Ein hinzugezogener Sachverständiger ist der Auffassung, die Schimmelbildung beruhe auf
einer unsachgemäßen Durchführung der Anstricharbeiten, wodurch Wasser in die Fassade
eingedrungen sei, was schließlich zur Schimmelbildung geführt habe. Künftige
Schimmelbildung lasse sich durch nachträgliche Sanierungsarbeiten in der Höhe von etwa
€ 50.000 verhindern, es sei aber nicht auszuschließen, dass sich in den kommenden Jahren
trotzdem noch weitere (Folge-)Schäden an der Fassade zeigen könnten.
A klagt daraufhin die B GmbH beim zuständigen Gericht auf Zahlung von € 50.000 und auf
Feststellung der Haftung für etwaige weitere Schäden. Die Klage und der Auftrag zur
Klagebeantwortung werden dem Geschäftsführer der B-GmbH zugestellt, der diese vorerst zu
den anderen Beschwerden unzufriedener Kunden legt und später vergisst die Klage an seine
Rechtsanwältin weiterzuleiten. Als ihm ein stattgebendes Versäumungsurteil zugestellt wird
kontaktiert er schließlich doch seine Rechtsanwältin und bittet sie inständig etwas dagegen zu
unternehmen.
Was kann sie tun? Wie stehen die Erfolgsaussichten?
Die Anwältin ist erfolgreich, dass Verfahren wird fortgesetzt. Im Zuge des weiteren
Verfahrens gelingt es A nicht die Verursachung des Schadens durch die B-GmbH zu
beweisen, seine Klage wird daher rechtskräftig abgewiesen.
Nach dem nächsten Winter treten die befürchteten Folgeschäden an seiner Fassade auf,
wodurch dem A Kosten von € 8.0000 entstehen. Außerdem beginnen die Stützstreben des
Wintergartens massiv zu rosten, da die GmbH falsches Material verwendet hat. A erhebt
daraufhin beim zuständigen Gericht Klage auf Zahlung von € 28.000 (8.000 für die Fassade, €
20.000 an für den Wintergarten gezahlten Werklohns, gestützt auf die Wandlung des
Werkvertrages). Dem Geschäftsführer der B wird es daraufhin zu bunt, er erhebt durch seine
Anwältin Klage auf Feststellung, dass zwischen der GmbH und A gar kein Vertragsverhältnis
bestehe und dass die GmbH von B nie € 20.000 erhalten habe.
Wie ist über die Klagen zu entscheiden?
Zur Vorbereitung: Informieren Sie sich über die Klage sowie über gerichtliche Entscheidungen und
ihre Wirkungen.