Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht Sommersemester 2015 Florian Scholz Fall 5 A möchte sein Haus modernisieren. Daher beauftragt er die B-GmbH mit der Errichtung eines Wintergartens im schicken Edelstahldesign und mit dem Anstrich seiner Fassade in einem trendigen Grün. Nach Abschluss der Arbeiten ist A leider nicht sehr lange zufrieden, denn schon im nächsten Winter kommt die böse Überraschung: Nicht nur die Fassade ist grün, aufgrund starken Schimmelbefalls in mehreren Räumen grünt es auch im Inneren des Hauses. Ein hinzugezogener Sachverständiger ist der Auffassung, die Schimmelbildung beruhe auf einer unsachgemäßen Durchführung der Anstricharbeiten, wodurch Wasser in die Fassade eingedrungen sei, was schließlich zur Schimmelbildung geführt habe. Künftige Schimmelbildung lasse sich durch nachträgliche Sanierungsarbeiten in der Höhe von etwa € 50.000 verhindern, es sei aber nicht auszuschließen, dass sich in den kommenden Jahren trotzdem noch weitere (Folge-)Schäden an der Fassade zeigen könnten. A klagt daraufhin die B GmbH beim zuständigen Gericht auf Zahlung von € 50.000 und auf Feststellung der Haftung für etwaige weitere Schäden. Die Klage und der Auftrag zur Klagebeantwortung werden dem Geschäftsführer der B-GmbH zugestellt, der diese vorerst zu den anderen Beschwerden unzufriedener Kunden legt und später vergisst die Klage an seine Rechtsanwältin weiterzuleiten. Als ihm ein stattgebendes Versäumungsurteil zugestellt wird kontaktiert er schließlich doch seine Rechtsanwältin und bittet sie inständig etwas dagegen zu unternehmen. Was kann sie tun? Wie stehen die Erfolgsaussichten? Die Anwältin ist erfolgreich, dass Verfahren wird fortgesetzt. Im Zuge des weiteren Verfahrens gelingt es A nicht die Verursachung des Schadens durch die B-GmbH zu beweisen, seine Klage wird daher rechtskräftig abgewiesen. Nach dem nächsten Winter treten die befürchteten Folgeschäden an seiner Fassade auf, wodurch dem A Kosten von € 8.0000 entstehen. Außerdem beginnen die Stützstreben des Wintergartens massiv zu rosten, da die GmbH falsches Material verwendet hat. A erhebt daraufhin beim zuständigen Gericht Klage auf Zahlung von € 28.000 (8.000 für die Fassade, € 20.000 an für den Wintergarten gezahlten Werklohns, gestützt auf die Wandlung des Werkvertrages). Dem Geschäftsführer der B wird es daraufhin zu bunt, er erhebt durch seine Anwältin Klage auf Feststellung, dass zwischen der GmbH und A gar kein Vertragsverhältnis bestehe und dass die GmbH von B nie € 20.000 erhalten habe. Wie ist über die Klagen zu entscheiden? Zur Vorbereitung: Informieren Sie sich über die Klage sowie über gerichtliche Entscheidungen und ihre Wirkungen.
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