Informationen zur Leistungsbewertung

Informationen zum
Erlass betr. Leistungsbewertung
in den Saarländischen Schulen
nachzulesen unter:
www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Erlass_Leistungsbewertung-2016.pdf
1) Allgemeines
Ab dem Schuljahr 2016/17 werden keine traditionellen Klassenarbeiten,
Lernzielkontrollen… mehr in der Grundschule geschrieben. Stattdessen gibt es
Leistungsnachweise:
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Große Leistungsnachweise (GLN)
Schriftliche Arbeit
Referat
Wettbewerb
Portfolio
Praktische Arbeit…
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Kleine Leistungsnachweise (KLN)
Schriftlicher
Mitarbeit
Lerntagebuch
Präsentation
Tages-Wochenplan
Praktische Arbeit…
Dies sind nur Beispiele. Weitere Formen sind möglich!
2) Übersicht über die Leistungsnachweise
Ein kleiner
Ein KLN ist pro Halbjahr die Mitarbeit!
3) Hinweise für die Praxis
• GLN und KLN unterscheiden sich in Umfang und Anforderungsniveau.
• GLN werden spätestens sieben Kalendertage zuvor bekannt gegeben; KLN müssen nicht
angekündigt werden.
• An einem Tag nur ein GLN; in einer Kalenderwoche höchstens zwei GLN.
• Wenn ein Leistungsnachweis versäumt wird, kann der Klassenlehrer die Nachholung
anordnen.
• Rückmeldung an die Eltern:
1) Schriftlicher Leistungsnachweis:
Korrekturhinweise, zusammenfassender Kommentar und ggf. Note (15Punkte-System)
immer: Hinweise zu Sprache und Form
2) Bei allen nichtschriftlichen Leistungsnachweisen:
Rückmeldebogen an die Eltern
 GLN: spätestens nach 3 Schulwochen
 KLNe: zusammenfassend und in regelmäßigen Abständen
• Bewertungsmaßstab wird den Eltern mitgeteilt. Der Notenspiegel wird nicht bekannt
gegeben.
• Die Eltern müssen die Kenntnisnahme aller Leistungsnachweise mit Unterschrift bestätigen.
• Wiederholung eines schriftlichen Leistungsnachweises möglich, wenn mindestens ein
Drittel der Klasse nicht ausreichende Leistungen hat.
• Die Zeugnisnote ist eine fachlich-pädagogische Gesamtbewertung. Sie berücksichtigt
die Ergebnisse aller Leistungsnachweise.
4) Kinder mit Unterstützungsbedarf
• Art und Umfang der Leistungsnachweise kann abweichen (Nachteilsausgleich).
• Hilfen und Hilfsmittel sind erlaubt (Nachteilsausgleich).
• Anzahl der Leistungsnachweise kann von den Vorgaben abweichen.
• Zeitpunkt der Leistungsfeststellung kann abweichen.
• Schriftlicher Zusatz zu den Leistungsnachweisen