Informationen zum Erlass betr. Leistungsbewertung in den Saarländischen Schulen nachzulesen unter: www.saarland.de/dokumente/thema_bildung/Erlass_Leistungsbewertung-2016.pdf 1) Allgemeines Ab dem Schuljahr 2016/17 werden keine traditionellen Klassenarbeiten, Lernzielkontrollen… mehr in der Grundschule geschrieben. Stattdessen gibt es Leistungsnachweise: Große Leistungsnachweise (GLN) Schriftliche Arbeit Referat Wettbewerb Portfolio Praktische Arbeit… Kleine Leistungsnachweise (KLN) Schriftlicher Mitarbeit Lerntagebuch Präsentation Tages-Wochenplan Praktische Arbeit… Dies sind nur Beispiele. Weitere Formen sind möglich! 2) Übersicht über die Leistungsnachweise Ein kleiner Ein KLN ist pro Halbjahr die Mitarbeit! 3) Hinweise für die Praxis • GLN und KLN unterscheiden sich in Umfang und Anforderungsniveau. • GLN werden spätestens sieben Kalendertage zuvor bekannt gegeben; KLN müssen nicht angekündigt werden. • An einem Tag nur ein GLN; in einer Kalenderwoche höchstens zwei GLN. • Wenn ein Leistungsnachweis versäumt wird, kann der Klassenlehrer die Nachholung anordnen. • Rückmeldung an die Eltern: 1) Schriftlicher Leistungsnachweis: Korrekturhinweise, zusammenfassender Kommentar und ggf. Note (15Punkte-System) immer: Hinweise zu Sprache und Form 2) Bei allen nichtschriftlichen Leistungsnachweisen: Rückmeldebogen an die Eltern GLN: spätestens nach 3 Schulwochen KLNe: zusammenfassend und in regelmäßigen Abständen • Bewertungsmaßstab wird den Eltern mitgeteilt. Der Notenspiegel wird nicht bekannt gegeben. • Die Eltern müssen die Kenntnisnahme aller Leistungsnachweise mit Unterschrift bestätigen. • Wiederholung eines schriftlichen Leistungsnachweises möglich, wenn mindestens ein Drittel der Klasse nicht ausreichende Leistungen hat. • Die Zeugnisnote ist eine fachlich-pädagogische Gesamtbewertung. Sie berücksichtigt die Ergebnisse aller Leistungsnachweise. 4) Kinder mit Unterstützungsbedarf • Art und Umfang der Leistungsnachweise kann abweichen (Nachteilsausgleich). • Hilfen und Hilfsmittel sind erlaubt (Nachteilsausgleich). • Anzahl der Leistungsnachweise kann von den Vorgaben abweichen. • Zeitpunkt der Leistungsfeststellung kann abweichen. • Schriftlicher Zusatz zu den Leistungsnachweisen
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