Der Lieferant verpflichtet sich die Bestimmungen des Reglements

Herkunftsbescheinigung für IP-SUISSE Getreidesammelstellen
für das Programm „Aus der Region. Für die Region.“
Unternehmen (vollständige Adresse):
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Verantwortliche Person: ...........................................................................................................................
Tel: ......................................
Fax: ..................................
Email: ...................................................
Region:
 AdR Aare  AdR Basel  AdR Luzern  AdR Ost
Produkte
 IPS-Weizen  UrDinkel (IPS)
1.
 AdR Zürich AdR .......
 IPS-Roggen  IPS-Emmer  IPS-….……………
Das Unternehmen verpflichtet sich, die „Richtlinien für Regionalmarken – Teil A“ einzuhalten. Für das
Unternehmen gilt insbesondere das Kapitel 5 dieser Richtlinien. Konkret bestätigt das Unternehmen,
dass die von ihm auf Lieferpapieren als „Aus der Region. Für die Region“ deklarierten Getreide / Ölsaaten zu 100% aus der Region stammen. Die Gebietsdefinitionen bzw. Zuteilung Postleitzahl nach AdRRegion können an folgenden Orten heruntergeladen oder auf Anfrage bei ProCert oder IP-SUISSE bezogen werden:
Alle Regionen: www.ipsuisse.ch oder https://aus-der-region.migros.ch
AdR Ost und ZH: http://www.culinarium.ch/Partner/Zertifizierung/Reglementef%C3%BCrdasProgrammAdRderMigros.aspx
2.
Das Unternehmen gewährt der Kontroll- und Zertifizierungsstelle ProCert anlässlich der IP-SUISSE bzw.
UrDinkel-Kontrolle Zutritt zu seinem Unternehmen und Einsicht in die Unterlagen.
3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Herkunftsbescheinigung können mit einer zeitlichen Liefersperre bis
zum definitiven Ausschluss als Lieferant für das Programm geahndet werden. Die Migros Genossenschaften behalten sich ausserdem allfällige Schadenersatzforderungen gegenüber den Lieferanten vor.
4.
Das Unternehmen sendet die Herkunftsbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben an: IP-SUISSE,
Molkereistrasse 21, 3052 Zollikofen oder eingescannt an: [email protected]. Die Herkunftsbescheinigung ist erst nach aufgeführter Bestätigung durch die Zertifizierungsstelle gültig. Eine entsprechende Liste wird laufend auf www.ipsuisse.ch  aktualisiert publiziert.
5.
Das Unternehmen sendet jeweils nach Vorgabe der IP-SUISSE bzw. IG Dinkel, eine gemäss neuer Ernte
aktualisierte HB-Bestätigung mit Angabe der effektiv verfügbaren Produkte, bzw. teilt mit, sofern die HB
nicht, nur z.T. eingehalten oder ein zusätzliche Produkt aufgenommen werden kann. Auf Verlangen ist
auch die spezifische Produzentenliste der berücksichtigten AdR-Lieferanten (z.B. Tagesrekapitulation mit
Namen, PLZ, Ort und abgelieferten Mengen der Produzenten) einzureichen.
6.
Die Herkunftsbescheinigung kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich aufgelöst werden.
7.
Bei schweren Verstössen gegen das Reglement sowie bei geänderten Rahmenbedingungen oder Reglementsänderungen kann die Zertifizierungsstelle die Herkunftsbescheinigung jederzeit auflösen und/oder
eine ordentliche AdR-Zertifizierung fordern.
Die angekreuzten Produkte auf dieser Herkunftsbescheinigung entsprechen den Herkunfts-Bestimmungen
des Programms „Aus der Region. Für die Region“ der angekreuzten Migros-Genossenschaft. Das Unternehmen bestätigt dies mit seiner Unterschrift:
Ort, Datum:
Stempel (falls vorhanden) und Unterschrift des Unternehmens:
Bestätigung durch Zertifizierungsstelle, bitte nicht ausfüllen!
Datum:
Stempel und Unterschrift:
Réf.: Herkunftsbescheinigung_Sammelstellen_V7_IPS_de Version 7, 16.12.2015