MEDIENINFORMATION 19. September 2015 Schweizer Gefahrguttag vom 18. September 2015 im Verkehrshaus Luzern „Gefahrguttag in Luzern … eine Erfolgsgeschichte“ Wieder einmal war das Verkehrshaus in Luzern für einen Tag das Zentrum des Schweizerischen und Internationalen Gefahrgutrechts. Vertreter der Behörden trafen auf Experten aus der Wirtschaft, um sich über das Gefahrgutrecht zu informieren, sich in den Pausen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen. Der Präsident des VAG, Ernst Winkler, begrüsste die rund 250 Teilnehmer aus der ganzen Schweiz und den Nachbarstaaten und informierte das Publikum kurz über die interessanten Themen. Erfreut stellte er fest, dass auch in diesem Jahr der Gefahrguttag komplett ausgebucht war. Einen Blick in die ferne Zukunft, und zwar ins Jahr 2051, präsentierte Herr Prof. Dr. Nobert Müller dem anwesenden Publikum. Basierend auf den Zahlen der OECD wird sich die Menge der Güter die im 2051 unterwegs sein werden, um +334% erhöhen. Da sich Personen und Güter dieselbe Infrastruktur teilen müssen, stellt sich die berechtigte Frage: wo soll der Verkehr stattfinden? Interessant war zu hören, dass die Arabische Liga (21 Staaten) im 2011 dem ADR beitreten wollte. Dies wurde jedoch durch den „arabischen Frühling“ zunichte gemacht. Ein neuer Anlauf ist bis jetzt noch nicht geplant. Die Frage „Wer hat den Durchblick beim Transport von Lithiumbatterien“ versuchte Herr Jürgen Werny zu beantworten. Die Batterien die Lithium enthalten, sind so in unsere Gesellschaft integriert, dass fast jede Person mindestens eine Batterie täglich auf sich trägt (Smartphone, Autoschlüssel …). Ein Leben ohne Batterien wäre heute undenkbar. Obwohl es sich nur um sieben UN-Nummern handelt, macht die Vielfalt es so kompliziert, d.h. es sind insgesamt 237 Kombinationsmöglichkeiten zu beachten. Damit das Gefahrgutrecht noch ein wenig komplizierter wird, hatte man die glorreiche Idee, zusätzlich einen neuen Gefahrzettel für Batterien zu kreieren (9A). Frau Silke Holzinger von der Swiss TS informierte das Publikum über die Knackpunkte von Bauartprüfungen, den Zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen und IBCs. Am Schluss zeigte Sie einige Bilder von Verpackungen nach einer Bauartprüfung. Vor der Mittagspause folgte das Thema über die GGUV (Gefahrgutumschliessungsverordnung), präsentiert von Frau Valérie Blanchard Bakx. Anhand einer Grafik wurde der Systemwechsel der Gefahrgutumschliessungen von früher mit dem heutigen System verglichen. Die „alte“ behördliche Zulassung wird durch das neue Konformitätsbewertungssystem abgelöst. Mit der Marktüberwachung, soll durchgesetzt werden, dass in Verkehr gebrachte Produkte den technischen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wie wichtig die Überwachung ist, zeigten ein paar Bilder aus dem Ausland von defekten Druckbehältern. Das Referat über die Störfallverordnung wurde nach der Mittagspause von Herr Hans Bossler gehalten. Er erklärte dem Publikum, warum die Störfallverordnung in der Schweiz eingeführt wurde und was die Ziele und Grundsätze sind. Das Kontroll- und Bewertungsverfahren basiert auf einem zwei Stufenprinzip mit einem Kurzbericht auf der Stufe 1 und einer erweiterten Stufe 2 für die Risikoermittlung. Am Schluss stellte er noch die Frage, warum es in Europa im Bereich der Störfallverordnung noch nicht zu einer Harmonisierung gekommen ist? Eine spannende Diskussion entwickelte sich um die Frage der Akzeptabilitätslinie von Risiken der StFV im Zusammenhang mit der erwarteten Bevölkerungsentwicklung der Schweiz, vor allem in den Ballungszentren und der Zunahme von Transporten gefährlicher Güter. Als Vertreter vom Bundesamt für Strassen zeigte Herr Dr. David Gilabert was sich im ADR/RID 2015 geändert hat und wie die neuen Vorschriften bisher umgesetzt wurden. Anhand von einem Beispiel (LKW mit Blachen-Heizung) zeigte er auf, wie komplex die Unterscheidungen zwischen den verschiedenen Freistellungen nach ADR 1.1.3.3 a) und der Sondervorschrift 363 sind. Mit einem Ausblick auf das kommende ADR/RID 2017 und den vielen geplanten Anpassungen schloss er sein Referat. Das Sicherheitsdatenblatt und dessen Komplexität war das Thema von Frau Dr. Karina Urmann. Die Teilnehmer erfuhren, dass die rechtlich Grundlage für die Sicherheitsdatenblätter in der Schweiz in der Chemikalienverordnung geregelt ist. Anschliessend wurde der Inhalt der verschiedenen Abschnitte kurz besprochen und zum Schluss konnten die Tagungsteilnehmer anhand von einigen Flussdiagrammen sehen, wie kompliziert es ist ein SDB zu erstellen. Die Referate im PDF Format sowie die Eindrücke des 18. Septembers 2015 in Bildern können auf der VAG Homepage (www.vag-schweiz.ch) betrachtet bzw. heruntergeladen werden. Der nächste Schweizer Gefahrguttag findet am 16. September 2016 wiederum im Luzerner Verkehrshaus statt. Für weitere Informationen: Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte Pulverhausweg 13 CH - 5033 Buchs Tel.: +41 62 837 08 17 Fax: +41 62 837 08 11 Web: www.vag-schweiz.ch E-Mail: [email protected]
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