Zusammenfassung des Gefahrguttages 2015 - VAG

MEDIENINFORMATION
19. September 2015
Schweizer Gefahrguttag vom 18. September 2015 im Verkehrshaus Luzern
„Gefahrguttag in Luzern … eine Erfolgsgeschichte“
Wieder einmal war das Verkehrshaus in Luzern für einen Tag das Zentrum des
Schweizerischen und Internationalen Gefahrgutrechts. Vertreter der Behörden trafen auf
Experten aus der Wirtschaft, um sich über das Gefahrgutrecht zu informieren, sich in den
Pausen auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.
Der Präsident des VAG, Ernst Winkler, begrüsste die rund 250 Teilnehmer aus der ganzen
Schweiz und den Nachbarstaaten und informierte das Publikum kurz über die interessanten
Themen. Erfreut stellte er fest, dass auch in diesem Jahr der Gefahrguttag komplett ausgebucht
war.
Einen Blick in die ferne Zukunft, und zwar ins Jahr 2051, präsentierte Herr Prof. Dr. Nobert
Müller dem anwesenden Publikum. Basierend auf den Zahlen der OECD wird sich die Menge
der Güter die im 2051 unterwegs sein werden, um +334% erhöhen. Da sich Personen und Güter
dieselbe Infrastruktur teilen müssen, stellt sich die berechtigte Frage: wo soll der Verkehr
stattfinden? Interessant war zu hören, dass die Arabische Liga (21 Staaten) im 2011 dem ADR
beitreten wollte. Dies wurde jedoch durch den „arabischen Frühling“ zunichte gemacht. Ein
neuer Anlauf ist bis jetzt noch nicht geplant.
Die Frage „Wer hat den Durchblick beim Transport von Lithiumbatterien“ versuchte Herr Jürgen
Werny zu beantworten. Die Batterien die Lithium enthalten, sind so in unsere Gesellschaft
integriert, dass fast jede Person mindestens eine Batterie täglich auf sich trägt (Smartphone,
Autoschlüssel …). Ein Leben ohne Batterien wäre heute undenkbar. Obwohl es sich nur um
sieben UN-Nummern handelt, macht die Vielfalt es so kompliziert, d.h. es sind insgesamt 237
Kombinationsmöglichkeiten zu beachten. Damit das Gefahrgutrecht noch ein wenig
komplizierter wird, hatte man die glorreiche Idee, zusätzlich einen neuen Gefahrzettel für
Batterien zu kreieren (9A).
Frau Silke Holzinger von der Swiss TS informierte das Publikum über die Knackpunkte von
Bauartprüfungen, den Zulassung von Verpackungen, Grossverpackungen und IBCs. Am
Schluss zeigte Sie einige Bilder von Verpackungen nach einer Bauartprüfung.
Vor der Mittagspause folgte das Thema über die GGUV (Gefahrgutumschliessungsverordnung),
präsentiert von Frau Valérie Blanchard Bakx. Anhand einer Grafik wurde der Systemwechsel
der Gefahrgutumschliessungen von früher mit dem heutigen System verglichen. Die „alte“
behördliche Zulassung wird durch das neue Konformitätsbewertungssystem abgelöst. Mit der
Marktüberwachung, soll durchgesetzt werden, dass in Verkehr gebrachte Produkte den
technischen und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wie wichtig die Überwachung ist,
zeigten ein paar Bilder aus dem Ausland von defekten Druckbehältern.
Das Referat über die Störfallverordnung wurde nach der Mittagspause von Herr Hans Bossler
gehalten. Er erklärte dem Publikum, warum die Störfallverordnung in der Schweiz eingeführt
wurde und was die Ziele und Grundsätze sind. Das Kontroll- und Bewertungsverfahren basiert
auf einem zwei Stufenprinzip mit einem Kurzbericht auf der Stufe 1 und einer erweiterten Stufe 2
für die Risikoermittlung. Am Schluss stellte er noch die Frage, warum es in Europa im Bereich
der Störfallverordnung noch nicht zu einer Harmonisierung gekommen ist? Eine spannende
Diskussion entwickelte sich um die Frage der Akzeptabilitätslinie von Risiken der StFV im
Zusammenhang mit der erwarteten Bevölkerungsentwicklung der Schweiz, vor allem in den
Ballungszentren und der Zunahme von Transporten gefährlicher Güter.
Als Vertreter vom Bundesamt für Strassen zeigte Herr Dr. David Gilabert was sich im ADR/RID
2015 geändert hat und wie die neuen Vorschriften bisher umgesetzt wurden. Anhand von einem
Beispiel (LKW mit Blachen-Heizung) zeigte er auf, wie komplex die Unterscheidungen zwischen
den verschiedenen Freistellungen nach ADR 1.1.3.3 a) und der Sondervorschrift 363 sind. Mit
einem Ausblick auf das kommende ADR/RID 2017 und den vielen geplanten Anpassungen
schloss er sein Referat.
Das Sicherheitsdatenblatt und dessen Komplexität war das Thema von Frau Dr. Karina
Urmann. Die Teilnehmer erfuhren, dass die rechtlich Grundlage für die Sicherheitsdatenblätter
in der Schweiz in der Chemikalienverordnung geregelt ist. Anschliessend wurde der Inhalt der
verschiedenen Abschnitte kurz besprochen und zum Schluss konnten die Tagungsteilnehmer
anhand von einigen Flussdiagrammen sehen, wie kompliziert es ist ein SDB zu erstellen.
Die Referate im PDF Format sowie die Eindrücke des 18. Septembers 2015 in Bildern können
auf der VAG Homepage (www.vag-schweiz.ch) betrachtet bzw. heruntergeladen werden.
Der nächste Schweizer Gefahrguttag findet am 16. September 2016 wiederum im Luzerner
Verkehrshaus statt.
Für weitere Informationen:
Verband der Schweizerischen Ausbildungsveranstalter für Gefahrgutbeauftragte
Pulverhausweg 13
CH - 5033 Buchs
Tel.:
+41 62 837 08 17
Fax:
+41 62 837 08 11
Web:
www.vag-schweiz.ch
E-Mail: [email protected]